Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
BRZ GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Aktuell
Insolvenzeröffnung
4Offen
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Nordrhein-Westfalen
Adresse
Hobackestraße 91, 45899 Gelsenkirchen
Handelsregister
Amtsgericht Gelsenkirchen HRB 16499
EUID
DER2507.HRB16499
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Essen
Aktenzeichen
163 IN 97/24
Phase
Laufendes Insolvenzverfahren
Termine & Fristen
Eröffnung
09.08.2024 , 10:56 Uhr
Gläubigerversammlung Stichtag
19.01.2026
Gegenstand des Unternehmens
Recyling von Bauschutt und Böden
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der BRZ GmbH ist eröffnet. Der Insolvenzverwalter ist bestellt. Auf Antrag des Insolvenzverwalters wird eine Gläubigerversammlung schriftlich einberufen. Der Stichtag für diese Versammlung ist der 19.01.2026. Gegenstand der Beschlussfassung ist die Zustimmung zur Veräußerung des im Grundbuch von Buer eingetragenen Grundbesitzes (Gebäude- und Freifläche Hobackerstrasse 91, Gelsenkirchen) zu einem Kaufpreis von 415.180,00 EUR. Der Verkauf steht unter dem Vorbehalt des Erhalts einer Baugenehmigung durch den Käufer. Bis zum Stichtag können Gläubiger schriftliche Stellungnahmen mit Beschlussvorschlägen bei Gericht einreichen. Bei Nichtteilnahme an der Abstimmung gilt die Zustimmung als erteilt.
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der BRZ GmbH ist am 09.08.2024 durch das Amtsgericht Essen eröffnet worden. Zum vorläufigen Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Hassan Ben Djemia bestellt worden. Es sind vorläufige Sicherungsmaßnahmen angeordnet worden, darunter ein Zahlungsverbot für Drittschuldner und die Erm…
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der BRZ GmbH ist am 09.08.2024 durch das Amtsgericht Essen eröffnet worden. Zum vorläufigen Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Hassan Ben Djemia bestellt worden. Es sind vorläufige Sicherungsmaßnahmen angeordnet worden, darunter ein Zahlungsverbot für Drittschuldner und die Ermächtigung des vorläufigen Verwalters zur Einziehung von Bankguthaben. Im weiteren Verfahrensverlauf wird auf Antrag des Insolvenzverwalters eine Gläubigerversammlung einberufen, die schriftlich durchgeführt wird. Der Stichtag für diese besondere Gläubigerversammlung ist der 19.01.2026. Gegenstand der Beschlussfassung ist die Zustimmung zur Veräußerung eines Grundbesitzes in Gelsenkirchen zu einem Kaufpreis von 415.180,00 EUR unter dem Vorbehalt des Erhalts einer Baugenehmigung durch den Käufer.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Essen, Aktenzeichen: 163 IN 97/24
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Gelsenkirchen unter HRB 16499 eingetragenen BRZ GmbH, Hobackestr. 91, 45899 Gelsenkirchen, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Eugen Wald, Schleusenweg 35, 44628 Herne
Verfa…
Amtsgericht Essen, Aktenzeichen: 163 IN 97/24
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Gelsenkirchen unter HRB 16499 eingetragenen BRZ GmbH, Hobackestr. 91, 45899 Gelsenkirchen, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Eugen Wald, Schleusenweg 35, 44628 Herne
Verfahrensbevollmächtigter:
Rechtsanwalt Michael Hennes, Gutenbergstr. 43, 45128 Essen
Insolvenzverwalter:
Rechtsanwalt Hassan Ben Djemia, Overwegstr. 24, 45879 Gelsenkirchen
wird auf Antrag des Insolvenzverwalters die Gläubigerversammlung einberufen, §§ 74, 75 InsO.
Die Gläubigerversammlung wird schriftlich durchgeführt.
Stichtag, der der Abhaltung einer besonderen Gläubigerversammlung (§§ 5 Abs. 2, 74, 75 InsO) entspricht, ist der 19.01.2026.
Bis zu diesem Zeitpunkt können die Gläubiger schriftliche Stellungnahmen zu dem nachfolgenden Tagesordnungspunkt bei Gericht einreichen:
Beschlussfassung der Gläubigerversammlung über die Zustimmung zu Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters (§§ 160, 161 InsO) hier:
Zustimmung zur Veräußerung des im Grundbuch von Buer, Blatt 19816 eingetragenen Grundbesitzes der Gemeinschuldnerin, Gebäude- und Freifläche Hobackerstrasse 91, Gelsenkirchen zu einem Kaufpreis in Höhe von 415.180,00 EUR. Der Verkauf steht unter dem Vorbehalt, dass der Käufer eine von ihm spezifizierte Baugenehmigung erhält; Zustimmung nach § 160 Abs. 2 Nr. 1 InsO.
Wegen der näheren Einzelheiten wird auf den Antrag auf Einberufung der Gläubigerversammlung vom 22.12.2025 nebst Beschlussantrag verwiesen.
Der Antrag mit den ausführlichen Gründen zur Beschlussvorlage kann in der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Essen, Zweigertstr. 52, 45130 Essen, Zimmer Nr. 166 eingesehen werden.
Die Stellungnahme sollte einen Beschlussvorschlag enthalten.
Nimmt an der schriftlichen Abstimmung kein stimmberechtigter Gläubiger teil, ist von einer Beschlussunfähigkeit auszugehen. Somit gilt die Zustimmung zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters als erteilt (§§ 5 Abs. 2 ; 160 Abs. 1 Satz 3 InsO).
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diesen Beschluss ist der Rechtsbehelf der Erinnerung gem. § 11 Abs. 2 RPflG gegeben. Sie steht jedem zu, dessen Rechte durch die Entscheidung beeinträchtigt sind. Die Erinnerung ist schriftlich in deutscher Sprache bei dem Amtsgericht Essen, Zweigertstr. 52, 45130 Essen einzulegen. Die Erinnerung kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts abgegeben werden und soll begründet werden.
Die Erinnerung muss binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem zuständigen Amtsgericht Essen eingegangen sein. Das gilt auch dann, wenn die Erinnerung zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen als dem nach dieser Belehrung zuständigen Amtsgericht abgegeben wurde. Die Frist beginnt mit der Zustellung der Entscheidung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Rechtsbehelfsfrist ist der frühere Zeitpunkt.
Hinweis zum elektronischen Rechtsverkehr:
Die Einlegung ist auch durch Übertragung eines elektronischen Dokuments an die elektronische Poststelle des Gerichts möglich. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht geeignet und mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg gemäß § 130a ZPO nach näherer Maßgabe der Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (BGBl. 2017 I, S. 3803) eingereicht werden. Auf die Pflicht zur elektronischen Einreichung durch professionelle Einreicher/innen ab dem 01.01.2022 durch das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten vom 10. Oktober 2013, das Gesetz zur Einführung der elektronischen Akte in der Justiz und zur weiteren Förderung des elektronischen Rechtsverkehrs vom 5. Juli 2017 und das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten und zur Änderung weiterer Vorschriften vom 05.10.2021 wird hingewiesen.
Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite www.justiz.de.
163 IN 97/24
Amtsgericht Essen, 29.12.2025
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Essen, Aktenzeichen: 163 IN 97/24
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Gelsenkirchen unter HRB 16499 eingetragenen BRZ GmbH, Hobackestr. 91, 45899 Gelsenkirchen, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Eugen Wald, Schleusenweg 35, 44628 H…
Amtsgericht Essen, Aktenzeichen: 163 IN 97/24
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Gelsenkirchen unter HRB 16499 eingetragenen BRZ GmbH, Hobackestr. 91, 45899 Gelsenkirchen, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Eugen Wald, Schleusenweg 35, 44628 Herne
Geschäftszweig: Recycling von Bauschutt und Böden
ist am 09.08.2024, um 10:56 Uhr angeordnet worden (§§ 21, 22 InsO):
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wird Rechtsanwalt Hassan Ben Djemia, Overwegstr. 24, 45879 Gelsenkirchen bestellt.
Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände ihres Vermögens sind nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 2. Alt. InsO).
Den Schuldnern der Schuldnerin (Drittschuldnern) wird verboten, an die Schuldnerin zu zahlen. Der vorläufige Insolvenzverwalter wird ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen der Schuldnerin einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen. Die Drittschuldner werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung dieser Anordnung zu leisten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).
163 IN 97/24
Amtsgericht Essen, 09.08.2024
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Essen, Aktenzeichen: 163 IN 97/24
Über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Gelsenkirchen unter HRB 16499 eingetragenen BRZ GmbH, Hobackestr. 91, 45899 Gelsenkirchen, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Eugen Wald, Schleusenweg 35, 44628 Herne
Geschäftszweig: Recycling von B…
Amtsgericht Essen, Aktenzeichen: 163 IN 97/24
Über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Gelsenkirchen unter HRB 16499 eingetragenen BRZ GmbH, Hobackestr. 91, 45899 Gelsenkirchen, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Eugen Wald, Schleusenweg 35, 44628 Herne
Geschäftszweig: Recycling von Bauschutt und Böden
wird wegen Zahlungsunfähigkeit heute, am 01.10.2024, um 08:00 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet.
Die Eröffnung erfolgt aufgrund des am 09.08.2024 bei Gericht eingegangenen Antrags der Schuldnerin.
Zum Insolvenzverwalter wird ernannt Rechtsanwalt Hassan Ben Djemia, Overwegstr. 24, 45879 Gelsenkirchen.
Forderungen der Insolvenzgläubiger sind bis zum 14.11.2024 unter Beachtung des § 174 InsO beim Insolvenzverwalter anzumelden.
Die Gläubiger werden aufgefordert, dem Insolvenzverwalter unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte sie an beweglichen Sachen oder an Rechten der Schuldnerin in Anspruch nehmen. Der Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen. Wer diese Mitteilungen schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO).
Wer Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin hat, wird aufgefordert, nicht mehr an diese zu leisten, sondern nur noch an den Insolvenzverwalter.
Eine Gläubigerversammlung wird vorerst nicht einberufen. Das Verfahren wird schriftlich durchgeführt (§ 5 InsO).
Stichtag, der dem Berichts- und Prüfungstermin (§ 29, 156, 176 InsO) entspricht, ist
der 02.12.2024.
Bis zu diesem Zeitpunkt können die Gläubiger schriftliche Stellungnahmen bei Gericht einreichen
- zur Person des Insolvenzverwalters,
- zur Einsetzung, Besetzung und Beibehaltung des Gläubigerausschusses (§ 68 InsO),
- zur Entscheidung über die Wirksamkeit der Verwaltererklärung zu Vermögen aus selbstständiger Tätigkeit (§ 35 Abs. 2 InsO),
- zur Zwischenrechnungslegung gegenüber der Gläubigerversammlung (§ 66 Abs. 3 InsO),
- zur Hinterlegungsstelle und zu den Bedingungen zur Anlage und Hinterlegung von Geld, Wertpapieren und Kostbarkeiten (§ 149 InsO),
- zur Entscheidung über den Fortgang des Verfahrens (§ 157 InsO),
- zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters (§ 160 InsO):
- die Veräußerung des Unternehmens oder des Betriebs der Schuldnerin,
- die Veräußerung des Warenlagers im Ganzen,
- die Veräußerung eines unbeweglichen Gegenstandes aus freier Hand,
- die Veräußerung einer Beteiligung der Schuldnerin an einem anderen Unternehmen, die der Herstellung einer dauernden Verbindung zu diesem Unternehmen dienen soll,
- die Aufnahme eines Darlehens, das die Masse erheblich belasten würde,
- die Anhängigmachung, Aufnahme, Beilegung oder Vermeidung eines Rechtsstreits mit erheblichem Streitwert,
- zur Betriebsveräußerung an besonders Interessierte oder Betriebsveräußerung unter Wert (§§162, 163 InsO),
- zur Beantragung der Anordnung oder der Aufhebung der Anordnung einer Eigenverwaltung (§§ 271 und 272 InsO),
- zur Zahlung von Unterhalt aus der Insolvenzmasse (§§ 100, 101 InsO).
Soweit zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen (§ 160 InsO) des Insolvenzverwalters bis zum Stichtag kein Widerspruch eines stimmberechtigten Gläubigers bei Gericht eingeht, so gilt die Zustimmung als erteilt (§ 160 Abs. 1 Satz 3 InsO).
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldungsunterlagen sowie der Bericht des Insolvenzverwalters werden spätestens ab dem 20.11.2024 zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Essen, Zweigertstr. 52, 45130 Essen, Zimmer Nr. 166 niedergelegt.
Ein schriftlicher Widerspruch, mit dem ein Beteiligter eine Forderung bestreitet, muss spätestens am Prüfungsstichtag bei Gericht eingehen. Im Widerspruch ist anzugeben, ob die Forderung nach ihrem Grund, ihrem Betrag oder ihrem Rang bestritten wird.
Der Insolvenzverwalter wird beauftragt, die nach § 30 Abs. 2 InsO zu bewirkenden Zustellungen an die Schuldner der Schuldnerin (Drittschuldner) sowie an die Gläubiger durchzuführen (§ 8 Abs. 3 InsO).
Die im elektronischen Informations- und Kommunikationssystem erfolgten Veröffentlichungen von Daten aus diesem Insolvenzverfahren einschließlich des Eröffnungsverfahrens werden spätestens sechs Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht.
Sonstige Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht.
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diesen Beschluss steht der Schuldnerin/dem Schuldner das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde gem. § 34 Abs. 2 InsO zu. Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Essen, Zweigertstr. 52, 45130 Essen schriftlich in deutscher Sprache oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle einzulegen. Die Beschwerde kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichtes erklärt werden.
Die sofortige Beschwerde muss innerhalb von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Essen eingegangen sein. Dies gilt auch dann, wenn die Beschwerde zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen Amtsgerichtes abgegeben wurde.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Beschwerdefrist ist der frühere Zeitpunkt.
Die sofortige Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass sofortige Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Sie soll begründet werden.
Hinweis zum elektronischen Rechtsverkehr:
Die Einlegung ist auch durch Übertragung eines elektronischen Dokuments an die elektronische Poststelle des Gerichts möglich. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht geeignet und mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg gemäß § 130a ZPO nach näherer Maßgabe der Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (BGBl. 2017 I, S. 3803) eingereicht werden. Auf die Pflicht zur elektronischen Einreichung durch professionelle Einreicher/innen ab dem 01.01.2022 durch das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten vom 10. Oktober 2013, das Gesetz zur Einführung der elektronischen Akte in der Justiz und zur weiteren Förderung des elektronischen Rechtsverkehrs vom 5. Juli 2017 und das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten und zur Änderung weiterer Vorschriften vom 05.10.2021 wird hingewiesen.
Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite www.justiz.de.
163 IN 97/24
Essen, 01.10.2024
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