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Insolvenzeröffnung
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Im Insolvenzverfahren Butz UG haftungsbeschränkt wird die Prüfung nachträglich angemeldeten, nicht nachrangigen Insolvenzforderungen im schriftlichen Verfahren angeordnet. Die Anmeldefrist für diese Forderungen endet am 06.03.2025. Der Stichtag, der dem besonderen Prüfungstermin entspricht, ist auf den 17.0erm4.2025 bestimmt. Bis zu diesem Datum können der Insolvenzverwalter, die Gläubiger und die Schuldnerin schriftlich Widerspruch gegen die Höhe, den Grund oder den Rang einer zu prüfenden Forderung beim zuständigen Insolvenzgericht erheben. Die Insolvenztabelle sowie die Unterlagen zur nachträglichen Anmeldung werden in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zum Einsehen niedergelegt.
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