Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
BWEAR Management GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Aktuell
Insolvenzeröffnung
4Offen
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Hessen
Handelsregister
Amtsgericht Offenbach am Main HRB 58258
EUID
DEM1114.HRB58258
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Offenbach am Main
Aktenzeichen
8 IN 646/26
Phase
Berichts- und Prüfungstermin
Insolvenzverwalter
Name
Rechtsanwalt Dr. Andreas Kleinschmidt
Adresse
Bockenheimer Landstraße 20, 60323 Frankfurt am Main
Telefon
069/365 069 980
Termine & Fristen
Eröffnung
09.09.2026 , 09:52 Uhr
Forderungsanmeldefrist
21.10.2026
Prüfungstermin
09.11.2026
Zusammenfassung des Verfahrens
Am 09.09.2026 ist das Insolvenzverfahren über das Vermögen der BWEAR Management GmbH eröffnet worden. Zum Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Dr. Andreas Kleinschmidt bestellt worden. Das schriftliche Verfahren ist gemäß § 5 Absatz 2 InsO angeordnet worden. Die Gläubiger sind aufgefordert, ihre Insolvenzforderungen bis zum 21.10.2026 bei dem Insolvenzverwalter anzumelden. Vor dem Insolvenzgericht Offenbach am Main findet ein schriftlicher Prüfungs- und Berichtstermin statt, der unter anderem zur Prüfung der angemeldeten Forderungen und zur Beschlussfassung über die eventuelle Wahl eines anderen Insolvenzverwalters, die Einsetzung eines Gläubigerausschusses sowie die Stilllegung oder vorläufige Fortführung des Unternehmens dient. Eventuelle Anträge bzw. Einwendungen sind schriftlich bis zum 09.11.2026 beim Insolvenzgericht einzureichen.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Veröffentlichungstext (Internet):
Geschäftsnummer: 8 IN 646/26 Am 09.09.2026 um 09:52 Uhr ist das Insolvenzverfahren über das Vermögen der BWEAR Management GmbH, Schäferstraße 8, 63069 Offenbach am Main (AG Offenbach am Main , HRB 58258),
vertreten durch:
1. Frank Dann, Emsdorfer Straße 5, 60433 Frankfurt am Main, (Ges…
Veröffentlichungstext (Internet):
Geschäftsnummer: 8 IN 646/26 Am 09.09.2026 um 09:52 Uhr ist das Insolvenzverfahren über das Vermögen der BWEAR Management GmbH, Schäferstraße 8, 63069 Offenbach am Main (AG Offenbach am Main , HRB 58258),
vertreten durch:
1. Frank Dann, Emsdorfer Straße 5, 60433 Frankfurt am Main, (Geschäftsführer),
Verfahrensbevollmächtigter des Vertreters zu 1.:
Rechtsanwalt Christoph Plähn, Gervinusstraße 17, 60322 Frankfurt am Main, eröffnet worden. Zum Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Dr. Andreas Kleinschmidt, Bockenheimer Landstraße 20, 60323 Frankfurt am Main, Tel.: 069/365 069 980, Fax: 069/365 069 985 555, bestellt worden.
Die Gläubiger werden aufgefordert dem Insolvenzverwalter unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte sie an beweglichen Sachen oder Rechten der Schuldnerin in Anspruch nehmen. Der Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen. Wer die Mitteilung schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO).
Personen, die Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin haben, werden aufgefordert, nicht mehr an die Schuldnerin, sondern nur noch an den Insolvenzverwalter zu leisten (§ 28 Absatz 3 InsO).
Die Gläubiger werden aufgefordert ihre Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) bei dem Insolvenzverwalter schriftlich und unter Beachtung des § 174 InsO anzumelden.
Anmeldefrist: 21.10.2026.
Gemäß § 5 Absatz 2 InsO wird das schriftliche Verfahren angeordnet.
Vor dem Insolvenzgericht Offenbach am Main wird ein schriftlicher Prüfungs- und Berichtstermin zur Prüfung der angemeldeten Forderungen und zur Beschlussfassung über:
- die eventuelle Wahl eines anderen Insolvenzverwalters (§ 57 InsO),
- über die Einsetzung eines Gläubigerausschusses (§§ 67, 68 InsO),
- die Zwischenrechnungslegung gegenüber der Gläubigerversammlung
(§ 66 Absatz 3 InsO),
- die abweichende Regelung zur Hinterlegung von Geld, Wertpapieren und Kostbarkeiten (§ 149 Absatz 2 InsO),
- die Unwirksamkeit der Erklärung des Insolvenzverwalters bzgl. der Freigabe gem. § 35 Absatz 2 InsO. (Übt der Schuldner eine selbstständige Tätigkeit aus oder beabsichtigt er, demnächst eine solche Tätigkeit ausüben, hat der Insolvenzverwalter ihm gegenüber zu erklären, ob Vermögen aus der selbstständigen Tätigkeit zur Insolvenzmasse gehört und ob Ansprüche aus dieser Tätigkeit im Insolvenzverfahren geltend gemacht werden können, § 35 Absatz 2 Satz1 InsO).
- die Stilllegung oder vorläufige Fortführung des Unternehmens der Schuldnerin. Sie kann den Insolvenzverwalter beauftragen, einen Insolvenzplan auszuarbeiten, und ihm das Ziel des Plans vorgeben. Sie kann ihre Entscheidung in späteren Terminen ändern (§ 157 InsO),
- besonders bedeutsame Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters (§ 160 InsO) insbesondere:
- wenn das Unternehmen, ein Betrieb, das Warenlager im Ganzen oder ein unbeweglicher Gegenstand aus freier Hand veräußert werden soll,
- wenn ein Darlehen aufgenommen werden soll, das die Insolvenzmasse erheblich belasten würde,
- wenn ein Rechtsstreit mit erheblichem Streitwert anhängig gemacht oder aufgenommen, die Aufnahme eines solchen Rechtsstreits abgelehnt oder zur Beilegung oder zur Vermeidung eines solchen Rechtsstreits ein Vergleich oder ein Schiedsvertrag geschlossen werden soll,
- die Betriebsveräußerung an besonders Interessierte oder Betriebsveräußerung unter Wert (§§ 162,163 InsO),
abgehalten.
Die Insolvenzgläubiger werden aufgefordert, eventuelle Anträge bzw. Einwendungen zu den Tagesordnungspunkten schriftlich bis zum 09.11.2026 beim Insolvenzgericht einzureichen.
Spätestens an diesem Tag müssen schriftlich Anträge zur Tagesordnung und gegen Forderungen bei dem Insolvenzgericht Offenbach am Main eingehen. Im Widerspruch ist anzugeben, ob die Forderung ihrem Grund und/oder ihrer Höhe nach bestritten wird.
Die Insolvenztabelle und die Anmeldungsunterlagen werden innerhalb des ersten Drittels des Zeitraums, der zwischen dem Ablauf der Anmeldefrist und dem schriftlichen Prüfungstermin liegt, in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts Offenbach am Main zur Einsicht für die Beteiligten niedergelegt.
Hinweis:
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, werden nicht benachrichtigt.
Bei Anträgen gemäß § 160 InsO gilt die Zustimmung als erteilt, wenn Einwände innerhalb der oben genannten Frist nicht erhoben werden.
Amtsgericht Offenbach am Main, 09.09.2026
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