Vorläufige Maßnahmen Baden-Württemberg HRB 727809

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Insolvenzprofil

By Management GmbH

Verfahrensfortschritt

Aktuelle Phase schnell einordnen

1 Erfasst

Antrag / Prüfung

2 Aktuell

Vorläufige Maßnahmen

3 Offen

Insolvenzeröffnung

4 Offen

Berichte & Termine

Stammdaten

Rechtsform
GmbH
Bundesland
Baden-Württemberg
Adresse
Hauptstätter Straße 40, 70173 Stuttgart
Handelsregister
Registergericht Amtsgericht Stuttgart HRB 727809
EUID
DEB8534.HRB727809

Insolvenzgericht

Gericht
Amtsgericht Stuttgart
Aktenzeichen
1491/26
Phase
Vorläufige Maßnahmen

Insolvenzverwalter

Name
Rechtsanwalt Dr. Philipp Grub
Adresse
Reinsburgstraße 27, 70178 Stuttgart
Telefon
0711 966890

Termine & Fristen

Anordnung vorläufiger Maßnahmen
11.08.2026 , 12:00 Uhr

Gegenstand des Unternehmens

Verwaltung, Marketing und Produktion, insbesondere Planung und Durchführung von Großveranstaltungen (Event Management), Dienstleistungen auf dem Gebiet der Werbung, Planung und Durchführung von Werbeaktionen (Promotion), Gestaltung von Werbemitteln, deren Einkauf und Verwaltung von Werbemittelbeständen sowie Verwertung von Waren- und Markenzeichen (Merchandising) sowie jede damit im Zusammenhang stehende Tätigkeit. Der Gegenstand des Unternehmens umfasst zusätzlich Entwicklung, Realisierung, Vermarktung und Verbreitung von Entertainment-Diensttleistungen im weitesten Sinne.

Zusammenfassung des Verfahrens

Das Amtsgericht Stuttgart hat am 11.08.2026 über den Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen der By Management GmbH entschieden. Da die Entscheidung noch nicht rechtskräftig ist und das Verfahren formal noch nicht eröffnet wurde, sind vorläufige Sicherungsmaßnahmen angeordnet worden. Zum vorläufigen Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Dr. Philipp Grub bestellt worden. Dieser hat die Aufgabe, das Vermögen der Schuldnerin zu sichern und zu erhalten sowie zu prüfen, ob ein Eröffnungsgrund vorliegt und ob das Verfahrenskostenrisiko gedeckt ist. Es sind Maßnahmen der Zwangsvollstreckung untersagt, und Verfügungen der Schuldnerin über das schuldnerische Vermögen bedürfen der Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters. Die Verwaltungs- und Verfügungsbefugnis über Bankkonten und Außenstände geht auf den vorläufigen Insolvenzverwalter über. Der Schuldnerin ist es verboten, über Bankkonten und Außenstände zu verfügen. Drittschuldnern wird untersagt, an die Schuldnerin zu zahlen. Die Beschwerdefrist beträgt zwei Wochen ab Verkündung oder Zustellung.

Originalbekanntmachung

Bekanntmachung

6 IN 1491/26 | In dem Verfahren über den Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen d. By Management GmbH, Hauptstätter Str. 40, 70173 Stuttgart, vertreten durch den Geschäftsführer Duygu Okan Sarisoy Registergericht: Amtsgericht Stuttgart Registergericht Register-Nr.: HRB 727809 - Schuldnerin - | B…

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