Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
BSG Spezial Gerüstbau GmbH, vertreten durch den Geschäftsführer Frank Heinemann
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Erfasst
Insolvenzeröffnung
4Aktuell
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Niedersachsen
Adresse
Geesteallee 70, 27624 Geestland
Handelsregister
Amtsgericht Tostedt HRB 207092
EUID
DEP2613.HRB207092
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Cuxhaven
Phase
Schlussverteilung
Insolvenzverwalter
Name
Tim Brune
Kanzlei
White & Case LLP
Adresse
Valentinskamp/EMPORIO 70, 20355 Hamburg
Telefon
040/808136579
Termine & Fristen
Stichtag
23.06.2026
Gegenstand des Unternehmens
Gerüstbau, Korrosionsschutz sowie bau- und dienstleistungsähnliche Berufe.
Zusammenfassung des Verfahrens
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der BSG Spezial Gerüstbau GmbH, vertreten durch den Geschäftsführer Frank Heinemann, ist die Prüfung der nach Ablauf der Anmeldefrist angemeldeten Forderungen im schriftlichen Verfahren angeordnet. Als Stichtag für den besonderen Prüfungstermin ist der 01.1erm 2025 bestimmt worden. Im weiteren Verlauf des Verfahrens wurde die Vergütung und die Auslagen des Insolvenzverwalters Rechtsanwalt Dr. Tim Brune festgesetzt, wobei eine Berechnungsgrundlage von 121.241,65 EUR zugrunde gelegt wurde. Der verfügbare Massebestand beträgt 104.655,12 EUR bei Insolvenzforderungen in Höhe von 682.910,77 EUR. Die Zustimmung zur Schlussverteilung ist erteilt worden, wobei der Stichtag für die Prüfung nachträglich angemeldeter Forderungen auf den 23.06.2026 festgesetzt ist.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
12 IN 10/20: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der BSG Spezial Gerüstbau GmbH, vertr. d. den Geschäftsführer Frank Heinemann, Geesteallee 70, 27624 Geestland (AG Tostedt, HRB 207092), wurde beschlossen:
Die Zustimmung zur Schlussverteilung wird erteilt (§ 196 InsO).
Stichtag, der dem Schlusstermin und dem Ter…
12 IN 10/20: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der BSG Spezial Gerüstbau GmbH, vertr. d. den Geschäftsführer Frank Heinemann, Geesteallee 70, 27624 Geestland (AG Tostedt, HRB 207092), wurde beschlossen:
Die Zustimmung zur Schlussverteilung wird erteilt (§ 196 InsO).
Stichtag, der dem Schlusstermin und dem Termin zur Prüfung nachträglich angemeldeter Forderungen entspricht, ist der 23.06.2026.
Bis zu diesem Datum müssen schriftlich bei Gericht eingegangen sein:
a) Widersprüche gegen nachträglich angemeldete Forderungen
b) Einwendungen gegen die Schlussrechnung des Insolvenzverwalters
c) Einwendungen gegen das Schlussverzeichnis
d) Anträge der Gläubiger bezüglich nicht verwertbarer Gegenstände der Insolvenzmasse
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Rechtsbehelfsbelehrung
Die Entscheidung über die Zustimmung zur Schlussverteilung kann mit der befristeten Erinnerung angefochten werden. Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Cuxhaven, Postfach 102, 27451 Cuxhaven einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Erinnerungsberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist. Die Erinnerung kann durch Einreichung einer Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem Amtsgericht Cuxhaven, Postfach 102, 27451 Cuxhaven ankommt. Sie ist von dem Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen. Die Erinnerung soll begründet werden.
Amtsgericht Cuxhaven, 27.04.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
12 IN 10/20: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der BSG Spezial Gerüstbau GmbH, vertr. d. den Geschäftsführer Frank Heinemann, Geesteallee 70, 27624 Geestland (AG Tostedt, HRB 207092), soll die Schlussverteilung erfolgen.
Das Verteilungsverzeichnis ist auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Cuxhaven zur Eins…
12 IN 10/20: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der BSG Spezial Gerüstbau GmbH, vertr. d. den Geschäftsführer Frank Heinemann, Geesteallee 70, 27624 Geestland (AG Tostedt, HRB 207092), soll die Schlussverteilung erfolgen.
Das Verteilungsverzeichnis ist auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Cuxhaven zur Einsichtnahme für die Beteiligten niedergelegt.
Der Insolvenzverwalter Rechtsanwalt Dr. Tim Brune, c/o White & Case LLP, Valentinskamp/EMPORIO 70, 20355 Hamburg, Tel.: 040/808136579, Fax: 040/808136578 hat dem Gericht folgendes gem. § 188 InsO angezeigt:
Der verfügbare Massebestand beträgt 104.655,12 EUR abzüglich noch zu berücksichtigender Massekosten und Masseverbindlichkeiten. Insolvenzforderungen sind in Höhe von 682.910,77 EUR zu berücksichtigen.
Amtsgericht Cuxhaven, 27.04.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
12 IN 10/20: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der BSG Spezial Gerüstbau GmbH, vertr. d. den Geschäftsführer Frank Heinemann, Geesteallee 70, 27624 Geestland (AG Tostedt, HRB 207092), sind die Vergütung und Auslagen des Insolvenzverwalters Rechtsanwalt Dr. Tim Brune festgesetzt worden. Gemäß § 64 Abs. 2 S. 2 …
12 IN 10/20: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der BSG Spezial Gerüstbau GmbH, vertr. d. den Geschäftsführer Frank Heinemann, Geesteallee 70, 27624 Geestland (AG Tostedt, HRB 207092), sind die Vergütung und Auslagen des Insolvenzverwalters Rechtsanwalt Dr. Tim Brune festgesetzt worden. Gemäß § 64 Abs. 2 S. 2 InsO sind die festgesetzten Beträge nicht zu veröffentlichen. Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Amtsgerichts - Insolvenzgericht - Cuxhaven eingesehen werden. Die Festsetzung wird wie folgt bekannt gemacht:
EUR
Nettovergütung gemäß InsVV
EUR
um 40 % erhöht zuzüglich
EUR
Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 %
EUR
Auslagen zuzüglich
EUR
Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 %
EUR
Zustellungskosten gemäß § 8 Abs. 3 InsO zuzüglich
EUR
Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 %
EUR
Gesamtbetrag
Dem Insolvenzverwalter wird gestattet, den festgesetzten Betrag der Insolvenzmasse zu entnehmen.
G r ü n d e :
Mit Schriftsatz vom 29.09.2025 beantragte der Insolvenzverwalter die Festsetzung seiner Vergütung und Auslagen.
Die Vergütung ist gemäß § 1 Abs. 1 InsVV nach dem Wert der Insolvenzmasse zu berechnen, auf die sich die Schlussrechnung bezieht.
Diese beträgt 121.241,65 EUR.
Hinzuzurechnen ist die Vorsteuer, die aus der Vergütungsfestsetzung zur Masse erstattet wird, und zwar in der Höhe, die sich aus der ohne Vorsteuererstattung berechneten Vergütung ergibt (BGH, Beschluss vom 26. Februar 2015, Az. IX ZB 9/13). Diese beträgt EUR. Somit ergibt sich eine Berechnungsgrundlage in Höhe von EUR.
Ausgehend von dieser Berechnungsmasse ergibt sich gemäß § 2 Abs. 1 InsVV eine Regelvergütung in Höhe von EUR.
[...]
In der Gesamtschau wird auf Grund des Mehraufwands durch die obstruktive Geschäftsleitung und die aufwendige Informationsbeschaffung durch die beschlagnahmten Unterlagen ein Zuschlag in Höhe von 40 % der Regelvergütung beantragt.
Der beantragte Zuschlag ist dem Grund und der Höhe nach nicht zu beanstanden.
Die geltend gemachten Zustellungskosten für die gemäß § 8 Abs. 3 InsO übertragenen Zustellungen sind in Höhe von 134,40 EUR nebst Umsatzsteuer in Höhe von 19 % festzusetzen. Für die 48 erfolgten Zustellungen sind je Zustellung 2,80 EUR zu erstatten.
Die Festsetzung der Auslagen ergibt sich aus § 8 Abs. 3 InsVV.
Die Erstattung der Umsatzsteuer auf die Vergütung und Auslagen ergibt sich aus § 7 InsVV.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Rechtsmittelbelehrung
Diese Entscheidung kann mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden, soweit der Beschwerdegegenstand 200,00 EUR übersteigt. Soweit dies nicht der Fall ist, kann sie mit der befristeten Erinnerung angefochten werden, wenn die Entscheidung von einem Rechtspfleger getroffen wurde. Beschwerde- bzw. erinnerungsberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist.
Die sofortige Beschwerde und die befristete Erinnerung sind innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung, ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Cuxhaven, Postfach 102, 27451 Cuxhaven einzulegen. Die befristete Erinnerung ist bei dem Amtsgericht Cuxhaven, Postfach 102, 27451 Cuxhaven einzulegen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bzw. Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem zuständigen Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer bzw. Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde bzw. Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde bzw. Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung soll begründet werden.
Amtsgericht Cuxhaven, 18.02.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
12 IN 10/20: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der BSG Spezial Gerüstbau GmbH, vertr. d. den Geschäftsführer Frank Heinemann, Geesteallee 70, 27624 Geestland (AG Tostedt, HRB 207092), sind Vergütung und Auslagen der vorläufigen Insolvenzverwalterin festgesetzt worden. Gemäß § 64 Abs. 2 S. 2 InsO sind die fest…
12 IN 10/20: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der BSG Spezial Gerüstbau GmbH, vertr. d. den Geschäftsführer Frank Heinemann, Geesteallee 70, 27624 Geestland (AG Tostedt, HRB 207092), sind Vergütung und Auslagen der vorläufigen Insolvenzverwalterin festgesetzt worden. Gemäß § 64 Abs. 2 S. 2 InsO sind die festgesetzten Beträge nicht zu veröffentlichen. Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Amtsgerichts - Insolvenzgericht - Cuxhaven eingesehen werden. Die Festsetzung wird wie folgt bekannt gemacht:
EUR
Bruchteilsvergütung gemäß § 63 Abs. 3 InsO
EUR
um 30 % erhöht zuzüglich
EUR
Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 %
EUR
Auslagen zuzüglich
EUR
Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 %
EUR
Gesamtbetrag
Dem Insolvenzverwalter wird gestattet, den festgesetzten Betrag der Insolvenzmasse zu entnehmen.
G r ü n d e :
Mit Schriftsatz vom 29.09.2025 beantragte der Insolvenzverwalter die Festsetzung der Vergütung und Auslagen der vorläufigen Insolvenzverwalterin.
Bei der Berechnung der Vergütung wird eine Berechnungsmasse in Höhe von 24.221,11 EUR zugrunde gelegt. Gemäß §§ 1, 2 InsVV ergibt sich daraus eine Vergütung für einen Insolvenzverwalter in Höhe von EUR. Dem vorläufigen Insolvenzverwalter steht nach § 63 Abs. 3 InsO daraus ein Bruchteil zu, der auf 25 % festgesetzt wird. Die Bruchteilsvergütung beträgt danach EUR.
Für den Mehraufwand, den das obstruktive Verhalten der Geschäftsführung mit sich brachte, wird ein Zuschlag in Höhe von 30 % der Regelvergütung beantragt.
[...]
Der beantragte Zuschlag ist nach Aktenlage nicht zu beanstanden und antragsgemäß festzusetzen
Die Festsetzung der Auslagen ergibt sich aus § 8 Abs. 3 InsVV.
Die Erstattung der Umsatzsteuer auf die Vergütung und Auslagen ergibt sich aus § 7 InsVV.
Rechtsmittelbelehrung
Diese Entscheidung kann mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden, soweit der Beschwerdegegenstand 200,00 EUR übersteigt. Soweit dies nicht der Fall ist, kann sie mit der befristeten Erinnerung angefochten werden, wenn die Entscheidung von einem Rechtspfleger getroffen wurde. Beschwerde- bzw. erinnerungsberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist.
Die sofortige Beschwerde und die befristete Erinnerung sind innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung, ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Cuxhaven, Postfach 102, 27451 Cuxhaven einzulegen. Die befristete Erinnerung ist bei dem Amtsgericht Cuxhaven, Postfach 102, 27451 Cuxhaven einzulegen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bzw. Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem zuständigen Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer bzw. Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde bzw. Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde bzw. Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung soll begründet werden.
Amtsgericht Cuxhaven, 18.02.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
12 IN 10/20: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der BSG Spezial Gerüstbau GmbH, vertr. d. den Geschäftsführer Frank Heinemann, Geesteallee 70, 27624 Geestland (AG Tostedt, HRB 207092), wurde beschlossen:
Der Schuldnerin und den Insolvenzgläubigern wird vor der Entscheidung des Insolvenzgerichts über den Vergüt…
12 IN 10/20: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der BSG Spezial Gerüstbau GmbH, vertr. d. den Geschäftsführer Frank Heinemann, Geesteallee 70, 27624 Geestland (AG Tostedt, HRB 207092), wurde beschlossen:
Der Schuldnerin und den Insolvenzgläubigern wird vor der Entscheidung des Insolvenzgerichts über den Vergütungsantrag des vorläufigen Insolvenzverwalters und des Insolvenzverwalters Gelegenheit zur schriftlichen Stellungnahme innerhalb einer Frist von 2 Wochen ab Wirksamwerden der Bekanntmachung dieses Beschlusses (§ 9 Abs. 1 S. 3 InsO) gegeben.
Der vollständige Antrag liegt auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsichtnahme aus.
Amtsgericht Cuxhaven, 16.01.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
12 IN 10/20: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der BSG Spezial Gerüstbau GmbH, vertr. d. den Geschäftsführer Frank Heinemann, Geesteallee 70, 27624 Geestland (AG Tostedt, HRB 207092), wurde beschlossen:
Die Prüfung der nach Ablauf der Anmeldefrist angemeldeten Forderungen wird im schriftlichen Verfahren angeo…
12 IN 10/20: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der BSG Spezial Gerüstbau GmbH, vertr. d. den Geschäftsführer Frank Heinemann, Geesteallee 70, 27624 Geestland (AG Tostedt, HRB 207092), wurde beschlossen:
Die Prüfung der nach Ablauf der Anmeldefrist angemeldeten Forderungen wird im schriftlichen Verfahren angeordnet (§ 177 Abs. 1 Satz 2 InsO).
Stichtag, der dem besonderen Prüfungstermin entspricht, wird auf den 01.12.2025 bestimmt.
Bis zu diesem Datum müssen Widersprüche gegen die nach Ablauf der Anmeldefrist angemeldeten Forderungen schriftlich bei Gericht eingegangen sein.
Die ergänzte Insolvenztabelle und die Anmeldungen nebst Urkunden werden eine Woche vor dem oben genannten Stichtag in der Geschäftsstelle zur Einsicht der Beteiligten niedergelegt.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Amtsgericht Cuxhaven, 08.10.2025
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