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Insolvenzprofil
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Verfahrensfortschritt
Antrag / Prüfung
Vorläufige Maßnahmen
Insolvenzeröffnung
Berichte & Termine
Das Amtsgericht Köln hat am 12.01.2024 um 13:01 Uhr die Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen der B&U Bauunternehmen GmbH, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Köln unter HRB 52857, angeordnet. Die Schuldnerin betreibt Neu- und Umbaumaßnahmen im Industrie-, Gewerbe- und Wohnungsbau. Zum vorläufigen Insolvenzverwalter ist Stefan Sprinz bestellt worden. Mit der Anordnung sind vorläufige Sicherungsmaßnahmen gemäß § 21 Abs. 2 Nr. 2 InsO ergangen, wonach Verfügungen der Schuldnerin über Vermögensgegenstände nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam sind. Den Drittschuldnern der Schuldnerin ist es verboten, an die Schuldnerin zu zahlen; der vorläufige Insolvenzverwalter ist ermächtigt, Bankguthaben und Forderungen einzuziehen. Maßnahmen der Zwangsvollstreckung, einschließlich Arrest oder einstweiliger Verfügung, sind untersagt, soweit nicht unbewegliche Gegenstände betroffen sind; bereits begonnene Maßnahmen sind einstweilen eingestellt.
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