Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
Busch Logistics GmbH & Co. KG
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Erfasst
Insolvenzeröffnung
4Aktuell
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH & Co. KG
Bundesland
Bremen
Handelsregister
Amtsgericht Bremen HRA 28465
EUID
DEH1101.HRA28465
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Bremerhaven
Aktenzeichen
10 IN 27/20
Phase
Schlussverteilung
Insolvenzverwalter
Name
Rechtsanwalt Dr. Moritz Sponagel
Adresse
Gerhard-Rohlfs-Str. 16, 28757 Bremen
Telefon
0421/2009590
E-Mail
Termine & Fristen
Schlusstermin
06.05.2026
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Busch Logistics GmbH & Co. KG ist eröffnet. Der Insolvenzverwalter Rechtsanwalt Dr. Moritz Sponagel hat dem Gericht gemäß § 188 InsO angezeigt, dass die Schlussverteilung erfolgen soll. Der verfügbare Massebestand beträgt 102.311,57 EUR abzüglich noch zu berücksichtigender Massekosten und Masseverbindlichkeiten. Insolvenzforderungen sind in Höhe von 538.367,90 EUR zu berücksichtigen. Das Verteilungsverzeichnis ist auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Bremerhaven zur Einsichtnahme niedergelegt. Der Vornahme der Schlussverteilung ist zugestimmt worden. Ein besonderer Prüfungs- und Schlusstermin im schriftlichen Verfahren wurde auf den 06.05.2026 bestimmt. Den Beteiligten wird Gelegenheit gegeben, spätestens bis einen Tag vor diesem Termin schriftlich Einwendungen gegen die Schlussrechnung des Insolvenzverwalters und das Schlussverzeichnis zu erheben. Die Gläubiger und die Schuldnerin können innerhalb der gesetzten Ausschlussfrist den nachgemeldeten Forderungen schriftlich widersprechen. Die Vergütung des Insolvenzverwalters ist festgesetzt worden. Die Entscheidung über die Vergütung kann mit der sofortigen Beschwerde oder der befristeten Erinnerung angefochten werden.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
10 IN 27/20: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Busch Logistics GmbH & Co. KG, Riedemannstraße 1, 27572 Bremerhaven (AG Bremen, HRA 28465 HB), vertr. d.: 1. Buschtransporte GmbH, Riedemannstraße 1, 27572 Bremerhaven, (persönlich haftende Gesellschafterin), vertr. d.: 1.1. Andreas Busch, Völklinger Str. 8, …
10 IN 27/20: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Busch Logistics GmbH & Co. KG, Riedemannstraße 1, 27572 Bremerhaven (AG Bremen, HRA 28465 HB), vertr. d.: 1. Buschtransporte GmbH, Riedemannstraße 1, 27572 Bremerhaven, (persönlich haftende Gesellschafterin), vertr. d.: 1.1. Andreas Busch, Völklinger Str. 8, 27578 Bremerhaven, (Geschäftsführer), wird der Vornahme der Schlussverteilung zugestimmt und besonderer Prüfungs- und Schlusstermin im schriftlichen Verfahren bestimmt auf den 06.05.2026.
Den Beteiligten wird Gelegenheit gegeben, spätestens bis einen Tag vor diesem Termin schriftlich Einwendungen gegen die Schlussrechnung des Insolvenzverwalters, das Schlussverzeichnis zu erheben.
Die Gläubiger und die Schuldnerin können innerhalb der gesetzten Ausschlussfrist den nachgemeldeten Forderungen schriftlich widersprechen.
Rechtsbehelfsbelehrung
Die Zustimmung zur Vornahme der Schlussverteilung kann mit der befristeten Erinnerung angefochten werden. Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Bremerhaven, Nordstr. 10, 27580 Bremerhaven (Elektronisches Gerichts- u. Verwaltungspostfach: govello-1133185821238-000000006) einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Erinnerungsberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist. Die Erinnerung kann durch Einreichung einer Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem Amtsgericht Bremerhaven, Nordstr. 10, 27580 Bremerhaven (Elektronisches Gerichts- u. Verwaltungspostfach: govello-1133185821238-000000006) ankommt. Sie ist von dem Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Erinnerung soll begründet werden.
Amtsgericht Bremerhaven, 25.03.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Bremerhaven 25.03.2026
Insolvenzgericht
Geschäfts-Nr.: 10 IN 27/20
(Bitte stets angeben)
B e s c h l u s s
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der
Busch Logistics GmbH & Co. KG, Riedemannstraße 1, 27572 Bremerhaven (AG Bremen, HRA 28465 HB),
vertreten durch:
1. Buschtransporte GmbH, Riedemannstraße …
Amtsgericht Bremerhaven 25.03.2026
Insolvenzgericht
Geschäfts-Nr.: 10 IN 27/20
(Bitte stets angeben)
B e s c h l u s s
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der
Busch Logistics GmbH & Co. KG, Riedemannstraße 1, 27572 Bremerhaven (AG Bremen, HRA 28465 HB),
vertreten durch:
1. Buschtransporte GmbH, Riedemannstraße 1, 27572 Bremerhaven, (persönlich haftende Gesellschafterin),
vertreten durch:
1.1. Andreas Busch, Völklinger Str. 8, 27578 Bremerhaven, (Geschäftsführer),
wird die Vergütung des Insolvenzverwalters Rechtsanwalt Dr. Moritz Sponagel festgesetzt auf:
€ *** (Betrag gemäß § 64 Abs. 2 InsO entfernt). Der vollständige Beschluss kann von den Beteiligten in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
G r ü n d e:
Nach dem Wert der Insolvenzmasse, auf die sich die Schlussrechnung des Insolvenzverwalters bezieht und die € 198.430,40 beträgt, ergibt sich ein Regelsatz der Vergütung von € *** (Betrag gemäß § 64 Abs. 2 InsO entfernt), § 2 InsVV. Hinzu kommt die zusätzliche Vergütung in Höhe von € *** (Betrag gemäß § 64 Abs. 2 InsO entfernt) für die Verwertung von Absonderungsrechten, § 1 Abs. 2 Nr. 1 InsVV.
Es wurden gemäß § 3 Abs. 1 InsVV zusätzliche Zuschläge von insgesamt 10,00 % geltend gemacht, die für angemessen erachtet wurden, und zwar für unvollständige/ unzureichende Buchhaltung.
Zur weiteren Begründung wird auf den Antrag Bezug genommen.
Hinzu kommen Auslagenersatz sowie Umsatzsteuer auf Vergütung und Auslagen, §§ 7, 8 InsVV.
Rechtsmittelbelehrung
Diese Entscheidung kann mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden, soweit der Wert des Beschwerdegegenstandes € 200,00 übersteigt. Soweit dies nicht der Fall ist, kann sie mit der befristeten Erinnerung angefochten werden, wenn die Entscheidung von einem Rechtspfleger getroffen wurde. Beschwerde- bzw. erinnerungsberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist.
Die sofortige Beschwerde und die befristete Erinnerung sind innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung, ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Bremerhaven, Nordstr. 10, 27580 Bremerhaven (Elektronisches Gerichts- u. Verwaltungspostfach: govello-1133185821238-000000006) einzulegen. Die befristete Erinnerung ist bei dem Amtsgericht Bremerhaven, Nordstr. 10, 27580 Bremerhaven (Elektronisches Gerichts- u. Verwaltungspostfach: govello-1133185821238-000000006) einzulegen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bzw. Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem zuständigen Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer bzw. Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde bzw. Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde bzw. Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung soll begründet werden.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
10 IN 27/20: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Busch Logistics GmbH & Co. KG, Riedemannstraße 1, 27572 Bremerhaven (AG Bremen, HRA 28465 HB), vertr. d.: 1. Buschtransporte GmbH, Riedemannstraße 1, 27572 Bremerhaven, (persönlich haftende Gesellschafterin), vertr. d.: 1.1. Andreas Busch, Völklinger Str. 8, …
10 IN 27/20: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Busch Logistics GmbH & Co. KG, Riedemannstraße 1, 27572 Bremerhaven (AG Bremen, HRA 28465 HB), vertr. d.: 1. Buschtransporte GmbH, Riedemannstraße 1, 27572 Bremerhaven, (persönlich haftende Gesellschafterin), vertr. d.: 1.1. Andreas Busch, Völklinger Str. 8, 27578 Bremerhaven, (Geschäftsführer), soll die Schlussverteilung erfolgen.
Das Verteilungsverzeichnis ist auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Bremerhaven zur Einsichtnahme für die Beteiligten niedergelegt.
Der Insolvenzverwalter Rechtsanwalt Dr. Moritz Sponagel, Gerhard-Rohlfs-Str. 16, 28757 Bremen, Tel.: 0421/2009590, Fax: 0421/20095929, E-Mail: bremen@sponagel-recht.de hat dem Gericht folgendes gemäß § 188 InsO angezeigt:
Der verfügbare Massebestand beträgt 102.311,57 EUR abzüglich noch zu berücksichtigender Massekosten und Masseverbindlichkeiten. Insolvenzforderungen sind in Höhe von 538.367,90 EUR zu berücksichtigen.
Amtsgericht Bremerhaven, 25.03.2026
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