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Insolvenzprofil
Schlapp Möbel-Gesellschaft mit beschränkter Haftung und Co. KG Möbelfabrikation
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Erfasst
Insolvenzeröffnung
4Aktuell
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH & Co. KG
Bundesland
Hessen
Handelsregister
Amtsgericht Bad Homburg v.d. Höhe HRB 4067
EUID
DEM1202.HRB4067
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Bad Homburg v.d.Höhe
Aktenzeichen
61 IN 65/18 H
Phase
Schlussverteilung
Termine & Fristen
Schlusstermin
13.10.2025
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Schlapp Möbel-Gesellschaft mit beschränkter Haftung und Co. KG Möbelfabrikation ist eröffnet. Der Insolvenzverwalter Rechtsanwalt Dr. Jan Markus Plathner hat seine Vergütung und Auslagen beantragt, die vom Gericht festgesetzt wurden. Der verfügbare Massebestand beträgt 354.935,07 EUR abzüglich noch zu berücksichtigender Massekosten und Masseverbindlichkeiten. Insolvenzforderungen sind in Höhe von 569.790,31 EUR zu berücksichtigen. Das Gericht hat der Schlussverteilung zugestimmt und den Schlusstermin auf den 13.10.2025 festgelegt. Bis zu diesem Datum können Einwendungen gegen die Schlussrechnung und das Schlussverzeichnis erhoben werden. Die Anordnung des mündlichen Verfahrens wurde aufgehoben.
Originalbekanntmachung · Schlussverteilung
Bekanntmachung
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Schlapp Möbel-Gesellschaft mit beschränkter Haftung und Co. KG Möbelfabrikation ist eröffnet. Der Insolvenzverwalter Rechtsanwalt Dr. Jan Markus Plathner hat seine Vergütung und Auslagen festsetzen lassen, wobei die Beträge gemäß § 64 Abs. 2 S. 2 InsO nicht veröffentlicht we…
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Schlapp Möbel-Gesellschaft mit beschränkter Haftung und Co. KG Möbelfabrikation ist eröffnet. Der Insolvenzverwalter Rechtsanwalt Dr. Jan Markus Plathner hat seine Vergütung und Auslagen festsetzen lassen, wobei die Beträge gemäß § 64 Abs. 2 S. 2 InsO nicht veröffentlicht werden. Die Berechnung der Vergütung erfolgte auf Basis einer Masse von 703.769,28 EUR unter Berücksichtigung verschiedener Zuschläge für Sanierung, Betriebsfortführung und Arbeitnehmerangelegenheiten. Im weiteren Verfahrensverlauf wurde die Schlussverteilung beschlossen. Der verfügbare Massebestand betrug 354.935,07 EUR abzüglich noch zu berücksichtigender Massekosten, während Insolvenzforderungen in Höhe von 569.790,31 EUR zu berücksichtigen waren. Das Gericht hat der Schlussverteilung zugestimmt und den Stichtag für den Schlusstermin auf den 13.10.2025 festgelegt. Bis zu diesem Datum können Einwendungen gegen die Schlussrechnung und das Schlussverzeichnis erhoben werden. Zudem wurde ein besonderer Prüfungstermin für nach Ablauf der Anmeldefrist angemeldete Forderungen auf den 10.02.2025 angesetzt.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
61 IN 65/18 H: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Schlapp Möbel-Gesellschaft mit beschränkter Haftung und Co. KG Möbelfabrikation, vertr.d. Ges. Dr.-Ing. Erich Alemany Beteil. GmbH, Zum Kirchborn 8, 61267 Neu-Anspach (AG Bad Homburg v. d. Höhe, HRB 4067), sind die Vergütung und Auslagen des Insolvenzverwal…
61 IN 65/18 H: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Schlapp Möbel-Gesellschaft mit beschränkter Haftung und Co. KG Möbelfabrikation, vertr.d. Ges. Dr.-Ing. Erich Alemany Beteil. GmbH, Zum Kirchborn 8, 61267 Neu-Anspach (AG Bad Homburg v. d. Höhe, HRB 4067), sind die Vergütung und Auslagen des Insolvenzverwalters Rechtsanwalt Dr. Jan Markus Plathner festgesetzt worden. Gemäß § 64 Abs. 2 S. 2 InsO sind die festgesetzten Beträge nicht zu veröffentlichen. Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Amtsgerichts - Insolvenzgericht - Bad Homburg v.d.Höhe eingesehen werden. Die Festsetzung wird wie folgt bekannt gemacht:
EUR
Nettovergütung gemäß InsVV
EUR
um 150 % erhöht zuzüglich
EUR
Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 %
EUR
Auslagen zuzüglich
EUR
Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 %
EUR
Zustellungskosten gemäß § 8 Abs. 3 InsO zuzüglich
EUR
Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 %
EUR
Gesamtbetrag
Dem Insolvenzverwalter wird gestattet, den festgesetzten Betrag nach Rechtskraft des Beschlusses der Insolvenzmasse zu entnehmen.
G r ü n d e :
Mit Schriftsatz vom 27.03.2025 beantragte der Insolvenzverwalter die Festsetzung seiner Vergütung und Auslagen.
I.
Die Vergütung ist gemäß § 1 Abs. 1 InsVV nach dem Wert der Insolvenzmasse zu berechnen, auf die sich die Schlussrechnung bezieht.
Diese beträgt 703.769,28 EUR.
II.
Ausgehend von dieser Berechnungsmasse ergibt sich gemäß § 2 Abs. 1 InsVV eine Regelvergütung in Höhe von EUR.
III.
Der Insolvenzverwalter beantragt Zuschläge auf die Regelvergütung für folgende Bereiche:
Für den Bereich "Übertragende Sanierung" wird ein Zuschlag von 50% beantragt. Dies wird damit begründet, dass die operative Sanierung selbst, sowie die Bemühungen darum, regelmäßig die Erhöhung der Vergütung rechtfertigen. Eine interne, nachhaltige finanzwirtschaftliche Reorganisation des gesamten Geschäftsbetriebs der Schuldnerin war nach den Ermittlungen des Insolvenzverwalters nicht möglich. Dies beruhte insbesondere auf der Tatsache, dass ohne entsprechende externe Finanzierungs- und Strukturierungsmittel eine Stabilisierung des Geschäftsbetriebs nicht erreicht werden konnte. Der Insolvenzverwalter hatte sich daher ausführlich mit der Frage zu beschäftigen, welche Sanierungsmöglichkeiten unter Einbeziehung eines Investors in Betracht kämen.
Dafür wurden gemeinsam mit der Geschäftsführung verschiedene Szenarien ausgearbeitet. Aufgrund der rechtlichen und tatsächlichen Probleme bei einer übertragenden Sanierung hatte sich der Insolvenzverwalter auch umfassend mit der Möglichkeit einer Fortführung eines Bereiches mit ggf. anzugliedernden Leistungsfeldern zu befassen, wobei bereits umfangreiche Struktur- und Finanzplanungen für eine etwaige Zielstruktur erstellt wurden. Die erstellten Konzepte wurden zudem mit den wesentlichen Mitarbeitern der Schuldnerin und dem Management erörtert und abgestimmt. Zusätzlich wurde nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens ein Investorenprozess aufgesetzt und bereits im Vorfeld der Insolvenz begonnene Gespräche zwischen dem Insolvenzverwalter und der Geschäftsleitung wiederaufgenommen. Der Geschäftsbetrieb der Schuldnerin wurde bis zum 16.02.2019 fortgeführt durch den Insolvenzverwalter und es bestand ständiger Kontakt mit der Geschäftsleitung und den zuständigen Mitarbeitern der Schuldnerin.
Für den Bereich "Betriebsfortführung" wird ein Zuschlag von 50% beantragt. Dies wird damit begründet, dass die Fortführung eines Unternehmens im eröffneten Verfahren zwar zu den gesetzlichen Pflichten des Verwalters gehört, aber zugleich eine die Regelvergütung um einen Zuschlag erhöhende besondere Tätigkeit darstellen kann, die regelmäßig eine gesonderte Vergütung erfordert. Den Geschäftsbetrieb hat der Insolvenzverwalter bis zum Übertragungsstichtag des 16.02.2019 über einen Zeitraum von vier Monaten im eröffneten Insolvenzverfahren fortgeführt. Nach der Übertragung des Geschäftsbetriebs waren durch den Insolvenzverwalter noch erhebliche Tätigkeiten zur Überleitung auf die Erwerberin zu leisten. Der Übergang bedurfte der Unterrichtung der Lieferanten (Übergang von Dauerschuldverhältnissen) und vor allem der Kunden, die nicht nur von dem Übergang in Kenntnis gesetzt werden müssen, sondern auch in operativer Hinsicht und den zukünftigen Abläufen instruiert werden müssen. Die notwendigen Tätigkeitsarten des Insolvenzverwalters für die Zeit nach dem Betriebsübergang bestanden u.a. aus der Abgrenzung des Leistungsstandes nach Betriebsübergang, der Übergabe des Betriebs nach übertragender Sanierung, der Nachkalkulation, Rechnungsprüfung, Vorbereitung des Forderungseinzugs, Überprüfung noch zu zahlender Rechnungen und Vorbereitung der Buchhaltung. Diese Tätigkeiten weichen von einem Regelinsolvenzverfahren ab und sind daher zuschlagsbegründend zu berücksichtigen. Im Zusammenhang mit der Übertragung von Geschäftsbetrieben bzw. Teilen eines Geschäftsbetriebes unter gleichzeitiger Sicherung der Arbeitsplätze und Berücksichtigung der konkreten Mehrarbeit und damit begründeten zusätzlichen Haftungsrisiken für den Verwalter wird der beantragte Zuschlag vom Insolvenzverwalter als angemessen gesehen.
Für den Bereich "Arbeitnehmerangelegenheiten" wird ein Zuschlag von 20% beantragt. Dies wird damit begründet, dass die Abwicklung von Arbeitsverhältnissen einen erheblichen und arbeitsintensiven Stellenwert einnahm, da die Schuldnerin zum Betriebsübergang 36 Arbeitnehmer beschäftigte.
Für den Bereich "Bearbeitung von Aus- und Absonderungsrechten" wird ein Zuschlag von 10% beantragt. Dies wird damit begründet, dass bei der hier notwendigen Prüfung der Fremdrechte umfangreiche, ausdifferenzierte Kenntnisse erforderlich waren, welche einen erheblichen und mehr als überdurchschnittlichen Mehraufwand erzeugten.
Für den Bereich "Rechtliche Prüfungen" wird ein Zuschlag von 25% beantragt. Dies wird damit begründet, dass die Prüfung, der Verkauf und die Abtretung von Forderungen der Schuldnerin an die "Schlapp France SARL" und "Die Klare Linie" den normalen Umfang überstiegen.
Die beantragten Zuschläge des Insolvenzverwalters betragen 155% und werden vom Insolvenzverwalter im Rahmen einer Gesamtwürdigung in Höhe von 150% zur Festsetzung beantragt.
Nach Prüfung der umfangreichen Ausführungen des Insolvenzverwalters, der Beurteilung und Prüfung im Rahmen der aktuellen Rechtsprechung und Kommentierung sind die beantragten Zuschläge angemessen und entsprechend festzusetzen.
IV.
Die geltend gemachten Zustellungskosten für die gemäß § 8 Abs. 3 InsO übertragenen Zustellungen sind in Höhe von 318,50 EUR nebst Umsatzsteuer in Höhe von 19 % festzusetzen. Für die 91 erfolgten Zustellungen sind je Zustellung 3,50 EUR zu erstatten.
Die Festsetzung der Auslagen ergibt sich aus § 8 Abs. 3 InsVV.
Die Erstattung der Umsatzsteuer auf die Vergütung und Auslagen ergibt sich aus § 7 InsVV.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Rechtsmittelbelehrung
Diese Entscheidung kann mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden, soweit der Beschwerdegegenstand 200,00 EUR übersteigt. Soweit dies nicht der Fall ist, kann sie mit der befristeten Erinnerung angefochten werden, wenn die Entscheidung von einem Rechtspfleger getroffen wurde. Beschwerde- bzw. erinnerungsberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist.
Die sofortige Beschwerde und die befristete Erinnerung sind innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung, ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Bad Homburg v.d.Höhe, Auf der Steinkaut 10-12, 61352 Bad Homburg v.d.Höhe einzulegen. Die befristete Erinnerung ist bei dem Amtsgericht Bad Homburg v.d.Höhe, Auf der Steinkaut 10-12, 61352 Bad Homburg v.d.Höhe einzulegen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bzw. Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem zuständigen Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer bzw. Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde bzw. Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde bzw. Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung soll begründet werden.
Amtsgericht Bad Homburg v.d.Höhe, 10.07.2025
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
61 IN 65/18 H: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Schlapp Möbel-Gesellschaft mit beschränkter Haftung und Co. KG Möbelfabrikation, vertr.d. Ges. Dr.-Ing. Erich Alemany Beteil. GmbH, Zum Kirchborn 8, 61267 Neu-Anspach (AG Bad Homburg v. d. Höhe, HRB 4067), soll die Schlussverteilung erfolgen.
Das Verteilung…
61 IN 65/18 H: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Schlapp Möbel-Gesellschaft mit beschränkter Haftung und Co. KG Möbelfabrikation, vertr.d. Ges. Dr.-Ing. Erich Alemany Beteil. GmbH, Zum Kirchborn 8, 61267 Neu-Anspach (AG Bad Homburg v. d. Höhe, HRB 4067), soll die Schlussverteilung erfolgen.
Das Verteilungsverzeichnis ist auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Bad Homburg v.d.Höhe zur Einsichtnahme für die Beteiligten niedergelegt.
Der Insolvenzverwalter Rechtsanwalt Dr. Jan Markus Plathner, c/o Brinkmann & Partner, Colmarer Str 5, 60528 Frankfurt am Main, Tel.: 069-3700220, Fax: 069-370022111, E-Mail: frankfurt@brinkmann-partner.de hat dem Gericht folgendes gem. § 188 InsO angezeigt:
Der verfügbare Massebestand beträgt 354.935,07 EUR abzüglich noch zu berücksichtigender Massekosten und Masseverbindlichkeiten. Insolvenzforderungen sind in Höhe von 569.790,31 EUR zu berücksichtigen.
Amtsgericht Bad Homburg v.d.Höhe, 10.07.2025
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
61 IN 65/18 H: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Schlapp Möbel-Gesellschaft mit beschränkter Haftung und Co. KG Möbelfabrikation, vertr.d. Ges. Dr.-Ing. Erich Alemany Beteil. GmbH, Zum Kirchborn 8, 61267 Neu-Anspach (AG Bad Homburg v. d. Höhe, HRB 4067), wurde beschlossen:
Die Zustimmung zur Schlussvertei…
61 IN 65/18 H: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Schlapp Möbel-Gesellschaft mit beschränkter Haftung und Co. KG Möbelfabrikation, vertr.d. Ges. Dr.-Ing. Erich Alemany Beteil. GmbH, Zum Kirchborn 8, 61267 Neu-Anspach (AG Bad Homburg v. d. Höhe, HRB 4067), wurde beschlossen:
Die Zustimmung zur Schlussverteilung wird erteilt (§ 196 InsO).
Die Anordnung des mündlichen Verfahrens wird aufgehoben (§ 5 Abs. 2 InsO).
Stichtag, der dem Schlusstermin entspricht, ist der 13.10.2025.
Bis zu diesem Datum müssen schriftlich bei Gericht eingegangen sein:
a) Einwendungen gegen die Schlussrechnung des Insolvenzverwalters
b) Einwendungen gegen das Schlussverzeichnis
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Rechtsbehelfsbelehrung
Die Entscheidung über die Zustimmung zur Schlussverteilung kann mit der befristeten Erinnerung angefochten werden. Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Bad Homburg v.d.Höhe, Auf der Steinkaut 10-12, 61352 Bad Homburg v.d.Höhe einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Erinnerungsberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist. Die Erinnerung kann durch Einreichung einer Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem Amtsgericht Bad Homburg v.d.Höhe, Auf der Steinkaut 10-12, 61352 Bad Homburg v.d.Höhe ankommt. Sie ist von dem Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen. Die Erinnerung soll begründet werden.
Amtsgericht Bad Homburg v.d.Höhe, 22.08.2025
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
61 IN 65/18 H: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Schlapp Möbel-Gesellschaft mit beschränkter Haftung und Co. KG Möbelfabrikation, vertr.d. Ges. Dr.-Ing. Erich Alemany Beteil. GmbH, Zum Kirchborn 8, 61267 Neu-Anspach (AG Bad Homburg v. d. Höhe, HRB 4067), wurde beschlossen:
Die Prüfung der nach Ablauf der …
61 IN 65/18 H: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Schlapp Möbel-Gesellschaft mit beschränkter Haftung und Co. KG Möbelfabrikation, vertr.d. Ges. Dr.-Ing. Erich Alemany Beteil. GmbH, Zum Kirchborn 8, 61267 Neu-Anspach (AG Bad Homburg v. d. Höhe, HRB 4067), wurde beschlossen:
Die Prüfung der nach Ablauf der Anmeldefrist angemeldeten Forderungen wird im schriftlichen Verfahren angeordnet (§ 177 Abs. 1 Satz 2 InsO).
Stichtag, der dem besonderen Prüfungstermin entspricht, wird auf den 10.02.2025 bestimmt.
Bis zu diesem Datum müssen Widersprüche gegen die nach Ablauf der Anmeldefrist angemeldeten Forderungen schriftlich bei Gericht eingegangen sein.
Die ergänzte Insolvenztabelle und die Anmeldungen nebst Urkunden werden eine Woche vor dem oben genannten Stichtag in der Geschäftsstelle zur Einsicht der Beteiligten niedergelegt.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Amtsgericht Bad Homburg v.d.Höhe, 07.01.2025
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