Berichts- und PrüfungsterminNordrhein-WestfalenHRB 7256
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Insolvenzprofil
Busche Personalmanagement GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Aktuell
Insolvenzeröffnung
4Offen
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Nordrhein-Westfalen
Adresse
Lagesche Straße 32, 32657 Lemgo
Handelsregister
Amtsgericht Lemgo HRB 7256
EUID
DER2307.HRB7256
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Detmold
Aktenzeichen
50 IN 122/25
Phase
Berichts- und Prüfungstermin
Insolvenzverwalter
Name
Dr. André Wehner
Rolle
Sachwalter
Adresse
Niederwall 43, 33602 Bielefeld
Termine & Fristen
Anordnung vorläufiger Maßnahmen
29.12.2025 , 13:25 Uhr
Eröffnung
01.03.2026 , 12:30 Uhr
Forderungsanmeldefrist
07.04.2026
Berichtstermin
07.05.2026 , 11:15 Uhr
Prüfungstermin
07.05.2026 , 11:15 Uhr
Gegenstand des Unternehmens
Personaldienstleistungen aller Art mit dem Kerngeschäft der gewerblichen Arbeitnehmerüberlassung.
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Busche Personalmanagement GmbH, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Lemgo unter HRB 7256, wurde am 29.12.2025 vorläufig angeordnet. Zum vorläufigen Sachwalter wurde Dr. André Wehner bestellt. Es wurde Eigenverwaltung angeordnet, wobei die Schuldnerin die Insolvenzmasse unter Aufsicht des Sachwalters verwaltet. Das Verfahren ist am 01.03.2026 um 12:30 Uhr wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung eröffnet worden. Der Antrag der Schuldnerin ist am 22.12.2025 bei Gericht eingegangen. Forderungen der Insolvenzgläubiger sind bis zum 07.04.2026 bei dem Sachwalter anzumelden. Ein Termin zur Gläubigerversammlung, der zugleich als Berichts- und Prüfungstermin dient, ist für den 07.05.2026 um 11:15 Uhr im Amtsgericht Detmold angesetzt. In diesem Termin werden unter anderem die Person des Sachwalters bestätigt, der Gläubigerausschuss gewählt und über besonders bedeutsame Rechtshandlungen beschlossen.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Detmold, Aktenzeichen: 50 IN 122/25
Über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Lemgo unter HRB 7256 eingetragenen Busche Personalmanagement GmbH, Lagesche Straße 32, 32657 Lemgo, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Thomas Busche
Geschäftszweig: Personaldienstleistungen aller …
Amtsgericht Detmold, Aktenzeichen: 50 IN 122/25
Über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Lemgo unter HRB 7256 eingetragenen Busche Personalmanagement GmbH, Lagesche Straße 32, 32657 Lemgo, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Thomas Busche
Geschäftszweig: Personaldienstleistungen aller Art mit dem Kerngeschäft der gewerblichen Arbeitnehmerüberlassung
wird wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung heute, am 01.03.2026, um 12:30 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet.
Die Eröffnung erfolgt aufgrund des am 22.12.2025 bei Gericht eingegangenen Antrags der Schuldnerin.
Der zugrunde liegende Antrag ist am 22.12.2025 bei Gericht eingegangen.
Es wird Eigenverwaltung angeordnet. Die Schuldnerin ist berechtigt, unter der Aufsicht des Sachwalters die Insolvenzmasse zu verwalten und über sie zu verfügen (§§ 270 - 285 InsO).
Zum Sachwalter wird ernannt Dr. André Wehner, Niederwall 43, 33602 Bielefeld.
Forderungen der Insolvenzgläubiger sind bis zum 07.04.2026 unter Beachtung des § 174 InsO beim Sachwalter anzumelden.
Die Gläubiger werden aufgefordert, dem Sachwalter unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte sie an beweglichen Sachen oder an Rechten der Schuldnerin in Anspruch nehmen. Der Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen. Wer diese Mitteilungen schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO).
Gläubiger, die elektronische Dokumente über sichere elektronische Übermittlungswege (§ 130a der Zivilprozessordnung) empfangen können, können unter Angabe des über einen solchen Weg erreichbaren Postfachs ihre Zustimmung zu elektronischen Zustellungen erklären.
Termin zur Gläubigerversammlung, in der auf der Grundlage eines Berichts der Schuldnerin über den Fortgang des Verfahrens beschlossen wird (Berichtstermin) und Termin zur Prüfung der angemeldeten Forderungen (Prüfungstermin) ist am
Donnerstag, 07.05.2026, 11:15 Uhr,
im Gebäude des Amtsgerichts Detmold, Gerichtsstraße 6, 32756 Detmold, Erdgeschoss, Sitzungssaal 12 (Nebengebäude).
Der Termin dient zugleich zur Beschlussfassung der Gläubiger über
- die Person des Sachwalters,
- die Einsetzung, Besetzung und Beibehaltung des Gläubigerausschusses (§ 68 InsO),
und gegebenenfalls über die nachfolgend bezeichneten Gegenstände:
- die Zwischenrechnungslegung gegenüber der Gläubigerversammlung (§ 66 Abs. 3 InsO),
- die Hinterlegungsstelle und Bedingungen zur Anlage und Hinterlegung von Geld, Wertpapieren und Kostbarkeiten (§ 149 InsO),
- die Entscheidung über den Fortgang des Verfahrens (§ 157 InsO),
- Entscheidung über besonders bedeutsame Rechtshandlungen der Schuldnerin (§ 160 InsO); insbesondere:
- die Veräußerung des Unternehmens oder des Betriebs der Schuldnerin,
- die Veräußerung des Warenlagers im Ganzen,
- die Veräußerung eines unbeweglichen Gegenstandes aus freier Hand,
- die Veräußerung einer Beteiligung der Schuldnerin an einem anderen Unternehmen, die der Herstellung einer dauernden Verbindung zu diesem Unternehmen dienen soll,
- die Aufnahme eines Darlehens, das die Masse erheblich belasten würde,
- die Anhängigmachung, Aufnahme, Beilegung oder Vermeidung eines Rechtsstreits mit erheblichem Streitwert,
- die Betriebsveräußerung an besonders Interessierte oder Betriebsveräußerung unter Wert (§§ 162, 163 InsO),
- die Fortsetzung der Eigenverwaltung oder etwaige Beantragung der Aufhebung der Anordnung einer Eigenverwaltung (§§ 271 und 272 InsO),
- die Zahlung von Unterhalt aus der Insolvenzmasse (§§ 100, 101 InsO)
- und unter Umständen zur Anhörung über eine Verfahrenseinstellung mangels Masse (§ 207 InsO).
Nimmt an der Gläubigerversammlung kein stimmberechtigter Gläubiger teil (Beschlussunfähigkeit), so gilt die Zustimmung zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen der Schuldnerin als erteilt (§ 160 Abs. 1 Satz 3 InsO).
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldungsunterlagen werden spätestens ab dem 17.04.2026 zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Detmold, Heinrich-Drake-Str. 3, 32756 Detmold, Zimmer Nr. 205 niedergelegt.
Der Sachwalter wird beauftragt, die nach § 30 Abs. 2 InsO zu bewirkenden Zustellungen an die Schuldner der Schuldnerin (Drittschuldner) sowie an die Gläubiger durchzuführen (§ 8 Abs. 3 InsO).
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diesen Beschluss steht der Schuldnerin/dem Schuldner das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde gem. § 34 Abs. 2 InsO zu. Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Detmold, Heinrich-Drake-Str. 3, 32756 Detmold schriftlich in deutscher Sprache oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle einzulegen. Die Beschwerde kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichtes erklärt werden.
Die sofortige Beschwerde muss innerhalb von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Detmold eingegangen sein. Dies gilt auch dann, wenn die Beschwerde zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen Amtsgerichtes abgegeben wurde.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Beschwerdefrist ist der frühere Zeitpunkt.
Die sofortige Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass sofortige Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Sie soll begründet werden.
Hinweis zum elektronischen Rechtsverkehr:
Die Einlegung ist auch durch Übertragung eines elektronischen Dokuments an die elektronische Poststelle des Gerichts möglich. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht geeignet und mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg gemäß § 130a ZPO nach näherer Maßgabe der Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (BGBl. 2017 I, S. 3803) eingereicht werden. Auf die Pflicht zur elektronischen Einreichung durch professionelle Einreicher/innen ab dem 01.01.2022 durch das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten vom 10. Oktober 2013, das Gesetz zur Einführung der elektronischen Akte in der Justiz und zur weiteren Förderung des elektronischen Rechtsverkehrs vom 5. Juli 2017 und das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten und zur Änderung weiterer Vorschriften vom 05.10.2021 wird hingewiesen.
Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite www.justiz.de.
50 IN 122/25
Detmold, 01.03.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Detmold, Aktenzeichen: 50 IN 122/25
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Lemgo unter HRB 7256 eingetragenen Busche Personalmanagement GmbH, Lagesche Straße 32, 32657 Lemgo, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Thomas Busche
Geschäftszw…
Amtsgericht Detmold, Aktenzeichen: 50 IN 122/25
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Lemgo unter HRB 7256 eingetragenen Busche Personalmanagement GmbH, Lagesche Straße 32, 32657 Lemgo, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Thomas Busche
Geschäftszweig: Personaldienstleistungen aller Art mit dem Kerngeschäft der gewerblichen Arbeitnehmerüberlassung
wird heute, am 29.12.2025, um 13:25 Uhr, angeordnet (§ 270b InsO):
Zum vorläufigen Sachwalter wird Dr. André Wehner, Niederwall 43, 33602 Bielefeld, bestellt.
Maßnahmen der Zwangsvollstreckung einschließlich der Vollziehung eines Arrests oder einer einstweiligen Verfügung gegen die Schuldnerin werden untersagt, soweit nicht unbewegliche Gegenstände betroffen sind; bereits begonnene Maßnahmen werden einstweilen eingestellt (§§ 270c Abs. 3, 21 Abs. 2 Nr. 3 InsO).
Der vorläufige Sachwalter ist berechtigt, die Geschäftsräume und betrieblichen Einrichtungen der Schuldnerin einschließlich der Nebenräume zu betreten und dort Nachforschungen anzustellen. Er ist berechtigt, Auskünfte über die schuldnerischen Vermögensverhältnisse bei Dritten einzuholen.
Der vorläufige Sachwalter wird beauftragt, Bericht zu erstatten über die von der Schuldnerin vorgelegte Eigenverwaltungsplanung, insbesondere, ob diese von den erkannten und erkennbaren tatsächlichen Gegebenheiten ausgeht, schlüssig ist und durchführbar erscheint.
Der vorläufige Sachwalter wird beauftragt, Bericht zu erstatten über die Vollständigkeit und Geeignetheit der Rechnungslegung und Buchführung als Grundlage für die Eigenverwaltungsplanung, insbesondere für die Finanzplanung.
Der vorläufige Sachwalter wird beauftragt, Bericht zu erstatten über das Bestehen von Haftungsansprüchen des Schuldners gegen amtierende oder ehemalige Mitglieder der Organe.
Der Schuldnerin wird gemäß § 270c Abs. 4 InsO gestattet, entsprechend § 55 Abs. 2 InsO künftige Masseverbindlichkeiten in Höhe von bis zu 233.900 Euro gegenüber der Gläubigergruppe der Kunden/Entleiher von überlassenen Arbeitnehmern in der Art zu begründen, dass die Schuldnerin verpflichtet ist, diese Kunden/Entleiher der überlassenen Arbeitnehmer von einer etwaigen Subsidiärhaftung nach § 28e Sozialgesetzbuch IV für Sozialversicherungsbeiträge, § 150 Sozialgesetzbuch VII für Beiträge zur Berufsgenossenschaft und nach § 42d Einkommenssteuergesetz für Lohnsteuer freizuhalten.
Der vorläufige Sachwalter wird zugleich beauftragt, sachverständig zu prüfen, ob ein nach der Rechtsform der Schuldnerin maßgeblicher Eröffnungsgrund vorliegt und welche Aussichten für eine Fortführung des schuldnerischen Unternehmens bestehen. Er hat ferner zu prüfen, ob das schuldnerische Vermögen die Kosten des Verfahrens voraussichtlich decken wird (§ 22, Abs. 1, Nr. 3, Abs. 2 InsO).
Falls der vorläufige Sachwalter den Auftrag nicht binnen eines Monats vollständig erfüllen kann, ist dem Gericht ein Zwischenbericht zu erstatten.
Um einen ersten Einleitungsbericht binnen zwei Wochen wird gebeten.
50 IN 122/25
Amtsgericht Detmold, 29.12.2025
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