Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
Buchhandlung Sieglin OHG
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Erfasst
Insolvenzeröffnung
4Aktuell
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
OHG
Bundesland
Bremen
Handelsregister
Amtsgericht Bremen HRA 27461
EUID
DEH1101.HRA27461
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Bremerhaven
Aktenzeichen
10 IN 24/20
Phase
Aufhebung des Verfahrens
Insolvenzverwalter
Name
Rechtsanwalt Dr. Per Hendrik Heerma
Adresse
Colonnaden 3, 20354 Hamburg
Telefon
040-4689915-0
E-Mail
Termine & Fristen
Schlusstermin
05.07.2024
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Buchhandlung Sieglin OHG in Bremerhaven ist abgeschlossen. Der vorläufige Insolvenzverwalter Rechtsanwalt Dr. Per Hendrik Heerma wurde in seiner Vergütung und seinen Auslagen festgesetzt. Das Gericht stimmte der Vornahme der Schlussverteilung zu und bestimmte einen besonderen Prüfungs- und Schlusstermin für den 05.07.2024. Der verfügbare Massebestand betrug 75.398,69 EUR abzüglich noch zu berücksichtigender Massekosten und Masseverbindlichkeiten, während Insolvenzforderungen in Höhe von 223.072,70 EUR zu berücksichtigen waren. Da die Schlussverteilung vollzogen ist, ist das Verfahren aufgehoben worden.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
10 IN 24/20: Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Buchhandlung Sieglin OHG, Bürgermeister-Smidt-Straße 57A, 27568 Bremerhaven (AG Bremen, HRA 27461 HB), vertr. d.: 1. Gregor Alexander Schlag, Bgm.Smidt-Str. 57a, 27568 Bremerhaven, (persönlich haftender Gesellschafter), 2. Tilman Werner Sieglin, Kühlkenstraße 2,…
10 IN 24/20: Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Buchhandlung Sieglin OHG, Bürgermeister-Smidt-Straße 57A, 27568 Bremerhaven (AG Bremen, HRA 27461 HB), vertr. d.: 1. Gregor Alexander Schlag, Bgm.Smidt-Str. 57a, 27568 Bremerhaven, (persönlich haftender Gesellschafter), 2. Tilman Werner Sieglin, Kühlkenstraße 2, 28717 Bremen, (persönlich haftender Gesellschafter), wird aufgehoben, da die Schlussverteilung vollzogen ist.
Rechtsbehelfsbelehrung
Diese Entscheidung kann mit der befristeten Erinnerung angefochten werden. Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Bremerhaven, Nordstr. 10, 27580 Bremerhaven (Elektronisches Gerichts- u. Verwaltungspostfach: govello-1133185821238-000000006) einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Erinnerungsberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist.
Die Erinnerung kann durch Einreichung einer Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem Amtsgericht Bremerhaven, Nordstr. 10, 27580 Bremerhaven (Elektronisches Gerichts- u. Verwaltungspostfach: govello-1133185821238-000000006) ankommt. Sie ist von dem Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Erinnerung soll begründet werden.
Amtsgericht Bremerhaven, 18.12.2025
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
10 IN 24/20: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Buchhandlung Sieglin OHG, Bürgermeister-Smidt-Straße 57A, 27568 Bremerhaven (AG Bremen, HRA 27461 HB), vertr. d.: 1. Gregor Alexander Schlag, Stolberger Straße 7, 28205 Bremen, (persönlich haftender Gesellschafter), 2. Tilman Werner Sieglin, Kühlkenstraße 2, …
10 IN 24/20: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Buchhandlung Sieglin OHG, Bürgermeister-Smidt-Straße 57A, 27568 Bremerhaven (AG Bremen, HRA 27461 HB), vertr. d.: 1. Gregor Alexander Schlag, Stolberger Straße 7, 28205 Bremen, (persönlich haftender Gesellschafter), 2. Tilman Werner Sieglin, Kühlkenstraße 2, 28717 Bremen, (persönlich haftender Gesellschafter), sind Vergütung und Auslagen des vorläufigen Insolvenzverwalters Rechtsanwalt Dr. Per Hendrik Heerma festgesetzt worden. Gemäß § 64 Abs. 2 S. 2 InsO sind die festgesetzten Beträge nicht zu veröffentlichen. Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Amtsgerichts - Insolvenzgericht - Bremerhaven eingesehen werden. Die Festsetzung wird wie folgt bekannt gemacht:
EUR
Bruchteilsvergütung gemäß § 63 Abs. 3 InsO
EUR
um 100 % erhöht zuzüglich
EUR
Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 %
EUR
Auslagen zuzüglich
EUR
Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 %
EUR
Gesamtbetrag
Dem vorläufigen Insolvenzverwalter wird gestattet, den festgesetzten Betrag der Insolvenzmasse zu entnehmen.
G r ü n d e :
Mit Schriftsatz vom 03.11.2023 beantragte der vorläufige Insolvenzverwalter die Festsetzung seine Vergütung und Auslagen.
I.
Bei der Berechnung der Vergütung wird eine Berechnungsmasse in Höhe von 181.904,66 EUR zugrunde gelegt. Gemäß §§ 1, 2 InsVV ergibt sich daraus eine Vergütung für einen Insolvenzverwalter in Höhe von EUR. Dem vorläufigen Insolvenzverwalter steht nach § 63 Abs. 3 InsO daraus ein Bruchteil zu, der auf 25 % festgesetzt wird. Die Bruchteilsvergütung beträgt danach EUR.
II.
Es wurden gemäß § 3 Abs. 1 InsVV zusätzliche Zuschläge von insgesamt 138,18 % geltend gemacht und zwar für
- die Betriebsfortführung 88,18%
- die Vorbereitung der übertragenden Sanierung 40%
- die erschwerte Informationsbeschaffung 10%.
Im Rahmen der Gesamtbetrachtung wird eine Gesamtzuschlagshöhe von 100% als angemessen erachtet.
III.
Die Festsetzung der Auslagen ergibt sich aus § 8 Abs. 3 InsVV.
Die Erstattung der Umsatzsteuer auf die Vergütung und Auslagen ergibt sich aus § 7 InsVV.
Rechtsmittelbelehrung
Diese Entscheidung kann mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden, soweit der Beschwerdegegenstand 200,00 EUR übersteigt. Soweit dies nicht der Fall ist, kann sie mit der befristeten Erinnerung angefochten werden, wenn die Entscheidung von einem Rechtspfleger getroffen wurde. Beschwerde- bzw. erinnerungsberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist.
Die sofortige Beschwerde und die befristete Erinnerung sind innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung, ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Bremerhaven, Nordstr. 10, 27580 Bremerhaven (Elektronisches Gerichts- u. Verwaltungspostfach: govello-1133185821238-000000006) einzulegen. Die befristete Erinnerung ist bei dem Amtsgericht Bremerhaven, Nordstr. 10, 27580 Bremerhaven (Elektronisches Gerichts- u. Verwaltungspostfach: govello-1133185821238-000000006) einzulegen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bzw. Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem zuständigen Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer bzw. Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde bzw. Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde bzw. Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung soll begründet werden.
Amtsgericht Bremerhaven, 08.02.2024
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
10 IN 24/20: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Buchhandlung Sieglin OHG, Bürgermeister-Smidt-Straße 57A, 27568 Bremerhaven (AG Bremen, HRA 27461 HB), vertr. d.: 1. Gregor Alexander Schlag, Bgm.Smidt-Str. 57a, 27568 Bremerhaven, (persönlich haftender Gesellschafter), 2. Tilman Werner Sieglin, Kühlkenstraße…
10 IN 24/20: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Buchhandlung Sieglin OHG, Bürgermeister-Smidt-Straße 57A, 27568 Bremerhaven (AG Bremen, HRA 27461 HB), vertr. d.: 1. Gregor Alexander Schlag, Bgm.Smidt-Str. 57a, 27568 Bremerhaven, (persönlich haftender Gesellschafter), 2. Tilman Werner Sieglin, Kühlkenstraße 2, 28717 Bremen, (persönlich haftender Gesellschafter), wird der Vornahme der Schlussverteilung zugestimmt und besonderer Prüfungs- und Schlusstermin im schriftlichen Verfahren bestimmt auf den 05.07.2024.
Den Beteiligten wird Gelegenheit gegeben, spätestens bis einen Tag vor diesem Termin schriftlich Einwendungen gegen die Schlussrechnung des Insolvenzverwalters, das Schlussverzeichnis zu erheben.
Die Gläubiger und die Schuldnerin können innerhalb der gesetzten Ausschlussfrist den nachgemeldeten Forderungen schriftlich widersprechen.
Rechtsbehelfsbelehrung
Die Zustimmung zur Vornahme der Schlussverteilung kann mit der befristeten Erinnerung angefochten werden. Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Bremerhaven, Nordstr. 10, 27580 Bremerhaven (Elektronisches Gerichts- u. Verwaltungspostfach: govello-1133185821238-000000006) einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Erinnerungsberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist. Die Erinnerung kann durch Einreichung einer Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem Amtsgericht Bremerhaven, Nordstr. 10, 27580 Bremerhaven (Elektronisches Gerichts- u. Verwaltungspostfach: govello-1133185821238-000000006) ankommt. Sie ist von dem Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Erinnerung soll begründet werden.
Amtsgericht Bremerhaven, 07.05.2024
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Bremerhaven 07.05.2024
Insolvenzgericht
Geschäfts-Nr.: 10 IN 24/20
(Bitte stets angeben)
B e s c h l u s s
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der
Buchhandlung Sieglin OHG, Bürgermeister-Smidt-Straße 57A, 27568 Bremerhaven (AG Bremen, HRA 27461 HB),
vertreten durch:
1. Gregor Alexander Schlag, Bgm.S…
Amtsgericht Bremerhaven 07.05.2024
Insolvenzgericht
Geschäfts-Nr.: 10 IN 24/20
(Bitte stets angeben)
B e s c h l u s s
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der
Buchhandlung Sieglin OHG, Bürgermeister-Smidt-Straße 57A, 27568 Bremerhaven (AG Bremen, HRA 27461 HB),
vertreten durch:
1. Gregor Alexander Schlag, Bgm.Smidt-Str. 57a, 27568 Bremerhaven, (persönlich haftender Gesellschafter),
2. Tilman Werner Sieglin, Kühlkenstraße 2, 28717 Bremen, (persönlich haftender Gesellschafter),
Verfahrensbevollmächtigter:
Rechtsanwalt Marvin Mc Kay, Marktplatz 12, 27711 Osterholz-Scharmbeck,
wird die Vergütung des Insolvenzverwalters Rechtsanwalt Dr. Per Hendrik Heerma festgesetzt auf:
€ *** (Betrag gemäß § 64 Abs. 2 InsO entfernt). Der vollständige Beschluss kann von den Beteiligten in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
G r ü n d e:
Nach dem Wert der Insolvenzmasse, auf die sich die Schlussrechnung des Insolvenzverwalters bezieht und die € 161.047,17 beträgt, ergibt sich ein Regelsatz der Vergütung von € ***, § 2 InsVV.
Es wurden gemäß § 3 Abs. 1 InsVV zusätzliche Zuschläge von insgesamt 125 % angeführt, die für angemessen erachtet wurden, und zwar für
- Erhebliche Befassung mit Aus- und Absonderungsrechten 50%
- Betriebsfortführung 25%
- Übertragende Sanierung 50%.
Im Rahmen der Gesamtbetrachtung wurde unter Berücksichtigung der Vorbefassung als vorläufiger Insolvenzverwalter ein Zuschlag von insgesamt 100% geltend gemacht.
Hinzu kommen Auslagenersatz sowie Umsatzsteuer auf Vergütung und Auslagen, §§ 7, 8 InsVV.
Rechtsmittelbelehrung
Diese Entscheidung kann mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden, soweit der Wert des Beschwerdegegenstandes € 200,00 übersteigt. Soweit dies nicht der Fall ist, kann sie mit der befristeten Erinnerung angefochten werden, wenn die Entscheidung von einem Rechtspfleger getroffen wurde. Beschwerde- bzw. erinnerungsberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist.
Die sofortige Beschwerde und die befristete Erinnerung sind innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung, ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Bremerhaven, Nordstr. 10, 27580 Bremerhaven (Elektronisches Gerichts- u. Verwaltungspostfach: govello-1133185821238-000000006) einzulegen. Die befristete Erinnerung ist bei dem Amtsgericht Bremerhaven, Nordstr. 10, 27580 Bremerhaven (Elektronisches Gerichts- u. Verwaltungspostfach: govello-1133185821238-000000006) einzulegen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bzw. Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem zuständigen Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer bzw. Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde bzw. Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde bzw. Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung soll begründet werden.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
10 IN 24/20: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Buchhandlung Sieglin OHG, Bürgermeister-Smidt-Straße 57A, 27568 Bremerhaven (AG Bremen, HRA 27461 HB), vertr. d.: 1. Gregor Alexander Schlag, Bgm.Smidt-Str. 57a, 27568 Bremerhaven, (persönlich haftender Gesellschafter), 2. Tilman Werner Sieglin, Kühlkenstraße…
10 IN 24/20: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Buchhandlung Sieglin OHG, Bürgermeister-Smidt-Straße 57A, 27568 Bremerhaven (AG Bremen, HRA 27461 HB), vertr. d.: 1. Gregor Alexander Schlag, Bgm.Smidt-Str. 57a, 27568 Bremerhaven, (persönlich haftender Gesellschafter), 2. Tilman Werner Sieglin, Kühlkenstraße 2, 28717 Bremen, (persönlich haftender Gesellschafter), soll die Schlussverteilung erfolgen.
Das Verteilungsverzeichnis ist auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Bremerhaven zur Einsichtnahme für die Beteiligten niedergelegt.
Der Insolvenzverwalter Rechtsanwalt Dr. Per Hendrik Heerma, Colonnaden 3, 20354 Hamburg, Tel.: 040-4689915-0, Fax: 040-4689915-15, E-Mail: hamburg@frh-recht.de hat dem Gericht folgendes gemäß § 188 InsO angezeigt:
Der verfügbare Massebestand beträgt 75.398,69 EUR abzüglich noch zu berücksichtigender Massekosten und Masseverbindlichkeiten. Insolvenzforderungen sind in Höhe von 223.072,70 EUR zu berücksichtigen.
Amtsgericht Bremerhaven, 21.05.2024
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