Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
Burger Factory Gastronomie Dienstleistungen GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Aktuell
Insolvenzeröffnung
4Offen
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Niedersachsen
Adresse
Wilhelm-Bockelmann-Straße 54, 29633 Munster
Handelsregister
Amtsgericht Lüneburg HRB 208406
EUID
DEP2507.HRB208406
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Celle - Insolvenzgericht
Aktenzeichen
29 IN 51/21
Phase
Forderungsanmeldung
Insolvenzverwalter
Name
Rechtsanwalt Boris Frhr. v. d. Bussche
Termine & Fristen
Widerspruchsfrist Ende
12.08.2026
Gegenstand des Unternehmens
der Betrieb von gastronomischen Einrichtungen und der Beteiligung an solchen; der Verkauf von warmen und kalten Speisen und Getränken in gastronomischen Einrichtungen, Catering Service, die Durchführung von Veranstaltungen jeglicher Art
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Burger Factory Gastronomie Dienstleistungen GmbH ist anhängig. Im ersten Schritt wurde die Vergütung und Auslagen des Rechtsanwalts Boris Frhr. v. d. Bussche festgesetzt. Später wurde im schriftlichen Verfahren die Prüfung der nach Ablauf der Anmeldefrist angemeldeten Forderungen angeordnet. Die Frist zur Erhebung von Widersprüchen gegen diese Forderungen endet am 12.08.2026. Die ergänzte Insolvenztabelle wird eine Woche vor Ablauf dieser Frist auf der Geschäftsstelle des Gerichts zur Einsicht niedergelegt.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
29 IN 51/21: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Burger Factory Gastronomie Dienstleistungen GmbH, Wilhelm-Bockelmann-Str. 54, 29633 Munster (AG Lüneburg, HRB 208406), vertr. d.: Björn Brandes, Am Stellwerk 5, 29303 Bergen, (Geschäftsführer), sind Vergütung und Auslagen Rechtsanwalt Boris Frhr. v. d. Bussch…
29 IN 51/21: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Burger Factory Gastronomie Dienstleistungen GmbH, Wilhelm-Bockelmann-Str. 54, 29633 Munster (AG Lüneburg, HRB 208406), vertr. d.: Björn Brandes, Am Stellwerk 5, 29303 Bergen, (Geschäftsführer), sind Vergütung und Auslagen Rechtsanwalt Boris Frhr. v. d. Bussche festgesetzt worden. Die Veröffentlichung erfolgt nach § 9 Abs. 2 S. 2 InsO auszugsweise.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Amtsgerichts - Insolvenzgericht - Celle eingesehen werden.
Rechtsmittelbelehrung
Diese Entscheidung kann mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden, soweit der Beschwerdegegenstand 300,00 EUR übersteigt. Soweit dies nicht der Fall ist, kann sie mit der befristeten Erinnerung angefochten werden, wenn die Entscheidung von einem Rechtspfleger getroffen wurde. Beschwerde- bzw. erinnerungsberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist.
Die sofortige Beschwerde und die befristete Erinnerung sind innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung, ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Celle -Insolvenzabteilung-, Mühlenstraße 10, 29221 Celle einzulegen. Die befristete Erinnerung ist bei dem Amtsgericht Celle -Insolvenzabteilung-, Mühlenstraße 10, 29221 Celle einzulegen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bzw. Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem zuständigen Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer bzw. Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde bzw. Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde bzw. Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung soll begründet werden.
Amtsgericht Celle, 28.04.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
29 IN 51/21: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Burger Factory Gastronomie Dienstleistungen GmbH, Wilhelm-Bockelmann-Str. 54, 29633 Munster (AG Lüneburg, HRB 208406), vertr. d.: Björn Brandes, Am Stellwerk 5, 29303 Bergen, zz. unbekannten Aufenthalts, (Geschäftsführer), wurde beschlossen:
Die Prüfung der n…
29 IN 51/21: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Burger Factory Gastronomie Dienstleistungen GmbH, Wilhelm-Bockelmann-Str. 54, 29633 Munster (AG Lüneburg, HRB 208406), vertr. d.: Björn Brandes, Am Stellwerk 5, 29303 Bergen, zz. unbekannten Aufenthalts, (Geschäftsführer), wurde beschlossen:
Die Prüfung der nach Ablauf der Anmeldefrist angemeldeten Forderungen wird im schriftlichen Verfahren angeordnet (§ 177 Abs. 1 Satz 2 InsO).
Widersprüche sind schriftlich bis zum 12.08.2026 zu erheben.
Die ergänzte Insolvenztabelle und die Anmeldungen nebst Urkunden werden 1 Woche vor Ablauf der Widerspruchsfrist auf der Geschäftsstelle zur Einsicht der Beteiligten niedergelegt.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Amtsgericht Celle, 22.06.2026
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