Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
Germania-Werk Krome GmbH & Co. KG
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Aktuell
Insolvenzeröffnung
4Offen
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH & Co. KG
Bundesland
Nordrhein-Westfalen
Adresse
Schützenstr. 88, 33189 Schlangen
Handelsregister
Amtsgericht Lemgo HRA 2960
EUID
DER2307.HRA2960
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Detmold
Aktenzeichen
50 IN 117/25
Phase
Eröffnungsbeschluss
Insolvenzverwalter
Name
Rechtsanwalt Dr. Bero-Alexander Lau
Rolle
Sachwalter
Adresse
Marktstraße 5, 33602 Bielefeld
Termine & Fristen
Eröffnung
01.03.2026 , 09:00 Uhr
Forderungsanmeldefrist
07.04.2026
Berichtstermin
07.05.2026 , 12:45 Uhr
Prüfungstermin
07.05.2026 , 12:45 Uhr
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Amtsgericht Detmold hat am 01.03.2026 um 09:00 Uhr das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Germania-Werk Krome GmbH & Co. KG eröffnet. Das Verfahren wird als Eigenverwaltung geführt, wobei die Schuldnerin die Masse unter Aufsicht eines Sachwalters verwaltet. Der Antrag auf Eröffnung ist am 15.12.2025 bei Gericht eingegangen. Zum Sachwalter wurde Rechtsanwalt Dr. Bero-Alexander Lau ernannt. Forderungen der Insolvenzgläubiger sind bis zum 07.04.2026 bei dem Sachwalter anzumelden. Ein vorläufiger Gläubigerausschuss wurde eingesetzt. Für den 07.05.2026 ist ein gemeinsamer Termin zur Gläubigerversammlung (Berichtstermin) und zur Prüfung der angemeldeten Forderungen (Prüfungstermin) angesetzt. In diesem Termin sollen unter anderem die Person des Sachwalters bestätigt und über besonders bedeutsame Rechtshandlungen der Schuldnerin beschlossen werden. Die Tabelle mit den Forderungen wird ab dem 17.04.2026 zur Einsicht niedergelegt.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Detmold, Aktenzeichen: 50 IN 117/25
Über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Lemgo unter HRA 2960 eingetragenen Germania-Werk Krome GmbH & Co. KG, Schützenstraße 88, 33189 Schlangen, gesetzlich vertreten durch die persönlich haftende Gesellschafterin, die im Handelsregister des Amtsgerichts…
Amtsgericht Detmold, Aktenzeichen: 50 IN 117/25
Über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Lemgo unter HRA 2960 eingetragenen Germania-Werk Krome GmbH & Co. KG, Schützenstraße 88, 33189 Schlangen, gesetzlich vertreten durch die persönlich haftende Gesellschafterin, die im Handelsregister des Amtsgerichts Lemgo unter HRB 3679 eingetragene Germania Verwaltungsgesellschaft mbH, Schützenstraße 88, 33189 Schlangen, diese vertreten durch den gesetzlicher Vertreter Herrn Christian Pauly, Schützenstraße 88, 33189 Schlangen,
Geschäftszweig: Die Herstellung und der Vertrieb von Möbeln und Möbelteilen aller Art sowie von Zwischenprodukten für die Möbelindustrie
wird wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung heute, am 01.03.2026, um 09:00 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet.
Die Eröffnung erfolgt aufgrund des am 15.12.2025 bei Gericht eingegangenen Antrags der Schuldnerin.
Der zugrunde liegende Antrag ist am 15.12.2025 bei Gericht eingegangen.
Es wird Eigenverwaltung angeordnet. Die Schuldnerin ist berechtigt, unter der Aufsicht des Sachwalters die Insolvenzmasse zu verwalten und über sie zu verfügen (§§ 270 - 285 InsO).
Zum Sachwalter wird ernannt Rechtsanwalt Dr. Bero-Alexander Lau, Marktstraße 5, 33602 Bielefeld.
Forderungen der Insolvenzgläubiger sind bis zum 07.04.2026 unter Beachtung des § 174 InsO beim Sachwalter anzumelden.
Die Gläubiger werden aufgefordert, dem Sachwalter unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte sie an beweglichen Sachen oder an Rechten der Schuldnerin in Anspruch nehmen. Der Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen. Wer diese Mitteilungen schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO).
Gläubiger, die elektronische Dokumente über sichere elektronische Übermittlungswege (§ 130a der Zivilprozessordnung) empfangen können, können unter Angabe des über einen solchen Weg erreichbaren Postfachs ihre Zustimmung zu elektronischen Zustellungen erklären.
Es wird ein vorläufiger Gläubigerausschuss nach Eröffnung (§ 67 Abs. 1 InsO) eingesetzt.
Zu Mitgliedern werden bestimmt:
Atradius Kreditversicherung
Niederlassung der Atradius Crédito y Caución S.A. de Seguros y Reaseguros, vertreten durch Herrn Rolf Breuer oder Herrn Gerd Hafke, Opladener Straße 14, 50679 Köln
VerbundVolksbank OWL eG, vertreten durch Frau Ute Winkenstette oder Herrn Marco Born, Neuer Platz 1, 33098 Paderborn,
Frank Dawson, Schützenstraße 88, 33189 Schlangen.
Die Bestimmung wird erst mit der Annahmeerklärung des jeweiligen Gläubigerausschussmitgliedes wirksam.
Die Annahme ist unverzüglich gegenüber dem Gericht zu erklären.
Termin zur Gläubigerversammlung, in der auf der Grundlage eines Berichts d. Schuldner über den Fortgang des Verfahrens beschlossen wird (Berichtstermin) und Termin zur Prüfung der angemeldeten Forderungen (Prüfungstermin) ist am
Donnerstag, 07.05.2026, 12:45 Uhr,
im Gebäude des Amtsgerichts Detmold, Gerichtsstraße 6, 32756 Detmold, Erdgeschoss, Sitzungssaal 12 (Nebengebäude).
Der Termin dient zugleich zur Beschlussfassung der Gläubiger über
- die Person des Sachwalters,
- die Einsetzung, Besetzung und Beibehaltung des Gläubigerausschusses (§ 68 InsO),
und gegebenenfalls über die nachfolgend bezeichneten Gegenstände:
- die Zwischenrechnungslegung gegenüber der Gläubigerversammlung (§ 66 Abs. 3 InsO),
- die Hinterlegungsstelle und Bedingungen zur Anlage und Hinterlegung von Geld, Wertpapieren und Kostbarkeiten (§ 149 InsO),
- die Entscheidung über den Fortgang des Verfahrens (§ 157 InsO),
- Entscheidung über besonders bedeutsame Rechtshandlungen der Schuldnerin (§ 160 InsO); insbesondere:
- die Veräußerung des Unternehmens oder des Betriebs der Schuldnerin,
- die Veräußerung des Warenlagers im Ganzen,
- die Veräußerung eines unbeweglichen Gegenstandes aus freier Hand,
- die Veräußerung einer Beteiligung der Schuldnerin an einem anderen Unternehmen, die der Herstellung einer dauernden Verbindung zu diesem Unternehmen dienen soll,
- die Aufnahme eines Darlehens, das die Masse erheblich belasten würde,
- die Anhängigmachung, Aufnahme, Beilegung oder Vermeidung eines Rechtsstreits mit erheblichem Streitwert,
- die Betriebsveräußerung an besonders Interessierte oder Betriebsveräußerung unter Wert (§§ 162, 163 InsO),
- die Zahlung von Unterhalt aus der Insolvenzmasse (§§ 100, 101 InsO)
- und unter Umständen zur Anhörung über eine Verfahrenseinstellung mangels Masse (§ 207 InsO).
Nimmt an der Gläubigerversammlung kein stimmberechtigter Gläubiger teil (Beschlussunfähigkeit), so gilt die Zustimmung zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen der Schuldnerin als erteilt (§ 160 Abs. 1 Satz 3 InsO).
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldungsunterlagen werden spätestens ab dem 17.04.2026 zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Detmold, Heinrich-Drake-Str. 3, 32756 Detmold, Zimmer Nr. 218 niedergelegt.
Der Sachwalter wird beauftragt, die nach § 30 Abs. 2 InsO zu bewirkenden Zustellungen an die Schuldner der Schuldnerin (Drittschuldner) sowie an die Gläubiger durchzuführen (§ 8 Abs. 3 InsO).
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diesen Beschluss steht der Schuldnerin/dem Schuldner das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde gem. § 34 Abs. 2 InsO zu. Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Detmold, Heinrich-Drake-Str. 3, 32756 Detmold schriftlich in deutscher Sprache oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle einzulegen. Die Beschwerde kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichtes erklärt werden.
Die sofortige Beschwerde muss innerhalb von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Detmold eingegangen sein. Dies gilt auch dann, wenn die Beschwerde zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen Amtsgerichtes abgegeben wurde.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Beschwerdefrist ist der frühere Zeitpunkt.
Die sofortige Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass sofortige Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Sie soll begründet werden.
50 IN 117/25
Detmold, 01.03.2026
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