Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Buchholzer Kelterei Breitbarth GmbH & Co. Vertriebs-KG ist anhängig. Der Insolvenzverwalter hat am 21.01.2025 einen Antrag auf Festsetzung der Regelvergütung sowie der Auslagen gemäß InsVV gestellt und Zuschläge in Höhe von insgesamt 177,63 % aufgrund von Mehraufwand (Fortführung des Geschäftsbetriebs, Sanierungsbemühungen, Öffentlichkeitsarbeit, Immobilienverwertung) geltend gemacht. Gläubigern wurde Gelegenheit gegeben, binnen zwei Wochen ab Veröffentlichung Einwendungen einzureichen. Am 26.08.2025 hat das Amtsgericht Charlottenburg beschlossen, die Prüfung einer nachträglich angemeldeten nachrangigen Insolvenzforderung (Tabellenblattnummer 1) im schriftlichen Verfahren durchzuführen. Beteiligte konnten bis zum 23.09.2025 schriftlich widersprechen. Forderungen, gegen die kein Widerspruch erhoben wurde, gelten als festgestellt. Zudem wurde Rechtsanwalt Joachim Voigt-Salus zum Sonderinsolvenzverwalter bestellt, dessen Aufgabengebiet die abschließende Prüfung einer von Rechtsanwalt Udo Feser angemeldeten Forderung gemäß § 39 Abs. I Nr. 5 InsO umfasst. In diesem Bereich hat der Sonderinsolvenzverwalter allein die Rechtsstellung des Insolvenzverwalters.
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Buchholzer Kelterei Breitbarth GmbH & Co. Vertriebs-KG ist am 01.10.2018 durch das Amtsgericht Charlottenburg eröffnet worden. Der Insolvenzverwalter Rechtsanwalt Udo Feser hat am 21.01.2025 die Regelvergütung sowie Zuschläge in Höhe von insgesamt 177,63 % beantragt. Am selb…
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Buchholzer Kelterei Breitbarth GmbH & Co. Vertriebs-KG ist am 01.10.2018 durch das Amtsgericht Charlottenburg eröffnet worden. Der Insolvenzverwalter Rechtsanwalt Udo Feser hat am 21.01.2025 die Regelvergütung sowie Zuschläge in Höhe von insgesamt 177,63 % beantragt. Am selben Tag wurde Insolvenzgläubigern aufgefordert, nachrangige Forderungen bis zum 11.02.2025 anzumelden; die Prüfung dieser Forderungen erfolgt im schriftlichen Verfahren, wobei eine Widerspruchsfrist bis zum 25.02.2025 besteht. Am 26.08.2025 beschloss das Gericht, auch nachträglich angemeldete nachrangige Forderungen im schriftlichen Verfahren zu prüfen, mit einer Widerspruchsfrist bis zum 23.09.2025. Zudem wurde Rechtsanwalt Joachim Voigt-Salus als Sonderinsolvenzverwalter zur abschließenden Prüfung einer spezifischen Forderung bestellt.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
36b IN 3473/18
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Buchholzer Kelterei Breitbarth GmbH & Co. Vertriebs-KG, Triftstraße 2-8, 13127 Berlin, vertreten durch die persönlich haftende Gesellschafterin Buchholzer Kelterei Breitbarth GmbH, diese vertreten durch die Geschäftsführerin
Registergericht: Amtsgericht Ch…
36b IN 3473/18
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Buchholzer Kelterei Breitbarth GmbH & Co. Vertriebs-KG, Triftstraße 2-8, 13127 Berlin, vertreten durch die persönlich haftende Gesellschafterin Buchholzer Kelterei Breitbarth GmbH, diese vertreten durch die Geschäftsführerin
Registergericht: Amtsgericht Charlottenburg HRA 24710
- Schuldnerin -
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hat der Insolvenzverwalter mit Antrag vom 21.01.2025 die Regelvergütung gemäß § 2 InsVV und die Auslagen gemäß § 8 InsVV zzgl. der Kosten für die übertragenden Zustellungen aufgrund eines der Insolvenzverwaltung unterliegenden Vermögenswertes in Höhe von EUR nebst Umsatzsteuer gem. § 7 InsVV in der gültigen Höhe von 19% beantragt. Es werden Zuschläge i.H.v. insgesamt 177,63 % auf Grund des Mehraufwands bei der Bearbeitung des Verfahrens geltend gemacht. (Fortführung des Geschäftsbetriebes, Sanierungsbemühungen, Öffentlichkeitsarbeit, Immobilienverwertung)
Die Antragsunterlagen können durch Verfahrensbeteiligte auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Die Insolvenzgläubiger erhalten Gelegenheit binnen 2 Wochen ab Veröffentlichung, Einwendungen schriftlich beim Insolvenzgericht einzureichen.
Amtsgericht Charlottenburg - Insolvenzgericht - 27.05.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
36b IN 3473/18
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Buchholzer Kelterei Breitbarth GmbH & Co. Vertriebs-KG, Triftstraße 2-8, 13127 Berlin, vertreten durch die persönlich haftende Gesellschafterin Buchholzer Kelterei Breitbarth GmbH, diese vertreten durch die Geschäftsführerin
Registergericht: Amtsgericht Ch…
36b IN 3473/18
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Buchholzer Kelterei Breitbarth GmbH & Co. Vertriebs-KG, Triftstraße 2-8, 13127 Berlin, vertreten durch die persönlich haftende Gesellschafterin Buchholzer Kelterei Breitbarth GmbH, diese vertreten durch die Geschäftsführerin
Registergericht: Amtsgericht Charlottenburg HRA 24710
- Schuldnerin -
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hat das Amtsgericht Charlottenburg am 26.08.2025 beschlossen:
1. Die Prüfung der bis 26.08.2025 nachträglich angemeldeten nachrangigen Insolvenzforderung Tabellenblattnummer 1 gem. § 39 Abs. I Nr. 5 InsO bzw. Nummer 1 gem. § 39 Abs. I Nr. 1 InsO erfolgt im schriftlichen Verfahren.
2. Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, bis 23.09.2025 der Forderungsanmeldung schriftlich beim Insolvenzgericht zu widersprechen.
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung.
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen werden zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts niedergelegt.
Nach Ablauf der Widerspruchsfrist werden die Forderungen geprüft.
Forderungen, gegen die ein Widerspruch bis dahin nicht erhoben wurde, gelten als festgestellt.
3. Zum Sonderinsolvenzverwalter wird bestellt:
Rechtsanwalt Joachim Voigt-Salus, Rankestraße 33, 10789 Berlin
4. Sein Aufgabengebiet umfasst
die abschließende Prüfung der von Rechtsanwalt Udo Feser als Insolvenzverwalter im Insolvenzverfahren gem. § 39 Abs. I Nr. 5 InsO zu Nr. 1 angemeldeten Forderung.
In diesem Bereich hat allein er die Rechtsstellung des Insolvenzverwalters.
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Amtsgericht Charlottenburg - Insolvenzgericht - 26.08.2025
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
36b IN 3473/18
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Buchholzer Kelterei Breitbarth GmbH & Co. Vertriebs-KG, Triftstraße 2-8, 13127 Berlin, vertreten durch die persönlich haftende Gesellschafterin Buchholzer Kelterei Breitbarth GmbH, diese vertreten durch die Geschäftsführerin
Registergericht: Amtsgericht Ch…
36b IN 3473/18
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Buchholzer Kelterei Breitbarth GmbH & Co. Vertriebs-KG, Triftstraße 2-8, 13127 Berlin, vertreten durch die persönlich haftende Gesellschafterin Buchholzer Kelterei Breitbarth GmbH, diese vertreten durch die Geschäftsführerin
Registergericht: Amtsgericht Charlottenburg HRA 24710
- Schuldnerin -
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hat das Amtsgericht Charlottenburg am 21.01.2025 beschlossen:
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1. In dem am 01.10.2018 eröffneten Insolvenzverfahren werden Insolvenzgläubiger aufgefordert, ihre nachrangigen Forderungen der Rangklassen § 39 Abs. 1 InsO bis 11.02.2025 schriftlich bei dem Insolvenzverwalter
Rechtsanwalt Udo Feser
Emser Straße 9, 10719 Berlin
anzumelden.
Bei der Anmeldung ist auf den Nachrang hinzuweisen und die Rangstelle zu bezeichnen.
2. Die fristgemäß angemeldeten Forderungen werden im schriftlichen Verfahren geprüft. Der Insolvenzverwalter, die Insolvenzgläubiger und der Schuldner erhalten Gelegenheit bis 25.02.2025, den Forderungen schriftlich beim Insolvenzgericht zu widersprechen.
Die Forderungsanmeldungen können in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Nach Ablauf der Widerspruchsfrist werden die Forderungen geprüft.
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Amtsgericht Charlottenburg - Insolvenzgericht - 21.01.2025
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
36b IN 3473/18
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Buchholzer Kelterei Breitbarth GmbH & Co. Vertriebs-KG, Triftstraße 2-8, 13127 Berlin, vertreten durch die persönlich haftende Gesellschafterin Buchholzer Kelterei Breitbarth GmbH, diese vertreten durch die Geschäftsführerin
Registergericht: Amtsgericht Ch…
36b IN 3473/18
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Buchholzer Kelterei Breitbarth GmbH & Co. Vertriebs-KG, Triftstraße 2-8, 13127 Berlin, vertreten durch die persönlich haftende Gesellschafterin Buchholzer Kelterei Breitbarth GmbH, diese vertreten durch die Geschäftsführerin
Registergericht: Amtsgericht Charlottenburg HRA 24710
- Schuldnerin -
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hat das Amtsgericht Charlottenburg am 14.07.2026 beschlossen:
Die Vergütung und die zu erstattenden Auslagen des Insolvenzverwalters Rechtsanwalt Udo Feser, Emser Straße 9, 10719 Berlin, wurden festgesetzt. Der vollständige Beschluss und die Antragsunterlagen können durch Verfahrensbeteiligte auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden. Gemäß § 64 Absatz 2 InsO sind die festgesetzten Beträge nicht zu veröffentlichen.
Festgesetzt wurden:
Vergütung
zuzüglich 19 % Umsatzsteuer
zu erstattende Auslagen
zuzüglich 19 % Umsatzsteuer
Endbetrag
Dem Insolvenzverwalter wird gestattet, den Betrag in Höhe von BETRAG Euro der Insolvenzmasse zu entnehmen.
Gründe:
Die Festsetzung der Vergütung und der Auslagen, einschließlich Umsatzsteuer, erfolgt gemäß Antrag des Insolvenzverwalters vom 21.01.2025.
Bei der Festsetzung der Vergütung war von dem der Insolvenzverwaltung unterliegenden Vermögenswert in Höhe von BETRAG EUR auszugehen.
Die Regelvergütung war gemäß § 2 Abs. 1 der Insolvenzrechtlichen Vergütungsverordnung (InsVV) in Höhe von 31.063,88 EUR festzusetzen.
Der Insolvenzverwalter beantragt eine Erhöhung des Regelsatzes um 177,63 %.
Auf die ausführliche Begründung in seinem Antrag vom 21.01.2025 wird Bezug genommen.
Es werden Zuschläge für den Mehraufwand im Rahmen der Betriebsfortführung unter Durchführung der Vergleichsberechnung gem. BGH-Entscheidung vom 16.10.2008, Az. IX ZB 197/07), sowie auf Grund der Sanierungsbemühungen, der Öffentlichkeitsarbeit, sowie der Immobilienverwertung auf fremdem Grundstück geltend gemacht. Wegen der Vorbefassung im vorläufigen Insolvenzverfahren wird ein Abschlag von 5 % vorgenommen.
Die Umsatzsteuer war gem. § 7 InsVV in der derzeit gültigen Höhe von 19 % hinzuzusetzen.
Der Berechnung der Auslagenpauschale gem. § 8 Abs. 3 InsVV wurde eine Regelvergütung in Höhe von BETRAG EUR zugrunde gelegt.
Die Auslagenpauschale von 15 % der Regelvergütung für das erste Jahr der Tätigkeit sowie von 10 % für jedes weitere Jahr gem. § 8 Abs. 3 InsVV wurde - unter Beachtung der maximalen Monatspauschale in Höhe von 250,00 EUR und der Höchstgrenze des § 8 Abs. 3 Satz 2 InsVV - festgesetzt.
Die Umsatzsteuer war gem. § 7 InsVV in der derzeit gültigen Höhe von 19 % hinzuzusetzen.
Die dem Insolvenzverwalter entstandenen tatsächlichen Zustellungskosten waren in Höhe von BETRAG EUR festzusetzen.
Die Umsatzsteuer war gem. § 7 InsVV in der derzeit gültigen Höhe von 19 % hinzuzusetzen.
Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen die Entscheidung kann entweder das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde (im Folgenden: Beschwerde) oder der Rechtsbehelf der Erinnerung eingelegt werden.
Beschwerde:
Die Beschwerde ist nur zulässig, wenn der Wert des Beschwerdegegenstandes 300 Euro übersteigt.
Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem
Amtsgericht Charlottenburg
Amtsgerichtsplatz 1
14057 Berlin
einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung beziehungsweise mit der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de). Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 Satz 3 InsO. Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.
Die Beschwerde ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem oben genannten Gericht eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.
Die Beschwerde ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen.
Die Beschwerdeschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diese Entscheidung eingelegt werde.
Erinnerung:
Wenn der Wert des Beschwerdegegenstandes 300 Euro nicht übersteigt, kann der Rechtsbehelf der Erinnerung eingelegt werden.
Die Erinnerung ist binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem
Amtsgericht Charlottenburg
Amtsgerichtsplatz 1
14057 Berlin
einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung beziehungsweise mit der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de). Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 Satz 3 InsO. Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.
Die Erinnerung ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem genannten Gericht eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.
Die Erinnerungsschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diese Entscheidung eingelegt werde.
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Rechtsbehelfe können auch als elektronisches Dokument eingereicht werden. Eine einfache E-Mail genügt den gesetzlichen Anforderungen nicht.
Rechtsbehelfe, die durch eine Rechtsanwältin, einen Rechtsanwalt, durch eine Notarin, einen Notar, durch eine Behörde oder durch eine juristische Person des öffentlichen Rechts einschließlich der von ihr zur Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben gebildeten Zusammenschlüsse eingereicht werden, sind als elektronisches Dokument einzureichen, es sei denn, dass dies aus technischen Gründen vorübergehend nicht möglich ist. In diesem Fall bleibt die Übermittlung nach den allgemeinen Vorschriften zulässig, wobei die vorübergehende Unmöglichkeit bei der Ersatzeinreichung oder unverzüglich danach glaubhaft zu machen ist. Auf Anforderung ist das elektronische Dokument nachzureichen.
Elektronische Dokumente müssen
|mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder
|von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg eingereicht werden.
Ein elektronisches Dokument, das mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen ist, darf wie folgt übermittelt werden:
|auf einem sicheren Übermittlungsweg oder
|an das für den Empfang elektronischer Dokumente eingerichtete Elektronische Gerichts- und Verwaltungspostfach (EGVP) des Gerichts.
Wegen der sicheren Übermittlungswege wird auf § 130a Absatz 4 der Zivilprozessordnung verwiesen. Hinsichtlich der weiteren Voraussetzungen zur elektronischen Kommunikation mit den Gerichten wird auf die Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung - ERVV) in der jeweils geltenden Fassung sowie auf die Internetseite www.justiz.de verwiesen.
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Amtsgericht Charlottenburg - Insolvenzgericht - 14.07.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
36b IN 3473/18
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Buchholzer Kelterei Breitbarth GmbH & Co. Vertriebs-KG, Triftstraße 2-8, 13127 Berlin, vertreten durch die persönlich haftende Gesellschafterin Buchholzer Kelterei Breitbarth GmbH, diese vertreten durch die Geschäftsführerin
Registergericht: Amtsgericht Ch…
36b IN 3473/18
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Buchholzer Kelterei Breitbarth GmbH & Co. Vertriebs-KG, Triftstraße 2-8, 13127 Berlin, vertreten durch die persönlich haftende Gesellschafterin Buchholzer Kelterei Breitbarth GmbH, diese vertreten durch die Geschäftsführerin
Registergericht: Amtsgericht Charlottenburg HRA 24710
- Schuldnerin -
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hat das Amtsgericht Charlottenburg am 14.07.2026 beschlossen:
1. Die Durchführung des Schlusstermins gem. § 197 InsO einschließlich
- Erörterung der Schlussrechnung des Insolvenzverwalters
- Erhebung von Einwendungen gegen das Schlussverzeichnis durch die Insolvenzgläubiger
- Entscheidung der Gläubiger über nicht verwertbare Gegenstände der Insolvenzmasse
erfolgt im schriftlichen Verfahren gem. § 5 Abs. 2 InsO.
Die Beteiligten erhalten Gelegenheit bis einschließlich 25.08.2026
- Einwendungen gegen das Schlussverzeichnis und die Schlussrechnung
- Anträge zur Entscheidung der Gläubiger über nicht verwertbare Vermögensgegenstände
schriftlich bei dem Insolvenzgericht vorzulegen.
Anträge und Einwendungen können schriftlich oder zu Protokoll der Geschäftsstelle vor dem Amtsgericht Charlottenburg erhoben werden.
Einwendungen sind glaubhaft zu machen.
Diese Schlussanhörung ersetzt den Schlusstermin.
Stellungnahmen, die nach dem oben genannten Zeitpunkt eingehen, können als verspätet nicht mehr in die Entscheidung einbezogen werden.
2. Der Vornahme der Schlussverteilung gem. § 196 Abs. 2 InsO wird zugestimmt.
In dem Verfahren sind derzeit Forderungen in einer Gesamthöhe von 41.261,58 € (§ 38 InsO) bzw. 22,00 EUR (§ 39 Abs. I Nr. 2 InsO) und 495,16 EUR (§ 39 Abs. I Nr. 1 InsO) zu berücksichtigen, denen ein Massebestand von 175.908,67 € gegenübersteht.
Hiervon sind gemäß § 54 InsO vorrangig die Kosten des Insolvenzverfahrens zu begleichen.
Es wird auf die Ausschlussfristen gemäß §§ 189, 190 und 206 InsO hingewiesen.
Hinweise:
In der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts können die Unterlagen zur Rechnungslegung eingesehen werden.
Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen die Entscheidung kann Erinnerung (§ 11 Abs. 2 RPflG) eingelegt werden.
Die Erinnerung ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem
Amtsgericht Charlottenburg
Amtsgerichtsplatz 1
14057 Berlin
einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung beziehungsweise mit der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de). Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 S. 3 InsO.
Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.
Die Erinnerung ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem genannten Gericht eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.
Die Erinnerungsschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diese Entscheidung eingelegt werde.
Die Erinnerung ist von dem Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen.
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Rechtsbehelfe können auch als elektronisches Dokument eingereicht werden. Eine einfache E-Mail genügt den gesetzlichen Anforderungen nicht.
Rechtsbehelfe, die durch eine Rechtsanwältin, einen Rechtsanwalt, durch eine Notarin, einen Notar, durch eine Behörde oder durch eine juristische Person des öffentlichen Rechts einschließlich der von ihr zur Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben gebildeten Zusammenschlüsse eingereicht werden, sind als elektronisches Dokument einzureichen, es sei denn, dass dies aus technischen Gründen vorübergehend nicht möglich ist. In diesem Fall bleibt die Übermittlung nach den allgemeinen Vorschriften zulässig, wobei die vorübergehende Unmöglichkeit bei der Ersatzeinreichung oder unverzüglich danach glaubhaft zu machen ist. Auf Anforderung ist das elektronische Dokument nachzureichen.
Elektronische Dokumente müssen
|mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder
|von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg eingereicht werden.
Ein elektronisches Dokument, das mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen ist, darf wie folgt übermittelt werden:
|auf einem sicheren Übermittlungsweg oder
|an das für den Empfang elektronischer Dokumente eingerichtete Elektronische Gerichts- und Verwaltungspostfach (EGVP) des Gerichts.
Wegen der sicheren Übermittlungswege wird auf § 130a Absatz 4 der Zivilprozessordnung verwiesen. Hinsichtlich der weiteren Voraussetzungen zur elektronischen Kommunikation mit den Gerichten wird auf die Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung - ERVV) in der jeweils geltenden Fassung sowie auf die Internetseite www.justiz.de verwiesen.
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Amtsgericht Charlottenburg - Insolvenzgericht - 14.07.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
36b IN 3473/18
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Buchholzer Kelterei Breitbarth GmbH & Co. Vertriebs-KG, Triftstraße 2-8, 13127 Berlin, vertreten durch die persönlich haftende Gesellschafterin Buchholzer Kelterei Breitbarth GmbH, diese vertreten durch die Geschäftsführerin
Registergericht: Amtsgericht Ch…
36b IN 3473/18
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Buchholzer Kelterei Breitbarth GmbH & Co. Vertriebs-KG, Triftstraße 2-8, 13127 Berlin, vertreten durch die persönlich haftende Gesellschafterin Buchholzer Kelterei Breitbarth GmbH, diese vertreten durch die Geschäftsführerin
Registergericht: Amtsgericht Charlottenburg HRA 24710
- Schuldnerin -
hat das Amtsgericht Charlottenburg am 14.07.2026 beschlossen:
Für die festgestellten Forderungen in Höhe von 41.261,58 EUR steht ein Betrag von 175.908,67 EUR zur Verteilung abzüglich der Gerichtskosten für das Insolvenzverfahren und der Vergütung sowie der Auslagen des Insolvenzverwalters zur Verfügung.
Das Schlussverzeichnis ist in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht für die Beteiligten niedergelegt.
Amtsgericht Charlottenburg - Insolvenzgericht - 14.07.2026
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