Die Beteiligung an anderen Gesellschaften und Unternehmungen sowie die Geschäftsführung anderer Unternehmen. Gegenstand des Unternehmens ist ferner die Erbringung von Dienstleistungen der Informationstechnologie.
Wirtschaftszweig
Hauptbranche
Holding & Beteiligungen
Subbranche
Holdinggesellschaften
Nebenbranche
IT & Software
Geschäftstätigkeit
Beteiligung an Gesellschaften, Geschäftsführung anderer Unternehmen und Erbringung von IT-Dienstleistungen
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der BuddiesMedia GmbH ist am 04.02.2025 um 12:31 Uhr wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung eröffnet worden. Grundlage war ein Gläubigerantrag vom 25.07.2024. Zum Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Dr. Franz Zilkens ernannt worden. Die Forderungen der Insolvenzgläubiger sind bis zum 18.03.2025 anzumelden. Der Prüfungstermin, der zugleich der Termin der ersten Gläubigerversammlung ist, findet am 08.04.2025 statt. Auf die Durchführung eines separaten Berichtstermins wird verzichtet. Die Tabelle mit den Forderungen und Anmeldeunterlagen werden ab dem 25.03.2025 zur Einsicht niedergelegt. Später ist bei Gericht die Anzeige des Insolvenzverwalters eingegangen, dass Masseunzulänglichkeit vorliegt (§§ 208 bis 210 InsO). Die Verfahren 501 IN 146/24 und 501 IN 22/25 sind miteinander verbunden worden.
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der BuddiesMedia GmbH ist am 04.02.2025 wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung eröffnet worden. Antragsgegner war ein Gläubiger, dessen Antrag am 25.07.2024 eingegangen war. Zum Insolvenzverwalter wurde Rechtsanwalt Dr. Franz Zilkens ernannt. Die Forderungen der Insolvenzgl…
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der BuddiesMedia GmbH ist am 04.02.2025 wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung eröffnet worden. Antragsgegner war ein Gläubiger, dessen Antrag am 25.07.2024 eingegangen war. Zum Insolvenzverwalter wurde Rechtsanwalt Dr. Franz Zilkens ernannt. Die Forderungen der Insolvenzgläubiger waren bis zum 18.03.2025 anzumelden. Der Prüfungstermin, der zugleich der Termin der ersten Gläubigerversammlung ist, findet am 08.04.2025 statt. Im weiteren Verfahrensverlauf sind nachträglich angemeldete Forderungen im schriftlichen Verfahren geprüft worden. Der entsprechende Prüfungsstichtag hierfür ist der 27.08.2026.
Originalbekanntmachung · Einstellung des Verfahrens
Bekanntmachung
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der BuddiesMedia GmbH wurde am 04.02.2025 wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung eröffnet. Zum Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Dr. Franz Zilkens ernannt worden. Die Frist zur Anmeldung von Forderungen endete am 18.03.2025. Der Prüfungstermin, der zugleich der Termin der…
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der BuddiesMedia GmbH wurde am 04.02.2025 wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung eröffnet. Zum Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Dr. Franz Zilkens ernannt worden. Die Frist zur Anmeldung von Forderungen endete am 18.03.2025. Der Prüfungstermin, der zugleich der Termin der ersten Gläubigerversammlung war, fand am 08.04.2025 statt. Am 29.05.2025 ging die Anzeige des Insolvenzverwalters ein, dass Masseunzulänglichkeit vorliegt. Im weiteren Verfahrensverlauf wurden nachträglich angemeldete Forderungen im schriftlichen Verfahren geprüft, wobei der Prüfungsstichtag auf den 27.08.2026 festgelegt wurde. Laut dem Schlussverzeichnis vom 01.10.2026 beträgt die Summe der Forderungen der Insolvenzgläubiger 513.668,39 EUR. Ein verteilungsfähiger Massebestand steht nicht zur Verfügung, woraufhin die Einstellung des Verfahrens angeordnet wurde.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Düsseldorf, Aktenzeichen: 501 IN 146/24
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Düsseldorf unter HRB 81399 eingetragenen BuddiesMedia GmbH, Königsallee 92a, 40212 Düsseldorf, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Andreas Belocerkov,
ist am 29.05.202…
Amtsgericht Düsseldorf, Aktenzeichen: 501 IN 146/24
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Düsseldorf unter HRB 81399 eingetragenen BuddiesMedia GmbH, Königsallee 92a, 40212 Düsseldorf, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Andreas Belocerkov,
ist am 29.05.2025 bei Gericht die Anzeige des Insolvenzverwalters eingegangen, dass Masseunzulänglichkeit vorliegt (§§ 208 bis 210 InsO).
501 IN 146/24
Amtsgericht Düsseldorf, 02.06.2025
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Düsseldorf, Aktenzeichen: 501 IN 146/24
Über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Düsseldorf unter HRB 81399 eingetragenen BuddiesMedia GmbH, Königsallee 92a, 40212 Düsseldorf, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Andreas Belocerkov,
wird wegen Zahlungsunfähigkeit und Übersch…
Amtsgericht Düsseldorf, Aktenzeichen: 501 IN 146/24
Über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Düsseldorf unter HRB 81399 eingetragenen BuddiesMedia GmbH, Königsallee 92a, 40212 Düsseldorf, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Andreas Belocerkov,
wird wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung heute, am 04.02.2025, um 12:31 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet.
Die Eröffnung erfolgt aufgrund des am 25.07.2024 bei Gericht eingegangenen ersten Antrags eines Gläubigers.
Zugleich werden die Verfahren 501 IN 146/24 und 501 IN 22/25 unter Führung des zuerst genannten miteinander verbunden (§ 4 InsO, § 147 ZPO).
Zum Insolvenzverwalter wird ernannt Rechtsanwalt Dr. Franz Zilkens, Couvenstraße 4, 40211 Düsseldorf.
Forderungen der Insolvenzgläubiger sind bis zum 18.03.2025 unter Beachtung des § 174 InsO beim Insolvenzverwalter anzumelden. Die Gläubiger werden aufgefordert, dem Insolvenzverwalter unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte sie an beweglichen Sachen oder an Rechten der Schuldnerin in Anspruch nehmen. Der Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen. Wer diese Mitteilungen schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO).
Wer Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin hat, wird aufgefordert, nicht mehr an diese zu leisten, sondern nur noch an den Insolvenzverwalter.
Gläubiger, die elektronische Dokumente über sichere elektronische Übermittlungswege (§ 130a der Zivilprozessordnung) empfangen können, können unter Angabe des über einen solchen Weg erreichbaren Postfachs ihre Zustimmung zu elektronischen Zustellungen erklären.
Auf die Durchführung eines Berichtstermins wird gemäß § 29 Abs. 2 S. 2 InsO verzichtet.
Stichtag, der dem Prüfungstermin (§§ 29, 156, 176 InsO) entspricht, ist
der 08.04.2025.
Dieser Termin entspricht zugleich dem Termin der ersten Gläubigerversammlung. Bis zu diesem Zeitpunkt können die Gläubiger schriftliche Stellungnahmen bei Gericht einreichen
- zur Person des Insolvenzverwalters,
- zur Einsetzung, Besetzung und Beibehaltung des Gläubigerausschuss (§ 68 InsO),
- zur Hinterlegungsstelle und Bedingungen zur Anlage und Hinterlegung von Geld, Wertpapieren und Kostbarkeiten (§ 149 InsO),
- zur Zwischenrechnungslegung gegenüber der Gläubigerversammlung (§ 66 Abs. 3 InsO),
- zur Entscheidung über den Fortgang des Verfahrens (§ 157 InsO),
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen werden spätestens ab dem 25.03.2025 zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Düsseldorf, Werdener Straße 1, 40227 Düsseldorf, Zimmer Nr. 5.339 niedergelegt.
Ein schriftlicher Widerspruch, mit dem ein Beteiligter eine Forderung bestreitet, muss spätestens am Prüfungsstichtag bei Gericht eingehen. Im Widerspruch ist anzugeben, ob die Forderung nach ihrem Grund, ihrem Betrag oder ihrem Rang bestritten wird.
Gläubiger nicht bestrittener Forderungen werden nicht über die Feststellung ihrer Forderungen benachrichtigt und erhalten auch keinen Tabellenauszug (§ 179 Abs. 3 S.3 InsO).
Der Insolvenzverwalter wird beauftragt, die nach § 30 Abs. 2 InsO zu bewirkenden Zustellungen an die Schuldner der Schuldnerin (Drittschuldner) sowie an die Gläubiger durchzuführen (§ 8 Abs. 3 InsO).
Die im elektronischen Informations- und Kommunikationssystem erfolgten Veröffentlichungen von Daten aus diesem Insolvenzverfahren einschließlich des Eröffnungsverfahrens werden spätestens sechs Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht.
Sonstige Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht.
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diesen Beschluss steht der Schuldnerin das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde gem. § 34 Abs. 2 InsO zu. Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Düsseldorf, Werdener Straße 1, 40227 Düsseldorf schriftlich in deutscher Sprache oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle einzulegen. Die Beschwerde kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichtes erklärt werden.
Die sofortige Beschwerde muss innerhalb von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Düsseldorf eingegangen sein. Dies gilt auch dann, wenn die Beschwerde zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen Amtsgerichtes abgegeben wurde.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Beschwerdefrist ist der frühere Zeitpunkt.
Die sofortige Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass sofortige Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Sie soll begründet werden.
Die Einlegung ist auch durch Übertragung eines elektronischen Dokuments an die elektronische Poststelle des Gerichts möglich. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht geeignet und mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg gemäß § 130a ZPO nach näherer Maßgabe der Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (BGBl. I, S.3803) eingereicht werden. Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite www.justiz.de
501 IN 146/24
Düsseldorf, 04.02.2025
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Düsseldorf, Aktenzeichen: 501 IN 146/24
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Düsseldorf unter HRB 81399 eingetragenen BuddiesMedia GmbH, Königsallee 92a, 40212 Düsseldorf, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Andreas Belocerkov,
wird angeordnet:…
Amtsgericht Düsseldorf, Aktenzeichen: 501 IN 146/24
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Düsseldorf unter HRB 81399 eingetragenen BuddiesMedia GmbH, Königsallee 92a, 40212 Düsseldorf, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Andreas Belocerkov,
wird angeordnet:
Die nachträglich angemeldeten und noch nicht geprüften Forderungen einschließlich der Änderungen früherer Anmeldungen werden im schriftlichen Verfahren geprüft (§ 177 Abs. 1 InsO).
Der Prüfungsstichtag, der dem besonderen Prüfungstermin (§ 177 Abs. 1 InsO) entspricht, ist der 27.08.2026. Spätestens an diesem Tag muss der schriftliche Widerspruch, mit dem ein Beteiligter eine zu prüfende Forderung bestreitet, bei Gericht eingehen. Im Widerspruch ist anzugeben, ob die Forderung nach ihrem Grund, ihrem Betrag oder ihrem Rang bestritten wird.
Die Tabelle mit den zu prüfenden Forderungen und die zugehörigen Urkunden sind zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Düsseldorf, Werdener Straße 1, 40227 Düsseldorf, Zimmer Nr. 5.339 niedergelegt.
Gläubiger nicht bestrittener Forderungen werden nicht über die Feststellung ihrer Forderungen benachrichtigt und erhalten auch keinen Tabellenauszug (§ 179 Abs. 3 Satz 3 InsO).
501 IN 146/24
Amtsgericht Düsseldorf, 27.07.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Düsseldorf, Aktenzeichen: 501 IN 146/24
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Düsseldorf unter HRB 81399 eingetragenen BuddiesMedia GmbH, Königsallee 92a, 40212 Düsseldorf, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Andreas Belocerkov,
Verfahrensbevoll…
Amtsgericht Düsseldorf, Aktenzeichen: 501 IN 146/24
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Düsseldorf unter HRB 81399 eingetragenen BuddiesMedia GmbH, Königsallee 92a, 40212 Düsseldorf, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Andreas Belocerkov,
Verfahrensbevollmächtigter:
Sonstige Phoenix Rechtsanwaltsgesellschaft mbH, Gottfriedstr 39 , 52062 Aachen
Insolvenzverwalter: Rechtsanwalt Dr. Franz Zilkens, Kennedydamm 24, 40476 Düsseldorf
ist am 29.05.2025 bei Gericht die Anzeige des Insolvenzverwalters eingegangen, dass Masseunzulänglichkeit vorliegt (§§ 208 - 210 InsO). Seither ist die Vollstreckung wegen einer Masseverbindlichkeit im Sinne des § 209 Abs. 1 Nr. 3 InsO unzulässig (§ 210 InsO). Nach Verwertung des schuldnerischen Vermögens kann nunmehr die Einstellung des Verfahrens erfolgen.
Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, bis zum
12.11.2026
im schriftlichen Verfahren zu folgenden Punkten Stellung zu nehmen:
- zur Anzeige der Masseunzulänglichkeit und Einstellung des Verfahrens (§ 211 InsO);
- Schlussrechnung und Vergütungsantrag des Insolvenzverwalters;
- zu dem vorsorglich eingereichten Schlussverzeichnis der bei einer Verteilung zu berücksichtigenden Forderungen.
Die Unterlagen sind zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Düsseldorf, Werdener Str. 1, 40227 Düsseldorf, Zimmer Nr. 5.335 niedergelegt.
Die Massegläubiger können sich ebenfalls bis zum Prüfungsstichtag schriftlich äußern.
501 IN 146/24
Amtsgericht Düsseldorf, 01.10.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Düsseldorf, Aktenzeichen: 501 IN 146/24
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Düsseldorf unter HRB 81399 eingetragenen BuddiesMedia GmbH, Königsallee 92a, 40212 Düsseldorf, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Andreas Belocerkov,
Verfahrensbevoll…
Amtsgericht Düsseldorf, Aktenzeichen: 501 IN 146/24
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Düsseldorf unter HRB 81399 eingetragenen BuddiesMedia GmbH, Königsallee 92a, 40212 Düsseldorf, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Andreas Belocerkov,
Verfahrensbevollmächtigter:
Sonstige Phoenix Rechtsanwaltsgesellschaft mbH, Gottfriedstr 39 , 52062 Aachen
Insolvenzverwalter: Rechtsanwalt Dr. Franz Zilkens, Kennedydamm 24, 40476 Düsseldorf
beträgt laut Schlussverzeichnis die Summe der Forderungen der Insolvenzgläubiger 513.668,39 EUR.
Ein verteilungsfähiger Massebestand steht nicht zur Verfügung.
Die Gläubiger bestrittener und absonderungsberechtigter Forderungen sowie Massegläubiger werden auf die Ausschlussfristen der §§ 189, 190 und 206 InsO hingewiesen.
501 IN 146/24
Amtsgericht Düsseldorf, 01.10.2026
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