Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
CADMAN GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Aktuell
Insolvenzeröffnung
4Offen
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Nordrhein-Westfalen
Adresse
Cecilienallee 4, 40474 Düsseldorf
Handelsregister
Amtsgericht Düsseldorf HRB 41966
EUID
DER1101.HRB41966
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Düsseldorf
Aktenzeichen
505 IN 115/20
Phase
Laufendes Insolvenzverfahren
Termine & Fristen
Gläubigerversammlung
14.11.2025 , 14:00 Uhr
Gegenstand des Unternehmens
Der Betrieb einer Kommunikations-Agentur für Architektur und Immobilienmarketing (Real Estate Marketing). Gegenstand der Gesellschaft ist ferner die Entwicklung und der Vertrieb von Software sowie die Gestaltung von Medien in digitaler Form.
Zusammenfassung des Verfahrens
Im Insolvenzverfahren über das Vermögen der CADMAN GmbH ist eine Gläubigerversammlung zur Beschlussfassung über den Abschluss eines am 16.06.2025 bzw. 23.06.2025 geschlossenen Vergleichs anberaumt. Dieser Vergleich dient der Beilegung und Vermeidung von Rechtsstreitigkeiten, die aus Ansprüchen gegen den Geschäftsführer resultieren, insbesondere im Hinblick auf die Geschäftsführerhaftung. Die Gläubigerversammlung findet am 14.11.2025 um 14:00 Uhr im Gebäude des Amtsgerichts Düsseldorf, Werdener Straße 1, 40227 Düsseldorf (1. Etage, Sitzungssaal 1.115), statt.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Düsseldorf, Aktenzeichen: 505 IN 115/20
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Düsseldorf unter HRB 41966 eingetragenen CADMAN GmbH, Cecilienallee 4, 40474 Düsseldorf, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Marc Kömmerling
wird zur Beschlussfassung …
Amtsgericht Düsseldorf, Aktenzeichen: 505 IN 115/20
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Düsseldorf unter HRB 41966 eingetragenen CADMAN GmbH, Cecilienallee 4, 40474 Düsseldorf, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Marc Kömmerling
wird zur Beschlussfassung der Gläubigerversammlung zum Zwecke des Abschlusses des am 16./23.06.2025 geschlossenen Vergleichs zur Beilegung und zur Vermeidung von Rechtsstreitigkeiten, die aus gegen den Geschäftsführer der Schuldnerin geltend gemachten Ansprüchen - insbesondere Geschäftsführerhaftung - resultieren
Termin bestimmt auf
Freitag, 14.11.2025, 14:00 Uhr,
im Gebäude des Amtsgerichts Düsseldorf, Werdener Straße 1, 40227 Düsseldorf, 1. Etage, Sitzungssaal 1.115.
Nimmt an der Gläubigerversammlung kein stimmberechtigter Gläubiger teil (Beschlussunfähigkeit), so gilt die Zustimmung zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters als erteilt (§ 160 Abs. 1 Satz 3 InsO).
505 IN 115/20
Amtsgericht Düsseldorf, 17.09.2025
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Düsseldorf, Aktenzeichen: 505 IN 115/20
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Düsseldorf unter HRB 41966 eingetragenen CADMAN GmbH, Cecilienallee 4, 40474 Düsseldorf, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Marc Kömmerling
sollen die nachträglich an…
Amtsgericht Düsseldorf, Aktenzeichen: 505 IN 115/20
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Düsseldorf unter HRB 41966 eingetragenen CADMAN GmbH, Cecilienallee 4, 40474 Düsseldorf, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Marc Kömmerling
sollen die nachträglich angemeldeten und noch nicht geprüften Forderungen im schriftlichen Verfahren geprüft werden (§ 177 InsO).
Der Prüfungsstichtag, der dem besonderen Prüfungstermin (§ 177 Abs. 1 InsO) entspricht, ist der 02.10.2024. Spätestens an diesem Tag muss der schriftliche Widerspruch, mit dem ein Beteiligter eine zu prüfende Forderung bestreitet, bei Gericht eingehen. Im Widerspruch ist anzugeben, ob die Forderung nach ihrem Grund, ihrem Betrag oder ihrem Rang bestritten wird.
Die Tabelle mit den angemeldeten Forderungen und die Anmeldungsunterlagen werden spätestens ab dem 28.08.2024 zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Düsseldorf, Werdener Straße 1, 40227 Düsseldorf, Zimmer Nr. 5.337 niedergelegt.
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diesen Beschluss ist der Rechtsbehelf der Erinnerung gem. § 11 Abs. 2 RPflG gegeben. Sie steht jedem zu, dessen Rechte durch die Entscheidung beeinträchtigt sind. Die Erinnerung ist schriftlich in deutscher Sprache bei dem Amtsgericht Düsseldorf, Werdener Straße 1, 40227 Düsseldorf einzulegen. Die Erinnerung kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts abgegeben werden und soll begründet werden.
Die Erinnerung muss binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem zuständigen Amtsgericht Düsseldorf eingegangen sein. Das gilt auch dann, wenn die Erinnerung zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen als dem nach dieser Belehrung zuständigen Amtsgericht abgegeben wurde. Die Frist beginnt mit der Zustellung der Entscheidung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Rechtsbehelfsfrist ist der frühere Zeitpunkt.
Hinweis zum elektronischen Rechtsverkehr:
Die Einlegung ist auch durch Übertragung eines elektronischen Dokuments an die elektronische Poststelle des Gerichts möglich. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht geeignet und mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg gemäß § 130a ZPO nach näherer Maßgabe der Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (BGBl. 2017 I, S. 3803) eingereicht werden. Auf die Pflicht zur elektronischen Einreichung durch professionelle Einreicher/innen ab dem 01.01.2022 durch das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten vom 10. Oktober 2013, das Gesetz zur Einführung der elektronischen Akte in der Justiz und zur weiteren Förderung des elektronischen Rechtsverkehrs vom 5. Juli 2017 und das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten und zur Änderung weiterer Vorschriften vom 05.10.2021 wird hingewiesen.
Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite www.justiz.de.
505 IN 115/20
Amtsgericht Düsseldorf, 28.08.2024
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