Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
Due Gusto GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Erfasst
Insolvenzeröffnung
4Aktuell
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Nordrhein-Westfalen
Adresse
Hüttenstr. 134, 40227 Düsseldorf
Handelsregister
Amtsgericht Düsseldorf HRB 69728
EUID
DER1101.HRB69728
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Düsseldorf
Aktenzeichen
504 IN 62/21
Phase
Schlussverteilung
Insolvenzverwalter
Name
Rechtsanwalt Holger Rhode
Adresse
Steinstraße 20, 40212 Düsseldorf
Termine & Fristen
Prüfungstermin
16.05.2025
Fristende Stellungnahme
05.11.2025
Gegenstand des Unternehmens
Gastronomie einschließlich Catering
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Due Gusto GmbH ist beim Amtsgericht Düsseldorf unter dem Aktenzeichen 504 IN 62/21 anhängig. Der Schuldner ist im Handelsregister des Amtsgerichts Düsseldorf unter HRB 69728 eingetragen und wird durch Herrn Konstantinos Boulis vertreten. Der Insolvenzverwalter, Rechtsanwalt Holger Rhode, hat die Durchführung des Schlusstermins im schriftlichen Verfahren angeordnet. Die Beteiligten erhielten Gelegenheit, bis zum 05.11.2025 Stellung zu nehmen. Das Gericht hat der Schlussverteilung zugestimmt. Für die Verteilung an die Gläubiger im Range des § 38 InsO steht ein Betrag von ca. 3.000,00 EUR zur Verfügung, während die Forderungen der Insolvenzgläubiger insgesamt 273.595,64 EUR betragen. Die Schlussrechnung und das Verteilungsverzeichnis liegen auf der Geschäftsstelle des Gerichts zur Einsicht aus. Zudem wurden nachträglich angemeldete Forderungen im schriftlichen Verfahren geprüft, wobei der Prüfungsstichtag der 16.05.2025 war.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Düsseldorf, Aktenzeichen: 504 IN 62/21
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Düsseldorf unter HRB 69728 eingetragenen Due Gusto GmbH, Hüttenstr. 134, 40227 Düsseldorf, gesetzlich vertreten durch Herrn Konstantinos Boulis,
hat das Gericht der Schlussverteilung zu…
Amtsgericht Düsseldorf, Aktenzeichen: 504 IN 62/21
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Düsseldorf unter HRB 69728 eingetragenen Due Gusto GmbH, Hüttenstr. 134, 40227 Düsseldorf, gesetzlich vertreten durch Herrn Konstantinos Boulis,
hat das Gericht der Schlussverteilung zugestimmt.
Nach der Anzeige des Insolvenzverwalters betragen die Forderungen der Insolvenzgläubiger im Range des § 38 InsO 273.595,64 EUR. Für die Verteilung an die Gläubiger steht ein Betrag von ca. 3.000,00 EUR zur Verfügung. Das Verteilungsverzeichnis ist auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Düsseldorf, Werdener Straße 1, 40227 Düsseldorf, Zimmer Nr. 5.336 zur Einsicht der Beteiligten niedergelegt.
504 IN 62/21
Amtsgericht Düsseldorf, 17.09.2025
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Düsseldorf, Aktenzeichen: 504 IN 62/21
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Düsseldorf unter HRB 69728 eingetragenen Due Gusto GmbH, Hüttenstr. 134, 40227 Düsseldorf, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Konstantinos Boulis, Kronprinzenstraße 12…
Amtsgericht Düsseldorf, Aktenzeichen: 504 IN 62/21
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Düsseldorf unter HRB 69728 eingetragenen Due Gusto GmbH, Hüttenstr. 134, 40227 Düsseldorf, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Konstantinos Boulis, Kronprinzenstraße 122, 40217 Düsseldorf
Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwälte Rainer Sandmann, Benrather Schloßallee 62, 40597 Düsseldorf
wird der Schlussverteilung zugestimmt.
Die Durchführung des Schlusstermins wird im schriftlichen Verfahren angeordnet (§§ 196, 197, 5 Abs. 2 InsO).
Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, bis zum 05.11.2025 im schriftlichen Verfahren zu folgenden Punkten Stellung zu nehmen:
Schlussrechnung und Vergütungsantrag des Verwalters,
Schlussverzeichnis der bei der Verteilung zu berücksichtigenden Forderungen,
Entscheidung der Gläubiger über eventuell nicht verwertbare Gegenstände der Insolvenzmasse;
Das Schlussverzeichnis sowie die Schlussrechnung des Insolvenzverwalters liegen nebst dem gerichtlichen Prüfungsvermerk zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Düsseldorf, Werdener Straße 1, 40227 Düsseldorf, Zimmer Nr. 5.336 aus.
504 IN 62/21
Amtsgericht Düsseldorf, 17.09.2025
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Düsseldorf, Aktenzeichen: 504 IN 62/21
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der/des Due Gusto GmbH, Hüttenstr. 134, 40227 Düsseldorf
Insolvenzverwalter: Rechtsanwalt Holger Rhode, Steinstraße 20, 40212 Düsseldorf
werden die Vergütung und die Auslagen des Insolvenzverwalters wie folgt festgesetzt:
End…
Amtsgericht Düsseldorf, Aktenzeichen: 504 IN 62/21
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der/des Due Gusto GmbH, Hüttenstr. 134, 40227 Düsseldorf
Insolvenzverwalter: Rechtsanwalt Holger Rhode, Steinstraße 20, 40212 Düsseldorf
werden die Vergütung und die Auslagen des Insolvenzverwalters wie folgt festgesetzt:
Endbetrag
Gründe:
Der Insolvenzverwalter hat Anspruch auf Vergütung für seine Geschäftsführung und auf Erstattung angemessener Auslagen (§ 63 InsO).
Wegen der näheren Einzelheiten wird auf die bisher erstatteten Tätigkeitsberichte und den Vergütungsantrag vom 05.09.2025 verwiesen.
Rechtsbehelfsbelehrung
Gegen die Vergütungsfestsetzung ist die sofortige Beschwerde gem. § 64 Abs. 3 InsO; § 567 Abs. 2 ZPO i.V.m. § 11 RPflG an das Amtsgericht Düsseldorf statthaft, wenn der Wert des Beschwerdegegenstandes 200,00 EUR übersteigt oder das Amtsgericht die Beschwerde zugelassen hat. Wird der Beschwerdewert von 200,00 EUR nicht erreicht, ist der Rechtsbehelf der Erinnerung gem. § 11 Abs. 2 RPflG gegeben. Beide Rechtsmittel stehen, soweit beschwert, dem Verwalter/Treuhänder/Sachwalter und dem Schuldner und jedem Insolvenzgläubiger zu.
Die sofortige Beschwerde als auch die Erinnerung müssen innerhalb von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Düsseldorf eingegangen sein. Sie sind schriftlich in deutscher Sprache bei dem Amtsgericht Düsseldorf, Werdener Straße 1, 40227 Düsseldorf einzulegen. Beide Rechtsmittel können auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden.
Das Rechtsmittel muss binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem zuständigen Amtsgericht Düsseldorf eingegangen sein. Das gilt auch dann, wenn es zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen als dem nach dieser Belehrung zuständigen Amtsgerichts abgegeben wurde. Die Frist beginnt jeweils mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Beschwerdefrist ist der frühere Zeitpunkt.
Das Rechtsmittel muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Sie soll begründet werden.
Hinweis zum elektronischen Rechtsverkehr:
Die Einlegung ist auch durch Übertragung eines elektronischen Dokuments an die elektronische Poststelle des Gerichts möglich. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht geeignet und mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg gemäß § 130a ZPO nach näherer Maßgabe der Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (BGBl. 2017 I, S. 3803) eingereicht werden. Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite www.justiz.de.
Die Veröffentlichung des Beschlusses erfolgt auszugsweise § 9 Abs.1, S.1, 2.Hbs. InsO.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Düsseldorf, Werdener Straße 1, 40227 Düsseldorf, Zimmer Nr. 5.336 eingesehen werden.
504 IN 62/21
Amtsgericht Düsseldorf, 13.11.2025
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Düsseldorf, Aktenzeichen: 504 IN 62/21
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Düsseldorf unter HRB 69728 eingetragenen Due Gusto GmbH, Hüttenstr. 134, 40227 Düsseldorf, gesetzlich vertreten durch Herrn Konstantinos Boulis,
wird angeordnet:
Die nachträglich angeme…
Amtsgericht Düsseldorf, Aktenzeichen: 504 IN 62/21
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Düsseldorf unter HRB 69728 eingetragenen Due Gusto GmbH, Hüttenstr. 134, 40227 Düsseldorf, gesetzlich vertreten durch Herrn Konstantinos Boulis,
wird angeordnet:
Die nachträglich angemeldeten und noch nicht geprüften Forderungen werden im schriftlichen Verfahren geprüft (§ 177 Abs. 1 InsO).
Der Prüfungsstichtag, der dem besonderen Prüfungstermin (§ 177 Abs. 1 InsO) entspricht, ist der 16.05.2025. Spätestens an diesem Tag muss der schriftliche Widerspruch, mit dem ein Beteiligter eine zu prüfende Forderung bestreitet, bei Gericht eingehen. Im Widerspruch ist anzugeben, ob die Forderung nach ihrem Grund, ihrem Betrag oder ihrem Rang bestritten wird.
Gläubiger nicht bestrittener Forderungen werden nicht über die Feststellung ihrer Forderungen benachrichtigt und erhalten auch keinen Tabellenauszug (§ 179 Abs. 3 Satz 3 InsO).
Die Tabelle mit den zu prüfenden Forderungen und die zugehörigen Urkunden sind zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts Düsseldorf, Zimmer Nr. 5.336 niedergelegt.
504 IN 62/21
Amtsgericht Düsseldorf, 11.04.2025
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