Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
Byggja Consulting Verwaltungs-GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Aktuell
Insolvenzeröffnung
4Offen
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Nordrhein-Westfalen
Adresse
Heisenbergstr. 17 a, 33104 Paderborn
Handelsregister
Amtsgericht Paderborn HRB 15577
EUID
DER2809.HRB15577
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Paderborn
Aktenzeichen
2 IN 53/25
Phase
Laufendes Insolvenzverfahren
Insolvenzverwalter
Name
Rechtsanwalt Oliver Ehrhardt
Adresse
Neuhäuser Str. 113, 33102 Paderborn
Telefon
05251-180660
Termine & Fristen
Anordnung vorläufiger Maßnahmen
28.02.2025 , 13:39 Uhr
Eröffnung
04.04.2025 , 11:17 Uhr
Forderungsanmeldefrist
16.05.2025
Berichtstermin
13.06.2025
Gegenstand des Unternehmens
Erwerb und die Verwaltung von Beteiligungen an Handelsgesellschaften sowie die Übernahme der persönlichen Haftung, Geschäftsführung und Vertretung bei diesen, insbesondere die Beteiligung als persönlich haftende geschäftsführende Gesellschafterin an der noch zu gründenden Byggja Consulting GmbH & Co. KG in Paderborn.
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Byggja Consulting Verwaltungs-GmbH ist am 04.04.2025 um 11:17 Uhr wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung eröffnet worden. Grundlage war ein Antrag der Schuldnerin vom 28.02.2025. Zuvor waren am 28.02.2025 vorläufige Maßnahmen angeordnet und Rechtsanwalt Oliver Ehrhardt zum vorläufigen Insolvenzverwalter bestellt worden. Eine frühere Anzeige der Masseunzulänglichkeit vom 04.11.2025 ist als Versehen gegenstandslos erklärt worden. Forderungen sind bis zum 16.05.2025 anzumelden. Der Stichtag für den Berichts- und Prüfungstermin ist der 13.06.2025.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Paderborn, Aktenzeichen: 2 IN 53/25
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Paderborn unter HRB 15577 eingetragenen Byggja Consulting Verwaltungs-GmbH, Heisenbergstr. 17a, 33104 Paderborn, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführer Herrn Udo Kaiser Einzelkaufm…
Amtsgericht Paderborn, Aktenzeichen: 2 IN 53/25
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Paderborn unter HRB 15577 eingetragenen Byggja Consulting Verwaltungs-GmbH, Heisenbergstr. 17a, 33104 Paderborn, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführer Herrn Udo Kaiser Einzelkaufmann, Rotheweg 58, 33102 Paderborn und Frau Eva Glitz, Castroper Str. 63, 44357 Dortmund und Frau Sandra Kaiser, Ferrariweg 54, 33102 Paderborn
ist am 04.11.2025 bei Gericht die Anzeige des Insolvenzverwalters eingegangen, dass Masseunzulänglichkeit vorliegt (§§ 208 bis 210 InsO).
2 IN 53/25
Amtsgericht Paderborn, 05.11.2025
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Paderborn, Aktenzeichen: 2 IN 53/25
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Paderborn unter HRB 15577 eingetragenen Byggja Consulting Verwaltungs-GmbH, Heisenbergstr. 17a, 33104 Paderborn, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführer Herrn Udo Kaiser, Rotheweg 5…
Amtsgericht Paderborn, Aktenzeichen: 2 IN 53/25
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Paderborn unter HRB 15577 eingetragenen Byggja Consulting Verwaltungs-GmbH, Heisenbergstr. 17a, 33104 Paderborn, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführer Herrn Udo Kaiser, Rotheweg 58, 33102 Paderborn und Frau Eva Glitz, Castroper Str. 63, 44357 Dortmund und Frau Sandra Kaiser, Ferrariweg 54, 33102 Paderborn
ist die Anzeige der Masseunzulänglichkeit des Insolvenzverwalters vom 04.11.2025 als gegenstandslos anzusehen.
Gründe:
Mit Schreiben vom 04.11.2025 zeigte der Verwalter die Masseunzulänglichkeit an. Dabei handelte es sich um ein Versehen und die Anzeige sollte zu einem anderen Verfahren erfolgen.
Daher ist die Anzeige als Gegenstandslos anzusehen.
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diesen Beschluss ist der Rechtsbehelf der Erinnerung gem. § 11 Abs. 2 RPflG gegeben. Sie steht jedem zu, dessen Rechte durch die Entscheidung beeinträchtigt sind. Die Erinnerung ist schriftlich in deutscher Sprache bei dem Amtsgericht Paderborn, Am Bogen 2 - 4, 33098 Paderborn einzulegen. Die Erinnerung kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts abgegeben werden und soll begründet werden.
Die Erinnerung muss binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem zuständigen Amtsgericht Paderborn eingegangen sein. Das gilt auch dann, wenn die Erinnerung zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen als dem nach dieser Belehrung zuständigen Amtsgericht abgegeben wurde. Die Frist beginnt mit der Zustellung der Entscheidung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Rechtsbehelfsfrist ist der frühere Zeitpunkt.
Hinweis zum elektronischen Rechtsverkehr:
Die Einlegung ist auch durch Übertragung eines elektronischen Dokuments an die elektronische Poststelle des Gerichts möglich. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht geeignet und mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg gemäß § 130a ZPO nach näherer Maßgabe der Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (BGBl. 2017 I, S. 3803) eingereicht werden. Auf die Pflicht zur elektronischen Einreichung durch professionelle Einreicher/innen ab dem 01.01.2022 durch das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten vom 10. Oktober 2013, das Gesetz zur Einführung der elektronischen Akte in der Justiz und zur weiteren Förderung des elektronischen Rechtsverkehrs vom 5. Juli 2017 und das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten und zur Änderung weiterer Vorschriften vom 05.10.2021 wird hingewiesen.
Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite www.justiz.de.
2 IN 53/25
Amtsgericht Paderborn, 11.11.2025
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Paderborn, Aktenzeichen: 2 IN 53/25
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Paderborn unter HRB 15577 eingetragenen Byggja Consulting Verwaltungs-GmbH, Heisenbergstr. 17a, 33104 Paderborn, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführer Herrn Udo Kaiser E…
Amtsgericht Paderborn, Aktenzeichen: 2 IN 53/25
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Paderborn unter HRB 15577 eingetragenen Byggja Consulting Verwaltungs-GmbH, Heisenbergstr. 17a, 33104 Paderborn, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführer Herrn Udo Kaiser Einzelkaufmann, Rotheweg 58, 33102 Paderborn und Frau Eva Glitz, Castroper Str. 63, 44357 Dortmund und Frau Sandra Kaiser, Ferrariweg 54, 33102 Paderborn
ist am 28.02.2025, um 13:39 Uhr angeordnet worden (§§ 21, 22 InsO):
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wird Rechtsanwalt Oliver Ehrhardt, Neuhäuser Str. 113, 33102 Paderborn bestellt.
Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände ihres Vermögens sind nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 2. Alt. InsO).
Den Schuldnern der Schuldnerin (Drittschuldnern) wird verboten, an die Schuldnerin zu zahlen. Der vorläufige Insolvenzverwalter wird ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen der Schuldnerin einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen. Die Drittschuldner werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung dieser Anordnung zu leisten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).
Maßnahmen der Zwangsvollstreckung einschließlich der Vollziehung eines Arrests oder einer einstweiligen Verfügung gegen die Schuldnerin werden untersagt, soweit nicht unbewegliche Gegenstände betroffen sind; bereits begonnene Maßnahmen werden einstweilen eingestellt (§ 21 Abs. 2 Nr. 3 InsO).
2 IN 53/25
Amtsgericht Paderborn, 28.02.2025
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Paderborn, Aktenzeichen: 2 IN 53/25
Über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Paderborn unter HRB 15577 eingetragenen Byggja Consulting Verwaltungs-GmbH, Heisenbergstr. 17a, 33104 Paderborn, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführer Herrn Udo Kaiser Einzelkaufmann, Rotheweg 58, 33102 Pa…
Amtsgericht Paderborn, Aktenzeichen: 2 IN 53/25
Über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Paderborn unter HRB 15577 eingetragenen Byggja Consulting Verwaltungs-GmbH, Heisenbergstr. 17a, 33104 Paderborn, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführer Herrn Udo Kaiser Einzelkaufmann, Rotheweg 58, 33102 Paderborn und Frau Eva Glitz, Castroper Str. 63, 44357 Dortmund und Frau Sandra Kaiser, Ferrariweg 54, 33102 Paderborn
wird wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung heute, am 04.04.2025, um 11:17 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet.
Die Eröffnung erfolgt aufgrund des am 28.02.2025 bei Gericht eingegangenen Antrags der Schuldnerin.
Zum Insolvenzverwalter wird ernannt Rechtsanwalt Oliver Ehrhardt, Neuhäuser Str. 113, 33102 Paderborn, Telefon: 05251-180660, Fax: 05251/1806666.
Forderungen der Insolvenzgläubiger sind bis zum 16.05.2025 unter Beachtung des § 174 InsO beim Insolvenzverwalter anzumelden. Die Gläubiger werden aufgefordert, dem Insolvenzverwalter unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte sie an beweglichen Sachen oder an Rechten der Schuldnerin in Anspruch nehmen. Der Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen. Wer diese Mitteilungen schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO).
Wer Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin hat, wird aufgefordert, nicht mehr an diese zu leisten, sondern nur noch an den Insolvenzverwalter.
Gläubiger, die elektronische Dokumente über sichere elektronische Übermittlungswege (§ 130a der Zivilprozessordnung) empfangen können, können unter Angabe des über einen solchen Weg erreichbaren Postfachs ihre Zustimmung zu elektronischen Zustellungen erklären.
Stichtag, der dem Berichts- und Prüfungstermin (§ 29, 156, 176 InsO) entspricht, ist
der 13.06.2025.
Bis zu diesem Zeitpunkt können die Gläubiger schriftliche Stellungnahmen bei Gericht einreichen
- zur Person des Insolvenzverwalters,
- zur Einsetzung, Besetzung und Beibehaltung des Gläubigerausschusses (§ 68 InsO),
- zur Hinterlegungsstelle und zu den Bedingungen zur Anlage und Hinterlegung von Geld, Wertpapieren und Kostbarkeiten (§ 149 InsO),
- zur Zwischenrechnungslegung gegenüber der Gläubigerversammlung (§ 66 Abs. 3 InsO),
- zur Entscheidung über den Fortgang des Verfahrens (§ 157 InsO),
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen sowie der Bericht des Insolvenzverwalters werden spätestens ab dem 26.05.2025 zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Paderborn, Am Bogen 2 - 4, 33098 Paderborn, Zimmer Nr. 233 niedergelegt.
Ein schriftlicher Widerspruch, mit dem ein Beteiligter eine Forderung bestreitet, muss spätestens am Prüfungsstichtag bei Gericht eingehen. Im Widerspruch ist anzugeben, ob die Forderung nach ihrem Grund, ihrem Betrag oder ihrem Rang bestritten wird.
Der Insolvenzverwalter wird beauftragt, die nach § 30 Abs. 2 InsO zu bewirkenden Zustellungen an die Schuldner der Schuldnerin (Drittschuldner) sowie an die Gläubiger durchzuführen (§ 8 Abs. 3 InsO).
Die im elektronischen Informations- und Kommunikationssystem erfolgten Veröffentlichungen von Daten aus diesem Insolvenzverfahren einschließlich des Eröffnungsverfahrens werden spätestens sechs Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht.
Sonstige Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht.
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diesen Beschluss steht der Schuldnerin das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde gem. § 34 Abs. 2 InsO zu. Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Paderborn, Am Bogen 2 - 4, 33098 Paderborn schriftlich in deutscher Sprache oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle einzulegen. Die Beschwerde kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichtes erklärt werden.
Die sofortige Beschwerde muss innerhalb von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Paderborn eingegangen sein. Dies gilt auch dann, wenn die Beschwerde zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen Amtsgerichtes abgegeben wurde.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Beschwerdefrist ist der frühere Zeitpunkt.
Die sofortige Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass sofortige Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Sie soll begründet werden.
Die Einlegung ist auch durch Übertragung eines elektronischen Dokuments an die elektronische Poststelle des Gerichts möglich. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht geeignet und mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg gemäß § 130a ZPO nach näherer Maßgabe der Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (BGBl. I, S.3803) eingereicht werden. Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite www.justiz.de
2 IN 53/25
Paderborn, 04.04.2025
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