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Insolvenzprofil
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Verfahrensfortschritt
Antrag / Prüfung
Vorläufige Maßnahmen
Insolvenzeröffnung
Berichte & Termine
Die Herstellung und Reparatur von Zahnersatz jeglicher Art. Die Gesellschaft ist auch berechtigt, andere Erzeugnisse herzustellen und zu vertreiben, sich an anderen Unternehmen zu beteiligen und Unternehmen zu erwerben sowie Zweigniederlassungen zu errichten und in den Gesellschaften, an denen sie beteiligt ist, die Geschäftsführung zu übernehmen
Das Amtsgericht Duisburg hat am 20.07.2026 um 15:00 Uhr im Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen der B.T.V. Dentale Fräs-Keramik Gesellschaft mit beschränkter Haftung, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Duisburg unter HRB 14584, vorläufige Maßnahmen angeordnet. Die gesetzlichen Vertreter der Schuldnerin ist der Geschäftsführer Herr Johannes Wilhelm Bister. Zum vorläufigen Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Joachim C. Mohlitz bestellt worden. Mit dieser Anordnung sind Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände ihres Vermögens nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam. Den Drittschuldnern der Schuldnerin ist verboten, an die Schuldnerin zu zahlen. Der vorläufige Insolvenzverwalter ist ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen der Schuldnerin einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen.
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