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Insolvenzprofil
Business Limousinen HG GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Erfasst
Insolvenzeröffnung
4Aktuell
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Hessen
Handelsregister
Amtsgericht Bad Homburg v.d. Höhe HRB 13268
EUID
DEM1202.HRB13268
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Bad Homburg v.d.Höhe
Aktenzeichen
61 IN 110/18 H
Phase
Schlussverteilung
Insolvenzverwalter
Name
Rechtsanwältin Ulrike Hoge - Peters
Adresse
Hynspergstr. 24, 60322 Frankfurt am Main
Telefon
069-9591100
E-Mail
Termine & Fristen
Schlusstermin
06.10.2025
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Business Limousinen HG GmbH ist eröffnet. Die Insolvenzverwalterin Rechtsanwältin Ulrike Hoge-Peters hat dem Gericht die Schlussverteilung angezeigt. Der verfügbare Massebestand beträgt 6.340,10 EUR abzüglich noch zu berücksichtigender Massekosten und Masseverbindlichkeiten. Insolvenzforderungen sind in Höhe von 7.808,07 EUR zu berücksichtigen. Das Verteilungsverzeichnis ist auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Bad Homburg v.d.Höhe zur Einsichtnahme niedergelegt. Die Vergütung und Auslagen der Insolvenzverwalterin sind durch Beschluss des Gerichts festgesetzt worden; die Beträge sind gemäß § 64 Abs. 2 S. 2 InsO nicht zu veröffentlichen. Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle eingesehen werden. Die Erstattung der Umsatzsteuer auf die Vergütung und Auslagen ergibt sich aus § 7 InsVV. Die geltend gemachten Zustellungskosten sind in Höhe von 24,00 EUR nebst Umsatzsteuer festgesetzt worden. Die Zustimmung zur Schlussverteilung ist durch Beschluss des Gerichts erteilt worden. Der Stichtag, der dem Schlusstermin entspricht, ist der 06.10.2025. Bis zu diesem Datum müssen Einwendungen gegen die Schlussrechnung und das Schlussverzeichnis sowie Anträge auf Versagung der Restschuldbefreiung schriftlich bei Gericht eingegangen sein. Die Entscheidung über die Zustimmung zur Schlussverteilung kann mit der befristeten Erinnerung angefochten werden.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
61 IN 110/18 H: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Business Limousinen HG GmbH, vertr.d.d. GF´in Giustina Buttiglione, dorn-Assenheimer-Str. 6, 61194 Niddatal (AG Bad Homburg v. d. Höhe, HRB 13268), vertr. d.: Giustina Buttiglione, als GF´in d. Fa. Business Limousinen GmbH, Dorn-Assenheimer-Straße 6, 61194…
61 IN 110/18 H: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Business Limousinen HG GmbH, vertr.d.d. GF´in Giustina Buttiglione, dorn-Assenheimer-Str. 6, 61194 Niddatal (AG Bad Homburg v. d. Höhe, HRB 13268), vertr. d.: Giustina Buttiglione, als GF´in d. Fa. Business Limousinen GmbH, Dorn-Assenheimer-Straße 6, 61194 Niddatal, (Geschäftsführerin), soll die Schlussverteilung erfolgen.
Das Verteilungsverzeichnis ist auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Bad Homburg v.d.Höhe zur Einsichtnahme für die Beteiligten niedergelegt.
Die Insolvenzverwalterin Rechtsanwältin Ulrike Hoge - Peters, Hynspergstr. 24, 60322 Frankfurt am Main, Tel.: 069-9591100, Fax: 069-95911080, E-Mail: mail@hgw.de hat dem Gericht folgendes gem. § 188 InsO angezeigt:
Der verfügbare Massebestand beträgt 6.340,10 EUR abzüglich noch zu berücksichtigender Massekosten und Masseverbindlichkeiten. Insolvenzforderungen sind in Höhe von 5.714,16 EUR zu berücksichtigen.
Amtsgericht Bad Homburg v.d.Höhe, 15.07.2025
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
61 IN 110/18 H: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Business Limousinen HG GmbH, vertr.d.d. GF´in Giustina Buttiglione, dorn-Assenheimer-Str. 6, 61194 Niddatal (AG Bad Homburg v. d. Höhe, HRB 13268), vertr. d.: Giustina Buttiglione, als GF´in d. Fa. Business Limousinen GmbH, Dorn-Assenheimer-Straße 6, 61194…
61 IN 110/18 H: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Business Limousinen HG GmbH, vertr.d.d. GF´in Giustina Buttiglione, dorn-Assenheimer-Str. 6, 61194 Niddatal (AG Bad Homburg v. d. Höhe, HRB 13268), vertr. d.: Giustina Buttiglione, als GF´in d. Fa. Business Limousinen GmbH, Dorn-Assenheimer-Straße 6, 61194 Niddatal, (Geschäftsführerin), sind die Vergütung und Auslagen der Insolvenzverwalterin Rechtsanwältin Ulrike Hoge - Peters festgesetzt worden. Gemäß § 64 Abs. 2 S. 2 InsO sind die festgesetzten Beträge nicht zu veröffentlichen. Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Amtsgerichts - Insolvenzgericht - Bad Homburg v.d.Höhe eingesehen werden. Die Festsetzung wird wie folgt bekannt gemacht:
EUR
Nettovergütung gemäß InsVV
EUR
Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 %
EUR
Auslagen zuzüglich
EUR
Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 %
EUR
Zustellungskosten gemäß § 8 Abs. 3 InsO zuzüglich
EUR
Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 %
EUR
Gesamtbetrag
Der Insolvenzverwalterin wird gestattet, den festgesetzten Betrag nach Rechtskraft des Beschlusses der Insolvenzmasse zu entnehmen.
G r ü n d e :
Mit Schriftsatz vom 11.07.2025 beantragte die Insolvenzverwalterin die Festsetzung ihrer Vergütung und Auslagen.
I.
Die Vergütung ist gemäß § 1 Abs. 1 InsVV nach dem Wert der Insolvenzmasse zu berechnen, auf die sich die Schlussrechnung bezieht.
Diese beträgt 8.427,17 EUR.
II.
Ausgehend von dieser Berechnungsmasse ergibt sich gemäß § 2 Abs. 1 InsVV eine Regelvergütung in Höhe von EUR.
III.
Die geltend gemachten Zustellungskosten für die gemäß § 8 Abs. 3 InsO übertragenen Zustellungen sind in Höhe von 24,00 EUR nebst Umsatzsteuer in Höhe von 19 % festzusetzen. Für die 16 erfolgten Zustellungen sind je Zustellung 1,50 EUR zu erstatten.
Die Festsetzung der Auslagen ergibt sich aus § 8 Abs. 3 InsVV.
Die Erstattung der Umsatzsteuer auf die Vergütung und Auslagen ergibt sich aus § 7 InsVV.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Rechtsmittelbelehrung
Diese Entscheidung kann mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden, soweit der Beschwerdegegenstand 200,00 EUR übersteigt. Soweit dies nicht der Fall ist, kann sie mit der befristeten Erinnerung angefochten werden, wenn die Entscheidung von einem Rechtspfleger getroffen wurde. Beschwerde- bzw. erinnerungsberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist.
Die sofortige Beschwerde und die befristete Erinnerung sind innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung, ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Bad Homburg v.d.Höhe, Auf der Steinkaut 10-12, 61352 Bad Homburg v.d.Höhe einzulegen. Die befristete Erinnerung ist bei dem Amtsgericht Bad Homburg v.d.Höhe, Auf der Steinkaut 10-12, 61352 Bad Homburg v.d.Höhe einzulegen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bzw. Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem zuständigen Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer bzw. Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde bzw. Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde bzw. Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung soll begründet werden.
Amtsgericht Bad Homburg v.d.Höhe, 15.07.2025
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
61 IN 110/18 H: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Business Limousinen HG GmbH, vertr.d.d. GF´in Giustina Buttiglione, dorn-Assenheimer-Str. 6, 61194 Niddatal (AG Bad Homburg v. d. Höhe, HRB 13268), vertr. d.: Giustina Buttiglione, als GF´in d. Fa. Business Limousinen GmbH, Dorn-Assenheimer-Straße 6, 61194…
61 IN 110/18 H: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Business Limousinen HG GmbH, vertr.d.d. GF´in Giustina Buttiglione, dorn-Assenheimer-Str. 6, 61194 Niddatal (AG Bad Homburg v. d. Höhe, HRB 13268), vertr. d.: Giustina Buttiglione, als GF´in d. Fa. Business Limousinen GmbH, Dorn-Assenheimer-Straße 6, 61194 Niddatal, (Geschäftsführerin), wurde beschlossen:
Die Zustimmung zur Schlussverteilung wird erteilt (§ 196 InsO).
Stichtag, der dem Schlusstermin entspricht, ist der 06.10.2025.
Bis zu diesem Datum müssen schriftlich bei Gericht eingegangen sein:
a) Einwendungen gegen die Schlussrechnung der Insolvenzverwalterin
b) Einwendungen gegen das Schlussverzeichnis
c) Anträge der Gläubiger auf Versagung der Restschuldbefreiung nach § 290 InsO, ggf. Anträge zur Beauftragung des Treuhänders, die Erfüllung der Obliegenheiten der Schuldnerin zu überwachen (§ 292 Abs. 2 InsO)
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Rechtsbehelfsbelehrung
Die Entscheidung über die Zustimmung zur Schlussverteilung kann mit der befristeten Erinnerung angefochten werden. Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Bad Homburg v.d.Höhe, Auf der Steinkaut 10-12, 61352 Bad Homburg v.d.Höhe einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Erinnerungsberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist. Die Erinnerung kann durch Einreichung einer Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem Amtsgericht Bad Homburg v.d.Höhe, Auf der Steinkaut 10-12, 61352 Bad Homburg v.d.Höhe ankommt. Sie ist von dem Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen. Die Erinnerung soll begründet werden.
Amtsgericht Bad Homburg v.d.Höhe, 20.08.2025
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
61 IN 110/18 H: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Business Limousinen HG GmbH, vertr.d.d. GF´in Giustina Buttiglione, dorn-Assenheimer-Str. 6, 61194 Niddatal (AG Bad Homburg v. d. Höhe, HRB 13268), vertr. d.: Giustina Buttiglione, als GF´in d. Fa. Business Limousinen GmbH, Dorn-Assenheimer-Straße 6, 61194…
61 IN 110/18 H: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Business Limousinen HG GmbH, vertr.d.d. GF´in Giustina Buttiglione, dorn-Assenheimer-Str. 6, 61194 Niddatal (AG Bad Homburg v. d. Höhe, HRB 13268), vertr. d.: Giustina Buttiglione, als GF´in d. Fa. Business Limousinen GmbH, Dorn-Assenheimer-Straße 6, 61194 Niddatal, (Geschäftsführerin), soll die Schlussverteilung erfolgen.
Das Verteilungsverzeichnis ist auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Bad Homburg v.d.Höhe zur Einsichtnahme für die Beteiligten niedergelegt.
Die Insolvenzverwalterin Rechtsanwältin Ulrike Hoge - Peters, Hynspergstr. 24, 60322 Frankfurt am Main, Tel.: 069-9591100, Fax: 069-95911080, E-Mail: mail@hgw.de hat dem Gericht folgendes gem. § 188 InsO angezeigt:
Der verfügbare Massebestand beträgt 6.340,10 EUR abzüglich noch zu berücksichtigender Massekosten und Masseverbindlichkeiten. Insolvenzforderungen sind in Höhe von 7.808,07 EUR zu berücksichtigen.
Amtsgericht Bad Homburg v.d.Höhe, 18.08.2025
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