Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
Buchauer Bau GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Aktuell
Insolvenzeröffnung
4Offen
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Nordrhein-Westfalen
Adresse
Thomas-Eßer-Straße 86, 53879 Euskirchen
Handelsregister
Amtsgericht Bonn HRB 28576
EUID
DER3201.HRB28576
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Bonn
Aktenzeichen
96 IN 104/24
Phase
Laufendes Insolvenzverfahren
Insolvenzverwalter
Name
Rechtsanwältin LL.M. Annemarie Dhonau
Adresse
Alleestr. 1, 53879 Euskirchen
Termine & Fristen
Antragstellung
05.08.2024
Eröffnung
07.02.2025 , 10:52 Uhr
Forderungsanmeldefrist
17.03.2025
Prüfungstermin
02.05.2025
Masseunzulänglichkeit
08.09.2025
Prüfungsstichtag
11.02.2026
Bestellung neuer Verwalter
10.04.2026
Gegenstand des Unternehmens
- Vertrieb und Montage von Photovoltaikanlagen ohne Inbetriebnahme - Malerarbeiten -Trockenbauarbeiten - Stuckateursarbeiten - Estrichlegerarbeiten - Baudiensdeistungen - Handwerkervermittlung - Bauvertriebstätigkeit.
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Buchauer Bau GmbH ist am 07.02.2025 um 10:52 Uhr wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung eröffnet worden. Der Antrag auf Eröffnung ist am 05.08.2024 von der Schuldnerin gestellt worden. Zum Insolvenzverwalter ist zunächst Rechtsanwalt André Seckler ernannt worden. Die Forderungen der Insolvenzgläubiger sind bis zum 17.03.2025 anzumelden. Der Prüfungstermin, der zugleich der Termin der ersten Gläubigerversammlung ist, findet am 02.05.2025 statt. Später wird die Masseunzulänglichkeit angezeigt. Im weiteren Verfahrensverlauf ist der ursprüngliche Insolvenzverwalter André Seckler verstorben. An seiner Stelle ist Rechtsanwältin Annemarie Dhonau LL.M. zur Insolvenzverwalterin bestellt worden. Für nachträglich angemeldete Forderungen ist ein schriftliches Prüfungsverfahren angeordnet worden, wobei der Prüfungsstichtag auf den 11.02.2026 festgelegt wurde.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Bonn, Aktenzeichen: 96 IN 104/24
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Bonn unter HRB 28576 eingetragenenBuchauer Bau GmbH, Thomas-Eßer-Str. 86, 53879 Euskirchen, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Norman Werner Buchauer, Büchelstr. 1, 53947 Ne…
Amtsgericht Bonn, Aktenzeichen: 96 IN 104/24
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Bonn unter HRB 28576 eingetragenenBuchauer Bau GmbH, Thomas-Eßer-Str. 86, 53879 Euskirchen, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Norman Werner Buchauer, Büchelstr. 1, 53947 Nettersheim
ist der Insolvenzverwalter Rechtsanwalt André Seckler verstorben und an seiner Stelle Rechtsanwältin Annemarie Dhonau LL.M., Alleestr. 1, 53879 Euskirchen, zur Insolvenzverwalterin bestellt worden.
96 IN 104/24
Amtsgericht Bonn, 10.04.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Bonn, Aktenzeichen: 96 IN 104/24
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Bonn unter HRB 28576 eingetragenenBuchauer Bau GmbH, Thomas-Eßer-Str. 86, 53879 Euskirchen, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Norman Werner Buchauer, Büchelstr. 1…
Amtsgericht Bonn, Aktenzeichen: 96 IN 104/24
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Bonn unter HRB 28576 eingetragenenBuchauer Bau GmbH, Thomas-Eßer-Str. 86, 53879 Euskirchen, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Norman Werner Buchauer, Büchelstr. 1, 53947 Nettersheim
wird angeordnet:
Die nachträglich angemeldeten und noch nicht geprüften Forderungen einschließlich der Änderungen früherer Anmeldungen werden im schriftlichen Verfahren geprüft (§ 177 Abs. 1 InsO).
Der Prüfungsstichtag, der dem besonderen Prüfungstermin (§ 177 Abs. 1 InsO) entspricht, ist der 11.02.2026. Spätestens an diesem Tag muss der schriftliche Widerspruch, mit dem ein Beteiligter eine zu prüfende Forderung bestreitet, bei Gericht eingehen. Im Widerspruch ist anzugeben, ob die Forderung nach ihrem Grund, ihrem Betrag oder ihrem Rang bestritten wird.
Die Tabelle mit den zu prüfenden Forderungen und die zugehörigen Urkunden sind zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Bonn, Wilhelmstr. 21, 53111 Bonn, Zimmer Nr. A 1.30(Alexanderbau) niedergelegt.
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt worden sind, erhalten keinen Auszug aus der Tabelle bzw. keine Benachrichtigung (§ 179 Abs. 3 S. 3 InsO).
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diesen Beschluss ist der Rechtsbehelf der Erinnerung gem. § 11 Abs. 2 RPflG gegeben. Sie steht jedem zu, dessen Rechte durch die Entscheidung beeinträchtigt sind. Die Erinnerung ist schriftlich in deutscher Sprache bei dem Amtsgericht Bonn, Wilhelmstr. 21, 53111 Bonn einzulegen. Die Erinnerung kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts abgegeben werden und soll begründet werden.
Die Erinnerung muss binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem zuständigen Amtsgericht Bonn eingegangen sein. Das gilt auch dann, wenn die Erinnerung zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen als dem nach dieser Belehrung zuständigen Amtsgericht abgegeben wurde. Die Frist beginnt mit der Zustellung der Entscheidung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Rechtsbehelfsfrist ist der frühere Zeitpunkt.
96 IN 104/24
Amtsgericht Bonn, 11.12.2025
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Bonn, Aktenzeichen: 96 IN 104/24
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Bonn unter HRB 28576 eingetragenenBuchauer Bau GmbH, Thomas-Eßer-Str. 86, 53879 Euskirchen, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Norman Werner Buchauer, Büchelstr. 1…
Amtsgericht Bonn, Aktenzeichen: 96 IN 104/24
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Bonn unter HRB 28576 eingetragenenBuchauer Bau GmbH, Thomas-Eßer-Str. 86, 53879 Euskirchen, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Norman Werner Buchauer, Büchelstr. 1, 53947 Nettersheim
ist am bei Gericht die Anzeige d. Insolvenzverwalt. eingegangen, dass Masseunzulänglichkeit vorliegt (§§ 208 bis 210 InsO).
96 IN 104/24
Amtsgericht Bonn, 08.09.2025
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Bonn, Aktenzeichen: 96 IN 104/24
Über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Bonn unter HRB 28576 eingetragenen Buchauer Bau GmbH, Thomas-Eßer-Str. 86, 53879 Euskirchen, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Norman Werner Buchauer, Büchelstr. 1, 53947 Nettersheim
wird wegen Zahl…
Amtsgericht Bonn, Aktenzeichen: 96 IN 104/24
Über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Bonn unter HRB 28576 eingetragenen Buchauer Bau GmbH, Thomas-Eßer-Str. 86, 53879 Euskirchen, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Norman Werner Buchauer, Büchelstr. 1, 53947 Nettersheim
wird wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung heute, am 07.02.2025, um 10:52 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet.
Die Eröffnung erfolgt aufgrund des am 05.08.2024 bei Gericht eingegangenen Antrags der Schuldnerin.
Zum Insolvenzverwalter wird ernannt André Seckler, Alleestr. 1, 53879 Euskirchen, Telefon: 02251/5061180, Fax: 022515061189.
Forderungen der Insolvenzgläubiger sind bis zum 17.03.2025 unter Beachtung des § 174 InsO beim Insolvenzverwalter anzumelden. Die Gläubiger werden aufgefordert, dem Insolvenzverwalter unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte sie an beweglichen Sachen oder an Rechten der Schuldnerin in Anspruch nehmen. Der Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen. Wer diese Mitteilungen schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO).
Wer Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin hat, wird aufgefordert, nicht mehr an diese zu leisten, sondern nur noch an den Insolvenzverwalter.
Gläubiger, die elektronische Dokumente über sichere elektronische Übermittlungswege (§ 130a der Zivilprozessordnung) empfangen können, können unter Angabe des über einen solchen Weg erreichbaren Postfachs ihre Zustimmung zu elektronischen Zustellungen erklären.
Auf die Durchführung eines Berichtstermins wird gemäß § 29 Abs. 2 S. 2 InsO verzichtet.
Stichtag, der dem Prüfungstermin (§§ 29, 156, 176 InsO) entspricht, ist
der 02.05.2025.
Dieser Termin entspricht zugleich dem Termin der ersten Gläubigerversammlung. Bis zu diesem Zeitpunkt können die Gläubiger schriftliche Stellungnahmen bei Gericht einreichen
- zur Person des Insolvenzverwalters,
- zur Einsetzung, Besetzung und Beibehaltung des Gläubigerausschuss (§ 68 InsO),
- zur Hinterlegungsstelle und Bedingungen zur Anlage und Hinterlegung von Geld, Wertpapieren und Kostbarkeiten (§ 149 InsO),
- zur Zwischenrechnungslegung gegenüber der Gläubigerversammlung (§ 66 Abs. 3 InsO),
- zur Entscheidung über den Fortgang des Verfahrens (§ 157 InsO),
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen werden spätestens ab dem 01.04.2025 zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Bonn, Wilhelmstr. 21, 53111 Bonn, Zimmer Nr. W 1.23 (Wilhelmbau) niedergelegt.
Ein schriftlicher Widerspruch, mit dem ein Beteiligter eine Forderung bestreitet, muss spätestens am Prüfungsstichtag bei Gericht eingehen. Im Widerspruch ist anzugeben, ob die Forderung nach ihrem Grund, ihrem Betrag oder ihrem Rang bestritten wird.
Der Insolvenzverwalter wird beauftragt, die nach § 30 Abs. 2 InsO zu bewirkenden Zustellungen an die Schuldner der Schuldnerin (Drittschuldner) sowie an die Gläubiger durchzuführen (§ 8 Abs. 3 InsO).
Die im elektronischen Informations- und Kommunikationssystem erfolgten Veröffentlichungen von Daten aus diesem Insolvenzverfahren einschließlich des Eröffnungsverfahrens werden spätestens sechs Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht.
Sonstige Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht.
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diesen Beschluss steht der Schuldnerin das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde gem. § 34 Abs. 2 InsO zu. Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Bonn, Wilhelmstr. 21, 53111 Bonn schriftlich in deutscher Sprache oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle einzulegen. Die Beschwerde kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichtes erklärt werden.
Die sofortige Beschwerde muss innerhalb von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Bonn eingegangen sein. Dies gilt auch dann, wenn die Beschwerde zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen Amtsgerichtes abgegeben wurde.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Beschwerdefrist ist der frühere Zeitpunkt.
Die sofortige Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass sofortige Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Sie soll begründet werden.
Die Einlegung ist auch durch Übertragung eines elektronischen Dokuments an die elektronische Poststelle des Gerichts möglich. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht geeignet und mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg gemäß § 130a ZPO nach näherer Maßgabe der Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (BGBl. I, S.3803) eingereicht werden. Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite www.justiz.de
96 IN 104/24
Bonn, 07.02.2025
Monitoring für dieses Unternehmen aktivieren
Erhalte Benachrichtigungen bei neuen Bekanntmachungen, Terminänderungen oder neuen gerichtlichen Dokumenten.
Wir respektieren Ihre Privatsphäre. Wir verwenden derzeit keine Cookies, die Ihrer Einwilligung bedürfen. Diese Einstellungen ermöglichen es uns jedoch, Ihre Präferenz für künftige Funktionen zu speichern. Weitere Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung und im Impressum.