Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
cadadia GmbH & Co. KG
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Erfasst
Insolvenzeröffnung
4Aktuell
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH & Co. KG
Bundesland
Berlin
Handelsregister
Amtsgericht Berlin HRA 37132
EUID
DEF1103R.HRA37132
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Charlottenburg - Insolvenzgericht
Aktenzeichen
36c IN 5975/23
Phase
Schlusstermin
Termine & Fristen
Anzeige Masseunzulänglichkeit
08.02.2024
Einwendungsfrist Schlusstermin
06.10.2026
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der cadadia GmbH & Co. KG, Kronenstraße 55-58, 10117 Berlin, wird vom Amtsgericht Charlottenburg behandelt. Die Schuldnerin wird vertreten durch die persönlich haftende Gesellschafterin cadadia Gastronomie Verwaltungs-GmbH. Am 08.02.2024 hat der Insolvenzverwalter angezeigt, dass Masseunzulänglichkeit vorliegt, gemäß § 208 Abs. 1 InsO. Diese Anzeige ist am 09.02.2024 durch das Insolvenzgericht bekannt gegeben worden.
Originalbekanntmachung · Schlusstermin
Bekanntmachung
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der cadadia GmbH & Co. KG ist anhängig. Am 08.02.2024 hat der Insolvenzverwalter angezeigt, dass Masseunzulänglichkeit vorliegt (§ 208 Abs. 1 InsO). Im weiteren Verfahrensverlauf beantragte der vorläufige Insolvenzverwalter die Regelvergütung sowie Auslagen aufgrund eines Vermög…
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der cadadia GmbH & Co. KG ist anhängig. Am 08.02.2024 hat der Insolvenzverwalter angezeigt, dass Masseunzulänglichkeit vorliegt (§ 208 Abs. 1 InsO). Im weiteren Verfahrensverlauf beantragte der vorläufige Insolvenzverwalter die Regelvergütung sowie Auslagen aufgrund eines Vermögenswerts in Höhe von 69.908,58 Euro nebst Umsatzsteuer und weitere Vergütungen sowie Auslagen aufgrund eines anderen Vermögenswerts in Höhe von 91.900,43 Euro nebst Umsatzsteuer. Es wurden Zuschläge für Sanierungsbemühungen beantragt. Für festgestellte Forderungen in Höhe von 312.696,99 EUR steht ein Betrag von 49.617,95 EUR zur Verteilung abzüglich Gerichtskosten und Verwaltervergütung zur Verfügung. Der Schlusstermin gemäß § 197 InsO erfolgt im schriftlichen Verfahren. Einwendungen gegen das Schlussverzeichnis und die Schlussrechnung konnten bis einschließlich 06.10.2026 eingereicht werden. Die Erinnerung gegen die Entscheidung ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen einzulegen.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
36c IN 5975/23
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
cadadia GmbH & Co. KG,
Kronenstraße 55-58, 10117 Berlin,
vertreten durch die persönlich haftende Gesellschafterin cadadia Gastronomie Verwaltungs-GmbH
Registergericht: Amtsgericht Charlottenburg Handelsregister Register-Nr.: HRA 37132
- Schuldnerin -
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hat…
36c IN 5975/23
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
cadadia GmbH & Co. KG,
Kronenstraße 55-58, 10117 Berlin,
vertreten durch die persönlich haftende Gesellschafterin cadadia Gastronomie Verwaltungs-GmbH
Registergericht: Amtsgericht Charlottenburg Handelsregister Register-Nr.: HRA 37132
- Schuldnerin -
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hat der Insolvenzverwalter am 08.02.2024 angezeigt, dass Masseunzulänglichkeit vorliegt, § 208 Abs. 1 InsO.
Amtsgericht Charlottenburg - Insolvenzgericht - 09.02.2024
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
36c IN 5975/23
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
cadadia GmbH & Co. KG, Kronenstraße 55-58, 10117 Berlin, vertreten durch die persönlich haftende Gesellschafterin cadadia Gastronomie Verwaltungs-GmbH
Registergericht: Amtsgericht Charlottenburg Handelsregister Register-Nr.: HRA 37132
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hat der vorläufige …
36c IN 5975/23
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
cadadia GmbH & Co. KG, Kronenstraße 55-58, 10117 Berlin, vertreten durch die persönlich haftende Gesellschafterin cadadia Gastronomie Verwaltungs-GmbH
Registergericht: Amtsgericht Charlottenburg Handelsregister Register-Nr.: HRA 37132
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hat der vorläufige Insolvenzverwalter mit Antrag vom 28.04.2026 - korrigiert mit Antrag vom 29.07.2026 - die Regelvergütung gemäß § 63 InsO i. V. m. §§ 2, 10, 11 InsVV und die Auslagen gemäß §§ 8, 10 InsVV aufgrund eines der vorläufigen Insolvenzverwaltung unterliegenden Vermögenswertes in Höhe von 69.908,58 Euro nebst Umsatzsteuer gem. §§ 7, 10 InsVV in der derzeit gültigen Höhe von 19 % beantragt.
Es wurden Zuschläge in Höhe von insgesamt 15 % für Sanierungsbemühungen beantragt.
Des Weiteren hat der Insolvenzverwalter mit Antrag vom 10.06.2026 - korrigiert mit Antrag vom 29.07.2026 - die Regelvergütung gemäß § 2 InsVV und die Auslagen gemäß § 8 InsVV zzgl. der Kosten für die übertragenden Zustellungen aufgrund eines der Insolvenzverwaltung unterliegenden Vermögenswertes in Höhe von 91.900,43 Euro nebst Umsatzsteuer gem. § 7 InsVV in der derzeit gültigen Höhe von 19 % beantragt.
An von dem Insolvenzverwalter beauftragte Dritte wurde aus der Insolvenzmasse eine Vergütung gezahlt.
Die vollständigen Anträge können durch Verfahrensbeteiligte auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Die Insolvenzgläubiger und die Schuldnerin erhalten Gelegenheit, binnen 3 Wochen ab Veröffentlichung Einwendungen schriftlich beim Insolvenzgericht einzureichen.
Amtsgericht Charlottenburg - Insolvenzgericht - 25.08.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
36c IN 5975/23
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
cadadia GmbH & Co. KG, Kronenstraße 55-58, 10117 Berlin, vertreten durch die persönlich haftende Gesellschafterin cadadia Gastronomie Verwaltungs-GmbH
Registergericht: Amtsgericht Charlottenburg Handelsregister Register-Nr.: HRA 37132
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Für die festgestell…
36c IN 5975/23
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
cadadia GmbH & Co. KG, Kronenstraße 55-58, 10117 Berlin, vertreten durch die persönlich haftende Gesellschafterin cadadia Gastronomie Verwaltungs-GmbH
Registergericht: Amtsgericht Charlottenburg Handelsregister Register-Nr.: HRA 37132
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Für die festgestellten Forderungen in Höhe von 312.696,99 EUR steht ein Betrag von 49.617,95 EUR zur Verteilung abzüglich der Gerichtskosten für das Insolvenzverfahren und der Vergütung sowie der Auslagen des vorläufigen Insolvenzverwalters zur Verfügung.
Das Schlussverzeichnis ist in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht für die Beteiligten niedergelegt.
Amtsgericht Charlottenburg - Insolvenzgericht - 25.08.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
36c IN 5975/23
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
cadadia GmbH & Co. KG, Kronenstraße 55-58, 10117 Berlin, vertreten durch die persönlich haftende Gesellschafterin cadadia Gastronomie Verwaltungs-GmbH
Registergericht: Amtsgericht Charlottenburg Handelsregister Register-Nr.: HRA 37132
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1. Die Durchführung…
36c IN 5975/23
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
cadadia GmbH & Co. KG, Kronenstraße 55-58, 10117 Berlin, vertreten durch die persönlich haftende Gesellschafterin cadadia Gastronomie Verwaltungs-GmbH
Registergericht: Amtsgericht Charlottenburg Handelsregister Register-Nr.: HRA 37132
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1. Die Durchführung des Schlusstermins gem. § 197 InsO einschließlich
- Erörterung der Schlussrechnung des Insolvenzverwalters
- Erhebung von Einwendungen gegen das Schlussverzeichnis durch die Insolvenzgläubiger
- Entscheidung der Gläubiger über nicht verwertbare Gegenstände der Insolvenzmasse
erfolgt im schriftlichen Verfahren gem. § 5 Abs. 2 InsO.
Die Beteiligten erhalten Gelegenheit bis einschließlich 06.10.2026
- Einwendungen gegen das Schlussverzeichnis und die Schlussrechnung
- Anträge zur Entscheidung der Gläubiger über nicht verwertbare Vermögensgegenstände
schriftlich bei dem Insolvenzgericht vorzulegen.
Anträge und Einwendungen können schriftlich oder zu Protokoll der Geschäftsstelle vor dem Amtsgericht Charlottenburg erhoben werden.
Einwendungen sind glaubhaft zu machen.
Diese Schlussanhörung ersetzt den Schlusstermin.
Stellungnahmen, die nach dem oben genannten Zeitpunkt eingehen, können als verspätet nicht mehr in die Entscheidung einbezogen werden.
2. Der Vornahme der Schlussverteilung gem. § 196 Abs. 2 InsO wird zugestimmt.
In dem Verfahren sind derzeit Forderungen in einer Gesamthöhe von 312.696,99 € zu berücksichtigen, denen ein Massebestand von 49.617,95 € gegenübersteht.
Hiervon sind gemäß § 54 InsO vorrangig die Kosten des Insolvenzverfahrens zu begleichen.
Es wird auf die Ausschlussfristen gemäß §§ 189, 190 und 206 InsO hingewiesen.
Hinweise:
In der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts können die Unterlagen zur Rechnungslegung sowie das Schlussverzeichnis eingesehen werden.
Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen die Entscheidung kann Erinnerung (§ 11 Abs. 2 RPflG) eingelegt werden.
Die Erinnerung ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem
Amtsgericht Charlottenburg
Amtsgerichtsplatz 1
14057 Berlin
einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung beziehungsweise mit der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de). Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 S. 3 InsO.
Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.
Die Erinnerung ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem genannten Gericht eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.
Die Erinnerungsschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diese Entscheidung eingelegt werde.
Die Erinnerung ist von dem Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen.
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Rechtsbehelfe können auch als elektronisches Dokument eingereicht werden. Eine einfache E-Mail genügt den gesetzlichen Anforderungen nicht.
Rechtsbehelfe, die durch eine Rechtsanwältin, einen Rechtsanwalt, durch eine Notarin, einen Notar, durch eine Behörde oder durch eine juristische Person des öffentlichen Rechts einschließlich der von ihr zur Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben gebildeten Zusammenschlüsse eingereicht werden, sind als elektronisches Dokument einzureichen, es sei denn, dass dies aus technischen Gründen vorübergehend nicht möglich ist. In diesem Fall bleibt die Übermittlung nach den allgemeinen Vorschriften zulässig, wobei die vorübergehende Unmöglichkeit bei der Ersatzeinreichung oder unverzüglich danach glaubhaft zu machen ist. Auf Anforderung ist das elektronische Dokument nachzureichen.
Elektronische Dokumente müssen
|mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder
|von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg eingereicht werden.
Ein elektronisches Dokument, das mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen ist, darf wie folgt übermittelt werden:
|auf einem sicheren Übermittlungsweg oder
|an das für den Empfang elektronischer Dokumente eingerichtete Elektronische Gerichts- und Verwaltungspostfach (EGVP) des Gerichts.
Wegen der sicheren Übermittlungswege wird auf § 130a Absatz 4 der Zivilprozessordnung verwiesen. Hinsichtlich der weiteren Voraussetzungen zur elektronischen Kommunikation mit den Gerichten wird auf die Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung - ERVV) in der jeweils geltenden Fassung sowie auf die Internetseite www.justiz.de verwiesen.
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Amtsgericht Charlottenburg - Insolvenzgericht - 25.08.2026
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