Berichts- und PrüfungsterminNordrhein-WestfalenHRA 5953
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Insolvenzprofil
Bulca KG
Verfahrensfortschritt
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1Erfasst
Antrag / Prüfung
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Vorläufige Maßnahmen
3Aktuell
Insolvenzeröffnung
4Offen
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
KG
Bundesland
Nordrhein-Westfalen
Handelsregister
Amtsgericht Krefeld HRA 5953
EUID
DER1402.HRA5953
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Krefeld
Aktenzeichen
93 IN 7/23
Phase
Berichts- und Prüfungstermin
Insolvenzverwalter
Name
Sinan Süleyman Bulca
Rolle
Gesetzlich vertretender Gesellschafter
Adresse
Tempelsweg 18a, 47918 Tönisvorst
Termine & Fristen
Prüfungstermin
09.09.2026
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Bulca KG ist beim Amtsgericht Krefeld anhängig. Das Aktenzeichen lautet 93 IN 7/23. Die Gesellschaft ist im Handelsregister des Amtsgerichts Krefeld unter HRA 5953 eingetragen und hat ihren Sitz in Tönisvorst. Gesetzlich vertreten wird die KG durch den Gesellschafter Herrn Sinan Süleyman Bulca. Im Rahmen des Verfahrens sollen nachträglich angemeldete und noch nicht geprüfte Forderungen im schriftlichen Verfahren geprüft werden (§ 177 InsO). Geprüft werden die Forderungen mit der laufenden Nummer 13 bis 21. Der Prüfungsstichtag, der dem besonderen Prüfungstermin entspricht, ist auf den 09.09.2026 festgelegt. Bis zu diesem Datum muss ein schriftlicher Widerspruch gegen eine zu prüfende Forderung bei Gericht eingehen. Die Tabelle mit den angemeldeten Forderungen sowie die Anmeldungsunterlagen liegen zur Einsicht auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Krefeld nieder. Gegen den Beschluss steht demjenigen, dessen Rechte beeinträchtigt sind, der Rechtsbehelf der Erinnerung gemäß § 11 Abs. 2 RPflG zu. Die Frist für die Einlegung der Erinnerung beträgt zwei Wochen ab Zustellung.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Krefeld, Aktenzeichen: 93 IN 7/23
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Krefeld unter HRA 5953 eingetragenen Bulca KG, Tempelsweg 18, 47918 Tönisvorst, gesetzlich vertreten durch den Gesellschafter Herrn Sinan Süleyman Bulca, Tempelsweg 18a, 47918 Tönisvorst
sol…
Amtsgericht Krefeld, Aktenzeichen: 93 IN 7/23
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Krefeld unter HRA 5953 eingetragenen Bulca KG, Tempelsweg 18, 47918 Tönisvorst, gesetzlich vertreten durch den Gesellschafter Herrn Sinan Süleyman Bulca, Tempelsweg 18a, 47918 Tönisvorst
sollen die nachträglich angemeldeten und noch nicht geprüften Forderungen im schriftlichen Verfahren geprüft werden (§ 177 InsO).
Geprüft werden soll/en die Forderung/ en lfd. Nr. 13 bis 21.
Der Prüfungsstichtag, der dem besonderen Prüfungstermin (§ 177 Abs. 1 InsO) entspricht, ist der 09.09.2026. Spätestens an diesem Tag muss der schriftliche Widerspruch, mit dem ein Beteiligter eine zu prüfende Forderung bestreitet, bei Gericht eingehen. Im Widerspruch ist anzugeben, ob die Forderung nach ihrem Grund, ihrem Betrag oder ihrem Rang bestritten wird.
Die Tabelle mit den angemeldeten Forderungen und die Anmeldungsunterlagen werden zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Krefeld, Nordwall 131, 47798 Krefeld, Zimmer Nr. H 50 niedergelegt.
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diesen Beschluss ist der Rechtsbehelf der Erinnerung gem. § 11 Abs. 2 RPflG gegeben. Sie steht jedem zu, dessen Rechte durch die Entscheidung beeinträchtigt sind. Die Erinnerung ist schriftlich in deutscher Sprache bei dem Amtsgericht Krefeld, Nordwall 131, 47798 Krefeld einzulegen. Die Erinnerung kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts abgegeben werden und soll begründet werden.
Die Erinnerung muss binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem zuständigen Amtsgericht Krefeld eingegangen sein. Das gilt auch dann, wenn die Erinnerung zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen als dem nach dieser Belehrung zuständigen Amtsgericht abgegeben wurde. Die Frist beginnt mit der Zustellung der Entscheidung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Rechtsbehelfsfrist ist der frühere Zeitpunkt.
Hinweis zum elektronischen Rechtsverkehr:
Die Einlegung ist auch durch Übertragung eines elektronischen Dokuments an die elektronische Poststelle des Gerichts möglich. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht geeignet und mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg gemäß § 130a ZPO nach näherer Maßgabe der Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (BGBl. 2017 I, S. 3803) eingereicht werden. Auf die Pflicht zur elektronischen Einreichung durch professionelle Einreicher/innen ab dem 01.01.2022 durch das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten vom 10. Oktober 2013, das Gesetz zur Einführung der elektronischen Akte in der Justiz und zur weiteren Förderung des elektronischen Rechtsverkehrs vom 5. Juli 2017 und das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten und zur Änderung weiterer Vorschriften vom 05.10.2021 wird hingewiesen.
Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite www.justiz.de.
93 IN 7/23
Amtsgericht Krefeld, 13.08.2026
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