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Insolvenzprofil
Burda Malereiwerkstatt GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Erfasst
Insolvenzeröffnung
4Aktuell
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Brandenburg
Handelsregister
Amtsgericht Frankfurt (Oder) HRB 13025
EUID
DEG1207.HRB13025
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Frankfurt (Oder)
Aktenzeichen
3 IN 252/17
Phase
Nachtragsverteilung
Termine & Fristen
Bekanntmachung
04.08.2026
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Firma Burda Malereiwerkstatt GmbH ist eröffnet. Im Rahmen der Nachtragsverteilung wurde die Vergütung des Verwalters festgesetzt. Ein Vermögenswert in Höhe von 13.984,99 € liegt vor, wovon 25 % der Regelvergütung gemäß § 6 InsVV sowie Auslagen gemäß § 8 InsVV und die Umsatzsteuer gemäß § 7 InsVV abgezogen werden. Der vollständige Beschluss kann auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden. Gegen den Beschluss steht das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde oder der befristeten Erinnerung innerhalb von zwei Wochen nach Zustellung bzw. öffentlicher Bekanntmachung offen.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
3 IN 252/17
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Firma Burda Malereiwerkstatt GmbH, Erpeweg 18, 15366 Hoppegarten OT Hönow ist die Vergütung des Verwalters für die Nachtragsverteilung festgesetzt worden.
25 % der Regelvergütung gemäß § 6 InsVV und die Auslagen gemäß § 8 InsVV wurden auf Grund eines der Nacht…
3 IN 252/17
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Firma Burda Malereiwerkstatt GmbH, Erpeweg 18, 15366 Hoppegarten OT Hönow ist die Vergütung des Verwalters für die Nachtragsverteilung festgesetzt worden.
25 % der Regelvergütung gemäß § 6 InsVV und die Auslagen gemäß § 8 InsVV wurden auf Grund eines der Nachtragsverteilung unterliegenden Vermögenswert in Höhe von 13.984,99€ nebst der Umsatzsteuer gemäß § 7 InsVV in der gesetzlichen Höhe festgesetzt.
Der vollständige Beschluss kann auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts, Müllroser Chaussee 55, 15236 Frankfurt (Oder) eingesehen werden.
Gegen diesen Beschluss ist das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde, wenn der Beschwerdewert 300,00 € übersteigt, im Übrigen die befristete Erinnerung gegeben. Die sofortige Beschwerde / befristete Erinnerung ist durch Einreichung einer Beschwerde- bzw. Erinnerungsschrift binnen einer Frist von zwei Wochen beim Amtsgericht Frankfurt (Oder), Müllroser Chaussee 55, 15236 Frankfurt (Oder) einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. öffentlichen Bekanntmachung der Entscheidung.
Die Beschwerde- bzw. Erinnerungsschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde / Erinnerung gegen diese Entscheidung eingelegt werde.
Die sofortige Beschwerde / befristete Erinnerung kann entweder durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle, in schriftlicher Form, auch per Telefax, eingelegt werden.
Rechtsbehelfe können auch als elektronisches Dokument eingereicht werden. Eine einfache E-Mail genügt den gesetzlichen Anforderungen nicht.
Rechtsbehelfe, die durch eine Rechtsanwältin, einen Rechtsanwalt, durch eine Behörde oder durch eine juristische Person des öffentlichen Rechts einschließlich der von ihr zur Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben gebildeten Zusammenschlüsse eingereicht werden, sind als elektronisches Dokument einzureichen, es sei denn, dass dies aus technischen Gründen vorübergehend nicht möglich ist. In diesem Fall bleibt die Übermittlung nach den allgemeinen Vorschriften zulässig, wobei die vorübergehende Unmöglichkeit bei der Ersatzeinreichung oder unverzüglich danach glaubhaft zu machen ist. Auf Anforderung ist das elektronische Dokument nachzureichen.
Elektronische Dokumente müssen
- mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder
- von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg eingereicht werden.
Ein elektronisches Dokument, das mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen ist, darf wie folgt übermittelt werden:
- auf einem sicheren Übermittlungsweg oder
- an das für den Empfang elektronischer Dokumente eingerichtete Elektronische Gerichts- und Verwaltungspostfach (EGVP) des Gerichts.
Wegen der sicheren Übermittlungswege wird auf § 130a Absatz 4 der Zivilprozessordnung verwiesen. Hinsichtlich der weiteren Voraussetzungen zur elektronischen Kommunikation mit den Gerichten wird auf die Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung - ERVV) in der jeweils geltenden Fassung sowie auf die Internetseite www.justiz.de verwiesen.
Amtsgericht Frankfurt (Oder), 04. August 2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der
Firma Burda Malereiwerkstatt GmbH (Registergericht: Amtsgericht Frankfurt (Oder) HRB 13025 FF), Erpeweg 18, 15366 Hoppegarten OT Hönow, vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Robert Burda, 15366 Hoppegarten
- Verfahrensbevollmächtigte: Rechtsanwälte Fangerow & Kollegen…
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der
Firma Burda Malereiwerkstatt GmbH (Registergericht: Amtsgericht Frankfurt (Oder) HRB 13025 FF), Erpeweg 18, 15366 Hoppegarten OT Hönow, vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Robert Burda, 15366 Hoppegarten
- Verfahrensbevollmächtigte: Rechtsanwälte Fangerow & Kollegen, Holzmarktstraße 10, 10179 Berlin - steht im Rahmen der Nachtragsverteilung ein Betrag von 13.984,99 € abzüglich Kosten zur Verfügung.
Amtsgericht Frankfurt (Oder), 04. August 2026
3 IN 252/17
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