Forderungsanmeldung Bayern HRB 9153

Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen

Insolvenzprofil

Burger Marketing Immobilien GmbH

Verfahrensfortschritt

Aktuelle Phase schnell einordnen

1 Erfasst

Antrag / Prüfung

2 Erfasst

Vorläufige Maßnahmen

3 Aktuell

Insolvenzeröffnung

4 Offen

Berichte & Termine

Stammdaten

Rechtsform
GmbH
Bundesland
Bayern
Handelsregister
Registergericht Amtsgericht Würzburg HRB 9153
EUID
DED4708V.HRB9153

Insolvenzgericht

Gericht
Amtsgericht Würzburg
Aktenzeichen
IN 228/26
Phase
Forderungsanmeldung

Insolvenzverwalter

Name
Schwarzmann Madeleine
Adresse
Karmelitenstraße 5-7, 97070 Würzburg
Telefon
+49 931 30 462 - 74
E-Mail

Termine & Fristen

Eröffnung
05.10.2026 , 16:00 Uhr
Forderungsanmeldefrist
23.10.2026
Widerspruchsfrist
21.11.2026

Zusammenfassung des Verfahrens

Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Burger Marketing Immobilien GmbH mit Sitz in Marktsteft ist am 05.10.2026 um 16:00 Uhr eröffnet worden. Der Eröffnungsbeschluss stützt sich auf Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung. Der Insolvenzantrag war am 09.06.2026 beim Amtsgericht Würzburg eingegangen. Zur Insolvenzverwalterin ist Frau Schwarzmann Madeleine aus Würzburg bestellt. Die Insolvenzgläubiger werden aufgefordert, ihre Forderungen gemäß § 38 InsO bis zum 23.10.2026 bei der Insolvenzverwalterin schriftlich anzumelden. Die Anmeldung kann auch elektronisch erfolgen, wobei die Insolvenzverwalterin einen sicheren Übermittlungsweg anbieten muss. Das Verfahren wird bis auf Weiteres schriftlich durchgeführt. Die Beteiligten haben Gelegenheit, bis zum 21.11.2026 den Forderungsanmeldungen schriftlich beim Insolvenzgericht zu widersprechen. Sollten Beschlussfassungen über die Wahl eines anderen Insolvenzverwalters, die Einsetzung eines Gläubigerausschusses oder andere in den §§ 35, 66, 100 ff., 149, 157, 160, 162, 163, 233 und 271 InsO genannte Angelegenheiten erforderlich sein, bedarf es der Antragstellung bis zum 21.11.2026, um das schriftliche Verfahren aufzuheben. Nach Ablauf der Widerspruchsfrist werden die Forderungen geprüft; Forderungen, gegen die kein Widerspruch erhoben wurde, gelten als festgestellt. Sicherungsrechte an beweglichen Gegenständen oder Rechten sind der Insolvenzverwalterin unverzüglich anzuzeigen. Personen mit Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin werden aufgefordert, an die Insolvenzverwalterin zu leisten. Die Zustellungen werden von der Insolvenzverwalterin durchgeführt, ausgenommen die Zustellung des Eröffnungsbeschlusses an die Schuldnerin, die durch das Gericht erfolgt.

Originalbekanntmachung

Bekanntmachung

IN 228/26 | In dem Verfahren über den Antrag d. Burger Marketing Immobilien GmbH, Im Spargel 2, 97342 Marktsteft, vertreten durch die Geschäftsführerin Nitsche Claudia Registergericht: Amtsgericht Würzburg Registergericht Register-Nr.: HRB 9153 - Schuldnerin - Geschäftszweig/Beschäftigung: Beratung von niedergelassenen…

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