Berichts- und PrüfungsterminRheinland-PfalzHRB 45143
Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
Calvias Gebäudetechnik GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Aktuell
Insolvenzeröffnung
4Offen
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Rheinland-Pfalz
Adresse
An den Kaiserthermen 5, 54290 Trier
Handelsregister
Registergericht Amtsgericht Wittlich HRB 45143
EUID
DET2408V.HRB45143
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Trier
Aktenzeichen
23 IN 58/22
Phase
Berichts- und Prüfungstermin
Insolvenzverwalter
Name
Rechtsanwalt Ingo Grünewald
Termine & Fristen
Prüfungstermin
05.09.2024
Prüfungstermin
15.01.2026
Gegenstand des Unternehmens
Die Planung und Ausführung von haustechnischen Anlagen, die technische Gebäudeausrüstung, Klima, Elektro, Heizung und Sanitär, Meß- und Regeltechnik.
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Calvias Gebäudetechnik GmbH ist eröffnet. Der vorläufige Insolvenzverwalter, Rechtsanwalt Ingo Grünewald, hat seine Vergütung und Auslagen festsetzen lassen, wobei die Beträge gemäß § 64 Abs. 2 S. 2 InsO nicht veröffentlicht werden. Die Berechnungsmasse beträgt 7.373.907,71 EUR. Im schriftlichen Verfahren wurden die Prüfung der nach Ablauf der Anmeldefrist angemeldeten Forderungen sowie geänderter Anmeldungen angeordnet. Ein besonderer Prüfungstermin wurde auf den 15.01.2026 bestimmt, bis zu dem Widersprüche gegen diese Forderungen bei Gericht eingehen müssen.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
23 IN 58/22: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Calvias Gebäudetechnik GmbH, An den Kaiserthermen 5, 54290 Trier (AG Wittlich, HRB 45143), vertr. d.: 1. Hermann Sperber, Rosenstraße 3, 83700 Rottach-Egern, (Geschäftsführer), 2. Eric Jünker, Auf dem Petrisberg 22, 54296 Trier, (Geschäftsführer), wurde besch…
23 IN 58/22: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Calvias Gebäudetechnik GmbH, An den Kaiserthermen 5, 54290 Trier (AG Wittlich, HRB 45143), vertr. d.: 1. Hermann Sperber, Rosenstraße 3, 83700 Rottach-Egern, (Geschäftsführer), 2. Eric Jünker, Auf dem Petrisberg 22, 54296 Trier, (Geschäftsführer), wurde beschlossen:
Die Prüfung der nach Ablauf der Anmeldefrist angemeldeten Forderungen und ggf. geänderten Anmeldungen zu bereits geprüften Forderungen wird im schriftlichen Verfahren angeordnet (§ 177 Abs. 1 Satz 2 InsO).
Stichtag, der dem besonderen Prüfungstermin entspricht, wird auf den 05.09.2024 bestimmt.
Bis zu diesem Datum müssen Widersprüche gegen die nach Ablauf der Anmeldefrist angemeldeten Forderungen und gegen geänderte Anmeldungen zu bereits geprüften Forderungen schriftlich bei Gericht eingegangen sein.
Die ergänzte Insolvenztabelle und die Anmeldungen nebst Urkunden werden eine Woche vor dem oben genannten Stichtag in der Geschäftsstelle zur Einsicht der Beteiligten niedergelegt.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Amtsgericht Trier, 23.07.2024
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
23 IN 58/22: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Calvias Gebäudetechnik GmbH, An den Kaiserthermen 5, 54290 Trier (AG Wittlich, HRB 45143), vertr. d.: 1. Hermann Sperber, Rosenstraße 3, 83700 Rottach-Egern, (Geschäftsführer), 2. Eric Jünker, Auf dem Petrisberg 22, 54296 Trier, (Geschäftsführer), sind Vergüt…
23 IN 58/22: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Calvias Gebäudetechnik GmbH, An den Kaiserthermen 5, 54290 Trier (AG Wittlich, HRB 45143), vertr. d.: 1. Hermann Sperber, Rosenstraße 3, 83700 Rottach-Egern, (Geschäftsführer), 2. Eric Jünker, Auf dem Petrisberg 22, 54296 Trier, (Geschäftsführer), sind Vergütung und Auslagen des vorläufigen Insolvenzverwalters Rechtsanwalt Ingo Grünewald festgesetzt worden. Gemäß § 64 Abs. 2 S. 2 InsO sind die festgesetzten Beträge nicht zu veröffentlichen. Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Amtsgerichts - Insolvenzgericht - Trier eingesehen werden.
Dem vorläufigen Insolvenzverwalter wird gestattet, den festgesetzten Betrag der Insolvenzmasse zu entnehmen.
Der weitergehende Antrag wird zurückgewiesen.
G r ü n d e :
Mit Schriftsatz vom 18.08.2025 beantragte der vorläufige Insolvenzverwalter die Festsetzung seine Vergütung und Auslagen.
I.
Bei der Berechnung der Vergütung wird eine Berechnungsmasse in Höhe von 7.373.907,71 EUR zugrunde gelegt. Gemäß §§ 1, 2 InsVV ergibt sich daraus eine Vergütung für einen Insolvenzverwalter in Höhe von EUR. Dem vorläufigen Insolvenzverwalter steht nach § 63 Abs. 3 InsO daraus ein Bruchteil zu, der auf 25 % festgesetzt wird. Die Bruchteilsvergütung beträgt danach EUR.
II.
III.
Die Festsetzung der Auslagen ergibt sich aus § 8 Abs. 3 InsVV.
Die Erstattung der Umsatzsteuer auf die Vergütung und Auslagen ergibt sich aus § 7 InsVV.
Rechtsmittelbelehrung
Diese Entscheidung kann mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden, soweit der Beschwerdegegenstand 200,00 EUR übersteigt. Soweit dies nicht der Fall ist, kann sie mit der befristeten Erinnerung angefochten werden, wenn die Entscheidung von einem Rechtspfleger getroffen wurde. Beschwerde- bzw. erinnerungsberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist.
Die sofortige Beschwerde und die befristete Erinnerung sind innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung, ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Trier, Justizstraße 2, 4, 6, 54290 Trier, Elektronisches Gerichts- u. Verwaltungspostfach: safe-sp1-1442821004824-015916938 einzulegen. Die befristete Erinnerung ist bei dem Amtsgericht Trier, Justizstraße 2, 4, 6, 54290 Trier, Elektronisches Gerichts- u. Verwaltungspostfach: safe-sp1-1442821004824-015916938 einzulegen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bzw. Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem zuständigen Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer bzw. Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde bzw. Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde bzw. Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung soll begründet werden.
Amtsgericht Trier, 13.11.2025
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
23 IN 58/22: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Calvias Gebäudetechnik GmbH, An den Kaiserthermen 5, 54290 Trier (AG Wittlich, HRB 45143), vertr. d.: 1. Hermann Sperber, Rosenstraße 3, 83700 Rottach-Egern, (Geschäftsführer), 2. Eric Jünker, Auf dem Petrisberg 22, 54296 Trier, (Geschäftsführer), wurde besch…
23 IN 58/22: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Calvias Gebäudetechnik GmbH, An den Kaiserthermen 5, 54290 Trier (AG Wittlich, HRB 45143), vertr. d.: 1. Hermann Sperber, Rosenstraße 3, 83700 Rottach-Egern, (Geschäftsführer), 2. Eric Jünker, Auf dem Petrisberg 22, 54296 Trier, (Geschäftsführer), wurde beschlossen:
Die Prüfung der nach Ablauf der Anmeldefrist angemeldeten Forderungen und ggf. geänderten Anmeldungen zu bereits geprüften Forderungen wird im schriftlichen Verfahren angeordnet (§ 177 Abs. 1 Satz 2 InsO).
Stichtag, der dem besonderen Prüfungstermin entspricht, wird auf den 15.01.2026 bestimmt.
Bis zu diesem Datum müssen Widersprüche gegen die nach Ablauf der Anmeldefrist angemeldeten Forderungen und gegen geänderte Anmeldungen zu bereits geprüften Forderungen schriftlich bei Gericht eingegangen sein.
Die ergänzte Insolvenztabelle und die Anmeldungen nebst Urkunden werden eine Woche vor dem oben genannten Stichtag in der Geschäftsstelle zur Einsicht der Beteiligten niedergelegt.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Amtsgericht Trier, 24.11.2025
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