Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
''C. & H. Turck GmbH''
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Erfasst
Insolvenzeröffnung
4Aktuell
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Nordrhein-Westfalen
Adresse
Rader Str. 118, 42897 Remscheid
Handelsregister
Amtsgericht Wuppertal HRB 11291
EUID
DER1608.HRB11291
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Wuppertal
Aktenzeichen
145 IN 333/20
Phase
Schlussverteilung
Termine & Fristen
Stellungnahmefrist
29.08.2024
Gegenstand des Unternehmens
Betrieb einer Härterei und Vergüterei. Die Gesellschaft kann sich an anderen Unternehmen beteiligen und/oder deren Geschäftsführung übernehmen. Sie kann andere Unternehmen erwerben und Zweigniederlassungen errichten.
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der C. & H. Turck GmbH, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Wuppertal unter HRB 11291, ist im Stadium der Schlussverteilung. Das Gericht hat der Schlussverteilung zugestimmt und die Durchführung des Schlusstermins im schriftlichen Verfahren angeordnet. Den Beteiligten wurde Gelegenheit gegeben, bis zum 29.08.2024 im schriftlichen Verfahren Stellung zu nehmen. Gegenstände der Stellungnahme sind die Schlussrechnung des Verwalters, der Vergütungsantrag des Verwalters, das Schlussverzeichnis der bei der Verteilung zu berücksichtigenden Forderungen, die Entscheidung über nicht verwertbare Gegenstände der Insolvenzmasse sowie die Prüfung nachträglich angemeldeter Forderungen. Nach der Anzeige des Insolvenzverwalters betragen die Forderungen der Insolvenzgläubiger im Range des § 38 InsO 603.544,40 EUR. Für die Verteilung an die Gläubiger steht ein Betrag von 378.930,19 EUR zur Verfügung. Das Schlussverzeichnis sowie die Schlussrechnung liegen zur Einsicht auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Wuppertal aus. Rechtsbehelfe gegen den Beschluss sind innerhalb von zwei Wochen nach Zustellung als Erinnerung möglich.
Originalbekanntmachung · Schlussverteilung
Bekanntmachung
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der C. & H. Turck GmbH ist beim Amtsgericht Wuppertal unter dem Aktenzeichen 145 IN 333/20 anhängig. Die Geschäftsführer Christoph Drewes und Jürgen Roland Zillgith vertreten die Schuldnerin gesetzlich. Das Gericht hat im schriftlichen Verfahren gemäß §§ 196, 197, 5 Abs. 2 InsO …
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der C. & H. Turck GmbH ist beim Amtsgericht Wuppertal unter dem Aktenzeichen 145 IN 333/20 anhängig. Die Geschäftsführer Christoph Drewes und Jürgen Roland Zillgith vertreten die Schuldnerin gesetzlich. Das Gericht hat im schriftlichen Verfahren gemäß §§ 196, 197, 5 Abs. 2 InsO der Schlussverteilung zugestimmt und einen Schlusstermin angeordnet. Beteiligte konnten bis zum 29.08.2024 im schriftlichen Verfahren zur Schlussrechnung, zum Vergütungsantrag, zum Schlussverzeichnis sowie zu nachträglich angemeldeten Forderungen Stellung nehmen. Die Forderungen der Insolvenzgläubiger im Range des § 38 InsO belaufen sich auf 603.544,40 EUR. Für die Verteilung steht ein Betrag von 378.930,19 EUR zur Verfügung. Grundlage für die Vergütungsberechnung des Insolvenzverwalters war eine Masse von 554.304,65 EUR, wobei der Regelsatz auf 200 % festgesetzt wurde. Die Vergütung und Auslagen sind durch Beschluss vom 03.09.2024 festgestellt worden. Gegen die Entscheidungen steht der Rechtsbehelf der Erinnerung oder, bei höheren Beschwerdewerten, die sofortige Beschwerde innerhalb von zwei Wochen zu.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Wuppertal, Aktenzeichen: 145 IN 333/20
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Wuppertal unter HRB 11291 eingetragenen ''C. & H. Turck GmbH'', Rader Str. 118, 42897 Remscheid, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführer Herrn Christoph Drewes, Niederlangenberg …
Amtsgericht Wuppertal, Aktenzeichen: 145 IN 333/20
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Wuppertal unter HRB 11291 eingetragenen ''C. & H. Turck GmbH'', Rader Str. 118, 42897 Remscheid, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführer Herrn Christoph Drewes, Niederlangenberg 5, 42499 Hückeswagen und Herrn Jürgen Roland Zillgith, Max-Planck Str. 5, 42897 Remscheid
wird der Schlussverteilung zugestimmt.
Die Durchführung des Schlusstermins wird im schriftlichen Verfahren angeordnet (§§ 196, 197, 5 Abs. 2 InsO).
Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, bis zum
29.08.2024
im schriftlichen Verfahren zu folgenden Punkten Stellung zu nehmen:
- zur Schlussrechnung des Verwalters;
- zum Vergütungsantrag des Verwalters;
- zum Schlussverzeichnis der bei der Verteilung zu berücksichtigenden Forderungen;
- Entscheidung der Gläubiger*innen über die nicht verwertbaren Gegenstände der Insolvenzmasse;
- der Prüfung nachträglich angemeldeter und noch nicht geprüfter Forderungen einschließlich der Änderung früherer Anmeldungen im schriftlichen Verfahren (§ 177 Abs. 1 InsO);
Das Schlussverzeichnis sowie die Schlussrechnung des Insolvenzverwalters liegen nebst dem gerichtlichen Prüfungsvermerk zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Wuppertal, Eiland 2, 42103 Wuppertal, Zimmer Nr. A278 aus.
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diesen Beschluss ist der Rechtsbehelf der Erinnerung gem. § 11 Abs. 2 RPflG gegeben. Sie steht jedem zu, dessen Rechte durch die Entscheidung beeinträchtigt sind. Die Erinnerung ist schriftlich in deutscher Sprache bei dem Amtsgericht Wuppertal, Eiland 2, 42103 Wuppertal einzulegen. Die Erinnerung kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts abgegeben werden und soll begründet werden.
Die Erinnerung muss binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem zuständigen Amtsgericht Wuppertal eingegangen sein. Das gilt auch dann, wenn die Erinnerung zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen als dem nach dieser Belehrung zuständigen Amtsgericht abgegeben wurde. Die Frist beginnt mit der Zustellung der Entscheidung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Rechtsbehelfsfrist ist der frühere Zeitpunkt.
Hinweis zum elektronischen Rechtsverkehr:
Die Einlegung ist auch durch Übertragung eines elektronischen Dokuments an die elektronische Poststelle des Gerichts möglich. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht geeignet und mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg gemäß § 130a ZPO nach näherer Maßgabe der Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (BGBl. 2017 I, S. 3803) eingereicht werden. Auf die Pflicht zur elektronischen Einreichung durch professionelle Einreicher/innen ab dem 01.01.2022 durch das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten vom 10. Oktober 2013, das Gesetz zur Einführung der elektronischen Akte in der Justiz und zur weiteren Förderung des elektronischen Rechtsverkehrs vom 5. Juli 2017 und das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten und zur Änderung weiterer Vorschriften vom 05.10.2021 wird hingewiesen.
Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite www.justiz.de.
Anstelle der tatsächlich entstandenen Auslagen kann der/die Insolvenzverwalter/in nach § 8 Abs. 3 InsVV einen vergütungsabhängigen Pauschsatz fordern. Der Pauschsatz beträgt im ersten Jahr 15 vom Hundert, danach 10 vom Hundert der Regelvergütung, höchstens jedoch 250,00 EUR je angefangenen Monat der Tätigkeit des Verwalters. Er darf 30 vom Hundert der Regelvergütung nicht übersteigen.
145 IN 333/20
Amtsgericht Wuppertal, 04.07.2024
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Wuppertal, Aktenzeichen: 145 IN 333/20
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Wuppertal unter HRB 11291 eingetragenen ''C. & H. Turck GmbH'', Rader Str. 118, 42897 Remscheid, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführer Herrn Jürgen Roland Zillgith, Rader Str. …
Amtsgericht Wuppertal, Aktenzeichen: 145 IN 333/20
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Wuppertal unter HRB 11291 eingetragenen ''C. & H. Turck GmbH'', Rader Str. 118, 42897 Remscheid, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführer Herrn Jürgen Roland Zillgith, Rader Str. 118, 42897 Remscheid und Herrn Christoph Drewes, Rader Str. 118, 42897 Remscheid
hat das Gericht der Schlussverteilung zugestimmt.
Nach der Anzeige des Insolvenzverwalters betragen die Forderungen der Insolvenzgläubiger im Range des § 38 InsO 603.544,40 EUR.
Für die Verteilung an die Gläubiger steht ein Betrag von 378.930,19 EUR zur Verfügung. Das Verteilungsverzeichnis ist auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Wuppertal, Eiland 2, 42103 Wuppertal, Zimmer Nr. A278 zur Einsicht der Beteiligten niedergelegt.
145 IN 333/20
Amtsgericht Wuppertal, 05.07.2024
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Wuppertal, Aktenzeichen: 145 IN 333/20
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Wuppertal unter HRB 11291 eingetragenen ''C. & H. Turck GmbH'', Rader Str. 118, 42897 Remscheid, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführer Herrn Jürgen Roland Zillgith, Rader Str. …
Amtsgericht Wuppertal, Aktenzeichen: 145 IN 333/20
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Wuppertal unter HRB 11291 eingetragenen ''C. & H. Turck GmbH'', Rader Str. 118, 42897 Remscheid, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführer Herrn Jürgen Roland Zillgith, Rader Str. 118, 42897 Remscheid und Herrn Christoph Drewes, Rader Str. 118, 42897 Remscheid
sind die Vergütung und die zu erstattenden Auslagen des Insolvenzverwalters zuzüglich gesetzlicher Mehrwertsteuer festgesetzt worden (§§ 63, 64 InsO). Nach § 63 InsO hat er Anspruch auf Vergütung für seine Geschäftsführung und auf Erstattung angemessener Auslagen.
Grundlage für die Berechnung der Vergütung ist der Wert der Insolvenzmasse, auf die sich die Schlussrechnung bezieht. Auf der Grundlage der Schlussrechnung des Insolvenzverwalters hat das Gericht vorliegend der Vergütungsberechnung eine Masse von 554.304,65 EUR zugrunde gelegt. Die Vergütung hat das Gericht auf der Grundlage eines Regelsatz ermittelt. Dieser Regelsatz besteht in einem degressiv steigenden Prozentwert der Insolvenzmasse (§ 10, 2 Abs. 1 InsVV) und wurde im vorliegenden Verfahren auf 200 % des Regelsatzes festgesetzt. Es wurden Erhöhungstatbestände berücksichtigt.
Wegen der näheren Einzelheiten verweist die Vergütungsentscheidung auf die bisher erstatteten Tätigkeitsberichte und den Vergütungsantrag vom 03.06.2024.
Neben der Vergütung sind dem Verwalter auf Antrag die nach §§ 10, 4 Abs. 2 InsVV besondere Kosten, die im Einzelfall entstanden sind, als Auslagen zu erstatten.
Anstelle dieser tatsächlich entstandenen Auslagen kann der Insolvenzverwalters nach § 8 Abs. 3 InsVV einen vergütungsabhängigen Pauschsatz fordern. Der Pauschsatz darf 30 vom Hundert der Regelvergütung nicht übersteigen.
Vorliegend ist der Pauschbetrag vom Gericht festgesetzt worden.
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen die Vergütungsfestsetzung ist die sofortige Beschwerde gem. § 64 Abs. 3 InsO; § 567 Abs. 2 ZPO i.V.m. § 11 RPflG an das Amtsgericht Wuppertal statthaft, wenn der Wert des Beschwerdegegenstandes 200,00 EUR übersteigt oder das Amtsgericht die Beschwerde zugelassen hat. Wird der Beschwerdewert von 200,00 EUR nicht erreicht, ist der Rechtsbehelf der Erinnerung gem. § 11 Abs. 2 RPflG gegeben. Beide Rechtsmittel stehen, soweit beschwert, dem Verwalter/Treuhänder/Sachwalter und dem Schuldner und jedem Insolvenzgläubiger zu.
Die sofortige Beschwerde als auch die Erinnerung müssen innerhalb von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Wuppertal eingegangen sein. Sie sind schriftlich in deutscher Sprache bei dem Amtsgericht Wuppertal, Eiland 2, 42103 Wuppertal einzulegen. Beide Rechtsmittel können auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden.
Das Rechtsmittel muss binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem zuständigen Amtsgericht Wuppertal eingegangen sein. Das gilt auch dann, wenn es zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen als dem nach dieser Belehrung zuständigen Amtsgerichts abgegeben wurde. Die Frist beginnt jeweils mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Beschwerdefrist ist der frühere Zeitpunkt.
Das Rechtsmittel muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Sie soll begründet werden.
Hinweis zum elektronischen Rechtsverkehr:
Die Einlegung ist auch durch Übertragung eines elektronischen Dokuments an die elektronische Poststelle des Gerichts möglich. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht geeignet und mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg gemäß § 130a ZPO nach näherer Maßgabe der Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (BGBl. 2017 I, S. 3803) eingereicht werden. Auf die Pflicht zur elektronischen Einreichung durch professionelle Einreicher/innen ab dem 01.01.2022 durch das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten vom 10. Oktober 2013, das Gesetz zur Einführung der elektronischen Akte in der Justiz und zur weiteren Förderung des elektronischen Rechtsverkehrs vom 5. Juli 2017 und das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten und zur Änderung weiterer Vorschriften vom 05.10.2021 wird hingewiesen.
Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite www.justiz.de.
Zusatz zum Veröffentlichungstext:
Die Veröffentlichung des Vergütungsbeschlusses erfolgt vorliegend gem. § 9 Abs. 1 S. 1 InsO auszugsweise bzw. seinem wesentlichen Inhalt nach, da nach Auffassung des Gerichts eine vollständige Veröffentlichung nicht sachgerecht ist, weil die damit verbundene Publizität schützenswerte Interessen bestimmter Beteiligter verletzen kann. Diese Interessen werden durch die Regelung in § 64 Abs. 2 S. 2 InsO nicht hinreichend geschützt.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Wuppertal, Eiland 2, 42103 Wuppertal, Zimmer Nr. A278 eingesehen werden.
145 IN 333/20
Amtsgericht Wuppertal, 03.09.2024
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