Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
c o n c e p t a. GmbH der einrichter für bank und business
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Erfasst
Insolvenzeröffnung
4Aktuell
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Nordrhein-Westfalen
Adresse
Euskirchener Str. 1, 53913 Swisttal
Handelsregister
Amtsgericht Bonn HRB 13545
Stammkapital
25.000,00 EUR
EUID
DER3201.HRB13545
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Bonn
Aktenzeichen
99 IN 13/15
Phase
Schlussverteilung
Insolvenzverwalter
Name
Rechtsanwalt Klaus Regeling
Adresse
Marie-Kahle-Allee 2, 53113 Bonn
Termine & Fristen
Fristende Stellungnahme
20.08.2026
Gegenstand des Unternehmens
- die Beratung, Planung und Realisierung von Büro-, Bank- und Objekteinrichtungen, - Generalübernehmertätigkeiten für Innenarchitektur-/-ausbauarbeiten - sowie die Erbringung aller dazugehöriger Dienstleistungen.
Wirtschaftszweig
Hauptbranche
Holz, Möbel & Innenausbau
Subbranche
Ladenbau
Nebenbranche
Architektur & Planung
Geschäftstätigkeit
Beratung, Planung und Realisierung von Büro-, Bank- und Objekteinrichtungen sowie Generalübernehmertätigkeiten für Innenausbau
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der c o n c e p t a. GmbH der einrichter für bank und business ist anhängig. Das Amtsgericht Bonn hat der Schlussverteilung zugestimmt. Im schriftlichen Verfahren wurde die Durchführung des Schlusstermins angeordnet. Den Beteiligten wurde Gelegenheit gegeben, bis zum 20.08.2026 im schriftlichen Verfahren Stellung zu nehmen zur Schlussrechnung des Verwalters, zum Vergütungsantrag des Verwalters sowie zum Schlussverzeichnis der bei der Verteilung zu berücksichtigenden Forderungen. Das Schlussverzeichnis sowie die Schlussrechnung des Insolvenzverwalters liegen nebst dem gerichtlichen Prüfungsvermerk zur Einsicht auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Bonn aus. Nach der Anzeige des Insolvenzverwalters betragen die Forderungen der Insolvenzgläubiger im Range des § 38 InsO 869.107,33 EUR. Für die Verteilung an die Gläubiger steht ein Betrag von 26.465,96 EUR zur Verfügung, wovon gegebenenfalls restliche Masseverbindlichkeiten abzuziehen sind. Das Verteilungsverzeichnis ist auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Bonn zur Einsicht der Beteiligten niedergelegt.
Originalbekanntmachung · Schlussverteilung
Bekanntmachung
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der c o n c e p t a. GmbH ist eröffnet. Der Insolvenzverwalter, Rechtsanwalt Klaus Regeling, hat seine Tätigkeit am 01.04.2015 aufgenommen. Im weiteren Verfahrensverlauf wurden die Vergütung und Auslagen des Verwalters festgesetzt. Das Gericht hat der Schlussverteilung zugestimm…
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der c o n c e p t a. GmbH ist eröffnet. Der Insolvenzverwalter, Rechtsanwalt Klaus Regeling, hat seine Tätigkeit am 01.04.2015 aufgenommen. Im weiteren Verfahrensverlauf wurden die Vergütung und Auslagen des Verwalters festgesetzt. Das Gericht hat der Schlussverteilung zugestimmt. Für die Verteilung an die Gläubiger im Range des § 38 InsO steht ein Betrag von 26.465,96 EUR zur Verfügung, nachdem Forderungen in Höhe von 869.107,33 EUR angemeldet wurden. Die Beteiligten erhielten Gelegenheit, im schriftlichen Verfahren bis zum 20.08.2026 Stellung zu den Punkten Schlussrechnung, Vergütungsantrag und Schlussverzeichnis zu nehmen. Das Verteilungsverzeichnis sowie die Schlussrechnung liegen auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Bonn zur Einsicht aus.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Bonn, Aktenzeichen: 99 IN 13/15
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Bonn unter HRB 13545 eingetragenen c o n c e p t a. GmbH der einrichter für bank und business, Euskirchener Straße 1, 53913 Swisttal, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Manfred Lüt…
Amtsgericht Bonn, Aktenzeichen: 99 IN 13/15
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Bonn unter HRB 13545 eingetragenen c o n c e p t a. GmbH der einrichter für bank und business, Euskirchener Straße 1, 53913 Swisttal, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Manfred Lütz, Quellenstraße 90, 53913 Swisttal
hat das Gericht der Schlussverteilung zugestimmt.
Nach der Anzeige des Insolvenzverwalters betragen die Forderungen der Insolvenzgläubiger im Range des § 38 InsO 869.107,33 EUR.
Für die Verteilung an die Gläubiger steht ein Betrag von 26.465,96 EUR zur Verfügung. Hiervon in Abzug zu bringen sind gegebenenfalls restliche Masseverbindlichkeiten. Das Verteilungsverzeichnis ist auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Bonn, Wilhelmstr. 21, 53111 Bonn, Zimmer Nr. W 1.22 (Wilhelmbau) zur Einsicht der Beteiligten niedergelegt.
99 IN 13/15
Amtsgericht Bonn, 22.05.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Bonn, Aktenzeichen: 99 IN 13/15
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Bonn unter HRB 13545 eingetragenen c o n c e p t a. GmbH der einrichter für bank und business, Euskirchener Straße 1, 53913 Swisttal, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Manfr…
Amtsgericht Bonn, Aktenzeichen: 99 IN 13/15
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Bonn unter HRB 13545 eingetragenen c o n c e p t a. GmbH der einrichter für bank und business, Euskirchener Straße 1, 53913 Swisttal, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Manfred Lütz, Quellenstraße 90, 53913 Swisttal
Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwältin Haverkamp, Rüngsdorfer Str. 24, 53173 Bonn
wird der Schlussverteilung zugestimmt.
Die Durchführung des Schlusstermins wird im schriftlichen Verfahren angeordnet (§§ 196, 197, 5 Abs. 2 InsO).
Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, bis zum
20.08.2026
im schriftlichen Verfahren zu folgenden Punkten Stellung zu nehmen:
- zur Schlussrechnung des Verwalters;
- zum Vergütungsantrag des Verwalters;
- zum Schlussverzeichnis der bei der Verteilung zu berücksichtigenden Forderungen;
Das Schlussverzeichnis sowie die Schlussrechnung des Insolvenzverwalters liegen nebst dem gerichtlichen Prüfungsvermerk zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Bonn, Wilhelmstr. 21, 53111 Bonn, Zimmer Nr. W 1.22 (Wilhelmbau) aus.
Einsichtnahme nach vorheriger Terminsabsprache.
99 IN 13/15
Amtsgericht Bonn, 21.05.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Bonn, Aktenzeichen: 99 IN 13/15
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Bonn unter HRB 13545 eingetragenen c o n c e p t a. GmbH der einrichter für bank und business, Euskirchener Straße 1, 53913 Swisttal, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Manfred Lüt…
Amtsgericht Bonn, Aktenzeichen: 99 IN 13/15
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Bonn unter HRB 13545 eingetragenen c o n c e p t a. GmbH der einrichter für bank und business, Euskirchener Straße 1, 53913 Swisttal, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Manfred Lütz, Quellenstraße 90, 53913 Swisttal
Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwältin Haverkamp, Rüngsdorfer Str. 24, 53173 Bonn
Insolvenzverwalter: Rechtsanwalt Klaus Regeling, Marie-Kahle-Allee 2, 53113 Bonn
werden die Vergütung und Auslagen des Insolvenzverwalters wie folgt festgesetzt:
Vergütung XXXX EUR
Auslagen, die der regulären Mehrwertsteuer von 19 % unterliegen XXXX EUR
Zwischensumme XXXX EUR
zuzüglich 19 % Mehrwertsteuer XXXX EUR
Endbetrag XXXX EUR
Gründe:
Der Insolvenzverwalter übt sein Amt seit dem 01.04.2015 aus. Nach § 63 InsO hat er Anspruch auf Vergütung für seine Geschäftsführung und auf Erstattung angemessener Auslagen.
Grundlage für die Berechnung der Vergütung ist der Wert der Insolvenzmasse, auf die sich die Schlussrechnung bezieht.
Die Vergütung wird nach einem Regelsatz ermittelt, der gestaffelt aufgebaut ist. Der Regelsatz besteht in einem degressiv steigenden Prozentwert der Insolvenzmasse (§ 2 Abs. 1 InsVV).
Der Regelsatz soll mindestens XXXX EUR betragen. Er kann sich in Abhängigkeit von der Anzahl der Gläubiger, die ihre Forderungen angemeldet haben, erhöhen (§ 2 Abs. 2 InsVV).
Nach der Schlussrechnung des Insolvenzverwalters beträgt die Masse XXXX EUR.
Der auf der Grundlage der Teilungsmasse berechnete Regelsatz der Vergütung beträgt demnach XXXX EUR (§ 2 Abs. 1 InsVV). Demgegenüber beläuft sich die Mindestvergütung nach § 2 Abs. 2 InsVV unter Berücksichtigung von 22 Gläubigern auf XXXX EUR. Maßgebend für die Festsetzung ist der ermittelte höhere Regelsatz.
Wegen der näheren Einzelheiten wird auf die bisher erstatteten Tätigkeitsberichte und den Vergütungsantrag vom 19.05.2026 verwiesen.
Neben der Vergütung sind nach § 4 Abs. 2 InsVV besondere Kosten, die im Einzelfall entstanden sind, als Auslagen zu erstatten.
Anstelle der tatsächlich entstandenen Auslagen kann der Insolvenzverwalter nach § 8 Abs. 3 InsVV einen vergütungsabhängigen Pauschsatz fordern. Der Pauschsatz beträgt im ersten Jahr 15 vom Hundert, danach 10 vom Hundert der Regelvergütung, höchstens jedoch XXXX EUR je angefangenen Monat der Tätigkeit des Verwalters. Er darf 30 vom Hundert der Regelvergütung nicht übersteigen.
Der Pauschbetrag war antragsgemäß festzusetzen.
Neben dem Pauschbetrag waren die dem Verwalter infolge der Übertragung der Zustellungen entstandenen Auslagen festzusetzen.
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen die Vergütungsfestsetzung ist die sofortige Beschwerde gem. § 64 Abs. 3 InsO; § 567 Abs. 2 ZPO i.V.m. § 11 RPflG an das Amtsgericht Bonn statthaft, wenn der Wert des Beschwerdegegenstandes 200,00 EUR übersteigt oder das Amtsgericht die Beschwerde zugelassen hat. Wird der Beschwerdewert von 200,00 EUR nicht erreicht, ist der Rechtsbehelf der Erinnerung gem. § 11 Abs. 2 RPflG gegeben. Beide Rechtsmittel stehen, soweit beschwert, dem Verwalter/Treuhänder/Sachwalter und dem Schuldner und jedem Insolvenzgläubiger zu.
Die sofortige Beschwerde als auch die Erinnerung müssen innerhalb von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Bonn eingegangen sein. Sie sind schriftlich in deutscher Sprache bei dem Amtsgericht Bonn, Wilhelmstr. 21, 53111 Bonn einzulegen. Beide Rechtsmittel können auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden.
Das Rechtsmittel muss binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem zuständigen Amtsgericht Bonn eingegangen sein. Das gilt auch dann, wenn es zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen als dem nach dieser Belehrung zuständigen Amtsgerichts abgegeben wurde. Die Frist beginnt jeweils mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Beschwerdefrist ist der frühere Zeitpunkt.
Das Rechtsmittel muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Sie soll begründet werden.
Die Einlegung ist auch durch Übertragung eines elektronischen Dokuments an die elektronische Poststelle des Gerichts möglich. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht geeignet und mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg gemäß § 130a ZPO nach näherer Maßgabe der Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (BGBl. I, S.3803) eingereicht werden. Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite www.justiz.de .
99 IN 13/15
Amtsgericht Bonn, 27.08.2026
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