Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
Verfahrensfortschritt
Antrag / Prüfung
Vorläufige Maßnahmen
Insolvenzeröffnung
Berichte & Termine
Die ambulante Pflege, hauswirtschaftliche Versorgung, Grundpflege und Behandlungspflege; der Handel mit beweglichen Gegenständen und Waren aller Art wie z.B. medizinische Hilfemittel (Rollstühle, Gehhilfen) sowie der Umzugservice, der Erwerb und die Verwaltung eigenen Vermögens und von Beteiligungen sowie die Übernahme der persönlichen Haftung und der Geschäftsführung bei Handelsgesellschaften. Tätigkeiten, die einer besonderen Konzession bedürfen, insbesondere Tätigkeiten i.S. d. § 34c GewO, sind nicht Gegenstand des Unternehmens.
Das Amtsgericht Düsseldorf hat in dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Calimero Kinderkrankenpflege GmbH die Vergütung des vorläufigen Insolvenzverwalters Rechtsanwalt Dr. Wolf-R. von der Fecht festgesetzt. Der vorläufige Insolvenzverwalter hat Anspruch auf gesonderte Vergütung für seine Geschäftsführung und auf Erstattung angemessener oder pauschaler Auslagen gemäß §§ 21, 63 InsO. Die Festsetzung der Vergütung erfolgt zuzüglich 19 % Mehrwertsteuer. Der Vergütungsantrag wurde am 19.03.2024 gestellt. Gegen die Vergütungsfestsetzung ist die sofortige Beschwerde innerhalb von zwei Wochen ab Verkündung oder Zustellung statthaft, wenn der Beschwerdewert 200,00 EUR übersteigt oder das Gericht die Beschwerde zugelassen hat. Wird der Beschwerdewert nicht erreicht, ist der Rechtsbehelf der Erinnerung gegeben. Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Düsseldorf eingesehen werden. Die Veröffentlichung erfolgt auszugsweise gemäß § 9 Abs. 1 S. 1, 2. Hbs. InsO.
Originalbekanntmachung
Erhalte Benachrichtigungen bei neuen Bekanntmachungen, Terminänderungen oder neuen gerichtlichen Dokumenten.