Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
büro & objekt Einrichtungen GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Aktuell
Insolvenzeröffnung
4Offen
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Hessen
Adresse
Hainerde 12, 35418 Buseck
Handelsregister
Amtsgericht Gießen HRB 1595
EUID
DEM1406.HRB1595
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Gießen
Aktenzeichen
6 IN 48/26
Phase
Forderungsanmeldung
Insolvenzverwalter
Name
Rechtsanwältin Bärbel Decker
Adresse
Sophienstraße 7, 35576 Wetzlar
Telefon
06441/8088-0
E-Mail
Termine & Fristen
Eröffnung
22.05.2026 , 13:25 Uhr
Forderungsanmeldefrist
29.07.2026
Prüfungstermin
19.08.2026
Gegenstand des Unternehmens
Die ganzheitliche Planung und Realisierung von Büroflächen, insbesondere der Handel und der Vertrieb mit Büroausstattungen jeder Art.
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Amtsgericht Gießen hat am 22.05.2026 um 13:25 Uhr das Insolvenzverfahren über das Vermögen der büro & objekt Einrichtungen GmbH eröffnet. Zur Insolvenzverwalterin ist die Rechtsanwältin Bärbel Decker bestellt. Die Forderungen der Gläubiger sind bis zum 29.07.2026 bei der Insolvenzverwalterin anzumelden. Sicherungsrechte sind mitzuteilen und Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin sind an die Verwalterin zu erfüllen. Das Verfahren wird gemäß § 5 Abs. 2 S. 1 InsO schriftlich durchgeführt. Der Stichtag, der dem Prüfungstermin entspricht, ist der 19.08.2026. Bis zu diesem Termin sind Einwendungen gegen Forderungsanmeldungen sowie Anträge zu bestimmten Verfahrensschritten, wie der Wahl eines anderen Verwalters oder der Betriebsveräußerung, bei dem Gericht einzureichen. Die Insolvenztabelle wird nach gesetzlichen Fristen zur Einsicht niedergelegt.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Gießen, Aktenzeichen 6 IN 48/26 :
Über das Vermögen der
büro & objekt Einrichtungen GmbH, Büroplanung, Hainerde 12, 35418 Buseck (AG Gießen, HRB 1595), vertr. d.: Klaus-Georg Diehl, Wilhelmstraße 44, 35418 Buseck, (Geschäftsführer),
ist am 22.05.2026 um 13:25 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet worden.
Inso…
Amtsgericht Gießen, Aktenzeichen 6 IN 48/26 :
Über das Vermögen der
büro & objekt Einrichtungen GmbH, Büroplanung, Hainerde 12, 35418 Buseck (AG Gießen, HRB 1595), vertr. d.: Klaus-Georg Diehl, Wilhelmstraße 44, 35418 Buseck, (Geschäftsführer),
ist am 22.05.2026 um 13:25 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet worden.
Insolvenzverwalterin ist: Rechtsanwältin Bärbel Decker, Sophienstraße 7, 35576 Wetzlar, Tel.: 06441/8088-0, Fax: 06441/8088-88, E-Mail: decker@kanzlei-uww.de .
Insolvenzforderungen sind bis zum 29.07.2026 unter Beachtung des § 174 InsO bei der Insolvenzverwalterin schriftlich anzumelden.
Sicherungsrechte an beweglichen Sachen oder Rechten der Schuldnerin sind gegenüber der Insolvenzverwalterin mitzuteilen, Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin sind an die Insolvenzverwalterin zu erfüllen (§ 28 InsO).
Das Verfahren wird schriftlich durchgeführt, § 5 Abs. 2 S. 1 InsO.
Stichtag, der dem Prüfungstermin entspricht, ist der 19.08.2026. Einwendungen bzw. Widersprüche gegen Forderungsanmeldungen sowie folgende Anträge müssen bis zu diesem Termin schriftlich bei dem Insolvenzgericht eingegangen sein:
- Wirksamkeit der Erklärung der Insolvenzverwalterin über die Freigabe der schuldnerischen selbständigen Tätigkeit (§ 35 Abs. 2 InsO)
- Wahl eines anderen Insolvenzverwalters (§ 57 InsO)
- Umfang der Zwischenrechnungslegung der Insolvenzverwalterin (§ 66 Abs. 3 InsO)
- Wahl bzw. Beibehaltung eines Gläubigerausschusses (§ 68 InsO)
- Gewährung von Unterhalt aus der Masse (§§ 100, 101 InsO)
- Bestimmung zur Hinterlegung oder Anlegung der Insolvenzmasse (§ 149 InsO)
- Entscheidung über die Fortführung des Geschäftsbetriebes sowie Beauftragung der Insolvenzverwalterin zur Ausarbeitung eines Insolvenzplanes (§ 157 InsO)
- besonders bedeutsame Rechtshandlungen der Insolvenzverwalterin (§ 160 InsO); insbesondere: Veräußerung des Unternehmens oder des Betriebs der Schuldnerin, des Warenlagers im Ganzen, einer Beteiligung der Schuldnerin an einem anderen Unternehmen, die der Herstellung einer dauernden Verbindung zu diesem Unternehmen dienen soll, Veräußerung eines unbeweglichen Gegenstandes aus freier Hand, die Aufnahme eines Darlehens, das die Masse erheblich belasten würde, Anhängigmachung, Aufnahme, Beilegung oder Vermeidung eines Rechtsstreits mit erheblichem Streitwert
- Betriebsveräußerung an besonders Interessierte oder eine Betriebsveräußerung unter Wert (§§ 162, 163 InsO)
- eine Beantragung der Anordnung einer Eigenverwaltung (§ 271 InsO)
Ist die Gläubigerversammlung nicht beschlussfähig bzw. werden bis zum Stichtag, der im schriftlichen Verfahren dem Prüfungstermin entspricht, keine Widersprüche erhoben, gilt die Zustimmung hinsichtlich der Beschlussfassung nach § 160 InsO als erteilt.
Die Insolvenztabelle und die Anmeldungen werden innerhalb der gesetzlichen Fristen des § 175 Abs. 1 S. 2 InsO auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht für die Beteiligten niedergelegt.
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, werden nicht benachrichtigt, § 179 Abs. 3 S. 3 InsO.
Der vollständige Beschluss einschließlich der Rechtsmittelbelehrung kann auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Amtsgericht Gießen, den 26.05.2026
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