Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
BSS-Automation GmbH & Co. KG
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Aktuell
Insolvenzeröffnung
4Offen
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH & Co. KG
Bundesland
Niedersachsen
Adresse
Industriestraße 4, 31655 Stadthagen
Handelsregister
Amtsgericht Stadthagen HRA 200606
EUID
DEP2106.HRA200606
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Bückeburg
Aktenzeichen
47 IN 40/23
Phase
Laufendes Insolvenzverfahren
Termine & Fristen
Besondere Gläubigerversammlung
09.07.2024 , 10:30 Uhr
Prüfungstermin
27.08.2024
Stichtag Prüfung
16.12.2025
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der BSS-Automation GmbH & Co. KG ist anhängig. Im Verfahren ist ein vorläufiger Insolvenzverwalter bestellt, Rechtsanwalt Dr. Immo Hamer von Valtier. Das Amtsgericht Bückeburg hat für die Durchführung einer besonderen Gläubigerversammlung das mündliche Verfahren angeordnet, während das restliche Verfahren im schriftlichen Verfahren fortgeführt wird. Die Vergütung und Auslagen des vorläufigen Insolvenzverwalters sind festgesetzt worden; gemäß § 64 Abs. 2 S. 2 InsO sind die Beträge nicht zu veröffentlichen. Der Schuldnerin und den Insolvenzgläubigern wurde Gelegenheit zur schriftlichen Stellungnahme zum Vergütungsantrag gegeben. Für die nach Ablauf der Anmeldefrist angemeldeten Forderungen ist die Prüfung im schriftlichen Verfahren angeordnet worden. Als Stichtag, der dem besonderen Prüfungstermin entspricht, wurde der 16.12.2025 bestimmt. Bis zu diesem Datum müssen Widersprüche gegen die verspätet angemeldeten Forderungen schriftlich bei Gericht eingegangen sein.
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der BSS-Automation GmbH & Co. KG ist eröffnet und läuft als laufendes Insolvenzverfahren. Der vorläufige Insolvenzverwalter, Rechtsanwalt Dr. Immo Hamer von Valtier, wurde bestellt und seine Vergütung sowie Auslagen wurden festgesetzt. Es wurde eine besondere Gläubigerversammlun…
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der BSS-Automation GmbH & Co. KG ist eröffnet und läuft als laufendes Insolvenzverfahren. Der vorläufige Insolvenzverwalter, Rechtsanwalt Dr. Immo Hamer von Valtier, wurde bestellt und seine Vergütung sowie Auslagen wurden festgesetzt. Es wurde eine besondere Gläubigerversammlung für den 09.07.2024 angeordnet, um über besonders bedeutsame Rechtshandlungen des Verwalters zu beschließen, darunter der Verkauf von Sachanlagevermögen und Lagerbeständen an die Schweerbau International GmbH & Co. KG sowie an die Bredemeyer Steuerungs- und Schaltanlagen GmbH. Zudem wurden Prüfungstermine für nach Ablauf der Anmeldefrist angemeldete Forderungen bzw. geänderte Anmeldungen zu bereits geprüften Forderungen bestimmt. Der Stichtag für den besonderen Prüfungstermin wurde auf den 16.12.2025 festgelegt, wobei Widersprüche bis dahin schriftlich einzureichen sind.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
47 IN 40/23: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der BSS-Automation GmbH & Co. KG, Industriestraße 4, 31655 Stadthagen (AG Stadthagen, HRA 200606), vertr. d.: Bredemeyer Verwaltungs GmbH, Industriestraße 4, 31655 Stadthagen, (Gesellschafter), diese wiederum vertr. d.: Walter Bredemeyer, Im Meierfeld 18, 32120 H…
47 IN 40/23: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der BSS-Automation GmbH & Co. KG, Industriestraße 4, 31655 Stadthagen (AG Stadthagen, HRA 200606), vertr. d.: Bredemeyer Verwaltungs GmbH, Industriestraße 4, 31655 Stadthagen, (Gesellschafter), diese wiederum vertr. d.: Walter Bredemeyer, Im Meierfeld 18, 32120 Hiddenhausen, (Geschäftsführer), wurde beschlossen:
Der Schuldnerin und den Insolvenzgläubigern wird vor der Entscheidung des Insolvenzgerichts über den Vergütungsantrag des vorläufigen Insolvenzverwalters Gelegenheit zur schriftlichen Stellungnahme innerhalb einer Frist von 2 Wochen ab Wirksamwerden der Bekanntmachung dieses Beschlusses (§ 9 Abs. 1 S. 3 InsO) gegeben.
Der vollständige Antrag liegt auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsichtnahme aus.
Amtsgericht Bückeburg, 10.06.2025
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
47 IN 40/23: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der BSS-Automation GmbH & Co. KG, Industriestraße 4, 31655 Stadthagen (AG Stadthagen, HRA 200606), vertr. d. d. Bredemeyer Verwaltungs GmbH, Industriestraße 4, 31655 Stadthagen, (Gesellschafter), diese wiederum vertr. d. Walter Bredemeyer, Im Meierfeld 18, 32120 …
47 IN 40/23: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der BSS-Automation GmbH & Co. KG, Industriestraße 4, 31655 Stadthagen (AG Stadthagen, HRA 200606), vertr. d. d. Bredemeyer Verwaltungs GmbH, Industriestraße 4, 31655 Stadthagen, (Gesellschafter), diese wiederum vertr. d. Walter Bredemeyer, Im Meierfeld 18, 32120 Hiddenhausen, (Geschäftsführer), ist für die Durchführung einer besonderen
Gläubigerversammlung das mündliche Verfahren angeordnet worden.
Das restliche Verfahren wird weiterhin im schriftlichen Verfahren durchgeführt.
Es ist Termin zur besonderen Gläubigerversammlung bestimmt auf
Dienstag, 09.07.2024, 10:30 Uhr, 4117, Amtsgericht, Herminenstraße 30,
31675 Bückeburg.
Der Termin dient der Beschlussfassung der Gläubiger über
* besonders bedeutsame Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters (§ 160 InsO), und zwar:
a) Genehmigung des Kaufvertrages vom 22.05.2024 mit der Schweerbau International GmbH & Co. KG in Stadthagen (Verkauf von Gegenständen des Sachanlagevermögens zu einem Kaufpreis 13.308,00 EUR netto sowie Gegenstände des Lagerbestandes zu einem Kaufpreis von 51.692,00 EUR netto an die Schweerbau International GmbH & Co. KG in Stadthagen).
b) Genehmigung des Kaufvertrages vom 30.05.2024 mit der Bredemeyer Steuerungs- und Schaltanlagen GmbH in Minden (Verkauf von Gegenständen des Sachanlagevermögens zu einem Kaufpreis von 27.560,00 EUR netto sowie Gegenstände des "Auftrags Siemens" zu einem Kaufpreis von 82.480,68 EUR netto an die Bredemeyer Steuerungs- und Schaltanlagen GmbH in Minden).
Hinweis:
Zustimmungen der Gläubiger zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen nach § 160 InsO gelten als erteilt, auch wenn eine einberufene Gläubigerversammlung nicht beschlussfähig ist.
Amtsgericht Bückeburg, 25.06.2024
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
47 IN 40/23: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der BSS-Automation GmbH & Co. KG, Industriestraße 4, 31655 Stadthagen (AG Stadthagen, HRA 200606), vertr. d.: 1. Bredemeyer Verwaltungs GmbH, Industriestraße 4, 31655 Stadthagen, (Gesellschafter), vertr. d.: 1.1. Walter Bredemeyer, Im Meierfeld 18, 32120 Hiddenha…
47 IN 40/23: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der BSS-Automation GmbH & Co. KG, Industriestraße 4, 31655 Stadthagen (AG Stadthagen, HRA 200606), vertr. d.: 1. Bredemeyer Verwaltungs GmbH, Industriestraße 4, 31655 Stadthagen, (Gesellschafter), vertr. d.: 1.1. Walter Bredemeyer, Im Meierfeld 18, 32120 Hiddenhausen, (Geschäftsführer), sind Vergütung und Auslagen des vorläufigen Insolvenzverwalters Rechtsanwalt Dr. Immo Hamer von Valtier festgesetzt worden. Gemäß § 64 Abs. 2 S. 2 InsO sind die festgesetzten Beträge nicht zu veröffentlichen. Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Amtsgerichts - Insolvenzgericht - Bückeburg eingesehen werden. Die Festsetzung wird wie folgt bekannt gemacht:
EUR
Bruchteilsvergütung gemäß § 63 Abs. 3 InsO
EUR
um 15 % erhöht zuzüglich
EUR
Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 %
EUR
Auslagen zuzüglich
EUR
Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 %
EUR
Gesamtbetrag
Dem vorläufigen Insolvenzverwalter wird gestattet, den festgesetzten Betrag nach Rechtskraft des Beschlusses der Insolvenzmasse zu entnehmen.
G r ü n d e:
Mit Schriftsatz vom 01.06.2025 beantragte der vorläufige Insolvenzverwalter die Festsetzung seine Vergütung und Auslagen.
I.
Bei der Berechnung der Vergütung wird eine Berechnungsmasse in Höhe von 164.099,04 EUR zugrunde gelegt.
Hinzuzurechnen ist die Vorsteuer, die aus der Vergütungsfestsetzung zur Masse erstattet wird, und zwar in der Höhe, die sich aus der ohne Vorsteuererstattung berechneten Vergütung ergibt (BGH, Beschluss vom 26. Februar 2015, Az. IX ZB 9/13). Diese beträgt 2.358,46 EUR. Somit ergibt sich eine Berechnungsgrundlage in Höhe von 166.457,50 EUR.
Gemäß §§ 1, 2 InsVV ergibt sich daraus eine Vergütung für einen Insolvenzverwalter in Höhe von EUR. Dem vorläufigen Insolvenzverwalter steht nach § 63 Abs. 3 InsO daraus ein Bruchteil zu, der auf 25 % festgesetzt wird.
Die Bruchteilsvergütung beträgt danach EUR.
II.
Die Klärung von Vermögenswerten der Schuldnerin war mit einem deutlichen Mehraufwand verbunden. Die Vermögenswerte der Schuldnerin befanden sich auf einem fremden Betriebsgelände. Die Inhaberin des Betriebsgeländes sowie die Verfahrensbevollmächtigten der Inhaberin wurden mehrfach angeschrieben. Am 18.12.2023 versuchte der Insolvenzverwalter ergebnislos vor Ort Zugang zu den ehemaligen Geschäftsräumlichkeiten der Schuldnerin zu bekommen. Es wurde daher schriftlich zur erneuten Herausgabe des der Schuldnerin gehörenden Sachanlagen- und Umlaufvermögen aufgefordert. Der beantragte Zuschlag in Höhe von 15 % ist angemessen. Gründe für die Vornahme eines Abschlages waren hingegen nicht ersichtlich
III.
Die Festsetzung der Auslagen ergibt sich aus § 8 Abs. 3 InsVV.
Die Erstattung der Umsatzsteuer auf die Vergütung und Auslagen ergibt sich aus § 7 InsVV.
Rechtsmittelbelehrung:
Diese Entscheidung kann mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden, soweit der Beschwerdegegenstand 200,00 EUR übersteigt. Soweit dies nicht der Fall ist, kann sie mit der befristeten Erinnerung angefochten werden, wenn die Entscheidung von einem Rechtspfleger getroffen wurde. Beschwerde- bzw. erinnerungsberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist.
Die sofortige Beschwerde und die befristete Erinnerung sind innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung, ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Bückeburg Herminenstraße 30 31675 Bückeburg einzulegen. Die befristete Erinnerung ist bei dem Amtsgericht Bückeburg Herminenstraße 30 31675 Bückeburg einzulegen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bzw. Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem zuständigen Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer bzw. Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde bzw. Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde bzw. Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen. Die Beschwerde bzw. Erinnerung soll begründet werden.
Amtsgericht Bückeburg, 22.07.2025
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
47 IN 40/23: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der BSS-Automation GmbH & Co. KG, Industriestraße 4, 31655 Stadthagen (AG Stadthagen, HRA 200606), vertr. d.: 1. Bredemeyer Verwaltungs GmbH, Industriestraße 4, 31655 Stadthagen, (Gesellschafter), vertr. d.: 1.1. Walter Bredemeyer, Im Meierfeld 18, 32120 Hiddenha…
47 IN 40/23: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der BSS-Automation GmbH & Co. KG, Industriestraße 4, 31655 Stadthagen (AG Stadthagen, HRA 200606), vertr. d.: 1. Bredemeyer Verwaltungs GmbH, Industriestraße 4, 31655 Stadthagen, (Gesellschafter), vertr. d.: 1.1. Walter Bredemeyer, Im Meierfeld 18, 32120 Hiddenhausen, (Geschäftsführer), wurde beschlossen:
Die Prüfung der nach Ablauf der Anmeldefrist angemeldeten Forderungen wird
im schriftlichen Verfahren angeordnet (§ 177 Abs. 1 Satz 2 InsO).
Stichtag, der dem besonderen Prüfungstermin entspricht, wird auf den 16.12.2025
bestimmt.
Bis zu diesem Datum müssen Widersprüche gegen die nach Ablauf der Anmeldefrist angemeldeten Forderungen schriftlich bei Gericht eingegangen sein.
Die ergänzte Insolvenztabelle und die Anmeldungen nebst Urkunden werden
eine Woche vor dem oben genannten Stichtag in der Geschäftsstelle zur Einsicht der Beteiligten niedergelegt.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts
eingesehen werden.
Amtsgericht Bückeburg, 21.11.2025
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
47 IN 40/23: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der BSS-Automation GmbH & Co. KG, Industriestraße 4, 31655 Stadthagen (AG Stadthagen, HRA 200606), vertr. d. d.: Bredemeyer Verwaltungs GmbH, Industriestraße 4, 31655 Stadthagen, (Gesellschafter), vertr. d. d.: Walter Bredemeyer, Im Meierfeld 18, 32120
Hiddenhaus…
47 IN 40/23: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der BSS-Automation GmbH & Co. KG, Industriestraße 4, 31655 Stadthagen (AG Stadthagen, HRA 200606), vertr. d. d.: Bredemeyer Verwaltungs GmbH, Industriestraße 4, 31655 Stadthagen, (Gesellschafter), vertr. d. d.: Walter Bredemeyer, Im Meierfeld 18, 32120
Hiddenhausen, (Geschäftsführer), wurde beschlossen:
Die Prüfung der nach Ablauf der Anmeldefrist der geänderten Anmeldungen zu bereits geprüften Forderungen wird im schriftlichen Verfahren angeordnet
(§ 177 Abs. 1 Satz 2 InsO).
Stichtag, der dem besonderen Prüfungstermin entspricht, wird auf den 27.08.2024
bestimmt.
Bis zu diesem Datum müssen Widersprüche gegen die nach Ablauf der Anmeldefrist geänderten Anmeldungen zu bereits geprüften Forderungen schriftlich bei Gericht
eingegangen sein.
Die ergänzte Insolvenztabelle und die Anmeldungen nebst Urkunden werden drei
Wochen vor dem oben genannten Stichtag in der Geschäftsstelle zur Einsicht der
Beteiligten niedergelegt.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts
eingesehen werden.
Amtsgericht Bückeburg, 31.07.2024
Monitoring für dieses Unternehmen aktivieren
Erhalte Benachrichtigungen bei neuen Bekanntmachungen, Terminänderungen oder neuen gerichtlichen Dokumenten.
Wir respektieren Ihre Privatsphäre. Wir verwenden derzeit keine Cookies, die Ihrer Einwilligung bedürfen. Diese Einstellungen ermöglichen es uns jedoch, Ihre Präferenz für künftige Funktionen zu speichern. Weitere Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung und im Impressum.