Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
Caféhaus Besch GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Aktuell
Insolvenzeröffnung
4Offen
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Hamburg
Adresse
Rothenbaumchaussee 137, 20149 Hamburg
Handelsregister
Amtsgericht Hamburg HRB 70416
EUID
DEK1101.HRB70416
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Hamburg
Aktenzeichen
67a IN 122/25
Phase
Laufendes Insolvenzverfahren
Termine & Fristen
Anordnung vorläufiger Maßnahmen
22.04.2025 , 10:44 Uhr
Eröffnung
01.07.2025 , 10:05 Uhr
Berichtigung Forderungsanmeldefrist
18.07.2025
Niederschrift der Forderungstabelle
29.07.2025
Berichtstermin
20.08.2025 , 09:00 Uhr
Prüfungstermin
20.08.2025 , 09:00 Uhr
Forderungsanmeldefrist
29.08.2025
Anzeige Masseunzulänglichkeit
03.09.2025
Gegenstand des Unternehmens
Betrieb von Caféhäusern, Restaurant-Betrieben, die Herstellung von und der Einzelhandel mit Bäcker- und Konditorerzeugnissen sowie die Erledigung aller damit zusammenhängender Geschäfte.
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Caféhaus Besch GmbH ist am 01.07.2025 wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung eröffnet worden. Der Antrag auf Eröffnung wurde von der Schuldnerin sowie einem Gläubiger gestellt. Zum Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Dr. Dietmar Penzlin ernannt worden. Die Frist zur Anmeldung von Forderungen endet am 29.08.2025. Der Termin zur Gläubigerversammlung, der Berichtstermin und der Prüfungstermin sind für den 20.08.2025 angesetzt. Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldungsunterlagen sind ab dem 29.07.2025 zur Einsicht niedergelegt. Am 03.09.2025 ist bei Gericht die Anzeige des Insolvenzverwalters eingegangen, dass Masseunzulänglichkeit vorliegt.
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Caféhaus Besch GmbH ist am 01.07.2025 um 10:05 Uhr wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung eröffnet worden. Vorläufige Maßnahmen waren bereits am 22.04.2025 angeordnet worden. Rechtsanwalt Dr. Dietmar Penzlin ist zum Insolvenzverwalter ernannt worden. Die Frist zur Anmel…
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Caféhaus Besch GmbH ist am 01.07.2025 um 10:05 Uhr wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung eröffnet worden. Vorläufige Maßnahmen waren bereits am 22.04.2025 angeordnet worden. Rechtsanwalt Dr. Dietmar Penzlin ist zum Insolvenzverwalter ernannt worden. Die Frist zur Anmeldung von Forderungen endet am 29.08.2025. Ein gemeinsamer Termin für die Gläubigerversammlung, den Berichtstermin und den Prüfungstermin ist am 20.08.2025 angesetzt. Eine Berichtigung des Eröffnungsbeschlusses vom 01.07.2025 hat die Forderungsanmeldefrist auf den 18.07.2025 korrigiert, wobei die spätere Bekanntmachung vom 04.07.2025 die Frist jedoch erneut auf den 29.08.2025 festlegt; maßgeblich ist der spätere Termin. Die Tabelle mit den Forderungen wird ab dem 29.07.2025 zur Einsicht niedergelegt. Am 03.09.2025 hat der Insolvenzverwalter angezeigt, dass Masseunzulänglichkeit vorliegt.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Hamburg, Aktenzeichen: 67a IN 122/25
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Hamburg unter HRB 70416 eingetragenen Caféhaus Besch GmbH, Rothenbaumchaussee 137, 20149 Hamburg, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführerin Frau Angelika Besch,
wird der Beschluss …
Amtsgericht Hamburg, Aktenzeichen: 67a IN 122/25
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Hamburg unter HRB 70416 eingetragenen Caféhaus Besch GmbH, Rothenbaumchaussee 137, 20149 Hamburg, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführerin Frau Angelika Besch,
wird der Beschluss vom 01.07.2025 gemäß § 4 InsO i. V. m. § 319 ZPO wegen offenbarer Unrichtigkeit dahingehend berichtigt, dass Forderungen der Insolvenzgläubiger bis zum 18.07.2025 unter Beachtung des § 174 InsO beim Insolvenzverwalter anzumelden sind.
67a IN 122/25
Amtsgericht Hamburg, 04.07.2025
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Hamburg, Aktenzeichen: 67a IN 122/25
Über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Hamburg unter HRB 70416 eingetragenen Caféhaus Besch GmbH, Rothenbaumchaussee 137, 20149 Hamburg, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführerin Frau Angelika Besch,
Geschäftszweig: Betrieb von Caféhäusern, Rest…
Amtsgericht Hamburg, Aktenzeichen: 67a IN 122/25
Über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Hamburg unter HRB 70416 eingetragenen Caféhaus Besch GmbH, Rothenbaumchaussee 137, 20149 Hamburg, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführerin Frau Angelika Besch,
Geschäftszweig: Betrieb von Caféhäusern, Restaurant-Betrieben, die Herstellung von und der Einzelhandel mit Bäcker- und Konditorerzeugnissen sowie die Erledigung aller damit zusammenhängender Geschäfte
wird wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung heute, am 01.07.2025, um 10:05 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet.
Die Eröffnung erfolgt aufgrund des am 01.04.2025 bei Gericht eingegangenen Antrags der Schuldnerinsowie eines am 02.06.2025 eingegangenen Antrags eines Gläubigers.
Zugleich werden die Verfahren 67a IN 122/25 und 67a IN 203/25 unter Führung des zuerst genannten miteinander verbunden (§ 4 InsO, § 147 ZPO).
Zum Insolvenzverwalter wird ernannt Rechtsanwalt Dr. Dietmar Penzlin, Alstertor 9, 20095 Hamburg.
Forderungen der Insolvenzgläubiger sind bis zum 29.08.2025 unter Beachtung des § 174 InsO beim Insolvenzverwalter anzumelden.
Die Gläubiger werden aufgefordert, dem Insolvenzverwalter unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte sie an beweglichen Sachen oder an Rechten der Schuldnerin in Anspruch nehmen. Der Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen. Wer diese Mitteilungen schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO).
Wer Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin hat, wird aufgefordert, nicht mehr an diese zu leisten, sondern nur noch an den Insolvenzverwalter.
Termin zur Gläubigerversammlung, in der auf der Grundlage eines Berichts des Insolvenzverwalters über den Fortgang des Verfahrens beschlossen wird (Berichtstermin) und Termin zur Prüfung der angemeldeten Forderungen (Prüfungstermin) ist am
Mittwoch, 20.08.2025, 09:00 Uhr,
im Gebäude des Amtsgerichts Hamburg, Sievekingplatz 1, 20355 Hamburg, 4. Etage, Sitzungssaal B405.
Der Termin dient zugleich zur Beschlussfassung der Gläubiger über
- die Person des Insolvenzverwalters,
- die Einsetzung und Besetzung des Gläubigerausschuss (§ 68 InsO),
- gegebenenfalls die nachfolgend bezeichneten Gegenstände:
- Zwischenrechnungslegung gegenüber der Gläubigerversammlung (§ 66 Abs. 3 InsO),
- Hinterlegungsstelle und Bedingungen zur Anlage und Hinterlegung von Geld, Wertpapieren und Kostbarkeiten (§ 149 InsO),
- Entscheidung über den Fortgang des Verfahrens (§ 157 InsO),
- besonders bedeutsame Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters (§ 160 InsO); insbesondere: Veräußerung des Unternehmens oder des Betriebs der Schuldnerin, des Warenlagers im ganzen, eines unbeweglichen Gegenstandes aus freier Hand, einer Beteiligung der Schuldnerin an einem anderen Unternehmen, die der Herstellung einer dauernden Verbindung zu diesem Unternehmen dienen soll, die Aufnahme eines Darlehens, das die Masse erheblich belasten würde, Anhängigmachung, Aufnahme, Beilegung oder Vermeidung eines Rechtsstreits mit erheblichem Streitwert,
- und unter Umständen zur Anhörung über eine Verfahrenseinstellung mangels Masse (§ 207 InsO).
Nimmt an der Gläubigerversammlung kein stimmberechtigter Gläubiger teil (Beschlussunfähigkeit), so gilt die Zustimmung zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters als erteilt (§ 160 Abs. 1 Satz 3 InsO).
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldungsunterlagen werden spätestens ab dem 08.09.2025 zur Einsicht der Beteiligten auf der zuständigen Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts Hamburg, Sievekingplatz 1, 20355 Hamburg (4. Stock im Anbau) niedergelegt.
Der Insolvenzverwalter wird beauftragt, die nach § 30 Abs. 2 InsO zu bewirkenden Zustellungen an die Schuldner der Schuldnerin (Drittschuldner) sowie an die Gläubiger durchzuführen (§ 8 Abs. 3 InsO).
Gläubiger, die elektronische Dokumente über sichere elektronische Übermittlungswege (§ 130a der Zivilprozessordnung) empfangen können, können unter Angabe des über einen solchen Weg erreichbaren Postfachs ihre Zustimmung zu elektronischen Zustellungen gegenüber dem Insolvenzverwalter erklären; die Möglichkeit der elektronischen Zustellung an die in § 173 Absatz 2 der Zivilprozessordnung Genannten bleibt unberührt.
Die im elektronischen Informations- und Kommunikationssystem erfolgten Veröffentlichungen von Daten aus diesem Insolvenzverfahren einschließlich des Eröffnungsverfahrens werden spätestens sechs Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht. Sonstige Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht.
Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen diesen Beschluss steht der Schuldnerin/dem Schuldner das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde gem. § 34 Abs. 2 InsO zu. Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Hamburg, Sievekingplatz 1, 20355 Hamburg schriftlich in deutscher Sprache oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle einzulegen. Die Beschwerde kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichtes erklärt werden.
Die sofortige Beschwerde muss innerhalb von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Hamburg eingegangen sein. Dies gilt auch dann, wenn die Beschwerde zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen Amtsgerichtes abgegeben wurde.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Beschwerdefrist ist der frühere Zeitpunkt.
Die sofortige Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass sofortige Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Sie soll begründet werden.
67a IN 122/25
Amtsgericht Hamburg, 01.07.2025
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Hamburg, Aktenzeichen: 67a IN 122/25
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Hamburg unter HRB 70416 eingetragenen Caféhaus Besch GmbH, Rothenbaumchaussee 137, 20149 Hamburg, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführerin Frau Angelika Besch,
wird der Beschluss …
Amtsgericht Hamburg, Aktenzeichen: 67a IN 122/25
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Hamburg unter HRB 70416 eingetragenen Caféhaus Besch GmbH, Rothenbaumchaussee 137, 20149 Hamburg, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführerin Frau Angelika Besch,
wird der Beschluss vom 01.07.2025 gemäß § 4 InsO i. V. m. § 319 ZPO wegen offenbarer Unrichtigkeit dahingehend berichtigt, dass die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldungsunterlagen spätestens ab dem 29.07.2025 zur Einsicht der Beteiligten auf der zuständigen Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts Hamburg, Sievekingplatz 1, 20355 Hamburg (4. Stock im Anbau) niedergelegt werden.
67a IN 122/25
Amtsgericht Hamburg, 11.07.2025
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Hamburg, Aktenzeichen: 67a IN 122/25
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Hamburg unter HRB 70416 eingetragenen Caféhaus Besch GmbH, Rothenbaumchaussee 137, 20149 Hamburg, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführerin Frau Angelika Besch,
ist am 03.09.2025 b…
Amtsgericht Hamburg, Aktenzeichen: 67a IN 122/25
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Hamburg unter HRB 70416 eingetragenen Caféhaus Besch GmbH, Rothenbaumchaussee 137, 20149 Hamburg, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführerin Frau Angelika Besch,
ist am 03.09.2025 bei Gericht die Anzeige des Insolvenzverwalters eingegangen, dass Masseunzulänglichkeit vorliegt (§§ 208 bis 210 InsO).
67a IN 122/25
Amtsgericht Hamburg, 04.09.2025
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Hamburg, Aktenzeichen: 67a IN 122/25
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Hamburg unter HRB 70416 eingetragenen Caféhaus Besch GmbH, Rothenbaumchaussee 137, 20149 Hamburg, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführerin Frau Angelika Besch,
Geschäfts…
Amtsgericht Hamburg, Aktenzeichen: 67a IN 122/25
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Hamburg unter HRB 70416 eingetragenen Caféhaus Besch GmbH, Rothenbaumchaussee 137, 20149 Hamburg, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführerin Frau Angelika Besch,
Geschäftszweig: Betrieb von Caféhäusern, Restaurant-Betrieben, die Herstellung von und der Einzelhandel mit Bäcker- und Konditorerzeugnissen sowie die Erledigung aller damit zusammenhängender Geschäfte
ist am 22.04.2025, um 10:44 Uhr angeordnet worden (§§ 21, 22 InsO):
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wird Rechtsanwalt Dr. Dietmar Penzlin, Alstertor 9, 20095 Hamburg bestellt.
Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände ihres Vermögens sind nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 2. Alt. InsO).
Den Schuldnern der Schuldnerin (Drittschuldnern) wird verboten, an die Schuldnerin zu zahlen. Der vorläufige Insolvenzverwalter wird ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen der Schuldnerin einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen. Die Drittschuldner werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung dieser Anordnung zu leisten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).
Maßnahmen der Zwangsvollstreckung einschließlich der Vollziehung eines Arrests oder einer einstweiligen Verfügung gegen die Schuldnerin werden untersagt, soweit nicht unbewegliche Gegenstände betroffen sind; bereits begonnene Maßnahmen werden einstweilen eingestellt (§ 21 Abs. 2 Nr. 3 InsO).
67a IN 122/25
Amtsgericht Hamburg, 22.04.2025
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