Am 21.05.2026 ist das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Angela Elisabeth Buchwald, handelnd als Angela Buchwald Jewelry e.K., wegen Zahlungsunfähigkeit eröffnet worden. Das schriftliche Verfahren ist angeordnet. Die Rechtsanwältin Kathrin Brockmeyer ist zur Insolvenzverwalterin bestellt. Die Schuldnerin wird die Verfügung über ihr gegenwärtiges und zukünftiges Vermögen verboten und die Verfügungsbefugnis auf die Insolvenzverwalterin übertragen. Die Gläubiger werden aufgefordert, ihre Forderungen bis zum 03.08.2026 bei der Insolvenzverwalterin anzumelden. Einwendungen gegen Forderungsanmeldungen sind bis zum 17.08.2026 bei dem Amtsgericht Frankfurt am Main vorzubringen. Die Erteilung der Restschuldbefreiung ist beantragt; die Schuldnerin wird diese erlangen, wenn sie den Obliegenheiten nach § 295 InsO nachkommt und keine Versagungsgründe nach den §§ 290, 297 bis 298 InsO vorliegen.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
810 IN 581/26 B-17-7 Am 21.05.2026 um 11:48 Uhr ist das Insolvenzverfahren Angela Elisabeth Buchwald, geboren am 09.02.1959, Fichardstraße 15, 60322 Frankfurt am Main, Angela Buchwald Jewelry e.K. (AG Frankfurt am Main, HRA 43609), eröffnet worden. Insolvenzverwalterin: Rechtsanwältin Kathrin Brockmeyer, horizon-re Gmb…
810 IN 581/26 B-17-7 Am 21.05.2026 um 11:48 Uhr ist das Insolvenzverfahren Angela Elisabeth Buchwald, geboren am 09.02.1959, Fichardstraße 15, 60322 Frankfurt am Main, Angela Buchwald Jewelry e.K. (AG Frankfurt am Main, HRA 43609), eröffnet worden. Insolvenzverwalterin: Rechtsanwältin Kathrin Brockmeyer, horizon-re GmbH, Liebigstraße 19, 60323 Frankfurt am Main, Tel.: 069/ 34 86 63 70, E-Mail: insolvenz@horizon-re.de, Internet: www.horizon-re.de
Das schriftliche Verfahren ist angeordnet, § 5 II InsO.
Die Gläubiger werden aufgefordert Anmeldungen bei der Insolvenzverwalterin vorzunehmen. Anmeldefrist: 03.08.2026
Einwendungen bzw. Widersprüche gegen Forderungsanmeldungen sowie ggf. folgende Anträge sind bis zum 17.08.2026 schriftlich bei dem hiesigen Insolvenzgericht, Geb. F, Klingerstr. 20, Frankfurt/M. vorzubringen:
* Wahl eines anderen Insolvenzverwalters (§ 57 InsO)
* Wahl eines Gläubigerausschusses
* Entscheidungen über die Vornahme von besonders bedeutsamen Rechtshandlungen (§ 160 InsO)
* Entscheidung über die Fortführung des schuldnerischen Unternehmens
* gegebenenfalls Entscheidungen über die in den §§ 66 (Rechnungslegung), 100 (Unterhalt aus der Insolvenzmasse), 149 (Änderung der Hinterlegungsstelle), 162 (Betriebsveräußerung an besonders Interessierte) InsO bezeichneten Angelegenheiten
Nach fruchtlosem Ablauf der vorgenannten Frist gelten Zustimmungen nach § 160 InsO als erteilt und sämtliche rechtzeitig angemeldeten Forderungen als festgestellt.
Amtsgericht Frankfurt am Main, 22.05.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
810 IN 581/26 B-17-7: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Angela Elisabeth Buchwald, geb. am 09.02.1959, Fichardstraße 15, 60322 Frankfurt am Main, Angela Buchwald Jewelry e.K. (AG Frankfurt am Main, HRA 43609), wird die Schuldnerin - mit Fristbeginn am 21.05.2026 - Restschuldbefreiung erlangen, wenn sie de…
810 IN 581/26 B-17-7: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Angela Elisabeth Buchwald, geb. am 09.02.1959, Fichardstraße 15, 60322 Frankfurt am Main, Angela Buchwald Jewelry e.K. (AG Frankfurt am Main, HRA 43609), wird die Schuldnerin - mit Fristbeginn am 21.05.2026 - Restschuldbefreiung erlangen, wenn sie den Obliegenheiten nach § 295 InsO nachkommt und die Voraussetzungen für eine Versagung nach den §§ 290, 297 bis 298 InsO nicht vorliegen.
Amtsgericht Frankfurt am Main, 22.05.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
810 IN 581/26 B-33-: In dem Insolvenzverfahren Angela Elisabeth Buchwald, geboren am 09.02.1959, Fichardstraße 15, 60322 Frankfurt am Main, handelnd unter: Angela Buchwald Jewelry e.K. (AG Frankfurt am Main, HRA 43609), wurde am 21.05.2026 um 11:48 Uhr das Insolvenzverfahren gemäß §§ 2, 3, 11, 16ff InsO wegen Zahlungsu…
810 IN 581/26 B-33-: In dem Insolvenzverfahren Angela Elisabeth Buchwald, geboren am 09.02.1959, Fichardstraße 15, 60322 Frankfurt am Main, handelnd unter: Angela Buchwald Jewelry e.K. (AG Frankfurt am Main, HRA 43609), wurde am 21.05.2026 um 11:48 Uhr das Insolvenzverfahren gemäß §§ 2, 3, 11, 16ff InsO wegen Zahlungsunfähigkeit eröffnet.
Die Schuldnerin wird Restschuldbefreiung erlangen, wenn sie den Obliegenheiten nach § 295 InsO nachkommt und die Voraussetzungen für eine Versagung nach den §§ 290, 297 bis 298 InsO nicht vorliegen.
Zur Insolvenzverwalterin wurde bestellt:
Rechtsanwältin Kathrin Brockmeyer, horizon-re GmbH, Liebigstraße 19, 60323 Frankfurt am Main, Tel.: 069/ 34 86 63 70, E-Mail: insolvenz@horizon-re.de, Internet: www.horizon-re.de.
Der Schuldnerin wird die Verfügung über ihr gegenwärtiges und zukünftiges Vermögen für die Dauer des Insolvenzverfahrens verboten und der Insolvenzverwalterin übertragen. Schuldbefreiende Leistungen an die Schuldnerin können nach dem Eröffnungszeitpunkt nicht mehr erfolgen, wird gleichwohl an die Schuldnerin geleistet und gelangen die Mittel nicht zur Masse, besteht die Gefahr der nochmaligen Leistungsverpflichtung gegenüber der Insolvenzverwalterin.
Die Erteilung der Restschuldbefreiung ist beantragt.
Hinweise:
Gläubiger, die elektronische Dokumente über einen sicheren elektronischen Übermittlungsweg (§ 130a der Zivilprozessordnung) empfangen können, können unter Angabe des über einen solchen Weg erreichbaren Postfachs ihre Zustimmung zu elektronischen Zustellungen erklären. Die Möglichkeit der elektronischen Zustellung an die in § 173 Absatz 2 der Zivilproessordnung Genannten bleibt unberührt.
Löschungsfristen:
Die Löschung von Veröffentlichungen in einem elektronischen Informations- und Kommunikationssystem erfolgt nach § 3 InsoBekV. Die Löschungsfristen sind folgende:
Veröffentlichungen, die im Antrags- oder Insolvenzverfahren erfolgt sind, werden spätestens sechs Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht. Wird das Verfahren nicht eröffnet, beginnt die Frist mit der Aufhebung der veröffentlichten Sicherungsmaßnahmen.
Sonstige Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht.
Insolvenzgericht, Frankfurt am Main den 21.05.2026
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