Laufendes Insolvenzverfahren Niedersachsen HRB 206162

Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen

Insolvenzprofil

buymo GmbH

Verfahrensfortschritt

Aktuelle Phase schnell einordnen

1 Erfasst

Antrag / Prüfung

2 Erfasst

Vorläufige Maßnahmen

3 Aktuell

Insolvenzeröffnung

4 Offen

Berichte & Termine

Stammdaten

Rechtsform
GmbH
Bundesland
Niedersachsen
Adresse
Mittelweg 5, 37154 Northeim
Handelsregister
Amtsgericht Göttingen HRB 206162
Stammkapital
25.000,00 EUR
EUID
DEP2204.HRB206162

Insolvenzgericht

Gericht
Amtsgericht Göttingen - Insolvenzgericht-
Aktenzeichen
71 IN 51/25 NOM
Phase
Laufendes Insolvenzverfahren

Insolvenzverwalter

Name
Rechtsanwältin Karina Schwarz
Adresse
Bertastraße 10, 30159 Hannover
Telefon
0511/4753390
E-Mail

Termine & Fristen

Anordnung vorläufiger Maßnahmen
19.09.2025 , 09:45 Uhr
Eröffnung
14.10.2025 , 11:00 Uhr
Anzeige Masseunzulänglichkeit
10.11.2025
Forderungsanmeldefrist
08.12.2025
Berichtstermin
05.01.2026
Stellungnahmefrist Vergütung
24.09.2026

Gegenstand des Unternehmens

Onlinehandel, insbesondere Im- und Export sowie Handel mit Amazon Launchpad, Auto und Motorrad, Babyartikeln, Beauty, Beleuchtung, Bürobedarf und Schreibwaren, Computer und Zubehör, Drogerie und Körperpflege, Elektronik und Foto, Garten, Haustierspielzeuge, Koffer, Rucksack und Taschen, Küche, Haushalt und Wohnen, Schmuck, Spielzeug, Sport und Freizeit

Wirtschaftszweig

Hauptbranche
Handel
Subbranche
Onlinehandel & E-Commerce
Geschäftstätigkeit
Onlinehandel mit einem breiten Sortiment an Konsumgütern sowie Import und Export

Zusammenfassung des Verfahrens

Im Insolvenzverfahren über das Vermögen der buymo GmbH, Mittelweg 5, 37154 Northeim (AG Göttingen, HRB 206162), ist am 19.09.2025 die vorläufige Verwaltung des Vermögens angeordnet worden. Die Rechtsanwältin Karina Schwarz ist als vorläufige Insolvenzverwalterin bestellt. Das Insolvenzverfahren ist am 14.10.2025 um 11:00 Uhr eröffnet worden; Rechtsanwältin Karina Schwarz ist als Insolvenzverwalterin bestellt. Gläubiger sind aufgefordert, ihre Forderungen bis zum 08.12.2025 schriftlich anzumelden und Sicherungsrechte unverzüglich mitzuteilen. Der Stichtag für die Prüfung der Forderungen ist der 05.01.2026. Am 10.11.2025 hat die Insolvenzverwalterin gem. § 208 InsO angezeigt, dass die Insolvenzmasse zur Erfüllung der fälligen und künftig fällig werdenden sonstigen Masseverbindlichkeiten nicht ausreicht.

Originalbekanntmachung · Laufendes Insolvenzverfahren

Bekanntmachung

Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der buymo GmbH ist am 14.10.2025 eröffnet worden. Zuvor war am 19.09.2025 die vorläufige Verwaltung angeordnet und Rechtsanwältin Karina Schwarz zur vorläufigen Insolvenzverwalterin bestellt worden. Mit der Eröffnung des Verfahrens ist Rechtsanwältin Karina Schwarz als endgültig…

Originalbekanntmachung

Bekanntmachung

71 IN 51/25 NOM: In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der buymo GmbH, Mittelweg 5, 37154 Northeim (AG Göttingen, HRB 206162), vertr. d.: Jonny Moor, (Geschäftsführer), ist am 19.09.2025 um 09:45 Uhr die vorläufige Verwaltung des Vermögens der Antragstellerin angeordnet worden. Verfügungen der Antragstelle…

Originalbekanntmachung

Bekanntmachung

71 IN 51/25 NOM: Über das Vermögen der buymo GmbH, Mittelweg 5, 37154 Northeim (AG Göttingen, HRB 206162), vertr. d.: Jonny Moor, (Geschäftsführer), ist am 14.10.2025 um 11:00 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet worden. Insolvenzverwalterin ist: Rechtsanwältin Karina Schwarz, Bertastraße 10, 30159 Hannover, Tel.: 0511/…

Originalbekanntmachung

Bekanntmachung

71 IN 51/25 NOM: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der buymo GmbH, Mittelweg 5, 37154 Northeim (AG Göttingen, HRB 206162), vertr. d.: Jonny Moor, (Geschäftsführer), hat die Insolvenzverwalterin am 10.11.2025 gem. § 208 InsO angezeigt, dass die Insolvenzmasse zur Erfüllung der fälligen bzw. der künftig fällig …

Originalbekanntmachung

Bekanntmachung

71 IN 51/25 NOM: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der buymo GmbH, Mittelweg 5, 37154 Northeim (AG Göttingen, HRB 206162), vertr. d.: Jonny Moor, (Geschäftsführer), wurde beschlossen: Der Schuldnerin und den Insolvenzgläubigern wird vor der Entscheidung des Insolvenzgerichts über den Vergütungsantrag der vorl…

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