Tätigkeiten des Baugewerbes, insbesondere Rohbau-, Maurer- und Betonarbeiten sowie die Erstellung von Bauwerken auch als Bauträger.
Zusammenfassung des Verfahrens
Am 28.05.2026 ist über das Vermögen der BS-Bau Engineering GmbH die vorläufige Verwaltung angeordnet worden. Zum vorläufigen Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Dr. Franc Zimmermann bestellt worden. Mit Beschluss vom 24.06.2026 sind die vorläufigen Maßnahmen sowie weiteren Maßnahmen nach §§ 21, 22 InsO aufgehoben worden.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Az.: 272 IN 94/26
In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der BS-Bau Engineering GmbH, Rosenwinkel 3, 38110 Braunschweig (AG Braunschweig, HRB 209882), ist am 28.05.2026 um 13:25 Uhr die vorläufige Verwaltung des Vermögens der Antragsgegnerin angeordnet worden.
Verfügungen der Antragsgegnerin sind nur mit Zu…
Az.: 272 IN 94/26
In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der BS-Bau Engineering GmbH, Rosenwinkel 3, 38110 Braunschweig (AG Braunschweig, HRB 209882), ist am 28.05.2026 um 13:25 Uhr die vorläufige Verwaltung des Vermögens der Antragsgegnerin angeordnet worden.
Verfügungen der Antragsgegnerin sind nur mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam. Zum vorläufigen Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Dr. Franc Zimmermann, Löwenwall 6, 38100 Braunschweig, Tel.: 0531-180535-0, Fax: 0531-180535-20, E-Mail: franc.zimmermann@mfp-law.com, Internet: www.mfp-law.com bestellt worden.
Amtsgericht Braunschweig, 28.05.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
272 IN 94/26 : In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der BS-Bau Engineering GmbH, Rosenwinkel 3, 38110 Braunschweig (AG Braunschweig, HRB 209882), wurde der Beschluss vom 28.05.2026 über der vorläufigen Verwaltung sowie der weiteren Maßnahmen nach §§ 21, 22 InsO aufgehoben.
Der vollständige Beschluss kann …
272 IN 94/26 : In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der BS-Bau Engineering GmbH, Rosenwinkel 3, 38110 Braunschweig (AG Braunschweig, HRB 209882), wurde der Beschluss vom 28.05.2026 über der vorläufigen Verwaltung sowie der weiteren Maßnahmen nach §§ 21, 22 InsO aufgehoben.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Rechtsmittelbelehrung
Diese Entscheidung kann von der Antragsgegnerin mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden, soweit dieser durch die Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt worden ist. Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Braunschweig, An der Martinikirche 8, 38100 Braunschweig, Elektronische Gerichts- u. Verwaltungspostfach: govello-1166699024563-000010200 einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung.
Die Beschwerde kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bei dem o. g. Gericht eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem o. g. Gericht ankommt . Sie ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen. Die Beschwerde soll begründet werden.
Gegen die Festsetzung des Gegenstandswertes kann binnen einer Frist von sechs Monaten, nachdem die Entscheidung in der Hauptsache Rechtskraft erlangt oder das Verfahren sich anderweitig erledigt hat, in der o. g. Form Beschwerde bei dem Amtsgericht Braunschweig eingelegt werden, wenn der Wert des Beschwerdegegenstands 200,- EUR übersteigt. Für die Einhaltung der Frist kommt es auf den Eingang bei dem Amtsgericht Braunschweig an.
Amtsgericht Braunschweig, 24.06.2026
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