Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
Cafe SID Gaststättenmanagement GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Erfasst
Insolvenzeröffnung
4Aktuell
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Niedersachsen
Adresse
Grupenstr. 7, 30159 Hannover
Handelsregister
Amtsgericht Hannover HRB 206248
EUID
DEP2305.HRB206248
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Hannover
Aktenzeichen
447/14
Phase
Aufhebung des Verfahrens
Insolvenzverwalter
Name
Rechtsanwältin Nermin Sahin
Rolle
Treuhänder
Adresse
Theaterstr. 6, 30159 Hannover
Telefon
0511 35771030
Termine & Fristen
Eröffnung
17.09.2014
Aufhebung
22.04.2026
Gegenstand des Unternehmens
Das Betreiben eines Eiscafés sowie der Verkauf von Speisen und Getränken aller Art sowie die Verwaltung von Gaststätten und Eiscafés.
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Cafe SID Gaststättenmanagement GmbH ist am 17.09.2014 eröffnet worden. Die Wohlverhaltensperiode für die Restschuldbefreiung beträgt sechs Jahre. Zum Treuhänder ist Rechtsanwältin Nermin Sahin bestimmt worden. Die pfändbaren Forderungen der Schuldnerin gehen nach Maßgabe der Abtretungserklärung auf den Treuhänder über. Durch Beschluss vom 22.04.2026 ist der Schuldnerin die Restschuldbefreiung rechtskräftig angekündigt worden. Das Verfahren ist am 22.04.2026 gemäß § 200 InsO aufgehoben worden, da die Schlussverteilung vollzogen ist.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
907 IN 447/14 - 3 -: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Cafe SID Gaststättenmanagement GmbH, Grupenstraße 7, 30159 Hannover (AG Hannover, HRB 206248), vertr. d.: Adam Antoni Burdak, Mühlenberger Markt 3 b, 30457 Hannover, (Geschäftsführer), ist der Schuldnerin durch Beschluss vom die Restschuldbefreiung re…
907 IN 447/14 - 3 -: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Cafe SID Gaststättenmanagement GmbH, Grupenstraße 7, 30159 Hannover (AG Hannover, HRB 206248), vertr. d.: Adam Antoni Burdak, Mühlenberger Markt 3 b, 30457 Hannover, (Geschäftsführer), ist der Schuldnerin durch Beschluss vom die Restschuldbefreiung rechtskräftig angekündigt. Ihr wird Restschuldbefreiung erteilt werden, wenn sie während der Laufzeit der Abtretungserklärung (Wohlverhaltensperiode) die Obliegenheiten gemäß § 295 InsO erfüllt und die Restschuldbefreiung nicht zuvor nach §§ 296 ff. InsO versagt wird. Die Wohlverhaltensperiode beträgt sechs Jahre, beginnend mit der Verfahrenseröffnung am 17.09.2014. Zum Treuhänder ist Rechtsanwältin Nermin Sahin, Theaterstr. 6, 30159 Hannover, Tel.: 0511 35771030, Fax: 0511 35771059 bestimmt worden.
Die pfändbaren Forderungen der Schuldnerin auf Bezüge aus einem Dienstverhältnis oder an deren Stelle tretende laufende Bezüge gehen nach Maßgabe der Abtretungserklärung auf den Treuhänder über.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Amtsgericht Hannover, 22.04.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
907 IN 447/14 - 3 -: Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Cafe SID Gaststättenmanagement GmbH, Grupenstraße 7, 30159 Hannover (AG Hannover, HRB 206248), vertr. d.: Adam Antoni Burdak, Mühlenberger Markt 3 b, 30457 Hannover, (Geschäftsführer), ist am 22.04.2026 gemäß § 200 InsO aufgehoben worden, da die Schlussv…
907 IN 447/14 - 3 -: Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Cafe SID Gaststättenmanagement GmbH, Grupenstraße 7, 30159 Hannover (AG Hannover, HRB 206248), vertr. d.: Adam Antoni Burdak, Mühlenberger Markt 3 b, 30457 Hannover, (Geschäftsführer), ist am 22.04.2026 gemäß § 200 InsO aufgehoben worden, da die Schlussverteilung vollzogen ist.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Rechtsbehelfsbelehrung
Diese Entscheidung kann mit der befristeten Erinnerung angefochten werden. Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Hannover - Insolvenzabteilung -, Dienstgebäude: Hamburger Allee 26, 30161 Hannover, Postanschrift: Volgersweg 1, 30175 Hannover; Postfach 2 27, 30002 Hannover, Elektronisches Gerichts- u. Verwaltungspostfach: govello-1166698277712-000010167 einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Erinnerungsberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist.
Die Erinnerung kann durch Einreichung einer Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem Amtsgericht Hannover - Insolvenzabteilung -, Dienstgebäude: Hamburger Allee 26, 30161 Hannover, Postanschrift: Volgersweg 1, 30175 Hannover; Postfach 2 27, 30002 Hannover, Elektronisches Gerichts- u. Verwaltungspostfach: govello-1166698277712-000010167 ankommt. Sie ist von dem Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Erinnerung soll begründet werden.
Amtsgericht Hannover, 22.04.2026
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