Berichts- und PrüfungsterminSachsen-AnhaltHRB 12749
Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
BSB Stahlbau GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Aktuell
Insolvenzeröffnung
4Offen
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Sachsen-Anhalt
Adresse
Am Mönchenfelde 25, 38889 Blankenburg (Harz)
Handelsregister
Amtsgericht Stendal HRB 12749
EUID
DEW1215.HRB12749
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Magdeburg
Aktenzeichen
340 IN 426/23 (371)
Phase
Berichts- und Prüfungstermin
Insolvenzverwalter
Name
Dipl.-Kaufmann André Schirrmeister
Adresse
Ankerstraße 3a, 06108 Halle (Saale)
Telefon
0345/ 2308811
E-Mail
Termine & Fristen
Eröffnung
06.03.2024 , 09:10 Uhr
Forderungsanmeldefrist
30.04.2024
Berichtstermin
28.05.2024
Prüfungstermin
28.05.2024
Besondere Gläubigerversammlung
26.06.2024 , 10:15 Uhr
Gegenstand des Unternehmens
Die Planung und Projektierung von Metall- und Kunststoffkonstruktionen aller Art sowie die Herstellung, der Vertrieb und die Montage von Metall- und Kunststoffkonstruktionen aller Art.
Zusammenfassung des Verfahrens
Am 06.03.2024 ist das Insolvenzverfahren über das Vermögen der BSB Stahlbau GmbH eröffnet worden. Zum Insolvenzverwalter ist Dipl.-Kaufmann André Schirrmeister bestellt worden. Die Gläubiger wurden aufgefordert, ihre Forderungen bis zum 30.04.2024 anzumelden. Der Stichtag für den Berichts- und Prüfungstermin ist der 28.05.2024. Für die Durchführung einer besonderen Gläubigerversammlung ist das mündliche Verfahren angeordnet worden. Ein Termin zur besonderen Gläubigerversammlung ist auf den 26.06.2024 um 10:15 Uhr im Amtsgericht Magdeburg bestimmt worden. Auf dieser Versammlung soll über besonders bedeutsame Rechtshandlungen beschlossen werden, darunter der Verkauf des Anlage- und Umlaufvermögens an die Balkonbau Harz GmbH für netto 60.000,00 EUR sowie Entscheidungen zu Rechtsstreiten mit erheblichem Streitwert.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Magdeburg: Über das Vermögen der BSB Stahlbau GmbH, Am Mönchenfelde 25, 38889 Blankenburg (Harz), Planung und Projektierung von Metall- und Kunststoffkonstruktionen aller Art sowie Herstellung, Vertrieb und Montage von Metall- und Kunststoffkonstruktionen aller Art. (AG Stendal, HRB 12749), vertr. d.: Chris…
Amtsgericht Magdeburg: Über das Vermögen der BSB Stahlbau GmbH, Am Mönchenfelde 25, 38889 Blankenburg (Harz), Planung und Projektierung von Metall- und Kunststoffkonstruktionen aller Art sowie Herstellung, Vertrieb und Montage von Metall- und Kunststoffkonstruktionen aller Art. (AG Stendal, HRB 12749), vertr. d.: Christian Tschischkale-Klein, Regensteinsweg 24, 38889 Blankenburg (Harz), (Geschäftsführer), ist am 06.03.2024 um 09:10 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet worden.
Insolvenzverwalter ist: Dipl.-Kaufmann André Schirrmeister, Ankerstraße 3a, 06108 Halle (Saale), Tel.: 0345/ 2308811, Fax: 0345/ 2308888, E-Mail: kontakt@insolvenzverwalter-schirrmeister.de.
Die Gläubiger werden aufgefordert Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) bei dem Insolvenzverwalter unter Beachtung des § 174 InsO bis zum 30.04.2024 anzumelden; dem Insolvenzverwalter unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte sie an beweglichen Sachen oder an Rechten der Schuldnerin in Anspruch nehmen. Der Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen. Wer die Mitteilung schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO).
Personen, die Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin haben, werden aufgefordert, nicht mehr an die Schuldnerin, sondern an den Insolvenzverwalter zu leisten (§ 28 Abs. 3 InsO). Das schriftliche Verfahren ist angeordnet (§ 5 InsO).
Stichtag, der dem Berichts- und Prüfungstermin entspricht, ist der 28.05.2024. Bis zu diesem Datum müssen schriftlich bei Gericht eingegangen sein: a) Widersprüche, mit denen Forderungen bestritten werden, b) Anträge über die Person des Insolvenzverwalters (§ 57 InsO),
die Einsetzung bzw. Beibehaltung und Besetzung eines Gläubigerausschusses (§ 68 InsO) sowie gegebenenfalls über die Wirksamkeit der Verwaltererklärung zu Vermögen aus selbstständiger Tätigkeit (§ 35 Abs. 2 InsO), Zwischenrechnungslegungen gegenüber der Gläubigerversammlung (§ 66 Abs. 3 InsO), eine Hinterlegungsstelle und Bedingungen zur Anlage und Hinterlegung von Geld, Wertpapieren und Kostbarkeiten (§ 149 InsO), den Fortgang des Verfahrens (§ 157 InsO); z. B. Unternehmensstilllegung, vorläufige Fortführung, Insolvenzplan, die Verwertung der Insolvenzmasse (§ 159 InsO), besonders bedeutsame Rechtshandlungen der Insolvenzverwalterin (§ 160 InsO); insbesondere: Veräußerung des Unternehmens oder des Betriebs der Schuldnerin, des Warenlagers im Ganzen, eines unbeweglichen Gegenstandes aus freier Hand, einer Beteiligung der Schuldnerin an einem anderen Unternehmen, die der Herstellung einer dauernden Verbindung zu diesem Unternehmen dienen soll, die Aufnahme eines Darlehens, das die Masse erheblich belasten würde, Anhängigmachung, Aufnahme, Beilegung oder Vermeidung eines Rechtsstreits mit erheblichem Streitwert, eine Betriebsveräußerung an besonders Interessierte oder eine Betriebsveräußerung unter Wert (§§ 162, 163 InsO), eine Beantragung der Anordnung einer Eigenverwaltung (§ 271 InsO), Zahlung von Unterhalt aus der Insolvenzmasse (§§ 100, 101 InsO), eine Einstellung des Verfahrens durch das Gericht gem. § 207 InsO ohne Einberufung einer besonderen Gläubigerversammlung.
Die Insolvenztabelle und die Anmeldungsunterlagen werden innerhalb des ersten Drittels des Zeitraums, der zwischen dem Ablauf der Anmeldefrist (30.04.2024) und dem vorstehend genannten Stichtag, zu dem die Forderungen schriftlich geprüft werden (28.05.2024), liegt, in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht für die Beteiligten niedergelegt.
Zustimmungen der Gläubiger zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen nach § 160 InsO gelten als erteilt, auch wenn eine einberufene Gläubigerversammlung nicht beschlussfähig ist oder wenn bis zu dem Stichtag, der im schriftlichen Verfahren dem Berichts- und Prüfungstermin entspricht, keine Widersprüche erhoben werden. Der vollständige Beschluss einschließlich der Rechtsmittelbelehrung kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden. Löschungsfristen: Die Löschung von Veröffentlichungen in einem elektronischen Informations- und Kommunikationssystem erfolgt nach § 3 InsoBekV. Die Löschungsfristen sind folgende: Veröffentlichungen, die im Antrags- oder Insolvenzverfahren erfolgt sind, werden spätestens sechs Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht. Wird das Verfahren nicht eröffnet, beginnt die Frist mit der Aufhebung der veröffentlichten Sicherungsmaßnahmen. Sonstige Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht.
Hinweis:
Informationen nach Art. 13 und 14 der Datenschutzgrundverordnung (DS-GVO) finden Sie unter dem Link https://ag-md.sachsen-anhalt.de/amtsgericht/datenschutzerklaerung/.
- 07.03.2024 - (340 IN 426/23 (371))
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
340 IN 426/23 (371): In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der BSB Stahlbau GmbH, Am Mönchenfelde 25, 38889 Blankenburg (Harz), Planung und Projektierung von Metall- und Kunststoffkonstruktionen aller Art sowie Herstellung, Vertrieb und Montage von Metall- und Kunststoffkonstruktionen aller Art. (AG Stendal, HRB …
340 IN 426/23 (371): In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der BSB Stahlbau GmbH, Am Mönchenfelde 25, 38889 Blankenburg (Harz), Planung und Projektierung von Metall- und Kunststoffkonstruktionen aller Art sowie Herstellung, Vertrieb und Montage von Metall- und Kunststoffkonstruktionen aller Art. (AG Stendal, HRB 12749), vertr. d.: Christian Tschischkale-Klein, Regensteinsweg 24, 38889 Blankenburg (Harz), (Geschäftsführer), ist für die Durchführung einer besonderen Gläubigerversammlung das mündliche Verfahren angeordnet worden. Das weitere Insolvenzverfahren wird im schriftlichen Verfahren durchgeführt. Es ist Termin zur besonderen Gläubigerversammlung bestimmt auf
Mittwoch, 26.06.2024, 10:15 Uhr, Saal 14, Amtsgericht Magdeburg, Justizzentrum Magdeburg, Breiter Weg 203 - 206, 39104 Magdeburg.
Der Termin dient der Beschlussfassung der Gläubiger über besonders bedeutsame Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters (§ 160 InsO), und zwar:
a) Verkauf des Anlagevermögens und materiellen Umlaufvermögens, inklusive der drittrechtsfreien Kraftfahrzeuge und der unfertigen Erzeugnisse, an die Balkonbau Harz GmbH für einen Kaufpreis in Höhe von netto 60.000,00 EUR gemäß Kaufvertrag vom 15.03.2024/21.03.2024.
b) Rechtsstreite mit erheblichem Streitwert anhängig zu machen oder aufzunehmen, die Aufnahme eines solchen Rechtsstreites abzulehnen oder zur Beilegung oder zur Vermeidung eines solchen Rechtsstreites einen Vergleich oder einen Schiedsvergleich zu schließen.
Hinweis:
Zustimmungen der Gläubiger zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen nach § 160 InsO gelten als erteilt, auch wenn eine einberufene Gläubigerversammlung nicht beschlussfähig ist.
Amtsgericht Magdeburg, 04.06.2024
Monitoring für dieses Unternehmen aktivieren
Erhalte Benachrichtigungen bei neuen Bekanntmachungen, Terminänderungen oder neuen gerichtlichen Dokumenten.
Wir respektieren Ihre Privatsphäre. Wir verwenden derzeit keine Cookies, die Ihrer Einwilligung bedürfen. Diese Einstellungen ermöglichen es uns jedoch, Ihre Präferenz für künftige Funktionen zu speichern. Weitere Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung und im Impressum.