Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
Bulbul Korrosionsschutz BK GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Aktuell
Insolvenzeröffnung
4Offen
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Hamburg
Handelsregister
Amtsgericht Hamburg HRB 182136
EUID
DEK1101.HRB182136
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Hamburg
Aktenzeichen
67a IN 254/25
Phase
Berichts- und Prüfungstermin
Insolvenzverwalter
Name
Jan Kind
Adresse
Am Sandtorkai 44, 20457 Hamburg
Termine & Fristen
Anordnung vorläufiger Maßnahmen
03.09.2025 , 11:12 Uhr
Eröffnung
11.12.2025 , 12:27 Uhr
Forderungsanmeldefrist
26.01.2026
Berichtstermin
25.02.2026 , 11:55 Uhr
Prüfungstermin
25.02.2026 , 11:55 Uhr
Gegenstand des Unternehmens
Gegenstand des Unternehmens ist die Durchführung von Korrosionsschutzarbeiten sowie alle damit im Zusammenhang stehende Tätigkeiten, ausgenommen Tätigkeiten i.S.d. der Handwerksordnung und erlaubnispflichtige Tätigkeiten.
Zusammenfassung des Verfahrens
Im Insolvenzverfahren der Bulbul Korrosionsschutz BK GmbH sind vorläufige Maßnahmen angeordnet worden. Am 03.09.2025 wurde die Bestellung des vorläufigen Insolvenzverwalters Rechtsanwalt Jan Kind sowie ein Verbot der Zahlungen an die Schuldnerin durch den vorläufigen Insolvenzverwalter verfügt. Das Insolvenzverfahren ist am 11.12.2025 eröffnet worden. Die Eröffnung erfolgte aufgrund von Gläubigeranträgen vom 09.07.2025, 2_8.08.2025 und 11.09.2025. Das Verfahren ist mit den Verfahren 67a IN 334/25 und 67a IN 364/25 verbunden. Zum Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Jan Kind bestellt. Forderungen der Gläubiger sind bis zum 26.01.2026 beim Insolvenzverwalter anzumelden. Ein Termin zur Gläubigerversammlung, der zugleich als Berichtstermin und Prüfungstermin dient, findet am 25.02.2026 um 11:55 Uhr im Amtsgericht Hamburg statt.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Hamburg, Aktenzeichen: 67a IN 254/25
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Hamburg unter HRB 182136 eingetragenen Bulbul Korrosionsschutz BK GmbH, ehemals: An der Lohe 26, 22459 Hamburg, frühere Anschrift: An der Lohe 26, 22459 Hamburg, gesetzlich vert…
Amtsgericht Hamburg, Aktenzeichen: 67a IN 254/25
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Hamburg unter HRB 182136 eingetragenen Bulbul Korrosionsschutz BK GmbH, ehemals: An der Lohe 26, 22459 Hamburg, frühere Anschrift: An der Lohe 26, 22459 Hamburg, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Ahmet Bulbul,
Geschäftszweig: Die Durchführung von Korrosionsschutzarbeiten sowie alle damit im Zusammenhang stehende Tätigkeiten, ausgenommen Tätigkeiten i.S.d. der Handwerksordnung und erlaubnispflichtige Tätigkeiten.
ist am 03.09.2025, um 11:12 Uhr angeordnet worden (§§ 21, 22 InsO):
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wird Rechtsanwalt Jan Kind, Am Sandtorkai 44, 20457 Hamburg bestellt.
Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände ihres Vermögens sind nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 2. Alt. InsO).
Den Schuldnern der Schuldnerin (Drittschuldnern) wird verboten, an die Schuldnerin zu zahlen. Der vorläufige Insolvenzverwalter wird ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen der Schuldnerin einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen. Die Drittschuldner werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung dieser Anordnung zu leisten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).
Maßnahmen der Zwangsvollstreckung einschließlich der Vollziehung eines Arrests oder einer einstweiligen Verfügung gegen die Schuldnerin werden untersagt, soweit nicht unbewegliche Gegenstände betroffen sind; bereits begonnene Maßnahmen werden einstweilen eingestellt (§ 21 Abs. 2 Nr. 3 InsO).
67a IN 254/25
Amtsgericht Hamburg, 03.09.2025
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Hamburg, Aktenzeichen: 67a IN 254/25
Über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Hamburg unter HRB 182136 eingetragenen Bulbul Korrosionsschutz BK GmbH, ehemalige Geschäftsanschrift: An der Lohe 26, 22459 Hamburg, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Ahmet Bulbul,
Geschäftszwei…
Amtsgericht Hamburg, Aktenzeichen: 67a IN 254/25
Über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Hamburg unter HRB 182136 eingetragenen Bulbul Korrosionsschutz BK GmbH, ehemalige Geschäftsanschrift: An der Lohe 26, 22459 Hamburg, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Ahmet Bulbul,
Geschäftszweig: Die Durchführung von Korrosionsschutzarbeiten sowie alle damit im Zusammenhang stehende Tätigkeiten, ausgenommen Tätigkeiten i.S.d. der Handwerksordnung und erlaubnispflichtige Tätigkeiten.
wird wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung heute, am 11.12.2025, um 12:27 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet.
Die Eröffnung erfolgt aufgrund der am 09.07.2025, 25.08.2025 und am 11.09.2025 bei Gericht eingegangenen Gläubigeranträge.
Zugleich werden die Verfahren 67a IN 254/25 und 67a IN 334/25 und 67a IN 364/25 unter Führung des zuerst genannten miteinander verbunden (§ 4 InsO, § 147 ZPO).
Zum Insolvenzverwalter wird ernannt Rechtsanwalt Jan Kind, Am Sandtorkai 44, 20457 Hamburg.
Forderungen der Insolvenzgläubiger sind bis zum 26.01.2026 unter Beachtung des § 174 InsO beim Insolvenzverwalter anzumelden.
Die Gläubiger werden aufgefordert, dem Insolvenzverwalter unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte sie an beweglichen Sachen oder an Rechten der Schuldnerin in Anspruch nehmen. Der Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen. Wer diese Mitteilungen schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO).
Wer Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin hat, wird aufgefordert, nicht mehr an diese zu leisten, sondern nur noch an den Insolvenzverwalter.
Termin zur Gläubigerversammlung, in der auf der Grundlage eines Berichts des Insolvenzverwalters über den Fortgang des Verfahrens beschlossen wird (Berichtstermin) und Termin zur Prüfung der angemeldeten Forderungen (Prüfungstermin) ist am
Mittwoch, 25.02.2026, 11:55 Uhr,
im Gebäude des Amtsgerichts Hamburg, Sievekingplatz 1, 20355 Hamburg, 4. Etage, Sitzungssaal B405.
Der Termin dient zugleich zur Beschlussfassung der Gläubiger über
- die Person des Insolvenzverwalters,
- die Einsetzung und Besetzung des Gläubigerausschuss (§ 68 InsO),
- gegebenenfalls die nachfolgend bezeichneten Gegenstände:
- Zwischenrechnungslegung gegenüber der Gläubigerversammlung (§ 66 Abs. 3 InsO),
- Hinterlegungsstelle und Bedingungen zur Anlage und Hinterlegung von Geld, Wertpapieren und Kostbarkeiten (§ 149 InsO),
- Entscheidung über den Fortgang des Verfahrens (§ 157 InsO),
- besonders bedeutsame Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters (§ 160 InsO); insbesondere: Veräußerung des Unternehmens oder des Betriebs der Schuldnerin, des Warenlagers im ganzen, eines unbeweglichen Gegenstandes aus freier Hand, einer Beteiligung der Schuldnerin an einem anderen Unternehmen, die der Herstellung einer dauernden Verbindung zu diesem Unternehmen dienen soll, die Aufnahme eines Darlehens, das die Masse erheblich belasten würde, Anhängigmachung, Aufnahme, Beilegung oder Vermeidung eines Rechtsstreits mit erheblichem Streitwert,
- und unter Umständen zur Anhörung über eine Verfahrenseinstellung mangels Masse (§ 207 InsO).
Nimmt an der Gläubigerversammlung kein stimmberechtigter Gläubiger teil (Beschlussunfähigkeit), so gilt die Zustimmung zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters als erteilt (§ 160 Abs. 1 Satz 3 InsO).
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldungsunterlagen werden spätestens ab dem 05.02.2026 zur Einsicht der Beteiligten auf der zuständigen Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts Hamburg, Sievekingplatz 1, 20355 Hamburg (4. Stock im Anbau) niedergelegt.
Der Insolvenzverwalter wird beauftragt, die nach § 30 Abs. 2 InsO zu bewirkenden Zustellungen an die Schuldner der Schuldnerin (Drittschuldner) sowie an die Gläubiger durchzuführen (§ 8 Abs. 3 InsO).
Die im elektronischen Informations- und Kommunikationssystem erfolgten Veröffentlichungen von Daten aus diesem Insolvenzverfahren einschließlich des Eröffnungsverfahrens werden spätestens sechs Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht. Sonstige Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht.
Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen diesen Beschluss steht der Schuldnerin/dem Schuldner das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde gem. § 34 Abs. 2 InsO zu. Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Hamburg, Sievekingplatz 1, 20355 Hamburg schriftlich in deutscher Sprache oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle einzulegen. Die Beschwerde kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichtes erklärt werden.
Die sofortige Beschwerde muss innerhalb von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Hamburg eingegangen sein. Dies gilt auch dann, wenn die Beschwerde zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen Amtsgerichtes abgegeben wurde.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Beschwerdefrist ist der frühere Zeitpunkt.
Die sofortige Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass sofortige Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Sie soll begründet werden.
67a IN 254/25
Amtsgericht Hamburg, 11.12.2025
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