Innenausbau, nämlich Maler- und Tapezierarbeiten, Trockenbau, Montage von Baufertigteilen, Bautenschutz, sowie Abbrucharbeiten
Wirtschaftszweig
Hauptbranche
Baugewerbe
Subbranche
Ausbaugewerbe
Geschäftstätigkeit
Maler- und Tapezierarbeiten, Trockenbau, Montage von Baufertigteilen, Bautenschutz und Abbrucharbeiten
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren Naissa Innenausbau UG (haftungsbeschränkt) mit dem Aktenzeichen 810 IN 713/25 N-12- ist am 27.05.2026 um 12:30 Uhr wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung eröffnet worden. Der Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Ulrich Brasche. Das schriftliche Verfahren ist angeordnet. Gläubiger sind aufgefordert, ihre Forderungen bis zum 10.08.2026 anzumelden. Einwendungen oder Anträge gegen die Forderungsanmeldungen sind bis zum 24.08.2026 schriftlich beim Amtsgericht Frankfurt am Main einzureichen.
Originalbekanntmachung · Forderungsanmeldung
Bekanntmachung
Am 27.05.2026 ist das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Naissa Innenausbau UG (haftungsbeschränkt) wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung eröffnet worden. Zum Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Ulrich Brasche bestellt worden. Dem Schuldner ist die Verfügung über sein Vermögen verboten. Das weitere Verfahre…
Am 27.05.2026 ist das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Naissa Innenausbau UG (haftungsbeschränkt) wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung eröffnet worden. Zum Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Ulrich Brasche bestellt worden. Dem Schuldner ist die Verfügung über sein Vermögen verboten. Das weitere Verfahren 810 IN 679/26 ist mit diesem Verfahren verbunden. Die Gläubiger sind aufgefordert, ihre Forderungen bis zum 10.08.2026 bei dem Insolvenzverwalter anzumelden. Einwendungen gegen Forderungsanmeldungen sind bis zum 24.08.2026 bei dem Insolvenzgericht vorzubringen. Für nachträglich angemeldete Forderungen ist die Prüfung im schriftlichen Verfahren angeordnet; Widersprüche hiergegen können bis zum 14.12.2026 erhoben werden.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
810 IN 713/25 N-12-: In dem Insolvenzverfahren Naissa Innenausbau UG (haftungsbeschränkt), Buchenweg 15b, 61184 Karben (AG Frankfurt am Main, HRB 134839),
vertreten durch:
Dorde Zivkovic, Buchenweg 15 b, 61184 Karben, (Geschäftsführer), wurde am 27.05.2026 um 12:30 Uhr das Insolvenzverfahren gemäß §§ 2, 3, 11, 16ff Ins…
810 IN 713/25 N-12-: In dem Insolvenzverfahren Naissa Innenausbau UG (haftungsbeschränkt), Buchenweg 15b, 61184 Karben (AG Frankfurt am Main, HRB 134839),
vertreten durch:
Dorde Zivkovic, Buchenweg 15 b, 61184 Karben, (Geschäftsführer), wurde am 27.05.2026 um 12:30 Uhr das Insolvenzverfahren gemäß §§ 2, 3, 11, 16ff InsO wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung eröffnet.
Zum Insolvenzverwalter wurde bestellt:
Rechtsanwalt Ulrich Brasche, Pfingstweide 14, 61169 Friedberg (Hessen), Tel.: 06031/ 16 20 23 6, Fax: 06031/ 16 20 23 7, E-Mail: kanzlei@rechtsanwalt-brasche.de.
Dem Schuldner wird die Verfügung über sein gegenwärtiges und zukünftiges Vermögen für die Dauer des Insolvenzverfahrens verboten und dem Insolvenzverwalter übertragen. Schuldbefreiende Leistungen an den Schuldner können nach dem Eröffnungszeitpunkt nicht mehr erfolgen, wird gleichwohl an den Schuldner geleistet und gelangen die Mittel nicht zur Masse, besteht die Gefahr der nochmaligen Leistungsverpflichtung gegenüber dem Insolvenzverwalter.
Mit diesem Verfahren wird das weitere Verfahren 810 IN 679/26 verbunden. Das Verfahren 810 IN 713/25 N-12- führt.
Hinweise:
Gläubiger, die elektronische Dokumente über einen sicheren elektronischen Übermittlungsweg (§ 130a der Zivilprozessordnung) empfangen können, können unter Angabe des über einen solchen Weg erreichbaren Postfachs ihre Zustimmung zu elektronischen Zustellungen erklären. Die Möglichkeit der elektronischen Zustellung an die in § 173 Absatz 2 der Zivilproessordnung Genannten bleibt unberührt.
Löschungsfristen:
Die Löschung von Veröffentlichungen in einem elektronischen Informations- und Kommunikationssystem erfolgt nach § 3 InsoBekV. Die Löschungsfristen sind folgende:
Veröffentlichungen, die im Antrags- oder Insolvenzverfahren erfolgt sind, werden spätestens sechs Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht. Wird das Verfahren nicht eröffnet, beginnt die Frist mit der Aufhebung der veröffentlichten Sicherungsmaßnahmen.
Sonstige Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht.
Insolvenzgericht, Frankfurt am Main den 27.05.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
810 IN 713/25 N-4-6 Am 27.05.2026 um 12:30 Uhr ist das Insolvenzverfahren Naissa Innenausbau UG (haftungsbeschränkt), Buchenweg 15b, 61184 Karben (AG Frankfurt am Main, HRB 134839),
vertreten durch: Dorde Zivkovic, Karben, (Geschäftsführer), eröffnet worden. Insolvenzverwalter: Rechtsanwalt Ulrich Brasche, Pfingstweide…
810 IN 713/25 N-4-6 Am 27.05.2026 um 12:30 Uhr ist das Insolvenzverfahren Naissa Innenausbau UG (haftungsbeschränkt), Buchenweg 15b, 61184 Karben (AG Frankfurt am Main, HRB 134839),
vertreten durch: Dorde Zivkovic, Karben, (Geschäftsführer), eröffnet worden. Insolvenzverwalter: Rechtsanwalt Ulrich Brasche, Pfingstweide 14, 61169 Friedberg (Hessen), Tel.: 06031/ 16 20 23 6, Fax: 06031/ 16 20 23 7, E-Mail: kanzlei@rechtsanwalt-brasche.de
Das schriftliche Verfahren ist angeordnet, § 5 II InsO.
Die Gläubiger werden aufgefordert Anmeldungen bei dem Insolvenzverwalter vorzunehmen. Anmeldefrist: 10.08.2026
Einwendungen bzw. Widersprüche gegen Forderungsanmeldungen sowie ggf. folgende Anträge sind bis zum 24.08.2026 schriftlich bei dem hiesigen Insolvenzgericht, Geb. F, Klingerstr. 20, Frankfurt/M. vorzubringen:
* Wahl eines anderen Insolvenzverwalters (§ 57 InsO)
* Wahl eines Gläubigerausschusses
* Entscheidungen über die Vornahme von besonders bedeutsamen Rechtshandlungen (§ 160 InsO)
* Entscheidung über die Fortführung des schuldnerischen Unternehmens
* gegebenenfalls Entscheidungen über die in den §§ 66 (Rechnungslegung), 100 (Unterhalt aus der Insolvenzmasse), 149 (Änderung der Hinterlegungsstelle), 162 (Betriebsveräußerung an besonders Interessierte) InsO bezeichneten Angelegenheiten
Nach fruchtlosem Ablauf der vorgenannten Frist gelten Zustimmungen nach § 160 InsO als erteilt und sämtliche rechtzeitig angemeldeten Forderungen als festgestellt.
Amtsgericht Frankfurt am Main, 28.05.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
810 IN 713/25 N-4-6 In dem Insolvenzverfahren Naissa Innenausbau UG (haftungsbeschränkt), Buchenweg 15b, 61184 Karben (AG Frankfurt am Main, HRB 134839),
vertreten durch: Dorde Zivkovic, Karben, (Geschäftsführer), wird die Prüfung der bis zum 30.11.2026 nachträglich angemeldeten, nicht nachrangigen Insolvenzforderungen…
810 IN 713/25 N-4-6 In dem Insolvenzverfahren Naissa Innenausbau UG (haftungsbeschränkt), Buchenweg 15b, 61184 Karben (AG Frankfurt am Main, HRB 134839),
vertreten durch: Dorde Zivkovic, Karben, (Geschäftsführer), wird die Prüfung der bis zum 30.11.2026 nachträglich angemeldeten, nicht nachrangigen Insolvenzforderungen im schriftlichen Verfahren angeordnet, § 177 I 2 InsO.
Der Insolvenzverwalter, die Gläubiger und der Schuldner können bis zum 14.12.2026 gegen die Höhe, den Grund oder den Rang einer zu prüfenden Forderung bei dem hiesigen Insolvenzgericht schriftlich Widerspruch erheben.
Die Anmeldeunterlagen sowie eventuell eingehende Widersprüche liegen bis zum Ablauf der Widerspruchsfrist auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht der Beteiligten aus.
Soweit innerhalb der Widerspruchsfrist gegen eine nachgemeldete Forderung kein Widerspruch erhoben wird, gilt diese als festgestellt.
Insolvenzgericht Frankfurt am Main, 11.09.2026
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