Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
BWEAR Textiles & Merchandising GmbH & Co. KG
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Aktuell
Insolvenzeröffnung
4Offen
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH & Co. KG
Bundesland
Hessen
Adresse
Schäferstraße 8, 63069 Offenbach am Main
Handelsregister
Amtsgericht Offenbach am Main HRA 42228
EUID
DEM1114.HRA42228
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Offenbach am Main
Aktenzeichen
8 IN 510/26
Phase
Laufendes Insolvenzverfahren
Termine & Fristen
Anordnung vorläufiger Maßnahmen
10.06.2026 , 10:40 Uhr
Eröffnung
01.08.2026 , 10:00 Uhr
Forderungsanmeldefrist
08.09.2026
Berichtstermin
29.09.2026 , 09:00 Uhr
Zusammenfassung des Verfahrens
In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der BWEAR Textiles & Merchandising GmbH & Co. KG, GmbH & Co. KG, Schäferstraße 8, 63069 Offenbach am Main (HRA 42228), ist am 10.06.2026 um 10:40 Uhr die vorläufige Verwaltung des Vermögens der Antragstellerin angeordnet worden. Der vorläufige Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Dr. Andreas Kleinschermidt mit Sitz in Frankfurt am Main bestellt.
Am 10.06.2026 ist über das Vermögen der BWEAR Textiles & Merchandising GmbH & Co. KG die vorläufige Verwaltung angeordnet worden, wobei Rechtsanwalt Dr. Andreas Kleinschmidt zum vorläufigen Insolvenzverwalter bestellt wurde. Am 01.08.2026 um 10:00 Uhr ist das Insolvenzverfahren wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldu…
Am 10.06.2026 ist über das Vermögen der BWEAR Textiles & Merchandising GmbH & Co. KG die vorläufige Verwaltung angeordnet worden, wobei Rechtsanwalt Dr. Andreas Kleinschmidt zum vorläufigen Insolvenzverwalter bestellt wurde. Am 01.08.2026 um 10:00 Uhr ist das Insolvenzverfahren wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung eröffnet worden. Dr. Andreas Kleinschmidt bleibt Insolvenzverwalter. Die Gläubiger wurden aufgefordert, ihre Forderungen bis zum 08.09.2026 anzumelden. Für den 29.09.2026 um 09:00 Uhr ist eine Gläubigerversammlung (Berichts-/Prüfungstermin) angesetzt. Am 07.08.2026 hat der Insolvenzverwalter angezeigt, dass die Insolvenzmasse zur Erfüllung der Masseverbindlichkeiten nicht ausreicht.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
8 IN 510/26 : In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der BWEAR Textiles & Merchandising GmbH & Co. KG, GmbH & Co. KG, Schäferstraße 8, 63069 Offenbach am Main (AG Offenbach am Main , HRA 42228), vertr. d.: Frank Dann, Emsdorfer Straße 5, 60433 Frankfurt am Main, (Geschäftsführer), ist am 10.06.2026 um 10:40…
8 IN 510/26 : In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der BWEAR Textiles & Merchandising GmbH & Co. KG, GmbH & Co. KG, Schäferstraße 8, 63069 Offenbach am Main (AG Offenbach am Main , HRA 42228), vertr. d.: Frank Dann, Emsdorfer Straße 5, 60433 Frankfurt am Main, (Geschäftsführer), ist am 10.06.2026 um 10:40 Uhr die vorläufige Verwaltung des Vermögens der Antragstellerin angeordnet worden. Verfügungen der Antragstellerin sind nur mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam. Zum vorläufigen Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Dr. Andreas Kleinschmidt, Bockenheimer Landstraße 20, 60323 Frankfurt am Main, Tel.: 069/365 069 980, Fax: 069/365 069 985 555 bestellt worden.
Der komplette Beschluss einschließlich der Rechtsmittelbelehrung kann auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts - Insolvenzgericht - Offenbach am Main eingesehen werden.
Amtsgericht Offenbach am Main, 10.06.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Geschäftsnummer: 8 IN 510/26 . Am 01.08.2026 um 10:00 Uhr ist über das Vermögen der BWEAR Textiles & Merchandising GmbH & Co. KG, GmbH & Co. KG, Schäferstraße 8, 63069 Offenbach am Main (AG Offenbach am Main, HRA 42228), vertr. d.: Frank Dann, Emsdorfer Straße 5, 60433 Frankfurt am Main, (Geschäftsführer), das Insolven…
Geschäftsnummer: 8 IN 510/26 . Am 01.08.2026 um 10:00 Uhr ist über das Vermögen der BWEAR Textiles & Merchandising GmbH & Co. KG, GmbH & Co. KG, Schäferstraße 8, 63069 Offenbach am Main (AG Offenbach am Main, HRA 42228), vertr. d.: Frank Dann, Emsdorfer Straße 5, 60433 Frankfurt am Main, (Geschäftsführer), das Insolvenzverfahren eröffnet worden. Insolvenzverwalter ist: Rechtsanwalt Dr. Andreas Kleinschmidt, Bockenheimer Landstraße 20, 60323 Frankfurt am Main, Tel.: 069/365 069 980, Fax: 069/365 069 985 555.
Die Gläubiger werden aufgefordert:
a) Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) bei dem Insolvenzverwalter schriftlich und unter Beachtung des § 174 InsO anzumelden bis: 08.09.2026,
b) dem Insolvenzverwalter unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte sie an beweglichen Sachen oder an Rechten des/der Schuldner/in in Anspruch nehmen. Der Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen. Wer die Mitteilung schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO).
Personen, die Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin haben, werden aufgefordert, nicht mehr an die Schuldnerin, sondern an den Insolvenzverwalter zu leisten (§ 28 Abs. 3 InsO).
Vor dem Insolvenzgericht wird folgender Termin abgehalten:
am Dienstag, 29.09.2026, 09:00 Uhr, 18-166 (Neubau), Amtsgericht Offenbach am Main, Kaiserstraße 16-18 (Gebäude K18), 63065 Offenbach am Main, eine Gläubigerversammlung (Berichts-/Prüfungstermin) zur Beschlussfassung über:
< die eventuelle Wahl eines anderen Insolvenzverwalters ( § 57 InsO),
< über die Einsetzung eines Gläubigerausschusses (§§ 67, 68 InsO),
< die Zwischenrechnungslegung gegenüber der Gläubigerversammlung
§§ 66 Abs. 3 InsO,
< abweichende Regelung zur Hinterlegung von Geld, Wertpapieren und
< die Stilllegung oder vorläufige Fortführung des Unternehmens der Schuldnerin. Sie
kann den Insolvenzverwalter beauftragen, einen Insolvenzplan auszuarbeiten, und
ihm das Ziel des Plans vorgeben. Sie kann ihre Entscheidung in späteren Terminen
ändern (§ 157 InsO),
< besonders bedeutsame Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters (§ 160 InsO)
insbesondere:
wenn das Unternehmen, ein Betrieb, das Warenlager im Ganzen oder ein unbeweglicher Gegenstand aus freier Hand veräußert werden soll,
wenn ein Darlehen aufgenommen werden soll, das die Insolvenzmasse erheblich belasten würde,
wenn ein Rechtsstreit mit erheblichem Streitwert anhängig gemacht oder aufgenommen, die Aufnahme eines solchen Rechtsstreits abgelehnt oder zur Beilegung oder zur Vermeidung eines solchen Rechtsstreits ein Vergleich
oder ein Schiedsvertrag geschlossen werden soll,
< die Betriebsveräußerung an besonders Interessierte oder Betriebsveräußerung
unter Wert (§§ 162,163 InsO),
sowie zur Prüfung der angemeldeten Forderungen.
Hinweise:
* Gemäß § 160 Abs. 1 InsO gilt die Zustimmung als erteilt, wenn die einberufene Gläubigerversammlung nicht beschlussfähig ist.
* Gläubiger, deren Forderungen festgestellt worden sind, werden nicht benachrichtigt.
Amtsgericht Offenbach am Main, 03.08.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
8 IN 510/26
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der
BWEAR Textiles & Merchandising GmbH & Co. KG, GmbH & Co. KG, Schäferstraße 8, 63069 Offenbach am Main (AG Offenbach am Main , HRA 42228),
vertreten durch:
Frank Dann, Emsdorfer Straße 5, 60433 Frankfurt am Main, (Geschäftsführer),
Verfahrensbevollmächtigter:
R…
8 IN 510/26
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der
BWEAR Textiles & Merchandising GmbH & Co. KG, GmbH & Co. KG, Schäferstraße 8, 63069 Offenbach am Main (AG Offenbach am Main , HRA 42228),
vertreten durch:
Frank Dann, Emsdorfer Straße 5, 60433 Frankfurt am Main, (Geschäftsführer),
Verfahrensbevollmächtigter:
Rechtsanwalt Christoph Plähn, Gervinusstraße 17, 60322 Frankfurt am Main,
wird heute um 10:00 Uhr das Insolvenzverfahren gemäß §§ 2, 3, 11, 16ff InsO wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung eröffnet.
Zum Insolvenzverwalter wird bestellt:
Rechtsanwalt Dr. Andreas Kleinschmidt, Bockenheimer Landstraße 20, 60323 Frankfurt am Main, Tel.: 069/365 069 980, Fax: 069/365 069 985 555.
Der Schuldnerin wird die Verfügung über ihr gegenwärtiges und zukünftiges Vermögen für die Dauer des Insolvenzverfahrens verboten und dem Insolvenzverwalter übertragen. Schuldbefreiende Leistungen an die Schuldnerin können nach dem Eröffnungszeitpunkt nicht mehr erfolgen, wird gleichwohl an die Schuldnerin geleistet und gelangen die Mittel nicht zur Masse, besteht die Gefahr der nochmaligen Leistungsverpflichtung gegenüber dem Insolvenzverwalter.
Rechtsmittelbelehrung
Diese Entscheidung kann durch die Schuldnerin mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden. Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Offenbach, Kaiserstraße 16-18, 63065 Offenbach am Main einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die Beschwerde kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bei bei dem o. g. Gericht eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei bei dem o. g. Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde soll begründet werden.
Amtsgericht Offenbach am Main, den 01.08.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
8 IN 510/26 : In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der BWEAR Textiles & Merchandising GmbH & Co. KG, GmbH & Co. KG, Schäferstraße 8, 63069 Offenbach am Main (AG Offenbach am Main , HRA 42228), vertr. d.: Frank Dann, Emsdorfer Straße 5, 60433 Frankfurt am Main, (Geschäftsführer),hat der Insolvenzverwalter gemäß §…
8 IN 510/26 : In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der BWEAR Textiles & Merchandising GmbH & Co. KG, GmbH & Co. KG, Schäferstraße 8, 63069 Offenbach am Main (AG Offenbach am Main , HRA 42228), vertr. d.: Frank Dann, Emsdorfer Straße 5, 60433 Frankfurt am Main, (Geschäftsführer),hat der Insolvenzverwalter gemäß § 208 InsO angezeigt, dass die Insolvenzmasse zur Erfüllung der fälligen bzw. der künftig fällig werdenden sonstigen Masseverbindlichkeiten nicht ausreicht.
Amtsgericht Offenbach am Main, 07.08.2026
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