Berichts- und PrüfungsterminNordrhein-WestfalenHRB 87494
Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
byStorks Deutschland GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Aktuell
Insolvenzeröffnung
4Offen
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Nordrhein-Westfalen
Handelsregister
Amtsgericht Köln HRB 87494
EUID
DER3306.HRB87494
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Köln
Aktenzeichen
70a IN 281/23
Phase
Berichts- und Prüfungstermin
Termine & Fristen
Einsichtnahme Forderungsverzeichnis
04.06.2024
Prüfungsstichtag
04.07.2024
Einsichtnahme Forderungsverzeichnis
13.01.2025
Prüfungsstichtag
13.02.2025
Einsichtnahme Forderungsverzeichnis
28.07.2025
Prüfungsstichtag
28.08.2025
Einsichtnahme Forderungsverzeichnis
27.02.2026
Prüfungsstichtag
27.03.2026
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der byStorks Deutschland GmbH ist beim Amtsgericht Köln unter dem Aktenzeichen 70a IN 281/23 anhängig. Die Schuldnerin ist im Handelsregister des Amtsgerichts Köln unter HRB 87494 eingetragen und hat ihren Sitz in Köln. Das Verfahren befindet sich in der Phase der Prüfung nachträglich angemeldeter Forderungen. In mehreren Bekanntmachungen wurde ein Prüfungsstichtag festgelegt, an dem schriftliche Widersprüche gegen die zu prüfenden Forderungen bei Gericht eingehen müssen. Die Tabelle mit den zu prüfenden Forderungen und die zugehörigen Urkunden wurden zur Einsicht auf der Geschäftsstelle des Gerichts niedergelegt. Die aktuellste Bekanntmachung datiert vom 28.03.2025, wobei der Prüfungsstichtag auf den 28.08.2025 festgelegt wurde. Zuvor waren in früheren Bekanntmachungen Termine für März/April 2024, Juli/August 2025 und Februar/März 2026 genannt worden, wobei die spätesten Daten maßgeblich sind.
Originalbekanntmachung · Berichts- und Prüfungstermin
Bekanntmachung
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der byStorks Deutschland GmbH wird vom Amtsgericht Köln unter dem Aktenzeichen 70a IN 281/23 geführt. Die Schuldnerin ist im Handelsregister des Amtsgerichts Köln unter HRB 87494 eingetragen und hat ihren Sitz in Köln. Das Verfahren befindet sich in einer fortlaufenden Phase der…
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der byStorks Deutschland GmbH wird vom Amtsgericht Köln unter dem Aktenzeichen 70a IN 281/23 geführt. Die Schuldnerin ist im Handelsregister des Amtsgerichts Köln unter HRB 87494 eingetragen und hat ihren Sitz in Köln. Das Verfahren befindet sich in einer fortlaufenden Phase der Forderungsprüfung. In mehreren Bekanntmachungen wurde angeordnet, dass nachträglich angemeldete und noch nicht geprüfte Forderungen sowie Änderungen früherer Anmeldungen im schriftlichen Verfahren geprüft werden (§ 177 Abs. 1 InsO). Die Tabelle mit den zu prüfenden Forderungen und die zugehörigen Urkunden wurden jeweils ab einem bestimmten Datum zur Einsicht auf der Geschäftsstelle des Gerichts niedergelegt. Es wurden mehrere Prüfungsstichtage festgelegt, an denen ein schriftlicher Widerspruch gegen die zu prüfenden Forderungen bei Gericht eingehen muss. Die zuletzt genannte Bekanntmachung datiert vom 29.10.2025 und nennt einen Prüfungsstichtag für den 27.03.2026. Zuvor waren Termine für den 28.08.2025, den 13.02.2025 sowie der 04.07.2024 in früheren Bekanntmachungen genannt worden. Die gesetzlichen Vertreter der GmbH sind die Geschäftsführer Niyazi Simsek und Hüseyin Akdag. Rechtsmittel gegen die Beschlüsse kann innerhalb einer Frist von zwei Wochen durch Erinnerung eingelegt werden.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Köln, Aktenzeichen: 70a IN 281/23
70a IN 281/23
AMTSGERICHT KÖLN
BESCHLUSS
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Köln unter HRB 87494 eingetragenen byStorks Deutschland GmbH, Zollstockgürtel 63, 50969 Köln, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführer Herrn Ni…
Amtsgericht Köln, Aktenzeichen: 70a IN 281/23
70a IN 281/23
AMTSGERICHT KÖLN
BESCHLUSS
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Köln unter HRB 87494 eingetragenen byStorks Deutschland GmbH, Zollstockgürtel 63, 50969 Köln, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführer Herrn Niyazi Simsek, Zollstockgürtel 63, 50969 Köln und Herrn Hüseyin Akdag, Röntgenstr. 28, 63454 Hanau
wird angeordnet:
Die nachträglich angemeldeten und noch nicht geprüften Forderungen einschließlich der Änderungen früherer Anmeldungen werden im schriftlichen Verfahren geprüft (§ 177 Abs. 1 InsO).
Der Prüfungsstichtag, der dem besonderen Prüfungstermin (§ 177 Abs. 1 InsO) entspricht, ist der 04.07.2024. Spätestens an diesem Tag muss der schriftliche Widerspruch, mit dem ein Beteiligter eine zu prüfende Forderung bestreitet, bei Gericht eingehen. Im Widerspruch ist anzugeben, ob die Forderung nach ihrem Grund, ihrem Betrag oder ihrem Rang bestritten wird.
Die Tabelle mit den zu prüfenden Forderungen und die zugehörigen Urkunden sind ab dem 04.06.2024 zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts Köln, Luxemburger Str. 101, 50939 Köln, Zimmer Nr. 1302 niedergelegt.
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt worden sind, erhalten keinen Auszug aus der Tabelle bzw. keine Benachrichtigung (§ 179 Abs. 3 S. 3 InsO).
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diesen Beschluss ist der Rechtsbehelf der Erinnerung gem. § 11 Abs. 2 RPflG gegeben. Sie steht jedem zu, dessen Rechte durch die Entscheidung beeinträchtigt sind. Die Erinnerung ist schriftlich in deutscher Sprache bei dem Amtsgericht Köln, Luxemburger Str. 101, 50939 Köln einzulegen. Die Erinnerung kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts abgegeben werden und soll begründet werden.
Die Erinnerung muss binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem zuständigen Amtsgericht Köln eingegangen sein. Das gilt auch dann, wenn die Erinnerung zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen als dem nach dieser Belehrung zuständigen Amtsgericht abgegeben wurde. Die Frist beginnt mit der Zustellung der Entscheidung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Rechtsbehelfsfrist ist der frühere Zeitpunkt.
Hinweis zum elektronischen Rechtsverkehr:
Die Einlegung ist auch durch Übertragung eines elektronischen Dokuments an die elektronische Poststelle des Gerichts möglich. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht geeignet und mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg gemäß § 130a ZPO nach näherer Maßgabe der Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (BGBl. 2017 I, S. 3803) eingereicht werden. Auf die Pflicht zur elektronischen Einreichung durch professionelle Einreicher/innen ab dem 01.01.2022 durch das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten vom 10. Oktober 2013, das Gesetz zur Einführung der elektronischen Akte in der Justiz und zur weiteren Förderung des elektronischen Rechtsverkehrs vom 5. Juli 2017 und das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten und zur Änderung weiterer Vorschriften vom 05.10.2021 wird hingewiesen.
Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite www.justiz.de.
Köln, 04.04.2024
Amtsgericht
Füllmann
Rechtspflegerin
70a IN 281/23
Amtsgericht Köln, 04.04.2024
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Köln, Aktenzeichen: 70a IN 281/23
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Köln unter HRB 87494 eingetragenen byStorks Deutschland GmbH, Zollstockgürtel 63, 50969 Köln, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführer Herrn Niyazi Simsek, Kampstraße 24, 57482 Wenden …
Amtsgericht Köln, Aktenzeichen: 70a IN 281/23
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Köln unter HRB 87494 eingetragenen byStorks Deutschland GmbH, Zollstockgürtel 63, 50969 Köln, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführer Herrn Niyazi Simsek, Kampstraße 24, 57482 Wenden und Herrn Hüseyin Akdag, Röntgenstr. 28, 63454 Hanau
wird angeordnet:
Die nachträglich angemeldeten und noch nicht geprüften Forderungen einschließlich der Änderungen früherer Anmeldungen werden im schriftlichen Verfahren geprüft (§ 177 Abs. 1 InsO).
Der Prüfungsstichtag, der dem besonderen Prüfungstermin (§ 177 Abs. 1 InsO) entspricht, ist der 27.03.2026. Spätestens an diesem Tag muss der schriftliche Widerspruch, mit dem ein Beteiligter eine zu prüfende Forderung bestreitet, bei Gericht eingehen. Im Widerspruch ist anzugeben, ob die Forderung nach ihrem Grund, ihrem Betrag oder ihrem Rang bestritten wird.
Die Tabelle mit den zu prüfenden Forderungen und die zugehörigen Urkunden sind ab dem 27.02.2026 zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts Köln, Luxemburger Straße 101, 50939 Köln, Zimmer Nr. 1302 niedergelegt.
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt worden sind, erhalten keinen Auszug aus der Tabelle bzw. keine Benachrichtigung (§ 179 Abs. 3 S. 3 InsO).
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diesen Beschluss ist der Rechtsbehelf der Erinnerung gem. § 11 Abs. 2 RPflG gegeben. Sie steht jedem zu, dessen Rechte durch die Entscheidung beeinträchtigt sind. Die Erinnerung ist schriftlich in deutscher Sprache bei dem Amtsgericht Köln, Luxemburger Straße 101, 50939 Köln einzulegen. Die Erinnerung kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts abgegeben werden und soll begründet werden.
Die Erinnerung muss binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem zuständigen Amtsgericht Köln eingegangen sein. Das gilt auch dann, wenn die Erinnerung zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen als dem nach dieser Belehrung zuständigen Amtsgericht abgegeben wurde. Die Frist beginnt mit der Zustellung der Entscheidung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Rechtsbehelfsfrist ist der frühere Zeitpunkt.
Hinweis zum elektronischen Rechtsverkehr:
Die Einlegung ist auch durch Übertragung eines elektronischen Dokuments an die elektronische Poststelle des Gerichts möglich. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht geeignet und mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg gemäß § 130a ZPO nach näherer Maßgabe der Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (BGBl. 2017 I, S. 3803) eingereicht werden. Auf die Pflicht zur elektronischen Einreichung durch professionelle Einreicher/innen ab dem 01.01.2022 durch das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten vom 10. Oktober 2013, das Gesetz zur Einführung der elektronischen Akte in der Justiz und zur weiteren Förderung des elektronischen Rechtsverkehrs vom 5. Juli 2017 und das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten und zur Änderung weiterer Vorschriften vom 05.10.2021 wird hingewiesen.
Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite www.justiz.de.
70a IN 281/23
Amtsgericht Köln, 29.10.2025
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Köln, Aktenzeichen: 70a IN 281/23
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Köln unter HRB 87494 eingetragenen byStorks Deutschland GmbH, Zollstockgürtel 63, 50969 Köln, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführer Herrn Niyazi Simsek, Kampstraße 24, 57482 Wenden …
Amtsgericht Köln, Aktenzeichen: 70a IN 281/23
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Köln unter HRB 87494 eingetragenen byStorks Deutschland GmbH, Zollstockgürtel 63, 50969 Köln, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführer Herrn Niyazi Simsek, Kampstraße 24, 57482 Wenden und Herrn Hüseyin Akdag, Röntgenstr. 28, 63454 Hanau
wird angeordnet:
Die nachträglich angemeldeten und noch nicht geprüften Forderungen einschließlich der Änderungen früherer Anmeldungen werden im schriftlichen Verfahren geprüft (§ 177 Abs. 1 InsO).
Der Prüfungsstichtag, der dem besonderen Prüfungstermin (§ 177 Abs. 1 InsO) entspricht, ist der 28.08.2025. Spätestens an diesem Tag muss der schriftliche Widerspruch, mit dem ein Beteiligter eine zu prüfende Forderung bestreitet, bei Gericht eingehen. Im Widerspruch ist anzugeben, ob die Forderung nach ihrem Grund, ihrem Betrag oder ihrem Rang bestritten wird.
Die Tabelle mit den zu prüfenden Forderungen und die zugehörigen Urkunden sind ab dem 28.07.2025 zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts Köln, Luxemburger Straße 101, 50939 Köln, Zimmer Nr. 1302 niedergelegt.
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt worden sind, erhalten keinen Auszug aus der Tabelle bzw. keine Benachrichtigung (§ 179 Abs. 3 S. 3 InsO).
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diesen Beschluss ist der Rechtsbehelf der Erinnerung gem. § 11 Abs. 2 RPflG gegeben. Sie steht jedem zu, dessen Rechte durch die Entscheidung beeinträchtigt sind. Die Erinnerung ist schriftlich in deutscher Sprache bei dem Amtsgericht Köln, Luxemburger Straße 101, 50939 Köln einzulegen. Die Erinnerung kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts abgegeben werden und soll begründet werden.
Die Erinnerung muss binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem zuständigen Amtsgericht Köln eingegangen sein. Das gilt auch dann, wenn die Erinnerung zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen als dem nach dieser Belehrung zuständigen Amtsgericht abgegeben wurde. Die Frist beginnt mit der Zustellung der Entscheidung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Rechtsbehelfsfrist ist der frühere Zeitpunkt.
Hinweis zum elektronischen Rechtsverkehr:
Die Einlegung ist auch durch Übertragung eines elektronischen Dokuments an die elektronische Poststelle des Gerichts möglich. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht geeignet und mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg gemäß § 130a ZPO nach näherer Maßgabe der Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (BGBl. 2017 I, S. 3803) eingereicht werden. Auf die Pflicht zur elektronischen Einreichung durch professionelle Einreicher/innen ab dem 01.01.2022 durch das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten vom 10. Oktober 2013, das Gesetz zur Einführung der elektronischen Akte in der Justiz und zur weiteren Förderung des elektronischen Rechtsverkehrs vom 5. Juli 2017 und das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten und zur Änderung weiterer Vorschriften vom 05.10.2021 wird hingewiesen.
Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite www.justiz.de.
70a IN 281/23
Amtsgericht Köln, 28.03.2025
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Köln, Aktenzeichen: 70a IN 281/23
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Köln unter HRB 87494 eingetragenen byStorks Deutschland GmbH, Zollstockgürtel 63, 50969 Köln, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführer Herrn Niyazi Simsek, Kampstraße 24, 57482 Wenden …
Amtsgericht Köln, Aktenzeichen: 70a IN 281/23
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Köln unter HRB 87494 eingetragenen byStorks Deutschland GmbH, Zollstockgürtel 63, 50969 Köln, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführer Herrn Niyazi Simsek, Kampstraße 24, 57482 Wenden und Herrn Hüseyin Akdag, Röntgenstr. 28, 63454 Hanau
wird angeordnet:
Die nachträglich angemeldeten und noch nicht geprüften Forderungen einschließlich der Änderungen früherer Anmeldungen werden im schriftlichen Verfahren geprüft (§ 177 Abs. 1 InsO).
Der Prüfungsstichtag, der dem besonderen Prüfungstermin (§ 177 Abs. 1 InsO) entspricht, ist der 13.02.2025. Spätestens an diesem Tag muss der schriftliche Widerspruch, mit dem ein Beteiligter eine zu prüfende Forderung bestreitet, bei Gericht eingehen. Im Widerspruch ist anzugeben, ob die Forderung nach ihrem Grund, ihrem Betrag oder ihrem Rang bestritten wird.
Die Tabelle mit den zu prüfenden Forderungen und die zugehörigen Urkunden sind ab dem 13.01.2025 zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts Köln, Luxemburger Str. 101, 50939 Köln, Zimmer Nr. 1302 niedergelegt.
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt worden sind, erhalten keinen Auszug aus der Tabelle bzw. keine Benachrichtigung (§ 179 Abs. 3 S. 3 InsO).
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diesen Beschluss ist der Rechtsbehelf der Erinnerung gem. § 11 Abs. 2 RPflG gegeben. Sie steht jedem zu, dessen Rechte durch die Entscheidung beeinträchtigt sind. Die Erinnerung ist schriftlich in deutscher Sprache bei dem Amtsgericht Köln, Luxemburger Str. 101, 50939 Köln einzulegen. Die Erinnerung kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts abgegeben werden und soll begründet werden.
Die Erinnerung muss binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem zuständigen Amtsgericht Köln eingegangen sein. Das gilt auch dann, wenn die Erinnerung zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen als dem nach dieser Belehrung zuständigen Amtsgericht abgegeben wurde. Die Frist beginnt mit der Zustellung der Entscheidung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Rechtsbehelfsfrist ist der frühere Zeitpunkt.
Hinweis zum elektronischen Rechtsverkehr:
Die Einlegung ist auch durch Übertragung eines elektronischen Dokuments an die elektronische Poststelle des Gerichts möglich. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht geeignet und mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg gemäß § 130a ZPO nach näherer Maßgabe der Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (BGBl. 2017 I, S. 3803) eingereicht werden. Auf die Pflicht zur elektronischen Einreichung durch professionelle Einreicher/innen ab dem 01.01.2022 durch das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten vom 10. Oktober 2013, das Gesetz zur Einführung der elektronischen Akte in der Justiz und zur weiteren Förderung des elektronischen Rechtsverkehrs vom 5. Juli 2017 und das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten und zur Änderung weiterer Vorschriften vom 05.10.2021 wird hingewiesen.
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