Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
By Lack UG (haftungsbeschränkt)
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Aktuell
Insolvenzeröffnung
4Offen
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
UG (haftungsbeschränkt)
Bundesland
Nordrhein-Westfalen
Adresse
Wilhelmstraße 15, 42489 Wülfrath
Handelsregister
Amtsgericht Wuppertal HRB 30028
EUID
DER1608.HRB30028
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Wuppertal
Aktenzeichen
505 IN 292/25
Phase
Laufendes Insolvenzverfahren
Insolvenzverwalter
Name
Rechtsanwältin Dominique Schulz
Adresse
Bismarckstraße 19, 42115 Wuppertal
Termine & Fristen
Antrag
14.11.2025
Eröffnung
01.04.2026 , 09:08 Uhr
Forderungsanmeldefrist
20.05.2026
Berichtstermin
17.06.2026
Gegenstand des Unternehmens
Der Betrieb einer Kfz-Werkstatt.
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der By Lack UG (haftungsbeschränkt) ist am 01.04.2026 um 09:08 Uhr aufgrund eines Antrags der Schuldnerin vom 14.11.2025 wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung eröffnet worden. Das Verfahren führt das Aktenzeichen 505 IN 292/25. Das zuvor anhängige Verfahren 505 IN 282/25 ist mit dem Hauptverfahren verbunden. Zur Insolvenzverwalterin ist Rechtsanwältin Dominique Schulz ernannt worden. Forderungen der Insolvenzgläubiger sind bis zum 20.05.2026 bei der Insolvenzverwalterin anzumelden. Der Stichtag für den Berichts- und Prüfungstermin ist der 17.06.2026. Bis zu diesem Termin können Gläubiger schriftliche Stellungnahmen zu verschiedenen Verfahrenspunkten einreichen. Die Unterlagen zur Einsicht werden ab dem 29.05.2026 auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Wuppertal niedergelegt.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Wuppertal, Aktenzeichen: 505 IN 282/25
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen
der im Register des Amtsgerichts Wuppertal unter HRB 30028 eingetragenen By Lack UG (haftungsbeschränkt), Wilhelmstraße 15, 42489 Wülfrath, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Christoph Förster , Am…
Amtsgericht Wuppertal, Aktenzeichen: 505 IN 282/25
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen
der im Register des Amtsgerichts Wuppertal unter HRB 30028 eingetragenen By Lack UG (haftungsbeschränkt), Wilhelmstraße 15, 42489 Wülfrath, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Christoph Förster , Am Fort Konstantin 12, 56075 Koblenz
Insolvenzverwalterin: Rechtsanwältin Dominique Schulz, Bismarckstraße 19, 42115 Wuppertal
Das Verfahren 505 IN 282/25 wird mit dem Verfahren 505 IN 292/25, in dem am 01.04.2025 das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Schuldnerin auf deren Eigenantrag hin eröffnet worden ist, verbunden. Es führt das Verfahren 505 IN 292/25.
505 IN 282/25
Amtsgericht Wuppertal, 07.04.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Wuppertal, Aktenzeichen: 505 IN 292/25
Über das Vermögen
der im Register des Amtsgerichts Wuppertal unter HRB 30028 eingetragenen By Lack UG (haftungsbeschränkt), Wilhelmstraße 15, 42489 Wülfrath, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Christoph Förster , Wilhelmstraße 15, 42489 Wülfrath
Gesch…
Amtsgericht Wuppertal, Aktenzeichen: 505 IN 292/25
Über das Vermögen
der im Register des Amtsgerichts Wuppertal unter HRB 30028 eingetragenen By Lack UG (haftungsbeschränkt), Wilhelmstraße 15, 42489 Wülfrath, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Christoph Förster , Wilhelmstraße 15, 42489 Wülfrath
Geschäftszweig: Betrieb einer KFZ-Werkstatt
wird wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung heute, am 01.04.2026, um 09:08 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet.
Die Eröffnung erfolgt aufgrund des am 14.11.2025 bei Gericht eingegangenen Antrags der Schuldnerin.
Zur Insolvenzverwalterin wird ernannt Rechtsanwältin Dominique Schulz, Bismarckstraße 19, 42115 Wuppertal.
Forderungen der Insolvenzgläubiger sind bis zum 20.05.2026 unter Beachtung des § 174 InsO bei der Insolvenzverwalterin anzumelden. Die Gläubiger werden aufgefordert, der Insolvenzverwalterin unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte sie an beweglichen Sachen oder an Rechten der Schuldnerin in Anspruch nehmen. Der Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen. Wer diese Mitteilungen schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO).
Wer Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin hat, wird aufgefordert, nicht mehr an diese zu leisten, sondern nur noch an die Insolvenzverwalterin.
Stichtag, der dem Berichts- und Prüfungstermin (§ 29, 156, 176 InsO) entspricht, ist
der 17.06.2026.
Bis zu diesem Zeitpunkt können die Gläubiger schriftliche Stellungnahmen bei Gericht einreichen
- zur Person der Insolvenzverwalterin,
- zur Einsetzung, Besetzung und Beibehaltung des Gläubigerausschusses (§ 68 InsO),
- zur Hinterlegungsstelle und zu den Bedingungen zur Anlage und Hinterlegung von Geld, Wertpapieren und Kostbarkeiten (§ 149 InsO),
- zur Zwischenrechnungslegung gegenüber der Gläubigerversammlung (§ 66 Abs. 3 InsO),
- zur Entscheidung über den Fortgang des Verfahrens (§ 157 InsO)
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen sowie der Bericht der Insolvenzverwalterin werden spätestens ab dem 29.05.2026 zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Wuppertal, Eiland 2, 42103 Wuppertal, Zimmer Nr. A292 niedergelegt.
Ein schriftlicher Widerspruch, mit dem ein Beteiligter eine Forderung bestreitet, muss spätestens am Prüfungsstichtag bei Gericht eingehen. Im Widerspruch ist anzugeben, ob die Forderung nach ihrem Grund, ihrem Betrag oder ihrem Rang bestritten wird.
Die Insolvenzverwalterin wird beauftragt, die nach § 30 Abs. 2 InsO zu bewirkenden Zustellungen an die Schuldner der Schuldnerin (Drittschuldner) sowie an die Gläubiger durchzuführen (§ 8 Abs. 3 InsO).
Gläubiger, die elektronische Dokumente über sichere elektronische Übermittlungswege (§ 130a der Zivilprozessordnung) empfangen können, können unter Angabe des über einen solchen Weg erreichbaren Postfachs ihre Zustimmung zu elektronischen Zustellungen erklären.
Die im elektronischen Informations- und Kommunikationssystem erfolgten Veröffentlichungen von Daten aus diesem Insolvenzverfahren einschließlich des Eröffnungsverfahrens werden spätestens sechs Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht.
Sonstige Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht.
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diesen Beschluss steht der Schuldnerin das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde gem. § 34 Abs. 2 InsO zu. Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Wuppertal, Eiland 2, 42103 Wuppertal schriftlich in deutscher Sprache oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle einzulegen. Die Beschwerde kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichtes erklärt werden.
Die sofortige Beschwerde muss innerhalb von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Wuppertal eingegangen sein. Dies gilt auch dann, wenn die Beschwerde zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen Amtsgerichtes abgegeben wurde.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Beschwerdefrist ist der frühere Zeitpunkt.
Die sofortige Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass sofortige Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Sie soll begründet werden.
Die Einlegung ist auch durch Übertragung eines elektronischen Dokuments an die elektronische Poststelle des Gerichts möglich. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht geeignet und mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg gemäß § 130a ZPO nach näherer Maßgabe der Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (BGBl. I, S.3803) eingereicht werden. Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite www.justiz.de
505 IN 292/25
Wuppertal, 01.04.2026
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