Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
Burghauser Wach & Schließdienst GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Aktuell
Insolvenzeröffnung
4Offen
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Bayern
Adresse
Langestr. 7 A, 27580 Bremerhaven
Handelsregister
Registergericht Amtsgericht Traunstein HRB 30396
EUID
DED2910V.HRB30396
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Bremerhaven
Aktenzeichen
10 IN 40/23
Phase
Berichts- und Prüfungstermin
Insolvenzverwalter
Name
Rechtsanwalt Cord Harbers
Adresse
Nansenstr. 10, 27572 Bremerhaven
Telefon
0471/98189872
E-Mail
Termine & Fristen
Anordnung vorläufiger Maßnahmen
08.08.2024 , 18:30 Uhr
Prüfungstermin
04.03.2026
Gegenstand des Unternehmens
Wach- und Sicherheitsdienst, Angebot von Personen- und Objektschutz, Wach- und Streifendienst, Veranstaltungsschutz, Ordnerdienste im genehmigungsfreien Bereich, Betrieb einer Detektei sowie Handel mit Waren im Bereich der Sicherheitstechnik
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Burghauser Wach & Schließdienst GmbH ist eröffnet. Im schriftlichen Verfahren werden die nachträglich angemeldeten Forderungen geprüft. Ein besonderer Prüfungstermin ist für den 04.03.2026 angesetzt. Widersprüche gegen die Prüfung sind schriftlich zu erheben und müssen dem Insolvenzgericht spätestens einen Tag vor diesem Termin vorliegen.
Originalbekanntmachung · Berichts- und Prüfungstermin
Bekanntmachung
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Burghauser Wach & Schließdienst GmbH wurde zunächst im Antragsverfahren behandelt. Am 08.08.2024 hat das Amtsgericht Bremerhaven die vorläufige Verwaltung des Vermögens angeordnet und Rechtsanwalt Cord Harbers zum vorläufigen Insolvenzverwalter bestellt. Mit diesem Beschluss…
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Burghauser Wach & Schließdienst GmbH wurde zunächst im Antragsverfahren behandelt. Am 08.08.2024 hat das Amtsgericht Bremerhaven die vorläufige Verwaltung des Vermögens angeordnet und Rechtsanwalt Cord Harbers zum vorläufigen Insolvenzverwalter bestellt. Mit diesem Beschluss sind Verfügungen der Schuldnerin nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Verwalters wirksam. Im weiteren Verlauf des Verfahrens wurden nachträglich angemeldete Forderungen geprüft. Ein besonderer Prüfungstermin für diese Forderungen ist am 04.03.2026 angesetzt, wobei Widersprüche schriftlich bis einen Tag vorher beim Insolvenzgericht einzureichen sind.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
10 IN 40/23: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Burghauser Wach & Schließdienst GmbH, Lange Str. 7 a, 27580 Bremerhaven (AG Traunstein, HRB 30396), vertr. d.: Tomasz Rogalski, Etage 1 Re, Sonnenallee 150, 12059 Berlin, (Geschäftsführer), werden die nachträglich angemeldeten Forderungen im schriftlichen Ver…
10 IN 40/23: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Burghauser Wach & Schließdienst GmbH, Lange Str. 7 a, 27580 Bremerhaven (AG Traunstein, HRB 30396), vertr. d.: Tomasz Rogalski, Etage 1 Re, Sonnenallee 150, 12059 Berlin, (Geschäftsführer), werden die nachträglich angemeldeten Forderungen im schriftlichen Verfahren am 04.03.2026 geprüft.
Widersprüche sind schriftlich zu erheben und müssen dem Insolvenzgericht spätestens einen Tag vor diesem besonderen Prüfungstermin vorliegen.
Amtsgericht Bremerhaven, 21.01.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
10 IN 40/23: In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der Burghauser Wach & Schließdienst GmbH, Lange Str. 7 a, 27580 Bremerhaven (AG Traunstein, HRB 30396), vertr. d.: Tomasz Rogalski, Lange Str. 7 a, 27580 Bremerhaven, (Geschäftsführer), ist am 08.08.2024 um 18:30 Uhr die vorläufige Verwaltung des Vermögens…
10 IN 40/23: In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der Burghauser Wach & Schließdienst GmbH, Lange Str. 7 a, 27580 Bremerhaven (AG Traunstein, HRB 30396), vertr. d.: Tomasz Rogalski, Lange Str. 7 a, 27580 Bremerhaven, (Geschäftsführer), ist am 08.08.2024 um 18:30 Uhr die vorläufige Verwaltung des Vermögens der Antragsgegnerin angeordnet worden. Verfügungen der Antragsgegnerin sind nur mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam. Zum vorläufigen Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Cord Harbers, Nansenstr. 10, 27572 Bremerhaven, Tel.: 0471/98189872, Fax: 0471/98189874, E-Mail: info@kanzlei-harbers.de bestellt worden.
Die Schuldner der Antragsgegnerin werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung des Beschlusses zu leisten (§ 23 Abs. 1 S. 3 InsO).
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Rechtsmittelbelehrung
Diese Entscheidung kann durch die Antragsgegnerin mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden. Darüber hinaus kann, wenn nach Art. 5 Abs. 1 der Verordnung (EU) 2015/848 das Fehlen der internationalen Zuständigkeit für die Eröffnung des Hauptinsolvenzverfahrens gerügt werden soll, die sofortige Beschwerde auch von jedem Gläubiger eingelegt werden.
Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Bremerhaven, Nordstr. 10, 27580 Bremerhaven (Elektronisches Gerichts- u. Verwaltungspostfach: govello-1133185821238-000000006) einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die Beschwerde kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bei dem o. g. Gericht eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem o. g. Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde soll begründet werden.
Amtsgericht Bremerhaven, 08.08.2024
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