Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
Buckow Korrosionsschutz Strahl- & Beschichtungstechnik UG (haftungsbeschränkt) vertr. d. d. Geschäftsführer Ewald Buckow
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Erfasst
Insolvenzeröffnung
4Aktuell
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
UG (haftungsbeschränkt)
Bundesland
Niedersachsen
Handelsregister
Amtsgericht Tostedt HRB 207953
EUID
DEP2613.HRB207953
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Cuxhaven
Aktenzeichen
12 IN 19/22
Phase
Schlussverteilung
Insolvenzverwalter
Name
Rechtsanwalt Björn Bättjer
Adresse
Kontor 4/ Amsinckstraße 32, 20097 Hamburg
Telefon
040/27148116
E-Mail
Termine & Fristen
Prüfungstermin
10.02.2026
Stellungnahmefrist
24.02.2026
Schlusstermin
11.05.2026
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Buckow Korrosionsschutz Strahl- & Beschichtungstechnik UG ist anhängig. Der Insolvenzverwalter Rechtsanwalt Björn Bättjer hat die Festsetzung seiner Vergütung und Auslagen beantragt, worüber das Amtsgericht Cuxhaven entschieden hat. Die Berechnungsmasse beträgt 4.979,76 EUR. Das Gericht hat der Schlussverteilung zugestimmt. Der Stichtag für den Schlusstermin und die Prüfung nachträglich angemeldeter Forderungen ist der 11.05.2026. Bis zu diesem Datum müssen Widersprüche gegen nachträglich angemeldete Forderungen, Einwendungen gegen die Schlussrechnung und das Schlussverzeichnis sowie Anträge der Gläubiger bei Gericht eingehen. Zuvor war im Januar 2026 die Prüfung nach Ablauf der Anmeldefrist angemeldeter Forderungen im schriftlichen Verfahren angeordnet worden, wobei der Stichtag für diesen Schritt der 10.02.2026 war. Den Beteiligten wurde Gelegenheit zur Stellungnahme zum Vergütungsantrag gegeben. Der verfügbare Massebestand beträgt 4.979,76 EUR abzüglich noch zu berücksichtigender Massekosten und Masseverbindlichkeiten. Insolvenzforderungen sind in Höhe von 34.773,80 EUR zu berücksichtigen.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
12 IN 19/22: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Buckow Korrosionsschutz Strahl- & Beschichtungstechnik UG (haftungsbeschränkt) vertr. d. d. Geschäftsführer Ewald Buckow, Am Westerfeld 24, 27619 Schiffdorf (AG Tostedt, HRB 207953), sind die Vergütung und Auslagen des Insolvenzverwalters Rechtsanwalt Björn B…
12 IN 19/22: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Buckow Korrosionsschutz Strahl- & Beschichtungstechnik UG (haftungsbeschränkt) vertr. d. d. Geschäftsführer Ewald Buckow, Am Westerfeld 24, 27619 Schiffdorf (AG Tostedt, HRB 207953), sind die Vergütung und Auslagen des Insolvenzverwalters Rechtsanwalt Björn Bättjer festgesetzt worden. Gemäß § 64 Abs. 2 S. 2 InsO sind die festgesetzten Beträge nicht zu veröffentlichen. Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Amtsgerichts - Insolvenzgericht - Cuxhaven eingesehen werden. Die Festsetzung wird wie folgt bekannt gemacht:
EUR
Nettovergütung gemäß InsVV
EUR
Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 %
EUR
Auslagen zuzüglich
EUR
Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 %
EUR
Gesamtbetrag
Dem Insolvenzverwalter wird gestattet, den festgesetzten Betrag nach Rechtskraft des Beschlusses der Insolvenzmasse zu entnehmen.
G r ü n d e :
Mit Schriftsatz vom 19.12.2025 beantragte der Insolvenzverwalter die Festsetzung seiner Vergütung und Auslagen.
Die Vergütung ist gemäß § 1 Abs. 1 InsVV nach dem Wert der Insolvenzmasse zu berechnen, auf die sich die Schlussrechnung bezieht.
Diese beträgt 4.979,76 EUR.
Ausgehend von dieser Berechnungsmasse ergibt sich gemäß § 2 Abs. 1 InsVV eine Regelvergütung in Höhe von EUR.
Die Festsetzung der Auslagen ergibt sich aus § 8 Abs. 3 InsVV.
Die Erstattung der Umsatzsteuer auf die Vergütung und Auslagen ergibt sich aus § 7 InsVV.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Rechtsmittelbelehrung
Diese Entscheidung kann mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden, soweit der Beschwerdegegenstand 200,00 EUR übersteigt. Soweit dies nicht der Fall ist, kann sie mit der befristeten Erinnerung angefochten werden, wenn die Entscheidung von einem Rechtspfleger getroffen wurde. Beschwerde- bzw. erinnerungsberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist.
Die sofortige Beschwerde und die befristete Erinnerung sind innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung, ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Cuxhaven, Postfach 102, 27451 Cuxhaven einzulegen. Die befristete Erinnerung ist bei dem Amtsgericht Cuxhaven, Postfach 102, 27451 Cuxhaven einzulegen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bzw. Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem zuständigen Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer bzw. Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde bzw. Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde bzw. Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung soll begründet werden.
Amtsgericht Cuxhaven, 10.03.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
12 IN 19/22: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Buckow Korrosionsschutz Strahl- & Beschichtungstechnik UG (haftungsbeschränkt) vertr. d. d. Geschäftsführer Ewald Buckow, Am Westerfeld 24, 27619 Schiffdorf (AG Tostedt, HRB 207953), soll die Schlussverteilung erfolgen.
Das Verteilungsverzeichnis ist auf der …
12 IN 19/22: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Buckow Korrosionsschutz Strahl- & Beschichtungstechnik UG (haftungsbeschränkt) vertr. d. d. Geschäftsführer Ewald Buckow, Am Westerfeld 24, 27619 Schiffdorf (AG Tostedt, HRB 207953), soll die Schlussverteilung erfolgen.
Das Verteilungsverzeichnis ist auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Cuxhaven zur Einsichtnahme für die Beteiligten niedergelegt.
Der Insolvenzverwalter Rechtsanwalt Björn Bättjer, Kontor 4/ Amsinckstraße 32, 20097 Hamburg, Tel.: 040/27148116, Fax: 040/27148136, E-Mail: kontakt@kanzlei-baettjer.de hat dem Gericht folgendes gem. § 188 InsO angezeigt:
Der verfügbare Massebestand beträgt 4.979,76 EUR abzüglich noch zu berücksichtigender Massekosten und Masseverbindlichkeiten. Insolvenzforderungen sind in Höhe von 34.773,80 EUR zu berücksichtigen.
Amtsgericht Cuxhaven, 10.03.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
12 IN 19/22: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Buckow Korrosionsschutz Strahl- & Beschichtungstechnik UG (haftungsbeschränkt) vertr. d. d. Geschäftsführer Ewald Buckow, Am Westerfeld 24, 27619 Schiffdorf (AG Tostedt, HRB 207953), wurde beschlossen:
Die Zustimmung zur Schlussverteilung wird erteilt (§ 196 …
12 IN 19/22: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Buckow Korrosionsschutz Strahl- & Beschichtungstechnik UG (haftungsbeschränkt) vertr. d. d. Geschäftsführer Ewald Buckow, Am Westerfeld 24, 27619 Schiffdorf (AG Tostedt, HRB 207953), wurde beschlossen:
Die Zustimmung zur Schlussverteilung wird erteilt (§ 196 InsO).
Stichtag, der dem Schlusstermin und dem Termin zur Prüfung nachträglich angemeldeter Forderungen entspricht, ist der 11.05.2026.
Bis zu diesem Datum müssen schriftlich bei Gericht eingegangen sein:
a) Widersprüche gegen nachträglich angemeldete Forderungen
b) Einwendungen gegen die Schlussrechnung des Insolvenzverwalters
c) Einwendungen gegen das Schlussverzeichnis
d) Anträge der Gläubiger bezüglich nicht verwertbarer Gegenstände der Insolvenzmasse
e) Anträge der Gläubiger auf Versagung der Restschuldbefreiung nach § 290 InsO, ggf. Anträge zur Beauftragung des Treuhänders, die Erfüllung der Obliegenheiten der Schuldnerin zu überwachen (§ 292 Abs. 2 InsO)
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Rechtsbehelfsbelehrung
Die Entscheidung über die Zustimmung zur Schlussverteilung kann mit der befristeten Erinnerung angefochten werden. Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Cuxhaven, Postfach 102, 27451 Cuxhaven einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Erinnerungsberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist. Die Erinnerung kann durch Einreichung einer Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem Amtsgericht Cuxhaven, Postfach 102, 27451 Cuxhaven ankommt. Sie ist von dem Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen. Die Erinnerung soll begründet werden.
Amtsgericht Cuxhaven, 10.03.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
12 IN 19/22: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Buckow Korrosionsschutz Strahl- & Beschichtungstechnik UG (haftungsbeschränkt) vertr. d. d. Geschäftsführer Ewald Buckow, Am Westerfeld 24, 27619 Schiffdorf (AG Tostedt, HRB 207953), wurde beschlossen:
Der Schuldnerin und den Insolvenzgläubigern wird vor der …
12 IN 19/22: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Buckow Korrosionsschutz Strahl- & Beschichtungstechnik UG (haftungsbeschränkt) vertr. d. d. Geschäftsführer Ewald Buckow, Am Westerfeld 24, 27619 Schiffdorf (AG Tostedt, HRB 207953), wurde beschlossen:
Der Schuldnerin und den Insolvenzgläubigern wird vor der Entscheidung des Insolvenzgerichts über den Vergütungsantrag des Insolvenzverwalters Gelegenheit zur schriftlichen Stellungnahme innerhalb einer Frist von 2 Wochen ab Wirksamwerden der Bekanntmachung dieses Beschlusses (§ 9 Abs. 1 S. 3 InsO) gegeben.
Der vollständige Antrag liegt auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsichtnahme aus.
Amtsgericht Cuxhaven, 10.02.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
12 IN 19/22: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Buckow Korrosionsschutz Strahl- & Beschichtungstechnik UG (haftungsbeschränkt) vertr. d. d. Geschäftsführer Ewald Buckow, Am Westerfeld 24, 27619 Schiffdorf (AG Tostedt, HRB 207953), wurde beschlossen:
Die Prüfung der nach Ablauf der Anmeldefrist angemeldeten…
12 IN 19/22: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Buckow Korrosionsschutz Strahl- & Beschichtungstechnik UG (haftungsbeschränkt) vertr. d. d. Geschäftsführer Ewald Buckow, Am Westerfeld 24, 27619 Schiffdorf (AG Tostedt, HRB 207953), wurde beschlossen:
Die Prüfung der nach Ablauf der Anmeldefrist angemeldeten Forderungen wird im schriftlichen Verfahren angeordnet (§ 177 Abs. 1 Satz 2 InsO).
Stichtag, der dem besonderen Prüfungstermin entspricht, wird auf den 10.02.2026 bestimmt.
Bis zu diesem Datum müssen Widersprüche gegen die nach Ablauf der Anmeldefrist angemeldeten Forderungen schriftlich bei Gericht eingegangen sein.
Die ergänzte Insolvenztabelle und die Anmeldungen nebst Urkunden werden eine Woche vor dem oben genannten Stichtag in der Geschäftsstelle zur Einsicht der Beteiligten niedergelegt.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Amtsgericht Cuxhaven, 02.01.2026
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