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Insolvenzprofil
Bürotechnik911 GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Erfasst
Insolvenzeröffnung
4Aktuell
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Brandenburg
Handelsregister
Amtsgericht Potsdam HRB 37343
EUID
DEG1312.HRB37343
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Potsdam
Aktenzeichen
6.70 IN 101/23
Phase
Einstellung des Verfahrens
Termine & Fristen
Prüfungsstichtag
16.06.2025
Schlusstermin
10.11.2025
Zusammenfassung des Verfahrens
Im Insolvenzverfahren über das Vermögen der Bürotechnik911 GmbH, Flutstraße 17, 14776 Brandenburg an der Havel, ist die Masseunzulänglichkeit nach Anzeige festgestellt worden, weshalb das Verfahren gemäß § 211 InsO eingestellt ist. Zuvor wurde die Vergütung der Insolvenzverwalterin Rechtsanwältin Ulrike Sythes festgesetzt. Die Summe der zu berücksichtigenden Forderungen beträgt 120.388,22 EUR, wobei eine Masse von 0,00 EUR zur Verfügung steht. Ein Schlusstermin zur Prüfung nachträglich angemeldeter Forderungen, Erörterung der Schlussrechnung sowie zur Erhebung von Einwendungen gegen das Schlussverzeichnis ist für den 10.11.2025 bestimmt.
Originalbekanntmachung · Einstellung des Verfahrens
Bekanntmachung
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Bürotechnik911 GmbH ist nach Anzeige der Masseunzulänglichkeit eingestellt worden (§ 211 InsO). Zuvor hatte die Verwalterin, Rechtsanwältin Ulrike Sythes, einen Antrag auf Festsetzung ihrer Vergütung gestellt, der mit einem Zuschlag von 15% aufgrund erheblichen Mehraufwands …
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Bürotechnik911 GmbH ist nach Anzeige der Masseunzulänglichkeit eingestellt worden (§ 211 InsO). Zuvor hatte die Verwalterin, Rechtsanwältin Ulrike Sythes, einen Antrag auf Festsetzung ihrer Vergütung gestellt, der mit einem Zuschlag von 15% aufgrund erheblichen Mehraufwands bewilligt wurde. Die Insolvenzmasse belief sich auf 6.994,77 EUR, während die Summe der zu berücksichtigenden Forderungen gemäß § 38 InsO bei 120.388,22 EUR lag. Für die Gläubiger stand keine Masse zur Verteilung zur Verfügung. Im Verfahrensverlauf wurden nachträglich angemeldete Forderungen geprüft, wobei ein Widerspruchsstichtag für den 16.06.2025 festgelegt wurde. Zudem wurde ein Schlusstermin zur Erörterung der Schlussrechnung und Einwendungen gegen das Schlussverzeichnis auf den 10.11.2025 bestimmt. Gegen die Einstellung des Verfahrens kann innerhalb einer Notfrist von zwei Wochen Erinnerung eingelegt werden.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Bürotechnik911 GmbH, Flutstraße 17, 14776 Brandenburg an der Havel wurde nach Anzeige der Masseunzulänglichkeit eingestellt (§ 211 InsO). Rechtsbehelfsbelehrung: Gegen die Entscheidung kann Erinnerung (§ 11 Abs. 2 RpflG) eingelegt werden. Die Erinnerung ist binnen einer Notf…
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Bürotechnik911 GmbH, Flutstraße 17, 14776 Brandenburg an der Havel wurde nach Anzeige der Masseunzulänglichkeit eingestellt (§ 211 InsO). Rechtsbehelfsbelehrung: Gegen die Entscheidung kann Erinnerung (§ 11 Abs. 2 RpflG) eingelegt werden. Die Erinnerung ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Potsdam, Jägerallee 10-12, 14469 Potsdam einzulegen. Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung bzw. mit der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de). Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 Satz 3 InsO. Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich. Die Erinnerung ist schriftlich einzulegen (auch per Telefax) oder durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem oben genannten Gerichte eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben. Die Erinnerungsschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diese Entscheidung eingelegt werde. Die Erinnerung ist von dem Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Rechtsbehelfe können auch als elektronisches Dokument eingereicht werden. Eine einfache E-Mail genügt den gesetzlichen Anforderungen nicht. Das elektronische Dokument muss mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg eingereicht werden. Ein elektronisches Dokument, das mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen ist, darf auf einem sicheren Übermittlungsweg oder an das für den Empfang elektronischer Dokumente eingerichtete Elektronische Gerichts- und Verwaltungspostfach (EGVP) des Gerichts übermittelt werden. Wegen der sicheren Übermittlungswege wird auf § 130a Absatz 4 der Zivilprozessordnung verwiesen. Hinsichtlich der weiteren Voraussetzungen zur elektronischen Kommunikation mit den Gerichten wird auf die Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung - ERVV) in der jeweils geltenden Fassung sowie auf die Internetseite www.justiz.de verwiesen.
Amtsgericht Potsdam, 25. März 2026, 6.70 IN 101/23
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der
Bürotechnik911 GmbH (Registergericht: Amtsgericht Potsdam HRB 37343 P), Flutstraße 17, 14776 Brandenburg an der Havel, vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Nico Hettmann, Am Piperfenn 1, 14776 Brandenburg an der Havel
liegt das Verzeichnis der bei der Verteilung zu b…
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der
Bürotechnik911 GmbH (Registergericht: Amtsgericht Potsdam HRB 37343 P), Flutstraße 17, 14776 Brandenburg an der Havel, vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Nico Hettmann, Am Piperfenn 1, 14776 Brandenburg an der Havel
liegt das Verzeichnis der bei der Verteilung zu berücksichtigenden Forderungen auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts, des Amtsgerichts Potsdam, Justizzentrum, Jägerallee 10 - 12, 14469 Potsdam, AZ: 6.70 IN 101/23 zur Einsichtnahme der Beteiligten aus.
Die Summe der zu berücksichtigenden Forderungen gemäß § 38 InsO beträgt 120.388,22 EUR. Zur Verteilung an die Gläubiger steht eine Masse von 0,00 EUR zur Verfügung. Die Gläubiger bestrittener oder für den Ausfall festgestellter Forderungen werden auf die Ausschlussfristen der §§ 189, 190 InsO hingewiesen.
Amtsgericht Potsdam
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der
Bürotechnik911 GmbH (Registergericht: Amtsgericht Potsdam HRB 37343 P), Flutstraße 17, 14776 Brandenburg an der Havel, vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Nico Hettmann, Am Piperfenn 1, 14776 Brandenburg an der Havel wurde der Schlusstermin zur:
ggf. Prüfung nachträ…
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der
Bürotechnik911 GmbH (Registergericht: Amtsgericht Potsdam HRB 37343 P), Flutstraße 17, 14776 Brandenburg an der Havel, vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Nico Hettmann, Am Piperfenn 1, 14776 Brandenburg an der Havel wurde der Schlusstermin zur:
ggf. Prüfung nachträglich angemeldeter Forderungen
Erörterung der Schlussrechnung der Verwalterin
Erhebung von Einwendungen gegen das Schlussverzeichnis
bestimmt auf den 10.11.2025. Die Tagesordnung betreffende Schriftsätze der Verfahrensbeteiligten müssen bis zu diesem Stichtag bei Gericht eingehen. Die Entscheidungen des Gerichts ergehen nach Ablauf dieser Frist.
Die Schlussrechnung und das Schlussverzeichnis können auf der Geschäftsstelle Insolvenz des Amtsgerichts eingesehen werden.
Amtsgericht Potsdam, 18. September 2025, 6.70 IN 101/23
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Auszugsweise öffentliche Bekanntmachung
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der
Bürotechnik911 GmbH (Registergericht: Amtsgericht Potsdam HRB 37343 P), Flutstraße 17, 14776 Brandenburg an der Havel, vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Nico Hettmann, Am Piperfenn 1, 14776 Brandenburg an der Havel wurde die…
Auszugsweise öffentliche Bekanntmachung
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der
Bürotechnik911 GmbH (Registergericht: Amtsgericht Potsdam HRB 37343 P), Flutstraße 17, 14776 Brandenburg an der Havel, vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Nico Hettmann, Am Piperfenn 1, 14776 Brandenburg an der Havel wurde die Vergütung der Verwalterin Rechtsanwältin Ulrike Sythes, Feuerbachstraße 5, 14471 Potsdam festgesetzt. Gründe: Gem. § 63 InsO hat die Verwalterin einen Anspruch auf Vergütung für ihre Tätigkeit und auf Erstattung angemessener Auslagen, der sich nach der Insolvenzrechtlichen Vergütungsverordnung (InsVV) richtet. Die Insolvenzmasse beträgt im Verfahren 6.994,77 EUR. Verfahren 6.994,77 EUR. Abzüge waren nicht vorzunehmen. Hinzuzusetzen war die noch einzunehmende Vorsteuer aus der Vergütung in Höhe von 755,55 EUR. Vorliegend beantragt die Verwalterin zuzüglich zur Festsetzung der Regelvergütung einen Zuschlag von 15%. Aufgrund dessen, dass der Geschäftsführer keine Auskünfte über den Geschäftsbetrieb z. B. zu Verträgen, vorhandenen Geräten und ausstehenden Forderungen machen konnte und eine Buchführung fehlte, entstand ein erheblicher Mehraufwand für die Insolvenzverwalterin. Der Zuschlag war zu gewähren. Für übertragene Zustellungen gem. § 8 InsO erhält die Verwalterin ab der 11. Zustellung einen Auslagenersatz § 4 Abs. 2 S. 2 InsVV. Die Verwalterin hat 27 Zustellungen vorgenommen. Der vollständige Beschluss kann auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Rechtsmittelbelehrung
Gegen die Entscheidung kann die sofortige Beschwerde eingelegt werden. Die sofortige Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Potsdam, Jägerallee 10-12, 14469 Potsdam einzulegen. Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung bzw. mit der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de). Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 Satz 3 InsO. Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich. Die sofortige Beschwerde ist schriftlich einzulegen (auch per Telefax) oder durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem oben genannten Gericht eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben. Die Beschwerdeschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diese Entscheidung eingelegt werde. Die Beschwerde ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Rechtsmittel bzw. Rechtsbehelfe können auch als elektronisches Dokument eingereicht werden. Eine einfache E-Mail genügt den gesetzlichen Anforderungen nicht. Das elektronische Dokument muss mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg eingereicht werden. Ein elektronisches Dokument, das mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen ist, darf auf einem sicheren Übermittlungsweg oder an das für den Empfang elektronischer Dokumente eingerichtete Elektronische Gerichts- und Verwaltungspostfach (EGVP) des Gerichts übermittelt werden. Wegen der sicheren Übermittlungswege wird auf § 130a Absatz 4 der Zivilprozessordnung verwiesen. Hinsichtlich der weiteren Voraussetzungen zur elektronischen Kommunikation mit den Gerichten wird auf die Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung - ERVV) in der jeweils geltenden Fassung sowie auf die Internetseite www.justiz.de verwiesen.
6.70 IN 101/23, Amtsgericht Potsdam, 18. September 2025
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der
Bürotechnik911 GmbH (Registergericht: Amtsgericht Potsdam HRB 37343 P), Flutstraße 17, 14776 Brandenburg an der Havel, vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Nico Hettmann wurde gemäß § 177 Abs. 1 Satz 2 InsO die Prüfung der nachträglich angemeldeten Forderungen im sch…
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der
Bürotechnik911 GmbH (Registergericht: Amtsgericht Potsdam HRB 37343 P), Flutstraße 17, 14776 Brandenburg an der Havel, vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Nico Hettmann wurde gemäß § 177 Abs. 1 Satz 2 InsO die Prüfung der nachträglich angemeldeten Forderungen im schriftlichen Verfahren angeordnet.
Die Tabelle mit den zu prüfenden Forderungen liegt zur Einsichtnahme der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts Potsdam, Justizzentrum, Jägerallee 10-12, 14469 Potsdam aus. Der schriftliche Widerspruch, mit dem ein Beteiligter eine zu prüfende Forderung bestreitet, muss bis zum 16.06.2025 (Prüfungsstichtag) bei Gericht eingehen. Im Widerspruch ist anzugeben, ob die Forderung nach ihrem Grund, ihrem Rang oder ihrem Betrag bestritten wird. Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, werden über das Prüfungsergebnis nicht benachrichtigt.
Amtsgericht Potsdam, 29. April 2025, 6.70 IN 101/23
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der
Bürotechnik911 GmbH (Registergericht: Amtsgericht Potsdam HRB 37343 P), Flutstraße 17, 14776 Brandenburg an der Havel, vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Nico Hettmann hat die Verwalterin am 23.04.2025 einen Antrag auf Festsetzung der Regelvergütung mit Zuschlägen …
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der
Bürotechnik911 GmbH (Registergericht: Amtsgericht Potsdam HRB 37343 P), Flutstraße 17, 14776 Brandenburg an der Havel, vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Nico Hettmann hat die Verwalterin am 23.04.2025 einen Antrag auf Festsetzung der Regelvergütung mit Zuschlägen gestellt. Der Antrag kann auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts Potsdam, Jägerallee 10-12, 14469 Potsdam eingesehen werden. Die Insolvenzgläubiger erhalten Gelegenheit, binnen einer Frist von 3 Wochen ab Veröffentlichung zum Antrag Stellung zu nehmen.
Amtsgericht Potsdam, 29. April 2025, 6.70 IN 101/23
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