das Betreiben des Gastronomiebetriebes hildes Cafe in Soltau, die Erbringung von Eventdienstleistungen, insbesondere Catering sowie der Verkauf und Handel von Einrichtungsgegenständen aller Art
Zusammenfassung des Verfahrens
Im Verfahren über das Vermögen der Hildes Gastro & Event UG (haftungsbeschränkt) hat das Amtsgericht Celle mit Beschluss vom 07.04.2026 die vorläufige Verwaltung sowie die weiteren Maßnahmen nach den §§ 21, 22 InsO aufgehoben. Der Beschluss wurde am 23.04.2026 verkündet bzw. zugestellt. Gegen die Entscheidung kann die Antragsgegnerin innerhalb einer Notfrist von zwei Wochen sofortige Beschwerde beim Amtsgericht Celle einlegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung oder Verkündung. Gegen die Festsetzung des Gegenstandswertes kann binnen sechs Monaten nach Rechtskraft der Hauptsache oder Erledigung des Verfahrens Beschwerde eingelegt werden, sofern der Wert 200 EUR übersteigt.
Originalbekanntmachung · Vorläufige Maßnahmen
Bekanntmachung
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Hildes Gastro & Event UG (haftungsbeschränkt) mit Sitz in Soltau wurde zunächst im Antragsverfahren vorläufig verwaltet. Am 07.04.2026 hat das Amtsgericht Celle die vorläufige Verwaltung und weitere Maßnahmen nach §§ 21, 22 InsO aufgehoben. Später, am 09.07.2026, wurde erneu…
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Hildes Gastro & Event UG (haftungsbeschränkt) mit Sitz in Soltau wurde zunächst im Antragsverfahren vorläufig verwaltet. Am 07.04.2026 hat das Amtsgericht Celle die vorläufige Verwaltung und weitere Maßnahmen nach §§ 21, 22 InsO aufgehoben. Später, am 09.07.2026, wurde erneut eine vorläufige Verwaltung des Vermögens der Antragstellerin angeordnet. Zum vorläufigen Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Eckart Duscha aus Hamburg bestellt worden. Die Schuldner der Antragstellerin wurden aufgefordert, nur noch unter Beachtung des Beschlusses zu leisten.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
29 IN 16/26 : In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der Hildes Gastro & Event UG (haftungsbeschränkt), Georges-Lemoine-Platz 5, 29614 Soltau (AG Lüneburg, HRB 212994), vertr. d.: Igor Mamanow, (Geschäftsführer), wurde der Beschluss vom 07.04.2026 über der vorläufigen Verwaltung sowie der weiteren Maßnahmen…
29 IN 16/26 : In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der Hildes Gastro & Event UG (haftungsbeschränkt), Georges-Lemoine-Platz 5, 29614 Soltau (AG Lüneburg, HRB 212994), vertr. d.: Igor Mamanow, (Geschäftsführer), wurde der Beschluss vom 07.04.2026 über der vorläufigen Verwaltung sowie der weiteren Maßnahmen nach §§ 21, 22 InsO aufgehoben.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Rechtsmittelbelehrung
Diese Entscheidung kann von der Antragsgegnerin mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden, soweit dieser durch die Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt worden ist. Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Celle -Insolvenzabteilung-, Mühlenstraße 10, 29221 Celle einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung.
Die Beschwerde kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bei dem o. g. Gericht eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem o. g. Gericht ankommt . Sie ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen. Die Beschwerde soll begründet werden.
Gegen die Festsetzung des Gegenstandswertes kann binnen einer Frist von sechs Monaten, nachdem die Entscheidung in der Hauptsache Rechtskraft erlangt oder das Verfahren sich anderweitig erledigt hat, in der o. g. Form Beschwerde bei dem Amtsgericht Celle eingelegt werden, wenn der Wert des Beschwerdegegenstands 200,- EUR übersteigt. Für die Einhaltung der Frist kommt es auf den Eingang bei dem Amtsgericht Celle an.
Amtsgericht Celle, 23.04.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
34 IN 50/26 : In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der Hildes Gastro & Event UG (haftungsbeschränkt), Georges-Lemoine-Platz 5, 29614 Soltau, vertr. d.: Igor Mamanow, Akazienweg 4, 29614 Soltau, (Geschäftsführer), ist am 09.07.2026 um 09:40 Uhr die vorläufige Verwaltung des Vermögens der Antragstellerin an…
34 IN 50/26 : In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der Hildes Gastro & Event UG (haftungsbeschränkt), Georges-Lemoine-Platz 5, 29614 Soltau, vertr. d.: Igor Mamanow, Akazienweg 4, 29614 Soltau, (Geschäftsführer), ist am 09.07.2026 um 09:40 Uhr die vorläufige Verwaltung des Vermögens der Antragstellerin angeordnet worden. Verfügungen der Antragstellerin sind nur mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam. Zum vorläufigen Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Eckart Duscha, Fischertwiete 2, 20095 Hamburg, Tel.: 040 / 46 06 46, Fax: 040 / 46 06 45 00, Internet: www.friederici-partner.de bestellt worden.
Die Schuldner der Antragstellerin werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung des Beschlusses zu leisten (§ 23 Abs. 1 S. 3 InsO).
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Rechtsmittelbelehrung
Diese Entscheidung kann durch die Antragstellerin mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden. Darüber hinaus kann, wenn nach Art. 5 Abs. 1 der Verordnung (EU) 2015/848 das Fehlen der internationalen Zuständigkeit für die Eröffnung des Hauptinsolvenzverfahrens gerügt werden soll, die sofortige Beschwerde auch von jedem Gläubiger eingelegt werden.
Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Celle -Insolvenzabteilung-, Mühlenstraße 8, 29221 Celle einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die Beschwerde kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bei dem o. g. Gericht eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem o. g. Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde soll begründet werden.
Amtsgericht Celle, 09.07.2026
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