Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
Busse & Kuntze Filter GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Aktuell
Insolvenzeröffnung
4Offen
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Hessen
Adresse
Otto-Hahn-Straße 49, 63303 Dreieich
Handelsregister
Amtsgericht Offenbach am Main HRB 42379
EUID
DEM1114.HRB42379
Insolvenzgericht
Gericht
AG Offenbach am Main
Aktenzeichen
8 IN 344/23
Phase
Laufendes Insolvenzverfahren
Insolvenzverwalter
Name
Geschäftsführer Matthias Bahro
Rolle
vorläufiger Insolvenzverwalter
Termine & Fristen
Beschlussdatum
13.10.2025
Gegenstand des Unternehmens
die Entwicklung und der Vertrieb von Filtern jeder Art und technischen Geräten sowie die Übernahme von Handelsvertretungen.
Zusammenfassung des Verfahrens
Im Insolvenzverfahren über das Vermögen der Busse & Kuntze Filter GmbH, ansässig in Dreieich, sind durch Beschluss des Insolvenzgerichts Offenbach am Main die Vergütung und die Auslagen des vorläufigen Insolvenzverwalters festgesetzt worden. Die Berechnungsgrundlage für die Vergütung ist der Wert der Insolvenzmasse bei Beendigung der vorläufigen Insolvenzverwaltung, welcher 159.080,67 EURO beträgt. Aufgrund besonderer Tätigkeiten im Bereich der Betriebsfortführung und der Vorbereitung einer übertragenden Sanierung ist die Vergütung um 32 % zu erhöhen.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Geschäftsnummer: 8 IN 344/23
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Busse & Kuntze Filter GmbH, Otto-Hahn-Straße 49, 63303 Dreieich (AG Offenbach am Main , HRB 42379), vertr. d.: Matthias Bahro, (Geschäftsführer),sind Vergütung und Auslagen des vorläufigen Insolvenzverwalters durch Beschluss des Insolvenzgeric…
Geschäftsnummer: 8 IN 344/23
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Busse & Kuntze Filter GmbH, Otto-Hahn-Straße 49, 63303 Dreieich (AG Offenbach am Main , HRB 42379), vertr. d.: Matthias Bahro, (Geschäftsführer),sind Vergütung und Auslagen des vorläufigen Insolvenzverwalters durch Beschluss des Insolvenzgerichts Offenbach am Main festgesetzt worden.
Festsetzungsbeschluss:
1. XXXXX Euro Nettovergütung § 11 InsVV
2. XXXXX Euro Auslagen zuzüglich
3. XXXXX Euro Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19%
4. XXXXX Euro Gesamtbetrag
Begründung:
Für die Vergütung des vorläufigen Insolvenzverwalters, dessen Tätigkeit besonders vergütet wird, gelten gem. § 10 InsVV die in den §§ 1-9 InsVV enthaltenen Regelungen über die Vergütung des Insolvenzverwalters entsprechend, soweit in §§ 11-13 InsVV nichts anderes bestimmt ist. Die Vergütung des vorläufigen Insolvenzverwalters soll dabei einen angemessenen Bruchteil der Vergütung des Insolvenzverwalters nicht überschreiten (§ 11 Abs. 1 S.2 InsVV).
Berechnungsgrundlage für die Vergütung des vorläufigen Insolvenzverwalters ist entsprechend § 1 InsVV der Wert der Insolvenzmasse bei Beendigung der vorläufigen Insolvenzverwaltung.
Der Wert des massezugehörigen und der vorläufigen Insolvenzverwaltung unterlegenen Vermögens der Schuldnerin zum Zeitpunkt der Beendigung der Tätigkeit des vorläufigen Insolvenzverwalters beträgt 159.080,67 EURO.
Die dem vorläufigen Insolvenzverwalter zustehende Vergütung beträgt im Normalfall 25 % der Vergütung des Insolvenzverwalters. Weicht die Tätigkeit des vorläufigen Insolvenzverwalters vom sog. Normalfall in einer auffälligen Art und Weise ab, kann eine Erhöhung oder Minderung der Grundvergütung vorgenommen werden.
Aufgrund der vom vorläufigen Insolvenzverwalter konkret entwickelten Tätigkeiten, insbesondere hinsichtlich der Betriebsfortführung sowie der Vorbereitung der übertragenden Sanierung, war die Vergütung vorliegend um insgesamt 32% zu erhöhen.
Der vorläufige Insolvenzverwalter kann gem. §§ 11, 10, 8 III InsVV nach seiner Wahl anstelle der tatsächlich entstandenen Auslagen einen Pauschsatz fordern, der für den Zeitraum des Insolvenzeröffnungsverfahrens für die ersten zwölf Monate
15 % der Regelvergütung, höchstens jedoch 250,00 EURO je angefangenen Monat der Dauer der Tätigkeit des vorläufigen Insolvenzverwalters beträgt.
Zusätzlich war gemäß § 7 InsVV die von dem Insolvenzverwalter zu entrichtende Umsatzsteuer festzusetzen.
Der vollständige Beschluss kann auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts Offenbach, Kaiserstraße 16-18, 63065 Offenbach, von den Verfahrensbeteiligten eingesehen werden.
Rechtsbehelfsbelehrung:
Diese Entscheidung kann mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden, wenn der Wert des Beschwerdegegenstandes 200,- EUR oder der Wert einer Teilanfechtung 200,- EUR übersteigt. Im Übrigen kann sie mit der befristeten Erinnerung angefochten werden. Die sofortige Beschwerde bzw. die befristete Erinnerung ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen beim Amtsgericht Offenbach, Kaiserstraße 16-18, 63065 Offenbach am Main, einzulegen. Ist der Insolvenzantrag vor dem 01.03.2012 gestellt worden, kann die sofortige Beschwerde auch beim Landgericht Darmstadt, Mathildenplatz 13/15, 64283 Darmstadt, eingelegt werden.
Die Frist beginnt mit der Zustellung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt die Frist, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung, ist für den Beginn der Frist der frühere Zeitpunkt maßgebend.
Beschwerdeberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist.
Die sofortige Beschwerde bzw. die befristete Erinnerung wird durch Einreichung einer Beschwerde- bzw. Erinnerungsschrift bei dem o. g. Gericht oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle des o. g. Gerichts eingelegt.
Sie ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die sofortige Beschwerde bzw. die befristete Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass sofortige Beschwerde bzw. befristete Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die sofortige Beschwerde bzw. die befristete Erinnerung soll begründet werden.
Amtsgericht Offenbach am Main, 13.10.2025.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Geschäftsnummer: 8 IN 344/23
In dem Insolvenzverfahren Busse & Kuntze Filter GmbH, Otto-Hahn-Straße 49, 63303 Dreieich (AG Offenbach am Main, HRB 42379), vertr. d.: Matthias Bahro, (Geschäftsführer), ist ein Vorschuss auf die Vergütung des Insolvenzverwalters durch Beschluss des Insolvenzgerichts Offenbach am Main fest…
Geschäftsnummer: 8 IN 344/23
In dem Insolvenzverfahren Busse & Kuntze Filter GmbH, Otto-Hahn-Straße 49, 63303 Dreieich (AG Offenbach am Main, HRB 42379), vertr. d.: Matthias Bahro, (Geschäftsführer), ist ein Vorschuss auf die Vergütung des Insolvenzverwalters durch Beschluss des Insolvenzgerichts Offenbach am Main festgesetzt worden. Der vollständige Beschluss kann von den Beteiligten in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts Offenbach am Main, Justizzentrum Offenbach am Main, Kaiserstraße 16-18 (Gebäude K18), eingesehen werden.
Amtsgericht Offenbach am Main, 07.10.2024.
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