Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
BTB Schwerlastservice UG (haftungsbeschränkt)
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Aktuell
Insolvenzeröffnung
4Offen
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
UG (haftungsbeschränkt)
Bundesland
Bremen
Handelsregister
Amtsgericht Bremen HRB 37170
EUID
DEH1101.HRB37170
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Bremerhaven
Aktenzeichen
10 IN 34/22
Phase
Berichts- und Prüfungstermin
Insolvenzverwalter
Name
Dr. Silke Wehdeking
Rolle
vorläufiger Insolvenzverwalter
Termine & Fristen
Prüfungstermin
30.09.2026
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der BTB Schwerlastservice UG (haftungsbeschränkt) ist anhängig. Im Rahmen des Verfahrens sind Vergütung und Auslagen des vorläufigen Insolvenzverwalters Dr. Silke Wehdeking festgesetzt worden; gemäß § 64 Abs. 2 S. 2 InsO sind die festgesetzten Beträge nicht zu veröffentlichen. Die Mindestvergütung beträgt 1.400,00 EUR zuzüglich Umsatzsteuer. Im weiteren Verfahrensverlauf werden die nachträglich angemeldeten Forderungen im schriftlichen Verfahren geprüft. Ein besonderer Prüfungstermin ist für den 30.09.2026 angesetzt. Widersprüche gegen die festgesetzten Forderungen sind schriftlich zu erheben und müssen dem Insolvenzgericht spätestens einen Tag vor diesem Termin vorliegen. Die Tabelle mit den zu prüfenden Forderungen sowie die Anmeldungen liegen zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Bremerhaven nieder.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
10 IN 34/22: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der BTB Schwerlastservice UG (haftungsbeschränkt), Georg-Büchner-Straße 3, 27574 Bremerhaven (AG Bremen, HRB 37170), vertr. d.: Sebastian Rebelo Da Costa, Georg-Büchner-Straße 3, 27574 Bremerhaven, (Geschäftsführer), werden die nachträglich angemeldeten Forderung…
10 IN 34/22: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der BTB Schwerlastservice UG (haftungsbeschränkt), Georg-Büchner-Straße 3, 27574 Bremerhaven (AG Bremen, HRB 37170), vertr. d.: Sebastian Rebelo Da Costa, Georg-Büchner-Straße 3, 27574 Bremerhaven, (Geschäftsführer), werden die nachträglich angemeldeten Forderungen im schriftlichen Verfahren am 30.09.2026 geprüft.
Widersprüche sind schriftlich zu erheben und müssen dem Insolvenzgericht spätestens einen Tag vor diesem besonderen Prüfungstermin vorliegen.
Die Tabelle mit den zu prüfenden Forderungen und die Anmeldungen sind zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts, Nordstr. 10, 27580 Bremerhaven, niedergelegt.
Amtsgericht Bremerhaven, 31.07.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
10 IN 34/22: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der BTB Schwerlastservice UG (haftungsbeschränkt), Georg-Büchner-Straße 3, 27574 Bremerhaven (AG Bremen, HRB 37170), vertr. d.: Sebastian Rebelo Da Costa, Georg-Büchner-Straße 3, 27574 Bremerhaven, (Geschäftsführer), sind Vergütung und Auslagen des vorläufigen In…
10 IN 34/22: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der BTB Schwerlastservice UG (haftungsbeschränkt), Georg-Büchner-Straße 3, 27574 Bremerhaven (AG Bremen, HRB 37170), vertr. d.: Sebastian Rebelo Da Costa, Georg-Büchner-Straße 3, 27574 Bremerhaven, (Geschäftsführer), sind Vergütung und Auslagen des vorläufigen Insolvenzverwalters Dr. Silke Wehdeking festgesetzt worden. Gemäß § 64 Abs. 2 S. 2 InsO sind die festgesetzten Beträge nicht zu veröffentlichen. Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Amtsgerichts - Insolvenzgericht - Bremerhaven eingesehen werden. Die Festsetzung wird wie folgt bekannt gemacht:
EUR
Mindestvergütung gemäß § 63 Abs. 3 InsO i.V.m. § 2 Abs. 2 InsVV
EUR
Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 %
EUR
Auslagen zuzüglich
EUR
Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 %
EUR
Gesamtbetrag
Dem vorläufigen Insolvenzverwalter wird gestattet, den festgesetzten Betrag der Insolvenzmasse zu entnehmen.
G r ü n d e :
I.
Die Mindestvergütung beträgt gemäß § 10 InsVV i. V. m. § 2 Abs. 2 S. 1 InsVV 1.400,00 EUR.
II.
Die Festsetzung der Auslagen ergibt sich aus § 8 Abs. 3 InsVV.
Die Erstattung der Umsatzsteuer auf die Vergütung und Auslagen ergibt sich aus § 7 InsVV.
Rechtsmittelbelehrung
Diese Entscheidung kann mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden, soweit der Beschwerdegegenstand 200,00 EUR übersteigt. Soweit dies nicht der Fall ist, kann sie mit der befristeten Erinnerung angefochten werden, wenn die Entscheidung von einem Rechtspfleger getroffen wurde. Beschwerde- bzw. erinnerungsberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist.
Die sofortige Beschwerde und die befristete Erinnerung sind innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung, ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Bremerhaven, Nordstr. 10, 27580 Bremerhaven (Elektronisches Gerichts- u. Verwaltungspostfach: govello-1133185821238-000000006) einzulegen. Die befristete Erinnerung ist bei dem Amtsgericht Bremerhaven, Nordstr. 10, 27580 Bremerhaven (Elektronisches Gerichts- u. Verwaltungspostfach: govello-1133185821238-000000006) einzulegen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bzw. Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem zuständigen Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer bzw. Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde bzw. Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde bzw. Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung soll begründet werden.
Amtsgericht Bremerhaven, 26.11.2024
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