Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
C. Urmersbach Gastronomieverwaltungs GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Erfasst
Insolvenzeröffnung
4Aktuell
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Hamburg
Handelsregister
Amtsgericht Hamburg HRB 154838
EUID
DEK1101.HRB154838
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Hamburg
Aktenzeichen
67a IN 237/26
Phase
Einstellung des Verfahrens
Termine & Fristen
Abweisung mangels Masse
07.08.2026
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der C. Urmersbach Gastronomieverwaltungs GmbH ist am 07.08.2026 mangels Masse abgewiesen worden. Die Antragstellerin hat die Möglichkeit, innerhalb einer Notfrist von zwei Wochen nach Zustellung oder Verkündung sofortige Beschwerde beim Amtsgericht Hamburg einzulegen. Sollte die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgen, beginnt die Frist zwei Tage nach der Veröffentlichung. Gegen die Festsetzung des Gegenstandswertes kann binnen sechs Monaten nach Rechtskraft der Hauptsachebeschwerde eingelegt werden, wenn der Wert 200,- EUR übersteigt.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
67a IN 237/26 :
In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der C. Urmersbach Gastronomieverwaltungs GmbH, Übernahme der Stellung einer persönlich haftenden Gesellschafterin, Rathausmarkt 1, 20095 Hamburg (AG Hamburg, HRB 154838), vertr. d.: Constantin Holger Florian Urmersbach, (Geschäftsführer),
ist der Antrag…
67a IN 237/26 :
In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der C. Urmersbach Gastronomieverwaltungs GmbH, Übernahme der Stellung einer persönlich haftenden Gesellschafterin, Rathausmarkt 1, 20095 Hamburg (AG Hamburg, HRB 154838), vertr. d.: Constantin Holger Florian Urmersbach, (Geschäftsführer),
ist der Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens am 07.08.2026 mangels Masse abgewiesen worden, § 26 Abs. 1 InsO.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Rechtsmittelbelehrung
Diese Entscheidung kann von und der Antragstellerin mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden. Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Hamburg, Sievekingplatz 1, 20355 Hamburg einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend. Beschwerdeberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist. Die Beschwerde kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bei dem o. g. Gericht eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem o. g. Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Gegen die Festsetzung des Gegenstandswertes kann binnen einer Frist von sechs Monaten, nachdem die Entscheidung in der Hauptsache Rechtskraft erlangt oder das Verfahren sich anderweitig erledigt hat, in der o. g. Form Beschwerde bei dem Amtsgericht Hamburg eingelegt werden, wenn der Wert des Beschwerdegegenstands 200,- EUR übersteigt. Für die Einhaltung der Frist kommt es auf den Eingang bei dem Amtsgericht Hamburg an.
Die Beschwerde soll begründet werden.
Amtsgericht Hamburg, 07.08.2026
Datenschutzhinweise:
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