Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
MonDie UG (haftungsbeschränkt)
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Aktuell
Vorläufige Maßnahmen
3Offen
Insolvenzeröffnung
4Offen
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
UG (haftungsbeschränkt)
Bundesland
Nordrhein-Westfalen
Handelsregister
Amtsgericht Siegen HRB 12185
EUID
DER2909.HRB12185
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Siegen
Aktenzeichen
25 IN 62/21
Phase
Vorläufiges Insolvenzverfahren
Insolvenzverwalter
Name
Rechtsanwalt Götz Lautenbach
Adresse
Zeilweg 42, 60439 Frankfurt
Termine & Fristen
Amtsausübung vorläufiger Verwalter
05.05.2021
Amtsausübung vorläufiger Verwalter
18.05.2021
Vergütungsantrag
22.05.2024
Beschluss Vergütungsfestsetzung
03.07.2024
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der MonDie UG (haftungsbeschränkt) wird vom Amtsgericht Siegen unter dem Aktenzeichen 25 IN 62/21 behandelt. Der vorläufige Insolvenzverwalter, Rechtsanwalt Götz Lautenbach, hat sein Amt vom 05.05.2021 bis zum 18.05.2021 ausgeübt. Mit Beschluss vom 03.07.2024 hat das Gericht die Vergütung und die zu erstattenden Auslagen des vorläufigen Insolvenzverwalters festgesetzt. Der Endbetrag kann der verwalteten Masse entnommen werden. Gegen die Vergütungsfestsetzung ist die sofortige Beschwerde innerhalb von zwei Wochen statthaft.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Siegen, Aktenzeichen: 25 IN 62/21
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Register des Amtsgerichts Siegen unter HRB 12185 eingetragenen MonDie UG (haftungsbeschränkt), Auf der Schemscheid 22, 57072 Siegen, gesetzlich vertreten durch Frau Alexandra Killet, Charlottenhütte 19, 57080 Siegen
werden …
Amtsgericht Siegen, Aktenzeichen: 25 IN 62/21
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Register des Amtsgerichts Siegen unter HRB 12185 eingetragenen MonDie UG (haftungsbeschränkt), Auf der Schemscheid 22, 57072 Siegen, gesetzlich vertreten durch Frau Alexandra Killet, Charlottenhütte 19, 57080 Siegen
werden die Vergütung und die zu erstattenden Auslagen des vorläufigen Insolvenzverwalters Rechtsanwalt Götz Lautenbach, Zeilweg 42, 60439 Frankfurt wie folgt festgesetzt:
Endbetrag
Der Endbetrag kann der verwalteten Masse entnommen werden.
Gründe:
Der vorläufige Insolvenzverwalter hat sein Amt vom 05.05.2021 bis zum 18.05.2021 ausgeübt. Er hat Anspruch auf gesonderte Vergütung für seine Geschäftsführung und auf Erstattung angemessener Auslagen (§§ 21, 63 InsO).
Wegen der Einzelheiten wird auf die bisher erstatteten Tätigkeitsberichte und den Vergütungsantrag vom 22.05.2024 verwiesen.
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen die Vergütungsfestsetzung ist die sofortige Beschwerde gem. § 64 Abs. 3 InsO; § 567 Abs. 2 ZPO i.V.m. § 11 RPflG an das Amtsgericht Siegen statthaft, wenn der Wert des Beschwerdegegenstandes 200,00 EUR übersteigt oder das Amtsgericht die Beschwerde zugelassen hat. Wird der Beschwerdewert von 200,00 EUR nicht erreicht, ist der Rechtsbehelf der Erinnerung gem. § 11 Abs. 2 RPflG gegeben. Beide Rechtsmittel stehen, soweit beschwert, dem Verwalter/Treuhänder/Sachwalter und dem Schuldner und jedem Insolvenzgläubiger zu.
Die sofortige Beschwerde als auch die Erinnerung müssen innerhalb von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Siegen eingegangen sein. Sie sind schriftlich in deutscher Sprache bei dem Amtsgericht Siegen, Berliner Straße 21-22, 57072 Siegen einzulegen. Beide Rechtsmittel können auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden.
Das Rechtsmittel muss binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem zuständigen Amtsgericht Siegen eingegangen sein. Das gilt auch dann, wenn es zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen als dem nach dieser Belehrung zuständigen Amtsgerichts abgegeben wurde. Die Frist beginnt jeweils mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Beschwerdefrist ist der frühere Zeitpunkt.
Das Rechtsmittel muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Sie soll begründet werden.
Hinweis zum elektronischen Rechtsverkehr:
Die Einlegung ist auch durch Übertragung eines elektronischen Dokuments an die elektronische Poststelle des Gerichts möglich. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht geeignet und mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg gemäß § 130a ZPO nach näherer Maßgabe der Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (BGBl. 2017 I, S. 3803) eingereicht werden. Auf die Pflicht zur elektronischen Einreichung durch professionelle Einreicher/innen ab dem 01.01.2022 durch das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten vom 10. Oktober 2013, das Gesetz zur Einführung der elektronischen Akte in der Justiz und zur weiteren Förderung des elektronischen Rechtsverkehrs vom 5. Juli 2017 und das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten und zur Änderung weiterer Vorschriften vom 05.10.2021 wird hingewiesen.
Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite www.justiz.de.
Zusatz zum Veröffentlichungstext (nicht Inhalt der Entscheidung):
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Siegen, Berliner Straße 21-22, 57072 Siegen, Zimmer Nr. 2135 eingesehen werden.
25 IN 62/21
Amtsgericht Siegen, 03.07.2024
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