Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
Bauunternehmen Gerhard Lühmann GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Aktuell
Insolvenzeröffnung
4Offen
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Sachsen-Anhalt
Adresse
Arneburger Str. 142 a, 39576 Stendal
Handelsregister
Amtsgericht Stendal HRB 307
EUID
DEW1215.HRB307
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Stendal
Aktenzeichen
7 IN 165/23
Phase
Laufendes Insolvenzverfahren
Insolvenzverwalter
Name
Rechtsanwalt Prof. Dr. Lucas F. Flöther
Adresse
Klausenerstraße 23, 39112 Magdeburg
Telefon
0391-5556840
E-Mail
Termine & Fristen
Eröffnung
01.03.2024 , 09:00 Uhr
Forderungsanmeldefrist
24.04.2024
Berichtstermin
15.05.2024 , 10:00 Uhr
Besondere Gläubigerversammlung
12.11.2025
Gegenstand des Unternehmens
Hoch-. Tief- und Stahlbetonbau, Erwerb und Veräußerung von sowie die Verfügung über Grundstücke aller Art
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Bauunternehmen Gerhard Lühmann GmbH ist am 01.03.2024 eröffnet worden. Zunächst wurde die Eigenverwaltung angeordnet und Rechtsanwalt Prof. Dr. Lucas F. Flöther als Sachwalter bestellt. Die Gläubiger wurden zur Anmeldung ihrer Forderungen bis zum 24.04.2024 aufgefordert. Ein Berichts- und Prüfungstermin war für den 15.05.2024 angesetzt. Später ist die Anordnung der Eigenverwaltung aufgehoben und Prof. Dr. Lucas F. Flöther zum Insolvenzverwalter ernannt worden. Der Sachwalter hat gemeldet, dass die Insolvenzmasse zur Erfüllung der Masseverbindlichkeiten nicht ausreicht. Eine besondere Gläubigerversammlung ist für den 12.11.2025 im schriftlichen Verfahren anberaumt.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
7 IN 165/23: Über das Vermögen der Bauunternehmen Gerhard Lühmann GmbH, Mindener Straße 5, 39590 Tangermünde, vormals Arneburger Straße 142 a, 39576 Stendal (AG Stendal, HRB 307), vertr. d.: Stephan Blank, Arneburger Straße 142 A, 39576 Hansestadt Stendal, (Geschäftsführer), ist am 01.03.2024 um 09:00 Uhr das Insolvenz…
7 IN 165/23: Über das Vermögen der Bauunternehmen Gerhard Lühmann GmbH, Mindener Straße 5, 39590 Tangermünde, vormals Arneburger Straße 142 a, 39576 Stendal (AG Stendal, HRB 307), vertr. d.: Stephan Blank, Arneburger Straße 142 A, 39576 Hansestadt Stendal, (Geschäftsführer), ist am 01.03.2024 um 09:00 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet worden.
Sachwalter ist: Rechtsanwalt Prof. Dr. Lucas F. Flöther, Klausenerstraße 23, 39112 Magdeburg, Tel.: 0391-5556840, Fax: 0391-5556849, E-Mail: magdeburg@floether-wissing.de.
Es wurde Eigenverwaltung der Schuldnerin angeordnet.
Die Schuldnerin ist berechtigt, unter Aufsicht des Sachwalters die Insolvenzmasse zu verwalten und über sie zu verfügen (§ 270 Abs. 1 InsO).
Die Gläubiger werden aufgefordert:
a) Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) bei dem Sachwalter schriftlich unter Beifügung von Urkunden, Rechnungen und ggf. weiteren über die Forderung bestehenden Unterlagen unter Beachtung des § 174 InsO bis zum 24.04.2024 anzumelden;
b) dem Sachwalter unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte sie an beweglichen Sachen oder an Rechten der Schuldnerin in Anspruch nehmen. Der Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen. Wer die Mitteilung schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO).
Das Verfahren wird mündlich durchgeführt.
Vor dem Insolvenzgericht wird am Mittwoch, 15.05.2024, 10:00 Uhr, Saal 112, Justizzentrum "Albrecht der Bär", Scharnhorststraße 40, 39576 Stendal eine Gläubigerversammlung zur Berichterstattung durch die Schuldnerin sowie Stellungnahme des Sachwalters und zur Prüfung der angemeldeten Forderungen (Berichts- und Prüfungstermin) abgehalten.
Der Termin dient zugleich der Entscheidung der Gläubiger über
* die Person des Sachwalters (§§ 274 Abs. 1, 57 InsO),
* die Einsetzung bzw. Beibehaltung und Besetzung eines Gläubigerausschusses (§ 68 InsO)
sowie gegebenenfalls über:
* die Wirksamkeit der Sachwaltererklärung zu Vermögen aus selbstständiger
Tätigkeit (§ 35 Abs. 2 InsO),
* Beantragung der Sachwalterzustimmung (§ 277 Abs. 1 S. 1 InsO)
* Zwischenrechnungslegungen gegenüber der Gläubigerversammlung
(§ 66 Abs. 3 InsO),
* eine Hinterlegungsstelle und Bedingungen zur Anlage und Hinterlegung von Geld, Wertpapieren und Kostbarkeiten (§ 149 InsO),
* den Fortgang des Verfahrens (§ 157 InsO); z. B. Unternehmensstilllegung, vorläufige Fortführung oder Insolvenzplan,
* die Verwertung der Insolvenzmasse (§ 159 InsO),
* besonders bedeutsame Rechtshandlungen der Schuldnerin (§ 276 S. 1 InsO); insbesondere: Veräußerung des Unternehmens oder des Betriebs der Schuldnerin, des Warenlagers im Ganzen, eines unbeweglichen Gegenstandes aus freier Hand, einer Beteiligung der Schuldnerin an einem anderen Unternehmen, die der Herstellung einer dauernden Verbindung zu diesem Unternehmen dienen soll, die Aufnahme eines Darlehens, das die Masse erheblich belasten würde, Anhängigmachung, Aufnahme, Beilegung oder Vermeidung eines Rechtsstreits mit erheblichem Streitwert,
* eine Betriebsveräußerung an besonders Interessierte oder eine Betriebsveräußerung unter Wert (§§ 162, 163 InsO),
* eine Beantragung der Aufhebung der Anordnung der Eigenverwaltung (§ 272 InsO),
* eine Einstellung des Verfahrens durch das Gericht gem. § 207 InsO ohne Einberufung einer besonderen Gläubigerversammlung.
Hinweis:
> Zustimmungen der Gläubiger zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen nach § 276 S. 1 InsO gelten als erteilt, auch wenn eine einberufene Gläubigerversammlung nicht beschlussfähig ist.
> Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, werden nicht benachrichtigt.
Löschungsfristen:
Die Löschung von Veröffentlichungen in einem elektronischen Informations- und Kommunikationssystem erfolgt nach § 3 InsoBekV. Die Löschungsfristen sind folgende:
> Veröffentlichungen, die im Antrags- oder Insolvenzverfahren erfolgt sind, werden spätestens sechs Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht. Wird das Verfahren nicht eröffnet, beginnt die Frist mit der Aufhebung der veröffentlichten Sicherungsmaßnahmen.
> Sonstige Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht.
Rechtsmittelbelehrung
Die Entscheidung kann von der Schuldnerin, dem Pensions-Sicherungsverein, der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht sowie bei juristischen Personen und Gesellschaften ohne Rechtspersönlichkeit von jedem Mitglied des Vertretungsorgans bzw. jedem persönlich haftenden Gesellschafter mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden. Darüber hinaus kann, wenn nach Art. 5 Abs. 1 der Verordnung (EU) 2015/848 das Fehlen der internationalen Zuständigkeit für die Eröffnung des Hauptinsolvenzverfahrens gerügt werden soll, die sofortige Beschwerde auch von jedem Gläubiger eingelegt werden.
Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Stendal - Insolvenzabteilung -, Scharnhorststraße 40, 39576 Hansestadt Stendal, Elektronisches Gerichts- und Verwaltungspostfach: govello-1160135924133-000003203 einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die Beschwerde kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bei dem o. g. Gericht eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem o. g. Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde soll begründet werden.
Amtsgericht Stendal, 01.03.2024
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
7 IN 165/23: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Bauunternehmen Gerhard Lühmann GmbH, Mindener Straße 5, 39590 Tangermünde, vormals Arneburger Straße 142 a, 39576 Stendal (AG Stendal, HRB 307), vertr. d.: Stephan Blank, Arneburger Straße 142 A, 39576 Hansestadt Stendal, (Geschäftsführer), ist die Anordnung …
7 IN 165/23: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Bauunternehmen Gerhard Lühmann GmbH, Mindener Straße 5, 39590 Tangermünde, vormals Arneburger Straße 142 a, 39576 Stendal (AG Stendal, HRB 307), vertr. d.: Stephan Blank, Arneburger Straße 142 A, 39576 Hansestadt Stendal, (Geschäftsführer), ist die Anordnung der Eigenverwaltung aufgehoben worden. Zum Insolvenzverwalter ist der bisherige Sachwalter, Rechtsanwalt Prof. Dr. Lucas F. Flöther, Klausenerstraße 23, 39112 Magdeburg, Tel.: 0391-5556840, Fax: 0391-5556849, E-Mail: magdeburg@floether-wissing.de, ernannt worden.
Der vollständige Beschluss nebst Rechtsmittelbelehrung kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Amtsgericht Stendal, 04.09.2025
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
7 IN 165/23: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Bauunternehmen Gerhard Lühmann GmbH, Mindener Straße 5, 39590 Tangermünde, vormals Arneburger Straße 142 a, 39576 Stendal (AG Stendal, HRB 307), hat der Sachwalter gem. § 208 InsO angezeigt, dass die Insolvenzmasse zur Erfüllung der fälligen bzw. der künftig …
7 IN 165/23: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Bauunternehmen Gerhard Lühmann GmbH, Mindener Straße 5, 39590 Tangermünde, vormals Arneburger Straße 142 a, 39576 Stendal (AG Stendal, HRB 307), hat der Sachwalter gem. § 208 InsO angezeigt, dass die Insolvenzmasse zur Erfüllung der fälligen bzw. der künftig fällig werdenden sonstigen Masseverbindlichkeiten nicht ausreicht. Amtsgericht Stendal, 02.09.2025
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
7 IN 165/23: In dem Insolvenzverfahren Bauunternehmen Gerhard Lühmann GmbH, Mindener Straße 5, 39590 Tangermünde, wird Termin zur besonderen Gläubigerversammlung im schriftlichen Verfahren bestimmt auf den 12.11.2025. Tagesordnung: Beschlussfassung über den Verwalter gem. §§ 57, 59 InsO. Spätestens an diesem Tag müssen…
7 IN 165/23: In dem Insolvenzverfahren Bauunternehmen Gerhard Lühmann GmbH, Mindener Straße 5, 39590 Tangermünde, wird Termin zur besonderen Gläubigerversammlung im schriftlichen Verfahren bestimmt auf den 12.11.2025. Tagesordnung: Beschlussfassung über den Verwalter gem. §§ 57, 59 InsO. Spätestens an diesem Tag müssen etwaige Anträge bei Gericht eingehen. Anträge, die nach diesem Tag eingehen, können keine Beachtung finden.
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